Als die Europäische Union 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, hielten viele das für einen schlechten Scherz. Doch immerhin: Als ein Jahr später mehr als 500 Flüchtlinge bei Lampedusa ertranken, war der Aufschrei so groß, dass die italienische Marine in den Monaten danach 100.000 Menschen aus dem Mittelmeer ans europäische Festland brachte. Zeitgleich zur Ablösung der „Mare Nostrum“-Operation durch Frontex im Oktober 2014 begannen in Sachsen die Demonstrationen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Den anschließenden „langen Sommer der Migration“ wussten diese und andere „Patrioten“ in ganz Europa zu nutzen, um ihre menschenfeindliche Agenda hoffähig zu machen.
Archiv der Kategorie: Beiträge
Nicht alle Artikel der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP sind online verfügbar. Im Netz finden sich bisher die kompletten Ausgaben 0 bis 72, die Nummern 73 bis 95 stellen wir in langsamer Folge ebenfalls online. Jüngere Hefte können hier bestellt werden.
138 (August 2025) (Un-)Sicherheit und Rechtsruck in Europa
EU-Innenpolitik in der „Zeitenwende“
Dirk Burczyk
Überwachung: Es wird dunkel in der EU
Tom Jennissen und Konstantin Macher
Die entfesselte Expansion von Europol
Chloé Bertélémy
Das EU-Weißbuch Verteidigung
Volker Eick
Schengen im Zeichen des Rechtsrucks
Eric Töpfer
Griechenlands Rutsch gen Populismus
Harry Ladis
Feind- und Freundstrafrecht für Italien
Gianluca Vitale
Polnisch-belarussische Grenze der Schande
Stefan Zgliczński
Rassismus und Geographien der Polizeibegegnung
Svenja Keitzel
FOSPOL – Das Scheitern einer guten Idee
Nils Zurawski
Predictive Policing in Deutschland
Sonja Peteranderl
Polizeiliche Todesschüsse 2024
Otto Diederichs
Inland aktuell
Literatur
Autor*innen dieser Ausgabe
Erster Jahresbericht Bundespolizei-Beauftragter
Gemäß seiner Pflicht, den Bundestag jährlich über seine Tätigkeit zu unterrichten, legte der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, Anfang Juli seinen ersten Jahresbericht vor.[1] Dargestellt werden Eingaben aus der Bevölkerung (267), von Bundespolizeibeschäftigen (78) sowie Selbstaufgriffe (28). Der Bericht informiert über die Schwerpunkte, mit denen der Beauftragte sich 2024 beschäftigte und gibt einen Überblick über dessen Besuche bei Bundespolizeibehörden und Polizeivertretungen, bei zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Organisationen. Die Selbstaufgriffe betrafen die Polizei beim Bundestag (Sicherheit des Parlaments, Vorwürfe zu mutmaßlich rechten und rechtsextremen Vorfällen) sowie Personalgewinnungs- und Ausstattungsfragen bei der Bundespolizei See bzw. dem Flugdienst der Bundespolizei. Erster Jahresbericht Bundespolizei-Beauftragter weiterlesen
EGMR: Plastikfolienvisiere sind keine „Schutzwaffen“
Der Begriff der „Schutzwaffe“ legt nahe, Gegenstände zum Schutz vor externer Gewalteinwirkung seien vergleichbar mit Waffen oder ähnlichen Gegenständen, die zum Angriff genutzt werden. Trotz dieser erkennbar fehlgeleiteten Wertung verbietet § 17a Abs. 1 des Versammlungsgesetzes des Bundes (BVersG) das Mitführen von sog. Schutzwaffen bei Demonstrationen, § 27 Abs. 2 Nr. 1 BVersG sieht sogar eine Sanktionierung mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wegen mutmaßlicher Verstöße gegen diese Vorschriften wurde ein Frankfurter Aktivist zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte bei den „Blockupy“-Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im Jahr 2015 eine mit einem Gummiband befestigte Plastikfolie mit der Aufschrift „Smash Capitalism“ vor dem Gesicht getragen. Verschiedene deutsche Gerichte bestätigten die Verurteilung, bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 20. Mai 2025 entschied, sämtliche vorergangenen Urteile verstießen gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. EGMR: Plastikfolienvisiere sind keine „Schutzwaffen“ weiterlesen
Bundeskriminalamtsgesetz kleinteilig nachgebessert
Nach einer teilweisen erfolgreichen Klage[1] der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) mussten Teile des Gesetzes neu gefasst werden. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz“[2] wurde im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) klargestellt, dass sich polizeiliche Maßnahmen nur dann gegen Kontaktpersonen richten dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr durch die eigentliche Anlassperson vorliegen. In einem zweiten „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz“[3] sollten Anforderungen des BVerfG zur vorsorgenden Speicherung der Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen im polizeilichen Informationsverbund (IVP), also klassischerweise in Datenbanken wie „INPOL“, umgesetzt werden. Bundeskriminalamtsgesetz kleinteilig nachgebessert weiterlesen
Kaum Transparenz zu staatlicher Überwachung
Josefine Kulbatzki
Knapp ein halbes Jahr später als angekündigt veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) Ende April 2025 auf seiner Internetseite.[1] Eine Pressekonferenz gab es nicht; dabei war die ÜGR ein millionenschweres Projekt, das als Grundlage für neue Sicherheitsgesetze dienen sollte und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (sinngemäß) gefordert worden war. Mit der Durchführung beauftragt war das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI). Ein zehnköpfiges Team untersuchte dort, wie tief Sicherheitsgesetze in die Privatsphäre der Bürger*innen eingreifen. Grundlage hierfür sollten Daten zu Überwachungsmaßnahmen von Polizei, Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sein. Diese wollte das MPI auswerten und die Eingriffsintensität bestimmen. Kaum Transparenz zu staatlicher Überwachung weiterlesen
Neue Statistik belegt: Taser-Einsätze nehmen deutlich zu
Ähnlich der seit 1984 geführten Statistik über „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ dokumentiert das Polizeitechnische Institut (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei seit 2020 auch Taser-Ein-sätze. Die Aufforderung dazu erfolgte durch die Innenministerkonferenz. CILIP hat diese Dokumente nach einer langwierigen Informationsfreiheitsanfrage nun erstmals veröffentlicht.[1] Von 2021 bis 2023 haben sich die Einsätze demnach auf 1.171 mehr als verdoppelt. In 662 Fällen waren die Betroffenen unbewaffnet. Erfasst werden nur tatsächliche Auslösungen, nicht die deutlich häufigeren Androhungen – in NRW lag dieses Verhältnis 2023 bei 3:1. Neue Statistik belegt: Taser-Einsätze nehmen deutlich zu weiterlesen
BGH gestattet Smartphone-Entsperrung mit Fingerabdruck
Wer die Daten auf dem Smartphone einer fremden Person auslesen kann, erlangt regelmäßig einen tiefen Einblick in deren Lebensgestaltung. Das Nutzungsverhalten zahlreicher Apps bietet Aufschluss über bestehende Kontakte, persönliche Kommunikation, private Fotos, Notizen und Kalendereinträge sowie Gesundheitsdaten, konsultierte Medien und vieles mehr. Um auf diese Daten zugreifen zu können, bedarf es der Entsperrung durch einen PIN-Code, Fingerabdruck oder die sog. Face-ID. Strafverfolgungsbehörden stehen regelmäßig vor der Herausforderung, die begehrten Geräte zwar beschlagnahmen, aber nicht auslesen zu können. BGH gestattet Smartphone-Entsperrung mit Fingerabdruck weiterlesen
Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz
Wer schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hat, hat oft das Bedürfnis, sich über die jeweiligen Beamt*innen zu beschweren, aber nicht unbedingt das Vertrauen, damit bei der Polizei an der richtigen Adresse zu sein. Insbesondere an der unvoreingenommenen Bearbeitung von Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden bestehen erhebliche Zweifel. Aus diesem Grund haben seit 2014 sieben Bundesländer und der Bund unabhängige Polizeibeauftragte bei den Parlamenten geschaffen, am 25. März 2025 auch Nordrhein-Westfalen durch den Beschluss eines Polizeibeauftragtengesetzes. Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz weiterlesen
Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht
Wer Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) anzeigt, muss häufig mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamt*innen (§§ 113, 114 StGB) rechnen. Gegenanzeigen streuen Zweifel an der Legitimität der ursprünglichen Anzeige und stellen den Gehalt der darin enthaltenen Vorwürfe in Frage. Gegenanzeigen fungieren als Abwehrinstrument gegen Betroffene von (mutmaßlich) strafbarem Handeln der Polizist*innen und dienen der Rechtfertigung des polizeilichen Gewalteinsatzes. Teilweise wird das Erstatten von Gegenanzeigen auch als „prophylaktische Praxis“ der Polizist*innen beschrieben, um sich für zukünftige Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt zu schützen. Anzeige und Gegenanzeige werden regelmäßig von Staatsanwaltschaften gemeinsam bearbeitet, wobei sich Glaubwürdigkeitshierarchien zugunsten der Polizist*innen auswirken.[1] Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht weiterlesen