Rechte Strukturen bei Polizei, Geheimdiensten, Militär und Justiz
Der Fall Franco A., Prepper, Reichsbürger, NSU 2.0, rechte Chatgruppen, der Verein Uniter, rechte Geheimdienstpräsidenten, Feindeslisten und Drohbriefe: Jeder Fall für sich ist schon besorgniserregend. PolizistInnen und SoldatInnen dürfen Waffen einsetzen, RichterInnen Freiheitsentzug verhängen, Innenbehörden haben Zugang zu sensiblen Informationen und können Überwachungsmaßnahmen anordnen. Wie groß ist die Bedrohung durch rechte Gruppen und Netze in den Sicherheitsbehörden?
Mittwoch 5. Februar, 19 Uhr,
Aquarium, Skalitzer Straße 6, Berlin (U-Bhf Kottbusser Tor)
Heike Kleffner ist Journalistin und Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Im September gab sie den Sammelband „Extreme Sicherheit“ mit heraus.
Sebastian Wehrhahn ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Martina Renner und schrieb in der CILIP 120 zu rechten Strukturen bei Behörden.
Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V./ Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP

Sprachanalyse-Software, Überwachung von Finanztransaktionen, Satellitenaufklärung – das sind nur einige der digitalen Maßnahmen, mit denen Behörden MigrantInnen auf die Pelle rücken. Hinzu kommen die massenhafte Handydatenauswertung und die Nutzung von Geodaten in Asylverfahren. In Europa angekommen, landen Asylsuchende in riesigen Fingerabdruckdatenbanken, die jetzt mit Gesichtserkennung aufgerüstet werden. Längst wird die Migrationskontrolle auch auf das Internet ausgeweitet. Facebook, WhatsApp und Google Maps spielen auf der Flucht eine besondere Rolle, was die Ausforschung der Sozialen Netzwerke auch für Polizei und Geheimdienste interessant macht. Doch auch antirassistische Initiativen nutzen digitale Medien zur Verbreitung unabhängiger Informationen.
Im November 2014, also zwei Monate vor den Anschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo und einen kosheren Supermarkt, rüstete der französische Staat mit einer neuen Gesetzgebung massiv auf. Der ein Jahr später, nach den Attentaten in Saint Denis und Paris, verhängte Ausnahmezustand („état d’urgence“) wurde mittlerweile fünfmal verlängert. Die Folge waren unter anderem 4.000 Hausdurchsuchungen und hundertfach verhängter Hausarrest ohne Gerichtsbeschluss. Parallel zum Ausnahmezustand wurde jedoch auch das 1986 geschaffene „gewöhnliche“ Anti-Terror-Recht erneut ausgeweitet. Selbst dem Justizminister schien deshalb im Juni 2016 das Notstandsrecht nicht mehr erforderlich.