Feindstrafrecht
Auf dem Weg zu einer anderen Kriminalpolitik?
Holtfort-Stiftung · Friedrich-Ebert-Stiftung
Freitag, 27. Mai 2005, 14.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin
Um Anmeldung bei der Friedrich-Ebert-Stiftung wird gebeten.
(Fax-Nummer und Adresse s.u.)
Die Abkehr von als sicher geglaubten rechtsstaatlichen Garantien im Strafverfahren wird heute nicht nur aus dem Bereich der Politik gefordert, sondern ebenso aus dem Bereich der Wissenschaft. Die Debatte um das Folterverbot ist hierfür ein Beleg. Inzwischen wird aus der Rechtswissenschaft vorgeschlagen, ein sogenanntes Feindstrafrecht einzuführen. Diktion und Konsequenzen dieses Vorschlages sind jedenfalls unter der Geltung des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung in der Bundesrepublik beispiellos. „Der prinzipiell Abweichende bietet keine Garantie personalen Verhaltens; deshalb kann er nicht als Bürger behandelt, sondern muss als Feind bekriegt werden. Der Feind ist exkludiert.“ (Jakobs) Diese Ansicht nicht zur Richtschnur künftiger Rechtspolitik werden zu lassen dient die Veranstaltung, zu welcher die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Holtfort-Stiftung gemeinsam einladen. Werner-Holtfort-Preis 2005 an die Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP weiterlesen