Polizeiproblem 3/2023

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. März: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen drei Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung in einer Chatgruppe. Bei vier weiteren Mitgliedern der Chatgruppe würden mögliche Straftatbestände noch geprüft. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens seien die teils auch deren dienstlich genutzten Mobiltelefone sichergestellt worden. Von diesen seien relevante Bild- und Videodateien versendet worden, „bei denen insbesondere ein rechtsradikaler, ausländerfeindlicher und zum Teil homophober Inhalt festzustellen ist“, so die Staatsanwaltschaft.

10. März: Die Kriminalpolizei in Chemnitz ermittelt gegen drei Auszubildende der Polizei Sachsen, die laut der Polizeifachschule Schneeberg dienstlich und privat durch „Handlungen und Äußerungen mit Bezug zum Nationalsozialismus“ aufgefallen seien. Interne Hinweis von Zeugen hätten zu den Ermittlungen gegen die zwei Männer im Alter von 20 Jahren und einem 22-Jährigen, die aus dem Erzgebirge stammen, geführt. Ihnen sei das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden, es droht die Entlassung.

17. März: In Sachsen-Anhalt wird durch die Staatsanwaltschaft Halle mit der Polizeiinspektion Magdeburg gegen eine weitere Telegram-Gruppe (s. Meldung vom 16. Februar) von Polizeischülern wegen gewaltverherrlichender Posts in einer Whatsapp-Gruppe ermittelt. Die Gruppe war von Polizeischüler*innen gemeldet worden und somit kein Zufallsfund im Rahmen anderer Ermittlungen, wie es sonst häufig der Fall ist. Sie  soll zwischen September 2017 und Dezember 2021 bestanden haben, insgesamt seien rund 5000 Nachrichten gepostet worden. 80 Einträge sollen in Nachrichten, Videos und Bilder nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte darstellen, berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“. Neun Anwärter*innen sollen aktiv gepostet haben.

22. März: Bei einer zweiten Welle von Razzien im Umfeld der mutmaßlichen Reichsbürgergruppe um „Prinz Reuß“ hat die Polizei im Springer Ortsteil Altenhagen auch die Wohnung eines Polizisten als Beschuldigten durchsucht. Außerdem wurden 14 Nichttatverdächtige durchsucht, unter denen sich laut ZEIT-ONLINE drei Polizisten, vier Reservisten und ein Hauptbootsmann der Marine befanden.

Polizeiliche Todesschüsse:

7. März: In einem Mehrfamilienhaus in Senftenberg (Brandenburg) hat die Polizei einen Mann erschossen. Nach Angaben der Beamt*innen habe sie dieser mit einem „axtähnlichen Gegenstand“ angegriffen. Daraufhin hätten sie sich „gezwungen“ gesehen, von der Dienstwaffe Gebrauch zu machen, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung. Umgehend eingeleitete Reanimationsversuche seien erfolglos geblieben, ein Notarzt habe vor Ort nur noch den Tod feststellen können. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Cottbus geführt.

17. März: Der Mann soll mit einem Messer einen Polizeibeamten, der mit zwei Kollegen vor Ort war, angegriffen und schwer verletzt haben. „Daraufhin kam es zur Schussabgabe aus der Dienstwaffe, um den 32-jährigen deutschen Tatverdächtigen angriffsunfähig zu machen“, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung. Der Einsatz soll gegen 17.50 Uhr erfolgt sein, nachdem Beamt*innen zu dem Haus gerufen worden seien. Laut dem NDR habe die Polizei gewusst, dass sich der Mann einer psychischen Ausnahmesituation befand.

Polizei und Datenschutz:

10. März: Bei einer Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag in Offenburg am Wochenende zuvor hat die Polizei Einsatz-Dokumente verloren. Darin finden sich zahlreiche Namen und Telefonnummern von den Beamt*innen und auch von Personen der Partei „Die Basis“, die eine Versammlung angemeldet hatten, außerdem Luftbilder und Karten. Zudem finden sich Kennwörter für einen möglichen Einsatz. Eine Antifa-Gruppe hat diese Informationen auf dem Portal Indymedia ins Internet gestellt.

Urteile gegen Polizist*innen:

13. März: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Rücknahme der Ernennung eines Polizeianwärters und die geforderte Rückzahlung der Bezüge bis zum Zeitpunkt der Ernennung rechtens war. Im Zuge seiner Ernennung hatte der Polizeianwärter das obligatorische Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Bei der Auswertung zweier Mobiltelefone in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder hatte die Staatsanwaltschaft dann umfangreiche Chatverläufe mit rassistischem, antisemitischen, frauenverachten und gewaltverherrlichenden Inhalten gefunden und den Dienstherrn darüber informiert. Dieser wertete das abgegebene Bekenntnis als arglistige Täuschung.

15. März: Der Ex-Polizist Michael Fritsch aus Hannover, der im Dezember bei der „Reichsbürger“-Razzia festgenommen wurde, darf nicht ins Beamtenverhältnis zurück, urteilte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Die Entfernung des 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis erfolgte wegen seines „reichsbürgertypischen“ Verhaltens, er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. und gehört zu den Verdächtigen, die Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein sollen, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

21. März: Wegen der Verfolgung Unschuldiger hat das Landgericht Erfurt den Ex-Polizisten und Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Torsten Czuppon in der Berufungsverhandlung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Czuppon als damaliger Polizist Anzeige gegen zwei Personen wegen falscher Verdächtigung gestellt und sie auch selbst bearbeitet hatte. Sie verwarf damit die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgungsbehörde hatte auf eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten und eine Geldstrafe plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Beitragsbild: Bei Ebay aus dem Angebot genommene Tasse „Nazis raus aus der Polizei“ (KVK Berlin).

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.