von Helmut Knüttel*
Zum 1. April dieses Jahres hat der bayerische Landtag eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen, die unmittelbare Auswirkungen haben soll für Demonstrationen auf bayerischem Boden. Der Polizei wird es durch die Senkung der Eingriffschwelle wesentlich erleichtert, Demonstranten vorbeugend in Haft zu nehmen. Gleichzeitig wird der Hafteingriff durch Verlängerung der möglichen Haftdauer auf 14 Tage intensiviert. „Unterbringungsgewahrsam“ – Vorbeugehaft auf bayerische Art weiterlesen


