von M. Brusten
Ombudsmänner und ‚Police Complaints Authorities‘ stellen kein Patentrezept gegen polizeiliches Fehlverhalten dar. Doch können sie dazu beitragen, daß Fehlverhalten und Machtmißbrauch der Polizei in bürgernaher und demokratischer Weise kontrolliert und damit reduziert werden. Doch wichtiger als ihre Kontrollfunktion im Hinblick auf individuelles Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter ist ihr Einfluß auf die Struktur der Polizei und auf das, was heute häufig mit dem englischen Ausdruck des ‚Policing‘ bezeichnet wird, d.h. die polizeilichen Strategien und Methoden der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Unser Autor, Prof. für Soziologie an der Universität (GHS) Wuppertal, hat in Australien vor Ort dieses System studiert. Australien – Ombudsmänner und „Police Complaints Authorities“ als Beschwerdeinstanzen *) weiterlesen