Polizeiproblem 3/2026

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. März: Gegen zwei Mitarbeiter der Berliner Gefangenensammelstelle (GeSa) am Tempelhofer Damm laufen Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Auslöser war ein Hospitant des Objektschutzes, der während eines viertägigen Einsatzes beobachtet haben soll, wie Mitarbeiter Gewalt gegen Häftlinge ausübten. Nachdem seine Hinweise an Vorgesetzte abgewiegelt wurden, erstattete er Strafanzeige. Mindestens neun Angestellte, darunter drei Gruppenleiter sowie zwei Wachleiter, wurden versetzt – offiziell unter dem Deckmantel einer „Neustrukturierung“.

4. März: Gegen einen Berliner JVA-Beamten der Justizvollzugsanstalt Tegel, der dort für Sicherheit zuständig ist, wird ermittelt, nachdem er Ende Februar im Schlosspark Sanssouci in Potsdam eine Spaziergängerin mit indonesischem Hintergrund rassistisch beleidigt hatte. Die Influencerin „kimikxo“ hielt den Vorfall auf Video fest und veröffentlichte die Aufnahme anschließend auf Instagram, woraufhin der Clip viral ging. Identifiziert wurde der Beamte durch einen ehemaligen Insassen, der ihn auf dem Video erkannte.

6. März: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt gegen einen Polizisten aus Neustrelitz, der im November bei einer Einsatzaufnahme einem Mann brutal ins Gesicht geschlagen haben soll – dokumentiert durch ein Handyvideo. Laut Innenministerium habe der Beamte den Schlag als Abwehrhandlung eines drohenden Angriffs gerechtfertigt. Der Betroffene bestreitet dies jedoch, verzichtete aber offenbar aus Resignation auf eine Anzeige.

Waffenprobleme:

3. März: Im April 2025 erhielt der Berliner Polizeihauptkommissar Oliver von Dobrowolski einen anonymen Drohbrief mit einer scharfen 9-Millimeter-Patrone, in dem er als „Kollegenschwein“ beschimpft und zum Schweigen aufgefordert wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin stammt die Patrone aus dem Bestand der Polizei Berlin, was dem Beamten Mitte Januar 2026 im Rahmen einer Zeugenvernehmung beim Landeskriminalamt mitgeteilt worden sein soll. Nach Eingang des Drohbriefs riet der Staatsschutz zu einer Auszeit; ihm wurde Arbeitsunfähigkeit attestiert, die Anerkennung als Dienstunfall jedoch bislang abgelehnt.

Verletzung nach Polizeischüssen:

10. März: Ein Polizist schoss im Malteser Waldkrankenhaus St. Marien in Erlangen auf einen 35-Jährigen, der angeblich zuvor in der Notaufnahme mit der Behauptung erschienen war, vergiftet worden zu sein. Ein Arzt hatte die Polizei gerufen, nachdem der Mann zunehmend verwirrt und aggressiv aufgetreten sei. Laut Polizei setzte der Mann während des Einsatzes zunächst Pfefferspray gegen eine Beamtin ein und griff sie anschließend mit einem Messer an. Daraufhin habe ein 25-jähriger Polizist auf den Angreifer geschossen.  Der Mann musste im Krankenhaus behandelt werden; Lebensgefahr bestand nicht.

Polizeischüsse:

11. März: Ein Polizist ist bei einer Verkehrskontrolle im Leipziger Osten von einem Auto mitgeschleift und verletzt worden. Der Beamte wollte angeblich ein Fahrzeug kontrollieren, als der Fahrer unvermittelt losfuhr und ihn erfasste. Der 41-Jährige gab daraufhin einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Verletzt wurde dadurch nach ersten Erkenntnissen niemand. Das Auto wurde später unweit der Kontrollstelle verlassen aufgefunden, der Fahrer war flüchtig.

Urteile gegen Polizist*innen:

11. März: Ein 53-jähriger Ex-Hauptkommissar aus Niedersachsen wird vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft – mehr als die vom Verwaltungsgericht Osnabrück zunächst verhängte einstufige Herabsetzung, aber weniger als die von der Polizeidirektion Osnabrück geforderte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Der Beamte hatte über Jahre rassistische sowie NS-verherrlichende Inhalte in Chats versandt und empfangen, ohne angemessen zu reagieren. Das Gericht wertete dies als schweres Dienstvergehen, sah jedoch noch ein „Restvertrauen“ in den Beamten, da eine verfassungsfeindliche Gesinnung trotz des langjährigen Verhaltens nicht abschließend festgestellt worden sei. Der Mann hatte auch eine Schreckschusspistole unerlaubt verwahrt.

11. März: Ein Dresdner Hauptkommissarwurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 12.650 Euro (110 Tagessätze à 115 Euro) verurteilt, weil er im August 2022 bei einem Einsatz am Elbufer zwei angeblich polizeibekannte Jugendliche körperlich misshandelte – einem schlug er mit der Taschenlampe eine Platzwunde, den anderen traktierte er mit Faustschlägen in den Bauch. Der Vorfall ereignete sich auf dem Höhepunkt einer Welle von Jugendgewalt in Dresden, die später zur Gründung der Soko Iuventus führte.

12. März: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der im Juli vergangenen Jahres bei einem Einsatz auf einen 29-jährigen Mann geschossen hatte. Die Schussabgabe sei rechtmäßig gewesen, der Beamte habe aus Notwehr gehandelt. Grundlage der Einschätzung ist unter anderem ein Handyvideo eines Nachbarn, das die Szene zeigt. Zudem sei der Tatverdächtige von vorne getroffen worden, was nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft dafür spreche, dass er in diesem Moment nicht vor dem Polizisten flüchtete, sondern mutmaßlich auf ihn zuging.

16. März: Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeibewerber nicht allein wegen eines einmalig erlittenen Harnsteins aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Die Behörde hatte darin eine dauerhafte gesundheitliche Veranlagung gesehen und den Mann für untauglich erklärt – zu Unrecht, wie das Gericht befand: Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung darf einem gesunden Bewerber die Eignung nur dann abgesprochen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er den Dienst aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bis zur Rente durchhalten wird. Daran fehlte es hier, weshalb das Land NRW ihn weiter am Auswahlverfahren teilnehmen lassen muss. Das Bundesland kann Beschwerde einlegen.

Anklage gegen Polizist*innen:

16. März: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen einen Wachtmeister und eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse verletzt und Bestechung angenommen zu haben; dem Wachtmeister werden zudem Verwahrungsbruch und versuchte Strafvereitelung im Amt zur Last gelegt. Hintergrund ist eine Schießerei am 12. Mai 2025 in Tamm bei Stuttgart, bei der ein 23-jähriger Mann so schwer verletzt wurde, dass ihm der Unterschenkel amputiert werden musste. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte daraufhin gegen zwei Männer im Alter von 26 und 27 Jahren wegen Anstiftung zum Mordversuch; Auslöser soll ein gewaltsamer Revierkonflikt rivalisierender Sicherheitsfirmen gewesen sein. Zwei weitere Männer aus dem Umfeld der Tatverdächtigen sollen die Justizbediensteten dazu gebracht haben, über die interne Datenbank „web.sta“ ermittlungsrelevante Informationen abzurufen und weiterzugeben, wofür sie Schmuck und Bargeld erhalten haben sollen. Zudem soll der Wachtmeister Verfahrensakten mit nach Hause genommen haben, bevor diese von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden konnten.

Beitragsbild: „Schwerpunkteinsatz“ (Polizei Recklinghausen).

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