Polizeiproblem 4/2026

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. April: Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizisten eingestellt,die im Juni 2025 einen 27-Jährigen erschossen haben. Der Mann soll die Beamten bei der Festnahme mit einem Messer angegriffen und einen Polizisten schwer verletzt haben, wobei laut Ermittlern sogar Tötungsabsicht vorlag. Deshalb hätten die Polizisten in Notwehr gehandelt. Zeit für mildere Mittel habe es nicht gegeben.

1. April: In München wird gegen einen Polizeibeamten wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Nach einem Notruf bestehen Zweifel, ob der Mann alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat. Er wurde aus dem Notrufdienst abgezogen, ist aber nicht beurlaubt. Unterdessen sitzt ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen Totschlags in Untersuchungshaft.

Einsatz von Taser:

2. April: In Solingen widersetzte sich ein 46-jähriger Tatverdächtiger nach einem Messerangriff angeblich seiner Festnahme und bedrohte Polizeibeamt*innen. Zunächst sei erwogen worden zu schießen, dann hätten die Beamt*innen den Mann mit einem Taser zu Boden gebracht.

6. April: Ein 27-Jähriger, der in Berlin-Lichtenrade eine Tankstelle bestohlen haben soll, wurde von Polizist*innen gestellt, die er mit erhobenen Fäusten angegriffen und am Boden Widerstand geleistet haben soll. Daraufhin wurde er getasert.

Urteile gegen Polizist*innen:

3. April: Ein 37-jähriger Münchner Polizist wurde vom Landgericht München II wegen der Vergewaltigung einer Kollegin im Mai 2022 bei einer Polizeifeier am Walchensee zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und entging damit einer zuvor verhängten Gefängnisstrafe. Nachdem er die Tat zunächst bestritten hatte, legte er im Berufungsverfahren ein Geständnis ab, sprach von einem „Augenblicksversagen“ und entschuldigte sich; zudem zahlte er rund 20.000 Euro Schmerzensgeld. Das Opfer leidet bis heute unter schweren psychischen Folgen und musste ihre Einheit verlassen. Der Täter ist weiterhin suspendiert und wird aus dem Polizeidienst entfernt.

7. April: Das Land Nordrhein-Westfalen hat Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt, wonach ein Polizei-Bewerber trotz eines einzelnen Harnsteins im Auswahlverfahren weiterkommen muss. Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig entscheiden, ob der Mann im Bewerbungsverfahren für 2027 bleiben kann.

Tod durch Polizeischüsse:

4. April: Nach einer nächtlichen Verfolgungsfahrt in Saarbrücken haben Polizeibeamt*innen auf ein flüchtendes Auto geschossen und dabei einen 22-jährigen Fahrer tödlich verletzt. Zuvor hatte sich das Fahrzeug angeblich einer Kontrolle entzogen, ehe es in einer Sackgasse wendete, wobei eine Polizistin verletzt worden sein soll, und anschließend erneut flüchtete. Ein 19-jähriger Mitfahrer wurde ebenfalls verletzt und medizinisch versorgt, ein weiterer Insasse blieb unverletzt.

Anklage gegen Polizist*innen:

7. April: Vor dem Amtsgericht Chemnitz muss sich ein 39-jähriger Polizeibeamter wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt verantworten: Laut Anklage soll er bei einer Routinekontrolle im Januar 2024 in einer ALDI-Filiale einen 22-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihn anschließend rassistisch beleidigt und auf Basis einer falschen Darstellung ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet haben. Der seit 2023 in einer operativen Einsatzgruppe tätige und inzwischen suspendierte Beamte bestreitet die Vorwürfe. Videoaufnahmen belegen eine körperliche Auseinandersetzung, enthalten jedoch keine Tonspur.

Beitragsbild: Demonstration 24. März in Berlin (Montecruz Foto).

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