Tod im Polizeigewahrsam:
2. Juni: Ein 41-jähriger Mann, der am 30. Mai nach einem angeblichen versuchten Raub von Methadontabletten vor einer Apotheke in Münster vorläufig festgenommen worden war, ist noch am selben Abend im Polizeigewahrsam gestorben. Da die Beamt*innen ihn als stark alkoholisiert eingeschätzt hätten, habe er zunächst ausnüchtern und am folgenden Tag einem Haftrichter vorgeführt werden sollen. Als Personal ihn später bewusstlos in seiner Zelle fand, konnten Rettungsdienst und Notarzt nur noch seinen Tod feststellen. Erste Erkenntnisse deuteten den Behörden zufolge auf eine mögliche Vergiftung hin. Die weiteren Ermittlungen führt die Polizei Bielefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster.
3. Juni: Im Jahr 2025 gab es in Flüchtlingsunterkünften oder Aufnahmeeinrichtungen in Berlin 13 Suizidversuche bei Asylsuchenden, ein Mensch starb. 2026 sind es bereits 6 Versuche.
3. Juni: Ein Insasse der Berliner JVA Plötzensee wurde tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Todesursache war zunächst unklar, ein Suizid wurde laut Justizverwaltung jedoch nicht ausgeschlossen. Medienberichten zufolge handelte es sich um einen 28-jährigen Polen, der eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte. Der Vorfall ereignete sich nur eine Woche nach dem Tod eines anderen Häftlings, der bei einem mutmaßlichen Suizid durch einen selbst gelegten Zellenbrand ums Leben kam. Die JVA Plötzensee war bereits in den vergangenen Jahren mehrfach Schauplatz von Suiziden unter Inhaftierten.
Urteile gegen Polizist*innen:
3. Juni: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zwei Essener Polizeibeamte und Dienstgruppenleiter aus dem Beamtenverhältnis entfernt, nachdem sie die Körperverletzung eines untergeordneten Kollegen bewusst gedeckt und dadurch dessen Strafverfolgung verhindert hatten. Durch ihr Schweigen nahmen sie zudem in Kauf, dass das Opfer zu Unrecht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verfolgt wurde. Das Gericht wertete ihr Verhalten als besonders schweres Dienstvergehen, da sie als Führungskräfte ihre Pflicht zur Verfolgung von Straftaten missachtet, das Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat erheblich beschädigt und eine Straftat innerhalb der eigenen Reihen verschleiert hätten. Gegen die Entscheidung ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen möglich. Bereits 2023 waren beide vom Landgericht Duisburg wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
15. Juni: Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat das Land Berlin zur Zahlung von 500 Euro Entschädigung verurteilt, weil Polizeibeamte 2023 bei der Suche nach einem mutmaßlichen Drogendealer einen Schwarzen Mann kontrollierten, obwohl ein wesentliches Merkmal der Täterbeschreibung – „Rastalocken“ – auf ihn nicht zutraf. Das Gericht hielt die Kontrolle wegen der konkreten Fahndungssituation noch für gerechtfertigt. Die Datenabfrage sei dagegen rechtswidrig gewesen, da den Beamten nach einer längeren Diskussion hätte klar sein müssen, dass der Kläger nicht der Gesuchte war. Grundlage der Entscheidung ist das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das bei glaubhaft gemachten Diskriminierungsindizien die Beweislast auf die Behörde verlagert. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gilt deshalb als bedeutsam.
15. Juni: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, keinen Anspruch auf Verbeamtung bei der Kriminalpolizei hat. Berlin hatte ihm die vorläufige Einstellungszusage im März 2026 entzogen und Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geltend gemacht. Das Gericht sah seine Kandidatur und den Fraktionsvorsitz als Beleg für eine inhaltliche Identifikation mit einer Partei, die seit 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Eine nachträgliche Mandatsniederlegung wertete es nicht als glaubhafte Distanzierung.
16. Juni: Ein 36-jähriger Polizist aus Augsburg wurde vom Amtsgericht wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro verurteilt – er hatte dem Prüfer 50 Euro (laut Anklage 70) geboten, um die Prüfplakette für seinen Anhänger ohne Untersuchung zu erhalten. Der Beamte räumte die Tat ein, beschränkte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Strafhöhe und kam mit einem milden Urteil davon, da das Gericht den Fall als minderschwer einstufte. Sein Job dürfte ihm erhalten bleiben, da r voraussichtlich nur eine Verwarnung erhält.
Tod durch Polizeischüsse:
4. Juni: Der am 11. Mai auf dem Truppenübungsplatz Putlos (Kreis Ostholstein) gestorbene Bundespolizist wurde von einem GSG 9-Beamten erschossen. Nach Erkenntnissen der Lübecker Staatsanwaltschaft und der Kripo Lübeck soll der Schütze beim Laden versehentlich scharfe Munition statt Übungsmunition verwendet haben. Gegen den Schützen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, das noch andauert. Mehr als drei Wochen lang hatte die Polizei keine Angaben gemacht, ob der Mann tatsächlich durch Schüsse gestorben war – stets war nur vom „Tod im Rahmen eines Schießtrainings“ die Rede.
Ermittlungen gegen Polizist*innen:
4. Juni: Ein Zollbeamter, ein Polizist und zwei weitere Männer aus dem Raum Oldenburg und Hamburg sollen seit 2019 in mehr als 1.000 Fällen Drogen im Wert von mindestens 500.000 Euro über Darknet-Plattformen und Messenger-Dienste gegen Kryptowährung verkauft haben, darunter Cannabis, Amphetamin, Kokain und Ecstasy. Bei Durchsuchungen stellten Ermittler*innen Kilomengen, Verpackungsgeräte, Bargeld im hohen fünfstelligen Bereich sowie teure Uhren sicher. Drei der vier Verdächtigen wurden festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft. Der beteiligte Polizist, dem Beihilfe vorgeworfen wird, bleibt vorerst auf freiem Fuß.
6. Juni: Nach Ausschreitungen beim Berliner Derby Hertha BSC gegen Schalke 04 am 17. Januar 2026, bei denen Vermummte die Polizei mit Absperrgittern, Fahnenstangen und Bechern angegriffen und mehrere Beamte verletzt haben sollen, hat das LKA angeblich auch einen Berliner Polizisten, der sich zum Tatzeitpunkt außer Dienst befand, als Tatverdächtigen identifiziert.
8. Juni: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer Polizeikommissarin abgelehnt, die ein Disziplinarverfahren gegen sich stoppen wollte. Die Beamtin hatte Ende 2025 ihren Geschlechtseintrag per Selbstbestimmungsgesetz von männlich auf weiblich ändern lassen und war dadurch in der Beförderungsrangliste um 43 Plätze nach oben gerutscht. Dokumentierte Aussagen im Kollegenkreis wie „Das mache ich auch“ und „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann“ begründeten laut Gericht den hinreichenden Verdacht eines Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht.
9. Juni: Ein Gutachten zum Polizeieinsatz in Bochum, bei dem im November 2025 eine gehörlose 12-Jährige angeschossen wurde, zeigt, dass der Schuss aus nur 61 Zentimetern Entfernung abgegeben wurde. Ob der Polizist in Notwehr handelte, ist weiter unklar. Weitere Befragungen sollen klären, wer sich auf wen zubewegte. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt.
10. Juni: Seit 2017 ist bekannt, dass ein Polizeiobermeister aus Göppingen mit Gewalt gegen „Zecken“ prahlt und rechtsextreme Inhalte teilt. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn steht laut Polizei seit zehn Monaten kurz vor dem Abschluss, verzögert sich aber weiterhin. Strafrechtlich muss der Mann aufgrund von Verjährung und fehlender Öffentlichkeit seiner Chatnachrichten nichts mehr befürchten.
11. Juni: Ein Berliner Polizist muss sich wegen sexueller Belästigung vor Gericht verantworten: Der 29-Jährige soll am 20. August 2025 bei einer Floßfahrt im Rahmen eines Betriebsausflugs einer Kollegin an Brüste und Po gefasst haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein soll, dass diese die Berührungen nicht wollte. Als ein Kollege einschritt, reagierte der angetrunkene Beamte demnach mit einer sexistischen Beleidigung.
15. Juni: Gegen fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover wurde wegen ungenannter Vorwürfe ein Disziplinarverfahren eingeleitet; sie wurden suspendiert, zwei weitere versetzt. Der Grund ist nicht bekannt. Die Polizeipräsidentin betonte die Unschuldsvermutung. Ein Zusammenhang mit einem kürzlichen Fall von Strafvereitelung in einer anderen Inspektion bestehe nicht.
15. Juni: Bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Friedrichshain wurde ein linker Ex-Politiker nach einem Straßenfest von Beamt*innen zu Boden gerissen und verletzt – obwohl ein Video zeigt, dass er friedlich war. Die Polizei korrigierte ihre ursprüngliche Darstellung, wonach er geschlagen habe, leitete aber kein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein. Nun prüft sie aber, eigene Ermittlungen aufzunehmen. Der Vorfall wurde im Abgeordnetenhaus diskutiert, der Betroffene kündigt Strafanzeige an.
Einsatz von Taser:
10. Juni: Die Polizei in Rheinzabern taserte einen 25-Jährigen, der seiner Ex-Partnerin auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes aufgelauert haben soll und eintreffende Beamt*innen bedroht haben soll. Er habe leichte Verletzungen erlitten.
Verletzung durch Polizeischüsse:
10. Juni: In Gießen schoss die Polizei auf einen Mann, nachdem sie zuvor einen Taser gegen ihn eingesetzt hatte. Anlass war ein Notruf, in dem ein Passant angab, der Mann habe ihn in einem Park mit einem längeren Messer bedroht. Mehrere Streifen fuhren zu dem Park und trafen den Mann dort an. Im weiteren Verlauf verletzte die Polizei ihn durch einen Schuss am Bein. Nach Angaben der Polizei besteht keine Lebensgefahr.
11. Juni: Nach dem linken Straßenfest »Fiesta Kreutziga« am 6. Juni in Friedrichshain prüft das LKA Ermittlungen gegen beteiligte Beamt*innen wegen Körperverletzung im Amt. Hintergrund ist der Fall des 57-jährigen Martin B.: Die Polizei wirft ihm tätlichen Angriff auf Beamte vor; er selbst gibt an, grundlos niedergeworfen und getreten worden zu sein. Drei Bezirkspolitiker*innen stützen seine Darstellung, bezeichnen die Polizeiversion als „falsch und konstruiert“ und fordern eine externe Untersuchung.
16. Juni: In Erkrath-Hochdahl schoss die Polizei auf einen 59-Jährigen, der mit einem Messer in der Hand auf die Beamt*innen zugelaufen sein soll. Der Schuss traf ihn im Bauch und verletzte ihn schwer. Die Tat ereignete sich in der Nähe von zwei Kindertagesstätten, deren Mitarbeiterinnen – und womöglich auch Kinder – zusahen. Die Ermittlungen übernahm die Polizei Düsseldorf.