Tod durch Polizeischüsse:
1. Juli: Ein Polizist hat in Remscheid einen 42-Jährigen erschossen. Der Mann habe zuvor zwei Mädchen mit Pfefferspray bedroht. Nach Polizeiangaben habe er auch gegen die eintreffenden Beamten Pfefferspray eingesetzt und sei geflüchtet; ein später eingesetzter Taser habe ihn verfehlt, anschließend habe er Werkzeug in Richtung der Einsatzkräfte geworfen. Daraufhin habe ein Beamter geschossen. Trotz Reanimationsversuchen starb er am Einsatzort. Die Ermittlungen führt das Polizeipräsidium Hagen.
Urteile gegen Polizist*innen:
1. Juli: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entlassung eines Polizeimeisteranwärters wegen Übergewichts bestätigt: Bei einem BMI von mehr als 27,5 stehe dem Dienstherrn ein weites Ermessen zu, wenn keine dauerhafte Gewichtsabnahme zu erwarten sei. Der Mann hatte einen BMI von 32,8, war 2024 an 111 Tagen vom Sport befreit und kam Aufforderungen zur Gewichtsreduktion nicht nach – ein privatärztliches Gutachten überzeugte die Richter nicht.
6. Juli: Der ehemalige baden-württembergische Polizeiinspekteur, einst der ranghöchste Polizist des Landes, ist vom Landgericht Stuttgart auch im zweiten Verfahren gegen ihn freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Bestechlichkeit vorgeworfen, weil er einer Hauptkommissarin angeblich Unterstützung bei ihrer beruflichen Förderung im Gegenzug für eine sexuelle Beziehung angeboten haben soll. Das Gericht sah jedoch keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen einer möglichen Förderung und der Fortführung einer Beziehung. Bereits 2023 war der Ex-Inspekteur in einem anderen Verfahren wegen des Vorwurfs sexueller Bedrängung derselben Kommissarin freigesprochen worden.
7. Juli: Ein 71-jähriger pensionierter Polizist aus Augsburg wurde vom Amtsgericht Augsburg wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 10.200 € verurteilt, nachdem er auf Facebook Hasspostings gegen die Grünen veröffentlicht und dabei unter anderem ein Hakenkreuz verwendet hatte. Vor Gericht beteuerte er, sich der Bedeutung des Symbols nicht bewusst gewesen zu sein, was jedoch weder Staatsanwältin noch Richter überzeugte.
7. Juli: Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg wurden drei Polizisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung im Amt gegen den Demonstranten Marvin H. verurteilt, der laut Video trotz erhobener Hände geschlagen wurde. Die Strafen (150, 120 und 50 Tagessätze) gelten wegen der langen Verfahrensdauer aber bereits als abgegolten. Die Richterin verwies mildernd auf die Belastung der Beamten und Teilgeständnisse, während einer der Angeklagten weiterhin jede Schuld bestritt. Es war der einzige Prozess wegen Polizeigewalt bei G20, nachdem 157 Anzeigen gegen Polizist*innen eingestellt worden waren – im Gegensatz zu zahlreichen verurteilten Gipfelgegner*innen.
Verletzung durch Polizeischüsse:
2. Juli: Polizisten schossen auf im nordhessischen Guxhagen (Schwalm-Eder-Kreis) einen 66-jährigen Mann in dessen Wohnung und verletzten ihn lebensgefährlich im Oberkörper. Die Beamt*innen seien zur Wohnanschrift des Mannes gekommen, nachdem ein Zeuge ihn wegen auffälliger Fahrweise gemeldet hatte. Vor Ort soll der Mann die Einsatzkräfte mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. Der Verletzte befindet sich in kritischem Zustand im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt dazu.
2. Juli: In Crailsheim (Baden-Württemberg) schossen Polizist*innen mehrfach auf einen 26-Jährigen, der sich in der Nähe einer Tankstelle einer Personenkontrolle unterziehen sollte. Der Mann habe ein Messer gezogen und sich trotz Aufforderung, es wegzulegen, auf die Beamt*innen zubewegt. Der Angeschossene wurde ins Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand laut Polizei nicht. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen übernahm die Ermittlungen.
Polizeischüsse:
4. Juli: Eine Polizistin schoss auf der A67 zwischen Darmstadt und Rüsselsheim einem 49-jährigen Falschfahrer in den Vorderreifen, um dessen mehr als 20-minütige, gefährliche Geisterfahrt zu beenden. Der mutmaßlich unter Drogen stehende und psychisch auffällige Mann versuchte anschließend noch zu Fuß zu flüchten, wurde aber festgenommen.
Verletzung bei Polizeieinsatz:
6. Juli: Bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Schöneberg stürzte ein Mann aus einer Wohnung im fünften Stock 15 Meter tief von einem Balkon auf den Gehweg und wurde schwer verletzt. Die Beamt*innen waren wegen eines lautstarken Streits gerufen worden und trafen vor Ort auf den 50-jährigen Wohnungsmieter, der angeblich die Kontrolle erschwerte und psychisch auffällig unter Drogeneinfluss stand, während sich ein weiterer Mann in einem Zimmer einschloss. Als die Polizei die Tür gewaltsam öffnete, war dieser fort. Die Kriminalpolizei ermittelt, ob es sich bei dem Fall um einen Suizid- oder Fluchtversuch handelte.
Anklage gegen Polizist*innen:
7. Juli: Eine Hamburger Polizeibeamtin steht vor Gericht, weil sie im Januar 2023 ihren Diensthund eingesetzt haben soll, obwohl dies nicht gerechtfertigt war. Der Hund biss sich in einem Auto in einem Mann fest, der dabei tiefe Wunden erlitt und später Hauttransplantationen benötigte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin gefährliche Körperverletzung im Amt, da die Beamtin dem Hund den Maulkorb abgenommen und ihn zum Zubeißen animiert haben soll, obwohl von dem alkoholisierten Mann auf der Rückbank keine körperliche Aggression ausgegangen sei.
8. Juli: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 38 Jahre alten Polizisten erhoben, der bei einer Personenkontrolle im Juni 2025 zwei mutmaßliche Opfer von Zwangsprostitution unter Androhung von Strafe oder Verhaftung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll. Der suspendierte Beamte soll sich nun wegen Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen verantworten, das Amtsgericht Mannheim muss über die Zulassung der Anklage entscheiden.
13. Juli: Rund 14 Monate nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone hat das Landgericht Oldenburg die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den beteiligten 28-jährigen Polizisten zugelassen. Der soll Lorenz in der Nacht zu Ostersonntag 2025 von hinten erschossen haben. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts glaubte der Polizist irrtümlich an eine Notwehrsituation, da er einen Messerangriff annahm, während Lorenz tatsächlich Reizgas versprühte und fliehen wollte. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Einsatz von Taser:
11. Juli: Bei der Beendigung einer rund zwölfstündigen Geiselnahme in einem Rewe-Supermarkt in Berlin-Marienfelde setzten Spezialkräfte der Polizei einen Taser ein, um einen 29-Jährigen zu überwältigen. So wurde die zuvor als Geisel festgehaltene Supermarkt-Mitarbeiterin befreit.