Polizeiproblem 9/2026

Waffenprobleme:

5. September: Bei Bundespolizei und BKA wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 33 Disziplinarverfahren wegen verschwundener Dienstwaffen geführt, davon 30 bei der Bundespolizei und drei beim BKA. Das Bundesinnenministerium macht nähere Angaben zu Anzahl, Zuordnung und Verlustgründen unter Verweis auf das Staatswohl nicht öffentlich, da daraus Rückschlüsse auf Einsatzbereitschaft und Logistik der Sicherheitsbehörden gezogen werden könnten.

Verletzung durch Polizeischüsse:

6. September: Gegen einen 24 Jahre alten Polizeibeamten wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, nachdem er in Hannover mehrere Schüsse auf einen bislang unbekannten Mann abgegeben hat. Zwei Polizeibeamte wollten ihn angeblich kontrollieren, weil er nach ihrer Einschätzung ein Messer bei sich trug. Im Verlauf der Kontrolle soll der Mann mit dem Messer in der Hand auf den 24-jährigen Beamten zugegangen sein, woraufhin dieser mehrere Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die trafen den Mann an den Beinen und verletzten ihn schwer.

9. September: In Meerbusch meldete sich ein Mann mit einem Hinweis auf vermeintliche Molotow-Cocktails in der Nähe einer Polizeiwache. Tatsächlich greift der Mann die eintreffenden Polizisten dort mit einem Messer an, die Polizisten schießen auf ihn. Nach einer Operation befindet sich der 23-Jährige außer Lebensgefahr. Laut der Ermittler soll der Mann in suizidaler Absicht gehandelt haben („suicide by cop“).

12. September: Im Landkreis Bamberg wird eine verwirrter Mann gemeldet, der mit zwei Messern herumläuft. Die Polizei spricht den Mann zunächst an, setzt dann Pfefferspray und ein Elektrodistanzimpulsgerät ein, als der 38-Jährige sich weiter den Polizisten nähert, schießen sie ihm schließlich ins Bein. Im Anschluss wurde seiner Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet.

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

6. September: Gegen mindestens einen Berliner Polizisten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Anlass ist ein Polizeieinsatz am 4. September 2026 am Russischen Haus in Berlin, bei dem ein pro-ukrainischer Aktivist und dessen Lebensgefährtin von Beamt*innen zu Boden gebracht beziehungsweise weggeschoben wurden. Videoaufnahmen zeigen, wie die Frau von einem Polizisten zu Boden gebracht wird und der Aktivist anschließend gegen eine Gebäudewand geschoben wird. Die Lebensgefährtin soll dabei einen Handknochenbruch erlitten haben. Gegen den Aktivisten und seine Lebensgefährtin wird ebenfalls ermittelt, unter anderem wegen des Verdachts des Widerstands beziehungsweise tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte.

8. September: Nach Ausschreitungen im DFB-Pokal-Derby zwischen Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern am 21. August hat die Polizei auch gegen einen eigenen Beamten wegen Körperverletzung im Amt und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren ein. Videoaufnahmen zeigen, wie er einen brennenden Gegenstand zurück in den Fanblock von Waldhof Mannheim warf. Zuvor hatten Fans beider verfeindeten Vereine Pyrotechnik aufs Spielfeld geworfen, das Spiel stand kurz vor dem Abbruch. Von rund 1400 eingesetzten Polizist*innen sollen 35 verletzt worden sein.

11. September: Die Ermittlungen gegen die SEK-Beamten, die am 26. Juli den mutmaßlichen Attentäter gegen den CSD in Berlin erschossen haben, wurden von der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin eingestellt.  Laut GStA hatten sich drei Polizeibeamte der Gartenlaube genähert, in der sich Abdoul B. versteckt hielt. Als einer der Beamten die Tür geöffnet habe, habe sich B. mit einem Messer in der Hand auf ihn zubewegt. Die beiden anderen Beamten gaben drei Schüsse auf seine Brust ab, B. verstarb noch vor Ort.

16. September: Einst GSG9 und Afghanistan-Einsatz, jetzt wegen Besitz kinderpornographischer Inhalte, Verbreitung (tier-)pornographischer Inhalte, Körperverletzung und Vergewaltigung vor Gericht: eine 55-jährige Polizistin ist in Traunstein angeklagt worden.  Dem 14-jährigen Vergewaltigungsopfer, der Tochter einer Freundin, schickte die Polizisten vor der Tat von der Polizeiwache aus „anzügliche Nachrichten“, wie „Die Welt“ berichtet. Die Kommentarspalten dort explodieren – nicht wegen des Polizeibezugs, sondern weil es sich bei der Tatverdächtigen um eine Transfrau handelt.

24. September: Gegen einen Berliner Polizisten wurden Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt aufgenommen, nachdem er tags zuvor einen 14-Jährigen getasert hatte. Der Junge war mit seinem E-Scooter mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Als die Beamten ihn mit dem Auto einholten, stürzte er mit dem Scooter und floh zu Fuß weiter. Durch den Einsatz mit dem Distanz-Elektroimpulsgerät war er am Rumpf verletzt worden und musste vor Ort von Sanitätern versorgt werden.

25. September: Bremer SEK-Beamte sollen in einer Chatgruppe diskriminierende und sexistische Texte und Bilder geteilt haben. Zwei Mitglieder des Spezialeinsatzkommandos wurden daraufhin versetzt, gegen alle Beteiligten laufen disziplinarrechtliche Prüfverfahren. Die Polizei Bremen äußerte sich weder zum genauen Inhalt noch dazu, wann die Vorwürfe bekannt wurden, erklärte aber, die veröffentlichten Inhalte seien für die Polizei nicht akzeptabel.

Tod bei Polizeieinsatz:

6. September: Im Berliner Ortsteil Marienfelde wird die Polizei nachts zu einem Einsatz gerufen. Ein 36-jähriger hatte in einem psychischen Ausnahmezustand Gegenstände in der Küche seiner Mietwohnung angezündet. Die Polizisten griffen ein und legten dem Mann Handschellen an. kurz darauf kollabierte er. Rettungssanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus, wo er verstarb. Die Mordkommission ermittelt, machte zur Todesursache aber keine Angaben.

 Polizeischüsse auf Fahrzeuge:

12. September: Ein 17-Jähriger liefert sich in einem gestohlenen Wagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Schließlich durchbricht er eine Polizeisperre und hält mit dem Wagen auf einen Polizisten zu. Dieser schießt auf das Fahrzeug. Dieses kommt schließlich ganz klassischen an einem Baum zum Stehen, die Polizei kann den Jugendlichen festnehmen.

17. September: In Berlin kommt es zum Disput zwischen Polizisten und Insassen eines hochmotorisierten Fahrzeugs. Einer der Insassen besprüht einen Polizisten mit einem Reizstoffsprühgerät und begibt sich wieder in das Auto. Der Fahrer beschleunigt auf den Polizisten zu, ein weiterer Polizist schießt in Nothilfe auf die Reifen des Fahrzeugs. Trotz eines zerschossenen Reifens können sich Fahrer und Mitfahrer vom Tatort entfernen.

Polizei und Recht:

17. September: Das Bundesverfassungsgericht teilt der Öffentlichkeit ein Urteil vom 3. August des Jahres mit. Zwei Männer hatten Beschwerde erhoben, weil sie jeweils Betroffene einer Hausdurchsuchung bei einem Mitbewohner waren. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass die ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse die Beiden in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt haben. Bei Unbeteiligten seien deutlich erhöhte Anforderungen an die Rechtfertigung einer Wohnungsdurchsuchung. Diese kann also nicht einfach so auf eine komplette Wohnung erstreckt werden, in der jeweils mehrere Personen abschließbare Räume bewohnen, wenn gegen eine Person ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt wird.

Urteile gegen Polizist*innen:

21. September: Auf Beschluss der 2. Disziplinarkammer des  Verwaltungsgerichts Münster wurden zwei Polizeibeamtinnen aus dem Beamtenverhältnis entfernt, die schärfste Sanktion des Disziplinarrechts. Vorausgegangen war bereits eine strafrechtlicher Verurteilung im Jahr 2022. Verurteilt wurden sie wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen: statt einem Kollegen zu helfen, der bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2000 unter Feuer geraten war und nur mit Glück überlebt hatte, waren die beiden in Todesangst geflohen. Schon mit Blick auf die drohenden Disziplinarmaßnahmen hatte das Landgericht Hagen damals mit vier Monaten auf Bewährung ein eher mildes Urteil gesprochen.

29. September: Ein Berliner Polizist wurde vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt, weil er am Rande eines Jubelkorsos nach dem türkischen Meistertitel von Galatasaray Istanbul im Mai 2025 einem bereits festgenommenen und fixierten 19-Jährigen mit Verletzungsabsicht mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Da nicht sicher festgestellt werden konnte, dass das Opfer Schmerzen oder eine Verletzung erlitt, wertete das Gericht die Tat als Versuch.

30. September: Das Landgericht Duisburg hat neun Polizeibeamt*innen im Fall Ibrahima Barry vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Sie hatten im Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim an der Ruhr den 23-jährigen Asylsuchenden mit Kabelbindern gefesselt und etwa 13 Minuten in Bauchlage gehalten, woraufhin dieser kurz darauf starb. Die Bauchlage war laut Gericht zwar mitursächlich für den Tod, die Maßnahmen seien aber wegen seiner massiven Gegenwehr gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen und der Tod des jungen Mannes angesichts von Kokainkonsum, Erregungszustand und Lungenerkrankung nicht zu verhindern gewesen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Freispruch gefordert, die Nebenklage eine Verurteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beitragsbild:  Mutmaßlich rechtswidriger, fünfstündiger Polizeikessel bei der Demonstration von Rheinmetall Entwaffnen“ am 5. September in Köln.

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