Polizeiproblem 11/2024

Polizeiliche Todesschüsse:

2. November: Bei einem Polizeieinsatz im Nürnberger Stadtteil Schoppershof ist ein 51-Jähriger von Einsatzkräften erschossen worden. Laut einer Polizeisprecherin starb der Mann noch am Einsatzort. Die Polizei war am Vormittag aufgrund eines heftigen Streits in einer Wohnung alarmiert worden. Vor Ort trafen die Beamt*innen auf den Mann und eine 41-jährige Frau, die in den Streit involviert waren. „Im Rahmen des Einsatzes musste von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden“, sagte die Sprecherin. Die 41-Jährige blieb demnach unverletzt. In welcher Beziehung die beiden Personen zueinander standen, sei bekannt, könne aber aus ermittlungstechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Medienberichte, die von einem Messerangriff des Mannes sprechen, wollte die Polizeisprecherin weder kommentieren noch dementieren.

23. November: Die Polizei war nach eigenen Angaben gegen 21.50 Uhr wegen einer gemeldeten Ruhestörung zu einer Wohnung in Kamp-Lintfort gerufen worden. Ein 34-Jähriger soll im Treppenhaus plötzlich die Einsatzkräfte mit einem Gegenstand angegriffen haben. Daraufhin gab ein Polizist einen Schuss ab. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen und verstarb im Krankenhaus. Auch ein 24-jähriger Polizist soll schwere Verletzungen erlitten haben und wurde stationär in einem Krankenhaus behandelt. Eine Beamtin und ein Beamter erlitten leichte Verletzungen.

Einsatz von Taser:

4. November: Die Polizei in Berlin hat seit deren stadtweiten Einführung im Mai 2024 insgesamt 38 Mal mit dem Taser auf Menschen geschossen. 22 von ihnen galten danach als verletzt.

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

6. November: Die sächsische Polizei prüft einen Bericht der BILD-Zeitung, wonach 13 Polizeischüler*innen während einer Dienstreise in Ungarn den rechtsextremen White-Power-Gruß zeigten. Die Polizeiführung hat Disziplinarmaßnahmen ins Spiel gebracht.

12. November: Gegen eine 27-jährige Berliner Polizeibeamtin wird wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts ermittelt. Einsatzkräfte durchsuchten am Montagabend ihre Wohnung auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Zuvor hatten zwei Geschädigte Anzeige erstattet. Nach deren Angaben befanden sie sich gemeinsam mit weiteren Personen in der Wohnung der Beamtin, wo sie unter Drogen gesetzt worden sein sollen. Anschließend seien ohne ihr Einverständnis sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen worden. Die Ermittlungen führt ein Fachkommissariat für Sexualdelikte sowie ein Kommissariat für Beamtendelikte beim Landeskriminalamt. Disziplinarrechtliche Schritte wurden angekündigt und hängen vom Ausgang des Strafverfahrens ab.

22. November: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt, der im Juli bei einer privaten Feier nach einer dienstlichen Teambuilding-Veranstaltung auf der Burg Hohnstein in der Sächsischen Schweiz den Hitlergruß gezeigt haben soll. Während der Feier, bei der die Polizisten alkoholisiert waren, wurde das Lied „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino abgespielt, das in letzter Zeit in der rechten Szene missbraucht wurde. Allerdings konnten die Ermittlungen den Tatverdacht nicht bestätigen, da die Zeugenaussagen widersprüchlich waren und es möglich ist, dass eine Armbewegung oder Geste falsch interpretiert wurde, so das Gericht.

29. November: Nach einem fehlerhaften SEK-Einsatz in Monheim am Rhein, bei dem die Wohnung eines Unschuldigen gestürmt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung im Amt gegen beteiligte Beamte. Der Einsatz, der in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni stattfand, führte zu schweren Verletzungen und psychischen Belastungen für den Betroffenen, Ercan T., dessen Wohnung wegen seines mit dem Verdächtigen gleichlautenden Vornamens fälschlicherweise als Ziel identifiziert wurde. Der Betroffene fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Verletzung nach Polizeieinsatz:

8. November: In Esslingen hat ein elfjähriger Junge mit einem Motorroller ein ziviles Polizeifahrzeug gerammt und ist anschließend geflüchtet. Als die Beamten versuchten, den Roller anzuhalten, kam es zu einem Unfall, angeblich weil der Fahrer nicht rechtzeitig abbremste. Am Dienstwagen der Polizei sei ein geschätzter Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden.

18. November: Drei Jugendliche stürzten auf der Flucht vor der Polizei in Mendig (Rheinland-Pfalz) in einen 20 Meter tiefen Schacht. Die Polizei hatte die Verfolgung zunächst abgebrochen, nachdem die Teenager ihre Fahrzeuge an einem Waldrand abgestellt hatten. Kurze Zeit später meldeten sich die Jugendlichen per Notruf und berichteten von ihrem Sturz. Einer der Verunglückten erlitt schwerste Kopfverletzungen, die anderen beiden wurden ebenfalls schwer verletzt.

18. November: Ein 29-jähriger Mann stahl in Hamburg einen Rettungswagen und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei bis nach Kiel. Während der Flucht drohte er, sich und andere zu sprengen, was einen Großeinsatz auslöste. Die Polizei verfolgte ihn über die A7, bevor er in Kiel zwei Polizisten verletzte, als er ihren Wagen rammte. Der Mann wurde schließlich am Ostseekai festgenommen und in ein Krankenhaus gebracht, nachdem das Fahrzeug einen Brückenpfeiler touchiert hatte. Sprengstoff oder Waffen wurden im Wagen nicht gefunden.

Polizei und Datenschutz:

Laut Recherchen hat die Polizei Berlin vertrauliche Informationen über die islamistische Hamas aus dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) an einen unbeteiligten Bürger geschickt. Ein Polizeibeamter hatte demnach interne E-Mails, die sensible Informationen enthielten, versehentlich weitergeleitet. In diesen E-Mails wurden nicht nur Bürgerhinweise zu einem Hamas-Protestaufruf behandelt und samt Absenderadresse weiter versandt, sondern auch Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes über islamistisch motivierte Extremismusaktivitäten. Die Berliner Polizei hat bereits angekündigt, den Sachverhalt eingehend zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorfall beschäftigt auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages.

Urteile gegen Polizist*innen:

11. November: Eine Verwaltungsbeamtin der Landespolizei hat Polizeifahrzeuge unerlaubt für private Zwecke genutzt und damit schwer gegen ihre Dienstpflichten verstoßen. In 40 Fällen verwendete die Regierungsoberinspektorin Dienstwagen für persönliche Fahrten. Nach einem 2014 eingeleiteten Disziplinarverfahren wurde nun, zehn Jahre später, die härteste mögliche Strafe verhängt: ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

20. November: Ein 45-jähriger Polizist wurde vor dem Amtsgericht Breisach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) in sechs Fällen der Volksverhetzung und drei Fällen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen schuldig gesprochen. In einem weiteren Fall der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Der Angeklagte muss eine fünfstellige Geldstrafe zahlen. Dem Mann wurde vorgeworfen, in mehreren Chatgruppen fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte geteilt zu haben, darunter böswillige Angriffe auf Personen schwarzer Hautfarbe, Muslime und Asylbewerber. Die Ermittlungen wurden durch einen Polizeipraktikanten ausgelöst, der die Inhalte meldete.  Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte hingegen auf Einstellung des Verfahrens. Der Polizist hatte die WhatsApp-Gruppe „Feierabend“ gegründet, in der fremdenfeindliche Inhalte verbreitet wurden. Disziplinarverfahren gegen weitere Beamte wurden eingeleitet.

26. November: Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat Disziplinarklagen gegen vier Polizisten erhoben, die unter anderem als Mitglieder der WhatsApp-Gruppe »Itiotentreff« in rechtsextreme Chats verwickelt waren. Sie sollen aus dem Dienst entfernt werden, über die Klagen entscheidet das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Ein fünfter Beamter beantragte selbst seine Entlassung. Im Juli hatte das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass die fünf Polizisten nicht strafrechtlich belangt werden, da das Landgericht Frankfurt keinen hinreichenden Tatverdacht sah und deshalb die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnte. Die Chats enthielten volksverhetzende Inhalte und Symbole verbotener Organisationen.

Beitragsbild: Protest gegen den AfD-Landesparteitag in Henstedt-Ulzburg am 2. November 2024 (PM Cheung Photography).

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