Ermittlungen gegen Polizist*innen:
4. Juli: Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt Ermittlungen gegen Mitarbeiter der zentralen KfZ-Werkstatt der Landespolizei durch. Den Beschäftigten wird vorgeworfen, „gegen Spende“ ihre privaten Fahrzeuge sowie die ihrer Angehörigen auf Kosten des Landes und damit der Steuerzahler repariert zu haben. Zwei Mitarbeiter wurden entlassen, gegen andere laufen Abmahnungen.
4. Juli: Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen ihrer Ausbilder an der Polizeiakademie in Spandau wegen Verdachts der sexuellen Belästigung gegenüber Polizeianwärterinnen in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Verdächtige soll den Frauen auf sozialen Netzwerken „anzügliche Nachrichten“ geschrieben haben. Die Taten sollen sich ab Anfang der 2020er-Jahre ereignet haben.
5. Juli: Nach Einstellung der Hamburger Ermittlungen gegen drei Beamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit aus Baden-Württemberg, aus deren Einheit beim G20-Gipfel 2017 brutale Angriffe auf eine Muskikgruppe erfolgten, haben die Vorgesetzten einen der Beamten wegen gewaltverherrlichender und rechtsextremer Chatverläufe ein Disziplinarverfahren „und weitere Ermittlungen“ eingeleitet. Den „Spiegel“ wies die baden-württembergische Behörde darauf hin, dass „keiner der genannten Beamten einen Beschuldigtenstatus hat“. Von den durch die Staatsanwaltschaft 157 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen wurden fast alle eingestellt. In einem Fall muss das Gericht noch entscheiden, ob der Anklageerhebung stattgegeben wird. Ein Ermittlungsverfahren ist noch offen.
10. Juli: Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat den Chef der Polizeifachschule Schneeberg seines Amtes enthoben. Er soll sexuelle Beziehungen zu Schülerinnen unterhalten haben, auch von sexuellem Missbrauch ist die Rede. Gegen andere Polizeilehrer gibt es Vorwürfe wegen Alkoholfahrten und Gewalt gegen Auszubildende. Zudem soll eine Lehrerin betrunken zum Dienst gefahren sein. Ein anderer Lehrer sei bekannt für Beleidigungen und schlage Polizeischüler.
12. Juli: Die Polizeidirektion Dresden ermittelt gegen einen unbekannten Beamten wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei einer Feier auf der Burg Hohnstein in der Sächsischen Schweiz soll der Beamte in Zivil den Hitlergruß gezeigt haben. Die Gruppe war offenbar alkoholisiert und spielte das Lied „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino ab. Neben einem Strafverfahren werden disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.
23. Juli: Mehr als ein Jahr nach den Polizeischüssen auf einen 19-jährigen Autofahrer in Bad Salzuflen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt nur noch gegen zwei der sechs Schützen. Die Verfahren gegen vier Polizistinnen wurden eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Insgesamt fielen 34 Schüsse in der Nacht zum 3. Juni 2023, nachdem sechs Polizisten nach einer Verfolgungsjagd in einer Sackgasse das Feuer eröffnet hatten. Fünf Kugeln trafen den jungen Mann, der nun querschnittsgelähmt ist. Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Ob und wann eine Anklage gegen die zwei verbleibenden Polizisten erfolgt, ist unklar. Der 19-Jährige war einer Zivilstreife aufgefallen, weil er ohne Licht fuhr und trotz Aufforderung der Polizei nicht anhielt. Er floh mit hohem Tempo, wendete in einer Sackgasse und fuhr nach Darstellung der Polizei auf zwei Beamte zu.
28. Juli: Gegen einen Polizisten in Berlin wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt ermittelt. Ein Video auf X zeigt, wie der Beamte einer Demonstrantin ins Gesicht schlägt. Der Vorfall ereignete sich bei einer Pro-Palästina-Demonstration am 20. Juli in Berlin. Die Polizei prüft, ob die Gewaltanwendung aus ihrer Sicht verhältnismäßig war. Dazu wurde das Video „zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form körperlicher Gewalt an ein für Amtsdelikte zuständiges Fachkommissariat im Landeskriminalamt übermittelt“.
28. Juli: Die Polizei in Bremen hat einen (wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung) auf einem E-Scooter verfolgten 33-Jährigen mit einem Einsatzwagen gerammt und zu Fall gebracht. Die Polizeistreife war Passanten alarmiert worden. Auf einem Video ist zu erkennen, wie der Mann abrupt gestürzt ist. Er sei jedoch nicht verletzt worden, sagte die Polizei. Der Sachverhalt befinde sich „aktuell in einer internen Überprüfung“.
29. Juli: Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Trier darf ein Polizist, der nebenberuflich einen privaten Autohandel betreibt, entlassen werden. Demnach schadet es dem Ruf der öffentlichen Verwaltung, wenn Beamte ein zweites wirtschaftliches Standbein haben. Dem Polizisten aus Rheinland-Pfalz wurde vorgeworfen, über sechs Jahre hinweg Autos verkauft und dabei bis zu zwei Millionen Euro jährlich verdient zu haben. Zusätzlich nutzte er seine dienstliche Telefonnummer für den Handel. Im Juli wurde er aus dem Dienst entlassen.
Urteile gegen Polizist*innen:
9. Juli: Eine Berliner Polizistin wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert sie ihren Dienst. Die 35-jährige Annika B. hatte an der Polizeiakademie mehrere beleidigende und rassistische Äußerungen gegenüber einem Kollegen, Leon L., getätigt. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass sie ihn in drei Vorfällen beleidigt und herabgewürdigt hat. Annika B. bestritt die Vorwürfe, konnte das Gericht jedoch nicht überzeugen.
15. Juli: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass es keinen Prozess gegen die Polizist*innen geben wird, die unter anderem in einer Chatgruppe namens „Itiotentreff“ rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben. Die fünf Polizisten und eine Polizistin vom 1. Frankfurter Revier sollen rassistische und antisemitische Inhalte geteilt haben. Das Landgericht hatte bereits ein Hauptverfahren abgelehnt, und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft war erfolglos. Es liege kein hinreichender Tatverdacht vor, da die Inhalte nur in privaten, geschlossenen Chatgruppen verbreitet wurden und nicht an einen größeren Personenkreis gelangten. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar. Trotz der Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen die Beschuldigten mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bereits eingeleitete Disziplinarverfahren sollen fortgeführt werden.
Polizeischüsse:
10. Juli: In Oberhausen schoss die Polizei auf einem Spielplatz auf ein 12-jähriges Mädchen, das dort mit einem Messer hantiert haben soll. Zeugen hätten deshalb die Einsatzkräfte alarmiert. Als die Beamten eintrafen, sei das Kind „in bedrohlicher Weise“ mit dem Messer auf die Polizisten zugegangen, erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei. Weil sie trotz Aufforderungen nicht stehenblieb, habe eine Beamtin zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben. Das Mädchen habe dann mithilfe eines Zeugen überwältigt werden können.
22. Juli: Am Berliner Ostbahnhof hat ein Bundespolizist einen Mann angeschossen, der einen Mitarbeiter einer Bahngesellschaft mit einem „gefährlichen Gegenstand“ angegriffen haben soll. Er wurde am Oberschenkel getroffen.
Tod bei Polizeieinsatz:
23. Juli: Nach einem Unfall mit einem Polizeifahrzeug starb ein Fünfjähriger in Kassel. Das Kind wollte eine Straße überqueren, als ihn das Auto während einer Alarmfahrt erfasste.
Polizeiliche Todesschüsse:
31. Juli: In Oberkirch hat die Polizei einen psychisch auffälligen Mann in seiner Wohnung erschossen. Nach einer Mitteilung seien Einsatzkräfte davon ausgegangen, dass von dem 39jährigen Mann „eine Gefährdung Dritter, verbunden mit einer akuten Suizidandrohung ausgeht“, schreibt die Polizei zum Hergang. Polizeikräfte hätten den Mann schließlich blutend in seiner Wohnung vorgefunden. „Nach derzeitigem Sachstand“ sei dieser mit einem Messer auf die Beamten losgegangen. „Es kam zum Schusswaffengebrauch“, heißt es weiter. Der Mann verstarb noch vor Ort.