Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. August: Ein Auszubildender der Polizeifachschule Schneeberg soll sich nach einer Exkursion auf einen jüdischen Friedhof antisemitisch geäußert haben, die Leitung der Hochschule hat deshalb straf- und beamtenrechtliche Schritte gegen den Mann eingeleitet. Dem Polizeianwärter sei die Führung der Dienstgeschäfte untersagt und der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, sagte ein Sprecher. An derselben Polizeifachschule waren in der Vergangenheit mehrfach Auszubildende auffällig geworden.
4. August: Gegen eine Lehrerin der Polizeiakademie in Berlin-Spandau wegen wird wegen einer Alkoholfahrt ermittelt. Außerdem soll die Frau Türsteher eines Clubs rassistisch beleidigt haben.
7. August: Der NDR berichtet über Ermittlungen und Verfahren gegen einen Polizeihauptkommissar und seinen Kollegen aus Osnabrück, die über mehrere Jahre hinweg rassistische Bilder und Videos in privaten Nachrichten ausgetauscht haben. Diese beinhalteten antisemitische Sprüche und menschenverachtende Karikaturen, die von der Polizeidirektion als Grund für sofortige Suspendierungen und Gehaltskürzungen genutzt wurden. Ziel war die Entfernung der Beamten aus dem Dienst. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Entfernung der Beamten aus dem Dienst unverhältnismäßig sei. Stattdessen wurden mildere Maßnahmen ergriffen: einem Polizisten wurde das Gehalt vorübergehend gekürzt, und ein anderer wurde im Dienstgrad zurückgestuft. Das Landgericht verurteilte einen Beamten im April vom Landgericht Osnabrück einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, weil er Interna an Dritte verraten hatte. Strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden jedoch eingestellt, da die Bilder nur in Eins-zu-Eins-Kommunikation verschickt wurden und somit kein „Verbreiten“ im juristischen Sinne stattfand. Die Polizeidirektion Osnabrück hält weiterhin an ihrem Ziel fest, die Beamten aus dem Dienst zu entfernen. Beide Fälle liegen nun beim Oberverwaltungsgericht, das voraussichtlich im November eine Entscheidung treffen wird.
8. August: Ein Lehrer an der Polizeifachschule in Chemnitz steht im Verdacht, wiederholt rassistische und sexistische Kommentare gemacht zu haben, weshalb disziplinarische Maßnahmen gegen ihn ergriffen wurden. Die Hochschule der Sächsischen Polizei prüft derzeit, ob es noch weitere Verdachtsfälle unter den Mitarbeitern gibt. Diese Untersuchungen wurden nach Vorfällen an der Polizeifachschule in Schneeberg auf alle Polizeifachschulen in Sachsen ausgeweitet. Kürzlich wurde ein Polizeischüler aus Sachsen wegen Volksverhetzung angezeigt, da er sich nach einem Besuch auf einem jüdischen Friedhof antisemitisch geäußert haben soll. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Probleme mit Polizeischülern.
13. August: Nach mehreren Vorfällen von mutmaßlichem Rassismus und sexuellem Missbrauch an sächsischen Polizeifachschulen werden Konsequenzen geprüft. Wie die Hochschule der Sächsischen Polizei auf Anfrage dem MDR mitteilte, laufen Ermittlungen an den Schulen in Schneeberg, Chemnitz und Leipzig. In Schneeberg wurde der Schulleiter im Juli wegen Verdachts auf sexuelle Belästigung abgesetzt. Auch gegen Polizeianwärter gibt es Anzeigen, unter anderem wegen Volksverhetzung. Ein Lehrer in Chemnitz steht zudem unter Verdacht rassistischer und sexistischer Äußerungen.
15. August: Ein Polizist aus Bonn steht im Verdacht, im Zusammenhang mit einer von den Behörden so genannten „Mocro-Mafia“ Dienstgeheimnisse gegen Geld weitergegeben zu haben. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 25-Jährigen, dem auch Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wird. Der Polizist soll Informationen zu einem Kriminalfall erhalten und nicht weitergegeben sowie das Personendatensystem der Polizei abgefragt und Ergebnisse gegen Bezahlung weitergeleitet haben.
21. August: Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen Beamten der 36. Einsatzhundertschaft, nachdem ein Video in den sozialen Medien aufgetaucht ist, das zeigt, wie er bei einer Palästina-Demonstration eine Frau von hinten brutal auf den Gehweg stößt. Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Wochenende und wurde millionenfach auf der Plattform X verbreitet. Der Beamte wurde vorläufig vom Dienst suspendiert.
28. August: Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurden Durchsuchungen bei 12 Polizeimitarbeitenden der Direktion 5 (City) wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt durchgeführt. Ein Beamter soll im Dezember 2021 Goldmünzen im Wert von 600 Euro gestohlen haben. Die Verdächtigen hätten Hinweise auf den Dieb gehabt, aber keine Anzeige erstattet, um Ermittlungen zu vermeiden. Der Vorfall kam durch Chatverläufe ans Licht, die auch Hinweise auf einen Raub im August 2023 geben. Dabei sollen zwei Beamte einen Autofahrer um 57.000 Euro und zwei Handys beraubt haben. Weitere Ermittlungen und dienstrechtliche Maßnahmen laufen.
29. August: Polizisten aus Essen, die auf Mallorca einen Taxifahrer verprügelt haben sollen, sind wieder im Dienst, jedoch nicht im Streifen- sondern im Innendienst. Die Beamten stehen im Verdacht, den 71-jährigen während ihres Urlaubs angegriffen zu haben, nachdem sie ihn beschuldigt hatten, ein Handy gestohlen zu haben. Der Taxifahrer erlitt dabei mehrere Knochenbrüche und musste ins Krankenhaus. Die Essener Polizei hat den Vorfall bestätigt und prüft, ob die Beamten tatsächlich als Tatverdächtige oder Zeugen involviert waren. Sollte sich ein strafrechtlich relevantes Vorgehen bestätigen, werde das laut der Essener Polizei auf jeden Fall dienstrechtliche Konsequenzen haben.
Polizeischüsse:
1. August: Einsatzkräfte der Polizei haben in Berlin-Charlottenburg auf eine mit einem Messer bewaffnete Frau geschossen und sie verletzt. Die Frau habe Passanten bedroht, sagte ein Polizeisprecher. Zuvor hieß es, sie „verhaltensauffällig“ gewesen, ohne dies genauer zu präzisieren. Die Beamten hätten daraufhin mehrere Schüsse auf die Frau abgegeben, die davon nicht lebensgefährlich verletzt worden sein soll.
12. August: Nach einem Unfall auf der A7 bei Neumünster hat der mutmaßliche Verursacher die Polizei nach deren Angaben mit einem Messer bedroht und angegriffen. Die Beamt*innen gaben daraufhin zwei Warnschüsse ab. Als der 55-Jährige nicht stoppte, schossen sie ihm in den Oberschenkel. Augenzeugen berichten, dass der Mann vor dem Unfall in sehr auffälligem Fahrstil unterwegs war. Zwei Zivilstreifen verfolgten das Fahrzeug, das sich dann überschlug.
24. August: Polizisten haben in Groß-Gerau auf die Reifen eines Wohnmobils geschossen, nachdem ein 65-jähriger Hundebesitzer sie nach deren Aussage mit einer Schusswaffe bedroht hatte. Die Beamt*innen hätten ihn auf seinen freilaufenden Hund angesprochen, woraufhin er die Waffe gezogen habe. Bei der Festnahme des flüchtenden Mannes wurde sein Hund ins Tierheim gebracht. Der 65-Jährige kam in Untersuchungshaft.
27. August: Ein 54-jähriger Mann wurde im Landkreis Bautzen von der Polizei angeschossen, nachdem er die Beamt*innen angeblich mit zwei Messern bedroht hatte. Diese seien am Montagabend zur Überprüfung der Fußfessel des Mannes in dessen Wohnung in Radeberg gewesen. Bei ihrem Eintreffen habe der Mann sofort zu den Messern gegriffen, woraufhin die Beamt*innen ihn durch einen Schuss am Oberschenkel verletzten. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei hatte die Überprüfung vorgenommen, da Hinweise auf eine Manipulation seiner Fußfessel vorgelegen hätten.
Urteile gegen Polizist*innen:
7. August: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Mannheimer Landgerichts im Fall eines tödlichen Polizeieinsatzes vom 2. Mai 2022 am Marktplatz der Stadt bestätigt. Der Freispruch eines Beamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen bleibt demnach bestehen. Der Psychiatrie-Patient Ante P. starb damals nach dem Einsatz von Pfefferspray und Faustschlägen durch einen anderen Polizisten. Die Entscheidung über die Revision gegen die Verurteilung dieses zweiten Beamten zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung durch den BGH steht noch aus. Das Landgericht hatte das Handeln der Polizisten als weitgehend gerechtfertigt angesehen, da der 47 Jahre alte Mann sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt habe. Lediglich die vier Faustschläge wurden als unangemessen bewertet.
8. August: Ein Berliner Polizist wurde wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten befand den 57-jährigen Angeklagten schuldig, kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos zu besitzen und in einem Fall Kinderpornografie zugänglich gemacht zu haben. Der Mann, der seit Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert ist, muss zudem sechs Beratungsgespräche bei einer Therapieeinrichtung absolvieren und steht für vier Jahre unter Bewährung mit einem Bewährungshelfer. Der Angeklagte, der seit 30 Jahren im mittleren Dienst tätig war, gestand die Taten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
9. August: Im Fall mutmaßlicher Polizeigewalt erhält ein Essener 3.500 Euro Schmerzensgeld, nachdem er 2020 von der Polizei mit Schlagstock und Pfefferspray attackiert wurde. Der Vorfall ereignete sich, als John D. und sein Bruder sich über die Behandlung ihrer Mutter beschweren wollten. Ein Video widerlegte die Aussagen der Polizisten, die behaupteten, D. habe sich aggressiv verhalten. Der Anwalt des Klägers wirft den Beamten Körperverletzung im Amt vor. Das Polizeiopfer gewann bereits das Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
12. August: Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch von Andreas R., dem ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs, hat das Innenministerium Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Der Inspekteur wurde vorläufig vom Dienst suspendiert und seine Bezüge gekürzt. Der Beamte war zuvor im Juli letzten Jahres mangels Beweisen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. R. war seit Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 vom Dienst freigestellt gewesen, hatte aber weiterhin seine vollen Bezüge erhalten. Ihm war zur Last gelegt worden, eine jüngere Kommissarin sexuell bedrängt zu haben.
Polizeiliche Todesschüsse:
19. August: Im Münchner Stadtteil Sendling haben Beamt*innen eine 31-jährige Münchnerin mit der Schusswaffe tödlich verletzt. Wegen einer angeblichen Körperverletzung hatte eine Anruferin die Polizei alarmiert und das spätere Opfer verfolgt. Die Frau wurde schließlich in einem Supermarkt von der Polizei angetroffen und soll daraufhin ein Messer gezogen haben. Die Beamt*innen hätten Pfefferspray eingesetzt und schließlich geschossen, so die polizeiliche Darstellung. Die Getötete soll Berichten zufolge mindestens dreimal wegen Eigen- und Fremdgefährdung in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden sein.
27. August: Ein 26-jähriger Mann wurde am Nachmittag von der Polizei in Moers erschossen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft soll der Mann zuvor Passanten tätlich angegriffen und bedroht haben. Auch die eingesetzten Beamt*innen wurden demnach von dem Mann, der zwei Messer in den Händen gehalten haben soll, angegriffen. „Im weiteren Einsatzverlauf kam es zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte. Dadurch wurde der 26-Jährige tödlich verletzt.“, so die Mitteilung. Laut späteren Medienberichten habe der Mann auf der Straße „“Auf die Bullen! Auf die Bullen!‘“ gerufen. Er soll „öfter in der Psychiatrie“ gewesen sein und häufiger „Ausraster“ gehabt haben.
28. August: In Recklinghausen „randalierte“ laut Polizeiangaben ein 33-Jähriger in einem Mehrfamilienhaus und wurde, nachdem Beamt*innen eintrafen, erschossen. Laut Zeugenangaben habe er „auch ein Messer bei sich“ gehabt. Als die Einsatzkräfte eingetroffen seien, habe sich „eine Bedrohungssituation ergeben. „Infolgedessen kam es zu einem Schusswaffengebrauch“, so die Darstellung.
31. August: Laut Polizei soll ein 46-Jähriger in Berlin auf einem Wohnwagenplatz einen 49-Jährigen mit einer Schusswaffe bedroht haben. Der Bedrohte blieb unverletzt und alarmierte die Polizei, nachdem es ihm gelungen war, den Angreifer zu vertreiben, so die Darstellung. Spezialkräfte der Polizei hätten den mutmaßlichen Täter in einem Mehrfamilienhaus lokalisiert, in dem sich offenbar viele Sozialwohnungen befinden. Als das SEK die Wohnung betrat, soll der 46-Jährige sofort das Feuer eröffnet haben. Die Polizisten schossen zurück und trafen ihn tödlich. Laut RBB sei der Mann wegen psychischer Probleme betreut worden.
Anklage gegen Polizist*innen:
22. August: In dem in Augsburg begonnen Prozess gegen einen Polizisten, der beschuldigt wird, während einer „Wasserschlacht“ vor dem Stadion des FC Augsburg absichtlich einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben zu haben, wurde dieser zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 19. August 2023. Das Projektil durchschlug die Scheibe eines Polizeifahrzeugs, bevor es einen leeren Fanbus traf. Mehrere Beamte erlitten Verletzungen durch die Druckwelle und Glassplitter, der Kopf eines Kollegen wurde nur knapp verfehlt. Der 27-jährige Angeklagte stand wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vor Gericht. Er gab an, sich an den Schuss nicht erinnern zu können und instinktiv gehandelt zu haben, was das Gericht jedoch als unglaubwürdig einstufte. Richter und Staatsanwalt übten scharfe Kritik an den Aussagen der Polizei-Zeugen. Diese hätten oft ungenaue oder widersprüchliche Angaben gemacht und sich bei entscheidenden Fragen auf Gedächtnislücken berufen. Der Staatsanwalt sprach von einem „desolaten Aussageverhalten“ und warf den Zeugen vor, absichtlich die Aufklärung zu behindern, um sich gegenseitig zu schützen. Das Urteil könnte auch das Ende der Beamtenlaufbahn des Angeklagten bedeuten, da eine Strafe von über einem Jahr, selbst bei Bewährung, zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
Einsatz von Taser:
26. August: Die Bremer Polizei hat seit 2019 insgesamt elf Taser-Einsätze verzeichnet, dort wird das gerät nur von Spezialeinsatzkräften verwendet. In Bremerhaven gehören Taser seit 2018 zur Standardausrüstung der Polizei, seitdem gab es 14 Einsätze, in 98 Fällen wurde der Tasereinsatz angedroht.