Johannes Busch
Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition ein Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ verabschiedet.[1] Mit der nun geplanten Reform erfüllt die Bundesregierung eine bereits lange bestehende Forderung der Polizeigewerkschaften nach einer Verschärfung des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).[2]
Die Änderung, deren Geschichte hier kurz nachgezeichnet werden soll, kann sich zum einen auf keinerlei empirische Grundlage stützen. Zum anderen steht die angedrohte Mindeststrafe in keinem Verhältnis zu den Fällen, die in der Praxis erfasst werden. Die Reform schafft ein Sonderrecht insbesondere für PolizeibeamtInnen und wird zu einer Stärkung der Definitionsmacht der Polizei führen – was wahrscheinlich nicht zu einer Deeskalation von Konfliktsituationen beitragen wird. Es handelt sich um einen Fall symbolischer Gesetzgebung, von der jedenfalls mittelbar eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu erwarten ist und der in seiner praktischen Anwendung bestimmte Gruppen überproportional treffen wird.
Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf und mit dessen Einspruch nicht zu rechnen ist, ist zu erwarten, dass es bereits in einigen Wochen in Kraft tritt. Schutzgut Polizei? Zur Ausweitung der Strafbarkeit des § 113 weiterlesen