Schlagwort-Archive: 11. September

Terrorismusbekämpfung in der EU – Ein Jahr nach dem 11. September

von Mark Holzberger und Heiner Busch

Die Terrorismusbekämpfung hat der Innen- und Justizpolitik der EU neuen Treibstoff zugeführt. Wohin die Reise gehen soll, ist einem 64 Punkte umfassenden „Fahrplan“ zu entnehmen, der seit Oktober 2001 ständig aktualisiert wird.[1]

Der Entwurf für eine gemeinsame Terrorismus-Definition hat offenbar bereits vor den Anschlägen vom 11. September 2001 in einer Schublade der EU-Kommission gelegen, denn präsentiert wurde er bereits acht Tage danach. Am 22. Juni 2002 trat der entsprechende Rahmenbeschluss in Kraft.[2] Die Mitgliedstaaten haben ihn nun in ihr Strafrecht zu übernehmen; d.h. unter anderem, dass sie entweder einen Straftatbestand der „terroristischen Vereinigung“ neu einführen oder – wie Deutschland und fünf weitere EU-Staaten – bereits bestehende Regelungen anpassen müssen. Terrorismusbekämpfung in der EU – Ein Jahr nach dem 11. September weiterlesen

Rasterfahndung – Gegenwärtige Gefahr für die Grundrechte

von Heiner Busch

Sich widersprechende Gerichtsurteile, eine von Land zu Land unterschiedliche Praxis, massenhaft Daten, aber keine Ergebnisse – das ist die Bilanz nach rund einem halben Jahr der Rasterfahndungen.

Ausländischen Studenten ist es zu verdanken, dass eine der gefährlichsten Ermittlungsmethoden der deutschen Polizei rechtlich hinterfragt wird: Aufgrund ihrer Klagen entschieden die Landgerichte Berlin und Wiesbaden am 15. Januar bzw. 6. Februar 2002, dass eine „gegenwärtige Gefahr“ nicht bestehe und die Ende September letzten Jahres begonnenen Rasterfahndungen daher unzulässig seien.[1] Die beiden Gerichte stützten ihre Beschlüsse pikanterweise auf Erklärungen der Bundesregierung, „wonach keine Anzeichen dafür ersichtlich sind, dass die Verübung terroristischer Anschläge in der Bundesrepublik Deutschland bevorsteht“. Dies habe sich auch nach der Entscheidung des Bundestages, deutsche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden, nicht geändert. Sogenannte Schläfer – so heißt es in dem Wiesbadener Beschluss – seien in der BRD zwar entdeckt worden, „fortgeschrittene Planungen konkreter Anschläge konnten ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden.“ Rasterfahndung – Gegenwärtige Gefahr für die Grundrechte weiterlesen

Durchmarsch in Brüssel – Die EU reagiert auf den 11. September

von Mark Holzberger

Seit den Anschlägen vom 11. September legen auch die EU-Gremien einen hektischen gesetzgeberischen Aktionismus an den Tag. Sie nutzen die Gunst der Stunde, um Polizei und Geheimdiensten Kompetenzen zu eröffnen, die bislang nicht durchsetzbar erschienen.

Genau eine Woche nach den Terror-Anschlägen in New York und Washington präsentierte die EU-Kommission ihren seit längerem vorbereiteten Entwurf für einen sog. Rahmenbeschluss über die Einführung eines europäischen Haftbefehls, der künftig in der EU an die Stelle von Auslieferungsverfahren treten soll.[1]

Insbesondere die Auslieferung mutmaßlicher „Terroristen“ hatte zwischen den EU-Staaten immer wieder für Ärger gesorgt. Politische StraftäterInnen dürfen nämlich nach der Europäischen Auslieferungskonvention von 1957 nicht ausgeliefert werden. Seit 1977 hatte man sich daher mit dem Terrorismusbekämpfungsabkommen des Europarates (EuTerrÜ) geholfen. Darin wird Terrorismus über einen Katalog von Straftaten definiert (vom Mord bis zu Sachbeschädigung, bei der Menschen gefährdet werden). Diese Delikte sollten fortan in Auslieferungsverfahren nicht mehr als politische Straftaten angesehen werden. Zudem hatte die EU 1995 und 1996 zwei Abkommen zur Vereinfachung von Auslieferungen beschlossen.[2] Durchmarsch in Brüssel – Die EU reagiert auf den 11. September weiterlesen

Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz

von Norbert Pütter

Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September gehörte der Ruf nach einem Ausbau der Nachrichtendienste und nach mehr geheimdienstlichen Kompetenzen. Die das fordern, gehen dabei regelmäßig der naheliegenden Frage aus dem Weg, welche Erfolge des geheimdienstlichen „Kampfes gegen den Terrorismus“ dafür sprechen, (wieder) in die Dienste zu investieren.

Die lange und gut vorbereiteten Anschläge in den USA sind mit Recht als ein Indiz für das Versagen der Nachrichtendienste bewertet worden. Das gilt nicht allein für die deutschen, sondern auch für die angeblich führenden Geheimdienste CIA und Mossad. Der Vorwurf wiegt um so schwerer, wenn man berücksichtigt, dass seit Ende des Kalten Krieges die Sicherheitsexperten des Westens die größten Gefahren für die „freie Welt“ im Extremismus und Terrorismus islamisch motivierter Gruppen verortet haben. Vor diesem Hintergrund lässt der 11. September nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder haben die Dienste ihren eigenen Feindbildern nicht getraut, d.h. die Szenarien der islamistischen Bedrohung waren für die Öffentlichkeit gedachte Inszenierungen. Oder die Dienste haben sich schlicht als unfähig erwiesen, auf ihre eigene Diagnose zu reagieren. Keine dieser Alternativen wäre ein zureichender Grund, umstandslos gerade auf diese Behörden zu setzen, die am offenkundigsten versagt haben. Ein Blick auf den Anti-Terrorismus der deutschen Geheimdienste zeigt, dass diese Skepsis jenseits des Einzelfalles für jede Form nachrichtendienstlicher „Terrorbekämpfung“ gilt. Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz weiterlesen

Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung

von Heiner Busch

Die Rasterfahndung – jetzt zur Suche nach „Schläfern“ praktiziert – ist eine jener polizeilichen Befugnisse, die die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durchlöchern. Woher nimmt der Bundesinnenminister die Idee, wir hätten „vielleicht … im Datenschutz etwas übertrieben“?[1]

Das Zweckbindungsgebot ist ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes. Es besagt, dass Daten nur zu dem Zweck bearbeitet werden dürfen, für den sie auch erhoben wurden. Die Rasterfahndung steht diesem Prinzip diametral entgegen. Die Methode, der sich die deutsche Polizei seit den 70er Jahren bedient, besteht darin, Datenbestände anderer Verwaltungen oder privater Stellen nach einem bestimmten Muster miteinander abzugleichen. Im Falle der Anfang Oktober gestarteten Rasterfahndungen bedeutet das: Daten von Personen aus Ländern des Nahen Ostens, die bei Melde- und Ausländerbehörden, Hochschulen, Energie- und „Entsorgungs“-Unternehmen, bei Nah- und Fernverkehrsunternehmen oder „Kommunikationsdienstleistern“, bei Reinigungs- und Cateringfirmen oder Sicherheitsdiensten, bei öffentlichen und privaten Stellen, die sich mit Atomenergie sowie chemischen und biologischen Gefahrenstoffen befassen, bei Flughafengesellschaften, Flugschulen und Luftfahrtfirmen gespeichert sind, werden zweckentfremdet.[2] Sie dienen nicht mehr der Verwaltung von Hochschulangelegenheiten oder der korrekten Abrechnung der zustehenden Löhne, sondern einem polizeilichen Zweck, für den sie nicht erhoben wurden. Die Betroffenen haben die Kontrolle über ihre Daten verloren. Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung weiterlesen

Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze

von Marion Knorr

Fast alle Bundesländer haben seit September Sicherheitspakete geschnürt oder sind gerade dabei. Hier ein Überblick.

Bayern will bis 2006 zusätzliche 391 Mio. DM in die Sicherheit investieren: Die Polizei erhält 650 neue Stellen, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 50, die Justiz – d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gefängnisaufsicht – 80, die Finanzprüfung der Steuerverwaltung 50, die Ausländerbehörden erhalten 40. Allein 147 Mio. DM will die bayerische Regierung für polizeiliche Technik ausgeben: Videoüberwachung, gepanzerte Fahrzeuge, operative Einsatztechnik, DNA-Analyse. Hessen spendiert – verteilt über drei Jahre – 400 Mio. DM. Die Polizei bekommt 350 neue Stellen (Wachpolizei 250, Verwaltungsangestellte 100), das LfV 20. In neue polizeiliche Informationstechnik fließen 250 Mio. DM. Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze weiterlesen

Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden

von Katina Schubert

Es vergingen nur Stunden nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September, bis der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily der bundesdeutschen Öffentlichkeit mitteilte, die bestehenden Gesetze reichten zur Bekämpfung von Terrorismus nicht aus. Ein ganzes Arsenal neuer gesetzlicher Maßnahmen sei notwendig. Eine Antwort auf die Frage, was diese zur Bekämpfung von derartigen Anschlägen beitragen können, blieb er bislang schuldig.

Flugs präsentierte er als Sofortmaßnahmen zwei gesetzliche Initiativen, die längst in den ministerialen Schubladen gelagert waren: 1. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen § 129b. Dieser soll die Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung in einer weltweit tätigen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen, auch wenn weder die verdächtigen Personen noch die entsprechenden Organisationen in der Bundesrepublik aktiv sind. 2. Ein Gesetz zur Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht. Damit sind religiöse Vereinigungen nicht mehr vor Verboten geschützt, wenn von ihnen Aufrufe zu Gewalt oder vermeintliche oder tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen. Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden weiterlesen

Bundeswehr im Innern – Die Union rüstet erneut zum Kampf

von Stefan Gose

Die Ruinen des World Trade Centers loderten noch, da rüsteten Konservative bereits zum militärischen Kampf im eigenen Lande. Diese Notstandsträume sind nicht neu.

13. September: Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) fordert Bundeswehrsoldaten zur Flughafensicherung und einen Nationalen Sicherheitsrat. 14. September: Der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) wiederholt seinen langjährigen Wunsch, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. 25. September: Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) wähnt den inneren Notstand und will Soldaten für den Objektschutz in der Hauptstadt. 4. Oktober: Christian Schmidt (CSU) wiederholt die Scholz-Forderung von 1997, die Bundeswehr solle nach dem Vorbild der US-Nationalgarde zu einer internen Eingreiftruppe umgestaltet werden. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel fordert ein „Bundessicherheitsamt“ unter Beteiligung von Bundeswehr, Polizei und Geheimdiensten. 9. Oktober: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion formuliert einen Antrag zur Grundgesetzänderung, der „in besonderen Gefährdungslagen“ den zivilen Objektschutz durch Soldaten vorsieht. Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, nennt als solche Objekte: Chemiewerke, Atomanlagen, Trinkwasser-Talsperren oder Tankstellen.[1] Bundeswehr im Innern – Die Union rüstet erneut zum Kampf weiterlesen