von Anja Lederer
Die Rechtspositionen der AusländerInnen werden mit dem zweiten Anti-Terror-Paket erneut massiv verschlechtert. Die Verschärfungen sollen unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ durchgezogen und einer späteren Debatte um das Zuwanderungsgesetz von vornherein entzogen werden.
An vorderster Stelle stehen dabei Ergänzungen der „besonderen Versagungsgründe“. Solche Gründe ermöglichen es, selbst jenen AusländerInnen die Aufenthaltsgenehmigung oder deren Verlängerung zu verweigern, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, etwa weil sie mit Deutschen verheiratet sind. Dies soll nun zwingend auch dann geschehen, wenn die AntragstellerIn „die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützt.“[1] Sicherheitsrisiko Nr. 1 – AusländerInnen als Sündenböcke der „Terrorbekämpfung weiterlesen