Seit 1947, als er noch „Organisation Gehlen“ hieß, residierte der Bundesnachrichtendienst (BND) in einer eigenen kleinen Stadt getrennt vom bürgerlichen Ort in Pullach bei München. Mit seinen schätzungsweise 5.000 bis 6.000 MitarbeiterInnen – die genaue Zahl ist unbekannt – wird er nun an den Gardeschützenweg in Berlin Lichterfelde-West verlegt.
Wir sind spät dran. Dass zunächst eine ‚Vorausabteilung‘ von ca. 1.000 MitarbeiterInnen kanzlernah nach Berlin umziehen sollte, erfuhr man schon bald nach dem Regierungsantritt der „rotgrünen“ Koalition. Die (Teil-)Verlegung ist fast abgeschlossen. Lobenswerterweise hatte die PDS schon Mitte 2000 mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag nachgehakt. Die Antworten der Bundesregierung waren lapidar.[1] Erste Frage der PDS: „Mit welcher Begründung wird eine mit der Auswertung befasste Abteilung des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin umziehen?“ Antwort der Bundesregierung: „Der Bundesrepublik Deutschland ist eine erhöhte internationale Verantwortung zugewachsen; daher muss die Bundesregierung rasch und zugleich umfassend über aktuelle weltpolitische Entwicklungen, insbesondere krisenhafte Zuspitzungen, unterrichtet sein.“ Zweite Frage: „Trifft es zu, dass es in der Begründung um einen ‚kurzen Draht‘ zwischen Bundesnachrichtendienst und Bundesregierung geht?“ Antwort: „Ja.“ Die Hauptstadt der Spionage – Der BND kommt nach Berlin weiterlesen →
Überwachungskameras sind aus dem Alltag deutscher Städte kaum noch wegzudenken. Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze konnte zwar bisher in Berlin nicht durchgesetzt werden, allerdings filmen zahlreiche private und halböffentliche Kameras auch im öffentlichen Raum.[1]
„Die Unterstützung des Schutzes einzelner, besonders gefährdeter Objekte mit den Mitteln optischer Überwachungstechnik wird unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich geregelt. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird nicht ins Auge gefasst“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS vom 16. Januar 2002. Berlin gehört damit neben Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen weiterhin zu den Bundesländern ohne eine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Videoüberwachung „gefährlicher Orte“. „Schaut auf diese Stadt!“ – Videoüberwachung in Berlin weiterlesen →
Wenn die geneigten LeserInnen die Lektüre dieses Artikels beendet haben, ist das Land Berlin um ca. 100.000 Euro ärmer. Das liegt nicht allein an dem Desaster um die Bankgesellschaft, ihre faulen Kredite, Fonds und Risiken. Dennoch denken viele BerlinerInnen, sie sparten und bluteten vor allem für die Bankgesellschaft. Die Frage nach den Schuldigen ist öffentlich gestellt.
Auch ohne die Bank, ohne die 1,8 Milliarden Euro, die der Steuerzahler im Sommer 2001 „einschießen“ musste, wäre Berlin ein Sanierungsfall. Aber spätestens nach den öffentlichen Auseinandersetzungen um die sogenannte Risikoabschirmung, eine Art 30-jähriger Bürgschaft bis zu einer Höhe von 21,6 Milliarden Euro für die Fonds-Geschäfte der maroden Bank, lösen die Sparvorhaben des Senats wahre Wutwellen aus. „Berlin ist pleite. Ich bin schuld“, heißt es auf den T-Shirts von ver.di. Die Bank. Der Filz. Und der Tod. – Strafrechtliche Folgen des Berliner Bankenskandals weiterlesen →
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Probleme gestellt. Ermittlungen erfolgen spezialisiert und höchst selektiv. Sie dienen vor allem dazu, das Vertrauen in die Wirtschaft zu festigen.
Bereits die relevanten Straftatbestände sind schier unüberschaubar: Neben verschiedenen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wird der Wirtschaftskriminalität eine Vielzahl von Deliktsbeschreibungen des sogenannten Nebenstrafrechts zugeordnet. Allein in § 74c Gerichtsverfassungsgesetz, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern regelt, sind an die 30 strafrechtliche Nebengesetze erwähnt. In kaum einer Deliktsmaterie ist die Zahl der an der Verfolgung beteiligten Behörden so groß und vielfältig, was besonders effektive Ermittlungen erwarten lassen müsste. Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch Kontroll- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Vergabe- und Ausschreibungsstellen, die Zoll- und Arbeitsverwaltung sowie Finanz- und Steuerbehörden wirken mit an der Ermittlung strafrechtlich relevanter Sachverhalte.[1] Dabei handelt es sich um in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sehr komplexe Tatbestände. Die Verfahren sind zwar im Vergleich zu den insgesamt erfassten Ermittlungsverfahren zahlenmäßig gering und werden gegen verhältnismäßig wenige Beschuldigte geführt, weisen aber viele Geschädigte und in der Summe einen außerordentlich hohen Vermögensschaden auf. Streiflichter aus der Strafverfolgung – Wirtschaftskriminalität und ihre „Bekämpfung“ weiterlesen →
Der bis heute wegweisende Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.5.1985 liest sich vielversprechend.[1] Die Demonstrationsfreiheit sei ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“. Was ist aus den Versprechungen geworden?
Gemäß dem Beschluss sind die staatlichen Behörden gehalten, „versammlungsfreundlich zu verfahren“. Demnach seien bei Verletzung der Anmeldepflicht Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, nicht schematisch zu verbieten oder aufzulösen. Verbote und Auflösungen sollen nur „zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“. Wenn einzelne Teilnehmer oder eine Minderheit unfriedlich werden, dürften nicht ganze Demonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit verlieren. Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt weiterlesen →
Die Fixierung auf die Gewaltfrage zum 1. Mai in Berlin-Kreuzberg ist inzwischen zur Gewohnheit geworden. Einen Ausweg aus dieser Falle zu suchen, einen politischen und polizeifreien 1. Mai zu gestalten, das war das Ziel, das sich ein Personenbündnis in diesem Jahr gesetzt hatte.
Noch Ende der 80er Jahre interpretierte man die Auseinandersetzungen zwischen der Staatsmacht und zumeist Vertretern der autonomen Szene als Ausdruck stadtpolitischer und sozialer Proteste, sogar als Angriff auf die Strukturen des kapitalistischen Systems. In den 90er Jahren standen selbst diejenigen ratlos da, die noch am ehesten für regelverletzende, kapitalismuskritische Interventionen als Jugend- und Systemprotest Sympathien hegten, aber mit dem ritualisierten, inhaltsleeren, inhaltsversteckenden Protest nichts mehr anzufangen wussten. Das ermutigte den CDU-Innensenator Eckart Werthebach in den Jahren 2000 und 2001 einen systematischen Aufheizungsprozess weit vor dem 1. Mai zu inszenieren und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einzuschränken. Eine polizeiliche Einkesselungs- und Zerstörungsstrategie des Mariannenplatz-Festes führte zu den sattsam bekannten Schuldzuweisungen von beiden Seiten, wobei das demonstrationsbeobachtende Komitee für Grundrechte und Demokratie die Dynamik der Eskalation sehr eindeutig der Politik und der Polizei anlastete. Den 1. Mai in Berlin neu denken – Ein erfolgreiches Scheitern und ein Lernprozess weiterlesen →
Dass die Freiwillige Polizei-Reserve den Kalten Krieg und etliche Skandale überstand, ist ein Wunder. Nach jedem Läuten des Totenglöckleins kam ein Wiedererstarken und ein Kompetenzzuwachs. Heute hat die in Freiwilliger Polizeidienst (FPD) umbenannte Reserve die Rolle eines allgegenwärtigen Hilfssheriffs. Nach einem zweiwöchigen Grundlehrgang stellt der Staat Uniform und Schusswaffe. Attraktiv ist die Reserve deshalb auch für die Halbwelt, für Law-and-order-Typen, für die rechtsradikale Szene.
Die Freiwillige Polizei-Reserve Berlin (FPR) ist ein Kind des Kalten Krieges. Erste Pläne für ihren Aufbau schmiedete schon der legendäre Nachkriegsbürgermeister Ernst Reuter, der von den Pfingsttreffen der FDJ und den bis zum Schusswaffengebrauch gehenden Auseinandersetzungen beim Eisenbahnerstreik der vom Osten betriebenen Reichsbahn beunruhigt war. Mit der Einrichtung wurde 1960, also noch vor dem Bau der Mauer, unter dem SPD-Innensenator Joachim Lipschitz begonnen. Zwei Drittel der Rekrutierten, so stellte die Presse damals fest, hatten schon in der großdeutschen Wehrmacht Waffenerfahrungen an Karabinern und Maschinenpistolen gesammelt. Die Polizeireservisten kamen von Beginn an großenteils aus dem öffentlichen Dienst der Frontstadt, auf dessen Angehörige man „sanften Druck“ ausübte. Allgemein galt die FPR als notwendiges Gegengewicht zu den Betriebskampfgruppen im Ostteil der Stadt. Man erwartete buchstäblich, dass die „Insurgenten aus dem Osten“ durch die U- und S-Bahnschächte eindringen würden. Reserve hat niemals Ruh – Die unendliche Geschichte der Freiwilligen Polizei-Reserve Berlin weiterlesen →
Im Allgemeinen werden als „Ausländerpolizeien“ diejenigen Behörden bezeichnet, die in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass kontrollieren und überwachen. Im Rahmen dieses auf die Ausländer-, Asyl- und Teile der Sozialbehörden gestützten Kontrollsystems leistet die „Vollzugspolizei“ vor allem Amtshilfe – etwa bei Personenkontrollen oder Abschiebungen.[1] Da nach den aktuellen polizeilichen Arbeitsstatistiken mehr als jeder vierte Tatverdächtige ein „Nichtdeutscher“ ist, haben sich Schutz- und Kriminalpolizeien mittlerweile in erheblichem Ausmaß zu faktischen „Ausländerpolizeien“ gewandelt.
Unbeschadet der nationalen und europäischen Abschottungspolitik haben die weltweiten Migrationsbewegungen vor Deutschland nicht Halt gemacht. „Ausländer“ sind zu einer Realität geworden, die sich auch im polizeilichen Alltag zunehmend niedergeschlagen hat. Das Verhältnis „Polizei – Ausländer“ wird heute durch ein ausgedehntes und vielfach widersprüchliches Geflecht von Beziehungen, Aktionen und Absichtserklärungen bestimmt. Die Spannweite reicht dabei von Polizeiübergriffen auf Fremde bis zu Ausländerbeauftragten bei Polizeibehörden, von interkulturellen Trainings in der Polizeiausbildung bis zu gezielten Kontrollen von AusländerInnen, von liberalen Appellen der Polizeiführungen bis zu praktiziertem Rassismus. Systematische Untersuchungen über dieses Geflecht fehlen weitgehend. Wer sich innerhalb der Polizeien aus welchen Gründen und wie mit welchen „AusländerInnen“ beschäftigt, ist insgesamt nicht bekannt. Teilbefunde liegen auf der Hand: So fungieren Zoll und Bundesgrenzschutz (BGS) über weite Strecken als Ausländerpolizeien. Der BGS-Tätigkeitsbericht für 1998 weist z.B. 60.091 Zurückweisungen, 31.510 Zurückschiebungen und 38.479 Abschiebungen durch den BGS aus.[2] Gerade weil es kriminologisch und politisch geboten ist, auf die Kategorie der Nationalität bei der Kriminalitätserfassung zu verzichten, müsste der polizeiliche Umgang mit Nichtdeutschen detaillierter untersucht werden. Statt einer umfassenden Bilanzierung können im Folgenden nur wenige Beispiele vorgestellt werden, in denen die polizeilichen Kriminalisierungsprozesse besonders offenkundig sind. „Ausländerpolizeien“ – Von der Amtshilfe zur gezielten Überwachung weiterlesen →
Bereits 1984 hatte Berlin die Bearbeitung von Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in einer Inspektion im ‚Referat Umwelt- und Gewerbedelikte‘ der Direktion ‚Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung‘ konzentriert, während in anderen Bundesländern noch die örtlichen Kriminal- und Schutzpolizeien zuständig waren. Als schließlich 1994 das Berliner Landeskriminalamt neugeschaffen wurde, entschied man sich, ein eigenes ‚Referat Umweltdelikte‘ (LKA 32) einzurichten.
Ausschlaggebend dafür, so der Referatsleiter der Umweltkripo, Polizeidirektor (PD) Hans-Jörg Richter, seien vor allem die steigenden Fallzahlen gewesen, die in einer Inspektion nicht mehr zu bewältigen gewesen seien. In der Tat sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) in Berlin die erfaßten Umweltdelikte von 1985 bis 1994 um das Viereinhalbfache angestiegen, bis 1996 sogar um fast das Sechsfache, d.h. auf rund 3.000 Delikte im Jahr. Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten weiterlesen →
Der Problemkreis Umweltkriminalität hat offenkundig keine Konjunktur. Weder die Bundesregierung, noch Bundesinnenminister Manfred Kanthers sog. ‚Sicherheitsnetz‘, ebensowenig die seit dem gerade beendeten Hamburger Wahlkampf im Wettstreit um den ‚law and order-Pokal‘ befindlichen Parteien finden das Thema bei all ihrer Begeisterung über den früheren New Yorker Polizeipräsidenten Bill Bratton, bei all ihrer Sorge um Jugendbanden, Ausländerkriminalität und extremistischer Gewalt irgendwie erwähnenswert. Da ist es schon tröstlich, daß Bündnis 90/Die Grünen in ihren ‚Zehn Eckpunkten für ein alternatives Sicherheitskonzept‘ den fünften Eckpunkt der Umwelt gewidmet haben: „Umweltstrafrecht: Vollzugsdefizite beseitigen und Zivilrecht nutzen“.
Zu Recht wird in den Eckpunkten zunächst darauf hingewiesen, daß das Umweltstrafrecht vielfach nur symbolischen Zwecken dient. Der größte Teil der Umweltzerstörung geschieht legal. Der blaue Planet stirbt denn auch nicht an den verbotenen Grenzwertüberschreitungen von Emissionen, sondern an den Emissionen an sich. Der Umweltgipfel von Rio befaßte sich am Rande zwar auch mit kriminellen Aktivitäten, vor allem aber mit dem legalen Wahnsinn des weltweiten CO2-Ausstosses, mit der Notwendigkeit der Energiewende. Grüne Vorstellung zur Umweltkriminalität: Die Crux liegt im Verwaltungshandeln weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.