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Terrorismusbekämpfungs-Gesetz in Kraft – Der Ausbau der Sicherheitsapparate geht voran

von Norbert Pütter

Lediglich sechs Wochen benötigte der Bundesgesetzgeber, um das „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“[1] in Kraft zu setzen. In 22 Artikeln verschärft das Gesetz eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, die von A wie „Ausländerrecht“ bis Z wie „Zentralregister“ reichen. Ob die neuen Kontroll- und Erfassungsbefugnisse tatsächlich der „Bekämpfung“ des Terrorismus dienen, steht in den Sternen. Sicher ist in jedem Fall, dass sie das Überwachungspotential der Sicherheitsapparate stärken.

Die nachhaltigen Veränderungen im Bereich des Ausländer- und Asylrechts haben wir bereits in der letzten Ausgabe dargestellt.[2] Sie betreffen insbesondere die Ausweitung der Versagungsgründe bei der Visaerteilung, die Beteiligung der Nachrichtendienste, des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes am Visumverfahren, die Verschlechterung des Rechtsschutzes gegen Ausweisungen, die Aufnahme biometrischer Merkmale in die Aufenthaltsgenehmigung und den Ausweisersatz, die Anfertigung von Sprachaufzeichnungen im Asylverfahren, die Angabe der Religionszugehörigkeit im Ausländerzentralregister etc.

Zwei Bestimmungen gehen deutlich über die als Terrorismusbekämpfung getarnte Migrationskontrolle hinaus: Zum einen werden das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und die Ausländerbehörden der Länder verpflichtet, die „die ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten“ an die Ämter für Verfassungsschutz zu übermitteln, sofern sie vermuten, dass diese Daten für die Ämter erforderlich sind. Mit dieser Bestimmung werden die Ausländerbehörden zu flächendeckenden Sammelstellen der deutschen Inlandsgeheimdienste. Terrorismusbekämpfungs-Gesetz in Kraft – Der Ausbau der Sicherheitsapparate geht voran weiterlesen

Private Sicherheitsdienste und Polizei – Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation

von Thomas Brunst und Jürgen Korell

Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und dehnen ihre Einsatzbereiche bis in den öffentlichen Raum aus. In Deutschland sind – so das statistische Bundesamt – 2.500 Sicherheitsunternehmen mit 130.000 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM tätig.[1] Demgegenüber stehen den Länderpolizeien (237.500), dem BGS (32.200) und dem BKA (3.300) insgesamt 273.000 Planstellen für PolizeibeamtInnen zur Verfügung.

1988 löste die Stadt München ihr Vertragsverhältnis mit dem Zivilen Sicherheitsdienst (ZSD). Die Schwarzen Sheriffs waren seit 1973 – bekleidet mit schwarzen Uniformen, schwarzen Lederjacken, schwarzen polizeiähnlichen Mützen und ausgerüstet mit Schlagstöcken, Handschellen und zum Teil mit Revolvern – durch die U-Bahnen der bayerischen Landeshauptstadt patrouilliert. Sie hatten wegen ihrer Brutalität für Schlagzeilen gesorgt und wurden nun abgelöst durch die teurere, aber weniger martialisch auftretende Wach- und Schließgesellschaft. Private Sicherheitsdienste und Polizei – Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation weiterlesen