Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Behörden wüssten nicht mehr, wer sich in Deutschland aufhalte, die Innere Sicherheit sei gefährdet. So lauteten die Klagen von OrdnungspolitikerInnen angesichts der ab Mitte 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden. Das „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ sollte deshalb die Verwaltung der Geflüchteten optimieren und zugleich den datenmäßigen Zugriff von Polizei und Geheimdiensten sichern.
Zur effizienteren Verwaltung von Geflüchteten führte das Anfang Februar 2016 in Kraft getretene Gesetz[1] zwei neue Instrumente ein: einen „Kerndatensystem“ und den „Ankunftsnachweis“, der mit einem aufgedruckten QR-Code den personenbezogenen Zugriff auf das Kerndatensystem ermöglicht. Damit ist eine neue Qualität in der „Verdatung“ von MigrantInnen erreicht, die vor wenigen Jahren noch undenkbar schien. Die amtlich bestallten DatenschützerInnen hielten sich angesichts der Flüchtlingslage mit Kritik zurück, obwohl die Verletzung datenschutzrechtlicher Prinzipien wie der Datensparsamkeit offensichtlich ist. Von der aktuellen Adresse bis zur Bildungskarriere wird alles zentral gespeichert und ist für zahlreiche Behörden abrufbar. Geflüchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool für viele Behörden weiterlesen →
von Heiner Busch
Das Ausländer- und Asylrecht war immer auch Sicherheitsrecht. Befeuert von abstrusen Bedrohungsszenarien hat die Regierungskoalition jedoch seit dem Herbst 2015 massive Verschärfungen durchgesetzt.
Es klingt wie die ethnisierte Version der „gefährlichen Klassen“, vor denen sich das Bürgertum im 19. Jahrhundert fürchtete. Am 19. August 2016, kurz vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verabschiedeten die Innenminister aus den Reihen der CDU/CSU ihre Berliner Erklärung: „Gefahr terroristischer Anschläge“, „fundamentalistische Islamisten“, die „Silvesternacht in Köln“, „Wohnungseinbrüche“, „Parallelgesellschaften“, „Vollverschleierung“ – das waren nur einige der Horrorszenarien, die sie zu einem kruden Mix an Forderungen verwursteten, die vom Einsatz der Bundeswehr im Innern über den Ausbau der Videoüberwachung bis hin zum Burka-Verbot reichten.[1] Ein „Teil der nach Deutschland zugewanderten Menschen“ sei „nicht in unserer Gesellschaft angekommen“, heißt es in dem Pamphlet. „Er identifiziert sich nicht mit unserem Land, akzeptiert unsere Lebensweise nicht und lässt jeglichen Respekt für staatliche Institutionen vermissen“. Neu-alte Fremdenpolizei: Mit staatlicher Gewalt gegen Geflüchtete und MigrantInnen weiterlesen →
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