Im Vergleich zu zahlreichen anderen Ländern nimmt sich die polizeiliche Videoüberwachung in der BRD bescheiden aus. Der Blick auf die Zahl polizeieigener Kameras verschleiert aber den Umstand, dass die Nutzung fremder Überwachungssysteme durch die Polizei vielfältige Formen hat und undurchsichtige technische und informelle Netzwerke der Überwachung im Wachstum begriffen sind.
Die Aufnahmen, die die bewaffnete Verlegertochter Patricia Hearst beim Überfall der „Symbionese Liberation Army“ auf die Hibernia Bank in San Francisco 1974 zeigen, sind eine „Ikone“ aus den frühen Tagen der Kameraüberwachung. Dass sie erhalten geblieben sind, ist nicht nur den Investitionen der Bank zu verdanken, sondern auch den gesetzlichen Auflagen, die die Installation von Videokameras für US-amerikanische Geldinstitute bereits in den 60er Jahren zur Pflicht machten.[1]Kooptierte Kameras – Hybride Netzwerke der Videoüberwachung weiterlesen →
Dass neue, nicht-staatliche Akteure auf dem Sicherheitsmarkt auftauchen, ist ein internationales Phänomen. Ihre grenzüberschreitende Natur verschärft die mit ihnen verbundenen Probleme: fehlende Öffentlichkeit, rechtliche und politische Unkontrollierbarkeit, Abhängigkeit von den Aufraggebern und – in wechselnden Konstellationen – Arbeit mit, neben oder gegen staatliche Sicherheitsapparate.
Die öffentliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit beschränkt sich nach wie vor auf zwei Bereiche der Privatisierung von Sicherheit: die Übertragung militärischer Aufgaben auf privatwirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen auf der einen, die Wahrnehmung einfacher polizeilicher Tätigkeiten wie Streifendiensten oder Bewachungsaufgaben auf der anderen Seite. Zwischen diesen Polen und teilweise sie überlappend existiert und entwickelt sich ein unübersichtliches Feld von „Sicherheitsanbietern“, die mit spezifischen Dienstleistungen „Sicherheit“ für jene zu produzieren versprechen, die dafür zahlen können. Insgesamt ist über diese Märkte wenig bekannt: Anbieter und Nachfrager, Aufgaben und Methoden, Erfolge und Gefahren, Zusammenarbeit mit der oder Konkurrenz zur staatlichen Polizei, Folgen für Gemeinwesen und Bürgerrechte – nur exemplarisch sind bisher einige Aspekte einer neuen „globalen Sicherheitsarchitektur“ kritisch gewürdigt worden. TSC, FACI & TCS – Privatisierte Sicherheit im globalen Kontext weiterlesen →
In ihrem Bericht vom Dezember 2007 zeigt die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI), die für das Schengener Informationssystem (SIS) zuständige Datenschutzgruppe, erstmals genauer, wie die beteiligten Staaten mit dem Instrument der „verdeckten Registrierung“ und „gezielten Kontrolle“ umgehen.[1]
Mit Art. 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) existiert auf EU-Ebene ein Überwachungsinstrumentarium, das im Wesentlichen der „polizeilichen Beobachtung“ nach § 163e der deutschen Strafprozessordnung oder den jeweiligen Regelungen der Landespolizeigesetze entspricht. Der Artikel erlaubt es den Schengen-Staaten, Personen und Fahrzeuge im SIS zur „verdeckten Registrierung“ oder „gezielten Kontrolle“ (Durchsuchung) auszuschreiben. Wenn sie an der Grenze oder im Inland eines anderen Schengen-Staates angetroffen werden, dann erhält die ausschreibende Behörde über die nationalen Kontaktstellen, die so genannten SIRENE-Büros, eine Rückmeldung. Übermittelt werden sollen Ort, Zeit oder Anlass der Überprüfung, Reiseweg und -ziel, die Daten des mitgeführten Fahrzeugs, Begleitpersonen bzw. Insassen des Fahrzeugs und weitere „Umstände des Antreffens“. „Bei der Erhebung dieser Daten ist darauf zu achten, dass der verdeckte Charakter der Maßnahme nicht gefährdet wird“, heißt es in Absatz 4 des Artikels. 33.541 Personen unter Überwachung – Polizeiliche Beobachtung mit Hilfe des SIS weiterlesen →
Anders als die ständige Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse erwarten lässt, kann der Datenschutz auch im Sicherheitsbereich durchaus etwas ausrichten. Dazu hat nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Dreißig Jahre nach den Anfängen stellen vernünftige VertreterInnen von Polizei und Geheimdiensten die Geltung des Datenschutzes nicht mehr in Frage.
Wer das Verhältnis von Sicherheitsbehörden zum Datenschutz in den letzten dreißig Jahren Revue passieren lässt, erinnert sich an die Auseinandersetzungen des ersten Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans-Peter Bull, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt über NADIS, INPOL und die Richtlinien über kriminalpolizeiliche Sammlungen (KpS-Richtlinien), hat die Konflikte seiner spitzzüngigen baden-württembergischen Kollegin Ruth Leuze mit ihrem Gegenspieler Alfred Stümper vor Augen und denkt an die Terrorismushetze und die Rasterfahndung des BKA-Präsidenten Horst Herold, an den Lauschangriff seit 1975 gegen Klaus Traube oder an die Stammheimaffäre, die auch eine Abhöraffäre war. Datenschutz im Sicherheitsbereich – Möglichkeiten und Grenzen weiterlesen →
Die Verrechtlichungsspirale dreht sich unaufhörlich und füllt Polizei- und Geheimdienstgesetze mit datenschutzrechtlicher Poesie. Entpolitisiert droht der Datenschutz zum legitimatorischen Beiwerk zu verkommen.
Privacy International (PI) ist eine in London ansässige internationale Datenschutzorganisation. Sie hat die „Big Brother Awards“, jene Negativpreise für die besten Schnüffler, erfunden, die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen mittlerweile in vielen europäischen Ländern jährlich vergeben. Anfang Oktober 2006 veröffentlichte PI ihren diesjährigen „International Privacy Survey“, der im Unterschied zu den Big Brother Awards durchaus nicht ironisch gemeint ist.[1] Die Bundesrepublik Deutschland hat dabei nicht nur im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten, sondern weltweit die besten Noten für ihren Datenschutz erhalten. Selbst im Bereich „Law enforcement“ erzielte sie einen Spitzenplatz. Wir gratulieren. Hilfloser Datenschutz – Verrechtlichung, Individualisierung, Entpolitisierung weiterlesen →
Die EU arbeitet derzeit an einem Rahmenbeschluss, der den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit regeln soll. Da die Diskussion jedoch in einem vom „Krieg gegen den Terror“ bestimmten Klima stattfindet, werden die Rechte der BürgerInnen erneut den Bedürfnissen der Strafverfolgung untergeordnet.
Am 4. Oktober 2005 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen Rahmenbeschluss „über den Schutz personenbezogener Daten, die bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden“.[1] Der EU-Datenschutzbeauftragte nahm im Dezember 2005 dazu Stellung, und das Europäische Parlament (EP) verabschiedete im September 2006 einen Bericht, in dem es insgesamt sechzig Änderungen empfahl. Fragen der polizeilichen und strafrechtlichen Kooperation, der Dritten Säule der EU, sind ausschließliche Domäne des (Minister-)Rates. Das EP wird hier nur konsultiert. Seine Änderungswünsche kann der Rat theoretisch ignorieren – und das tut er auch in der Praxis regelmäßig. Böcke als Gärtner – Die EU-Polizeien erarbeiten sich einen Datenschutzrahmen weiterlesen →
Der Verfassungsvertrag ist vorerst politisch erledigt. Die wirkliche Verfassung der EU ist geblieben.
Was würde passieren, wenn von einem Tag auf den anderen alle Bibliotheken abbrennen und sämtliche Exemplare des Verfassungstextes verschwinden würden? So lautete die zentrale Frage in Ferdinand Lassalles berühmter Rede über das „Verfassungswesen“ aus dem Jahre 1862.[1] Die Antwort: Nichts. Die „wirkliche Verfassung“, nämlich die „tatsächlichen Machtverhältnisse“ im Staat, seine Institutionen, seine Armee, bliebe bestehen. Alles ginge weiter seinen gewohnt herrschaftlichen Gang. „Ein König, dem das Heer gehorcht und die Kanonen – das ist ein Stück Verfassung.“ Europäischer Staat (im Aufbau) – Die EU in schlechter Verfassung weiterlesen →
Die Debatten der EU-Gremien über Europol folgen immer dem gleichen Muster: Weil das Europäische Polizeiamt mehr Befugnisse und einen „flexibleren“ rechtlichen Rahmen erhalten soll, müssen kritische Fragen ignoriert werden.
Im Januar 2002 veröffentlichte Statewatch einen umfangreichen Bericht über die Arbeit und die weitere Entwicklung des Europäischen Polizeiamtes (Europol). Dieser Bericht beleuchtete zum einen die Arbeit des Amtes, hinterfragte dessen Effizienz und kritisierte die fehlende politische und justizielle Kontrolle. Zum anderen be Mehr Befugnisse und weniger Regeln – Eine nette kleine Debatte um „Europols Zukunft“ weiterlesen →
Vor drei Jahren hatten die EU und die USA im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ein Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten geschlossen. Dieses ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig.[1]
Nach dem 11. September 2001 hatten die US-Behörden von Fluggesellschaften, die in die USA oder über deren Territorium fliegen, unter Androhung von Sanktionen Zugang zu deren „Passenger Name Records“ (PNR) verlangt. Nach langen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf 34 zu übermittelnde personenbezogene Daten. Diese sollten die US-Behörden in der Regel dreieinhalb Jahre speichern. Falsche Rechtsgrundlage – Rechtswidriger Austausch von Fluggastdaten mit den USA weiterlesen →
Die Telekom-Firmen sollen sämtliche Verbindungsdaten, die bei elektronischen Kommunikationsvorgängen innerhalb der EU anfallen, bis zu zwei Jahren speichern. Dies beschlossen die Innen- und JustizministerInnen der EU im Dezember 2005 – mit Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Dieser Beschluss war im Vorfeld einer intensiven Kritik ausgesetzt – auch im Europäischen Parlament (EP). Vor dessen Plenum hatte der britische Innenminister Charles Clarke am 7. September 2005 darauf hingewiesen, dass sich die Nutzung von Verbindungsdaten für die schnellen Ermittlungserfolge nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im Juli 2005 als „äußerst wertvoll“ erwiesen habe.[1] Die britische Regierung kann sich jetzt einen doppelten Erfolg an die Brust heften: Sie hat innerhalb ihres zu Ende gehenden Präsidentschaftshalbjahres eine umstrittene Regelung durchgesetzt, und sie hat das EP einmal mehr zum Anhängsel der Exekutive degradiert. Aktenberge bis zum Mond – EU beschließt Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten weiterlesen →
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