von Ben Hayes
Die EU und der UN-Sicherheitsrat haben die Verfahren zur Zusammenstellung ihrer Schwarzen Listen reformiert. Rechtsschutz für die Betroffenen gibt es auch weiterhin nicht.
Die Beschlüsse des Rates der EU, die Konten des in den Niederlanden wohnhaften Professors José Maria Sison und der ebenfalls dort ansässigen Stiftung al-Aqsa einzufrieren, waren rechtswidrig. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuGI) am 11. Juli 2007. Bereits im Dezember 2006 hatte es der Klage der iranischen Volksmudjahedin gegen ihre Aufnahme in die EU-“Terrorliste“ stattgegeben.[1]
Die Gründe waren in allen drei Fällen dieselben: Grundrechte und Verfahrensgarantien seien verletzt worden. Insbesondere hätten die Betroffenen keinerlei Begründungen für die verhängten Sanktionen erhalten. Sie seien somit nicht in der Lage gewesen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte auf Verteidigung und auf einen fairen Prozess wahrzunehmen. Reformierte Terrorlisten – Instrumente der Willkür weiterlesen