Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet seit 1. Juli 2016 enger mit europäischen Inlandsgeheimdiensten zusammen. Die Beteiligten führen in einer „Plattform“ in Den Haag eine gemeinsame Datei und betreiben ein Echtzeit-Informationssystem. Welche Dienste daran teilnehmen ist unbekannt. Im Falle Deutschlands ist dies nicht trivial, denn Informationen der Verfassungsschutzämter dürfen nicht direkt für polizeiliche Maßnahmen genutzt werden. Genau so äußert sich auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates in einer Empfehlung:
The Assembly thus proposes that internal security services should not be allowed to run criminal investigations, arrest or detain people, nor should they be involved in the fight against organised crime, except in very specific cases, when organised crime poses a clear danger to the free order of a democratic state. Any interference of operational activities of internal security services with the exercise of human rights and fundamental freedoms as protected in the European Convention on Human Rights should be authorised by law, and preferably by a judge, before the activity is carried out.
Mehrere europäische Geheimdienste haben jedoch solche exekutiven Kompetenzen. Wir haben deshalb eine Übersicht der Behörden begonnen. Sie basiert auf einer Studie der EU-Grundrechteagentur von 2015, einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag von 2010 und unvollständigen eigenen Recherchen. Die uns bekannten Dienste mit Polizeivollmachten sind fett hinterlegt.
Für Korrekturen und Ergänzungen sind wir dankbar. Europäische Geheimdienste: Ein Überblick weiterlesen