Schlagwort-Archive: Rechtsextremismus

Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme

von Christine Hohmeyer

Die Bundesregierung plant ein staatliches Programm, um Angehörigen rechtsextremistischer Gruppierungen den Ausstieg zu erleichtern. Erreicht werden soll eine Schwächung der Szene. Doch wenngleich in der Öffentlichkeit bereits viel Wirbel darum gemacht wurde – mehr als vage Konturen zeichnen sich gegenwärtig noch nicht ab.

Reichlich Aufregung hatte es im Februar dieses Jahres gegeben – ausgelöst durch die Aussage von Innenminister Otto Schily, ein einzelner Aussteiger könne den Staat bis zu 100.000 DM kosten. Diese Summe müsse für Wohnungswechsel oder den anfänglichen Unterhalt eingeplant werden. Während Politik und Presse nun darüber stritten, ob Neonazis damit das Leben „versüßt“ oder „subventioniert“ werde, blieben die tatsächlich neuralgischen Punkte des Vorhabens im Dunkeln. Unklar ist bislang, ob sich das Programm an Führungspersonen oder Mitläufer richten wird, ob Aussteiger sich freiwillig melden oder angesprochen werden sollen. Übernehmen der Verfassungsschutz, die Polizei oder die Jugend- und Sozialbehörden die heikle Mission? Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob der Staat Gegenleistungen für seine Ausstiegshilfe verlangen wird. Letzter Ausstieg rechts – Konturen eines staatlichen Aussteigerprogramms für Rechtsextreme weiterlesen

Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen

von Helmut Wolf

Rechtsextremistische Demonstrationen einfacher verbieten zu können – das ist das gemeinsame Ziel dreier Vorschläge zur Änderung des Versammlungsgesetzes (VersG). Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben Gesetzesanträge im Bundesrat gestellt, die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.[1] Letzterer ist am 16. März 2001 in erster Lesung behandelt und von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Den Gesetzgebungsvorhaben ist gemeinsam, dass sie gegenüber dem geltenden Recht mehr Handhaben dafür geben wollen, Versammlungen von Rechtsextremisten zu unterbinden oder einzuschränken. Diese Absicht ist angesichts all des abscheulich Schrecklichen, das sich rechtsaußen in unserem Land tut, allzu verständlich. Es ist nur sehr schwer begreiflich zu machen, dass Rechtsextremisten ihre Parolen auf Versammlungen verbreiten dürfen, dass die Polizei solche Versammlungen zu schützen hat und dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Demonstrationen von Rechtsextremen ermöglichen. Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen weiterlesen

Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern

Martina Kant und Norbert Pütter

Die Polizei kann weder rechtsextremistische Einstellungen verändern noch die Ursachen rechtsextremistisch motivierter Handlungen beseitigen. Insofern ist sie im „Kampf gegen rechts“ überfordert. Aber welchen Beitrag kann sie gegen die Gewalt(drohungen) von rechts leisten? Wie reagieren die deutschen Polizeien auf die Gefahr von rechts?

Man könne „allenfalls Symptome mindern“.[1] Staatliche Repression tauge nicht dazu, demokratische Verhaltensmuster der BürgerInnen zu erzeugen; sie habe (lediglich) eine „Ordnungs- und Abschreckungsfunktion“, indem sie rechtsstaatliche Grenzen durch Sanktionen verdeutliche und auf die Sicherheitsbedürfnisse in der Gesellschaft reagiere.[2] Diese Vorstellung bestimmt das polizeiliche Selbstbild gegenüber rechtsextremer Gewalt. Gleichwohl sei „die Verwirklichung der grundgesetzlichen Wertordnung das eigentliche positive Ziel, die Vision“ der Polizeiarbeit. Deshalb dürfe sich die Polizei in „ihrem Vorgehen nicht nur gegen konkrete Gefahren und Straftaten richten, sondern (sie) muss im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Phänomene von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus insgesamt mit angehen.“[3] Mit dieser Argumentation eröffnet sich die Polizei – der eingestandenen geringen gesellschaftlichen Wirkungen ihres Handelns zum Trotz – ein weites Betätigungsfeld: Ihre Zielpersonen sind einerseits die gewalttätigen Rechtsextremisten, andererseits muss sie sich auch dem diffusen Umfeld rechtsextremistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Einstellungen widmen. Diese Ausweitung des polizeilichen Auftrags schlägt sich in den polizeilichen Bekämpfungskonzepten nieder. Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern weiterlesen

Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten

von Mark Holzberger

Auf der Herbsttagung 2000 des Bundeskriminalamtes gab dessen Vizepräsident zu, die deutsche Polizei arbeite bei der Registrierung rechtsextremistischer Straftaten seit Jahren mit falschen Zahlen. Nun will man die Erfassung neu regeln.

117 Personen seien in Deutschland seit der Wende 1989 von Rechtsextremisten getötet worden, berichtete das ARD-Magazin „Panorama“ am 24. August 2000. Das Bundesinnenministerium (BMI) ging zu diesem Zeitpunkt von nur 24 Toten aus. Selbst einige spektakuläre rechtsextremistische Tötungsdelikte waren offiziell nicht als solche registriert worden – etwa die tödliche Hetzjagd auf den algerischen Flüchtling Omar Ben Noui im Februar 1999 in Guben oder der Fall des portugiesischen Bauarbeiters Noemia Lourenco, der im Juli 1998 in Leipzig zu Tode getrampelt worden war. Die Zahl der aus rechtsextremistischen Motiven Getöteten, so „Panorama“ weiter, sei unter Bundesinnenminister Otto Schily herunter gerechnet worden. Sein Vorgänger Manfred Kanther hatte noch 34 Tote zählen lassen.[1] Auf die zehn aus der Statistik verschwundenen Toten angesprochen, rang ein überforderter BMI-Staatssekretär Rudolf Körper nach Erklärungen: „Das kann auch ein Stück Zufall sein … Ja, man könnte sagen, wir sind froh, dass es nicht so viele geworden sind.“ Später beschied das BMI der „Panorama“-Redaktion, die Zahlen seien „nicht vergleichbar, weil zwischenzeitlich die statistischen Erfassungsmerkmale geändert wurden.“[2] Offenbarungseid der Polizeistatistiker – Registrierung rechtsextremistischer Straftaten weiterlesen

Warum ich trotzdem für ein Verbot der NPD bin

von Annelie Buntenbach

Ein Verbot der NPD löst das Problem des Rechtsextremismus nicht. Es nährt allerdings diese Illusion, wenn sich die Debatte wie im Herbst 2000 ganz überwiegend darauf beschränkt. Rechtsextremismus ist kein Problem am Rand dieser Gesellschaft, sondern es kommt aus der Mitte.

Viel notwendiger als repressive sind zivile Maßnahmen, etwa ein Ende der ausgrenzenden Diskurse über Asyl und Einwanderung oder eine Politik der gleichen Rechte für Minderheiten, deren Ausgrenzung aus der Gesellschaft und Diskriminierung eine wesentliche Ursache auch für neonazistische Gewalt ist. Auch anderen Opfergruppen der Rechtsextremen, wie etwa Obdachlosen, wäre weit mehr geholfen, wenn die Armut bekämpft würde und nicht ihre Sichtbarkeit durch Ausgrenzung und Vertreibung aus den Innenstädten. Rechtsextreme und Neonazis ziehen ihre Legitimation für Gewalt aus diesem politischen und gesellschaftlichen Verhalten. Sie setzen in Gewalt um, was sie für den „Volkswillen“ halten. Diese Beispiele seien vorausgeschickt, um die beschränkte Wirksamkeit einer Verbotspolitik deutlich zu machen, die nicht in eine Gesellschaftsveränderung in Richtung Solidarität, Respekt und Toleranz oder mehr Demokratie eingebettet ist. Die Herauskehrung des autoritären Staates, die in der Handhabung des NPD-Verbots zum Ausdruck kommt, ist in dieser Hinsicht sogar kontraproduktiv. Trotzdem bin ich in der Sache für ein Verbot der NPD. Warum ich trotzdem für ein Verbot der NPD bin weiterlesen

Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere

All das, was ich von und über die NPD kenne, belegt eindeutig und klar: diese Partei und die sich um sie herum gruppierenden Personen denken, propagieren und agieren undemokratisch. Sie achten nicht die Freiheit und die gleichen Lebensrechte der Andersdenkenden und anders Lebenden. Sie vertreten in ihren aggressiv geladenen, gewaltträchtigen Vorurteilen all das, was ich, wie glücklicherweise viele andere, radikal ablehne und mit allen menschenrechtlich demokratisch möglichen Mitteln bekämpfe.

Deswegen könnte die NPD auch zweifelsohne gemäß Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Ja, sie müsste verboten werden, auch wenn das Verfassungsgericht sich wiederum zu Recht nicht auf höchst zweifelhafte Zeugnisse verfassungsschützerischer V-Leute und deren Camouflage durch sog. Behördenzeugnisse einließe. Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere weiterlesen

Der NPD-Verbotsantrag – Was bringt das Verbot Staat und BürgerInnen?

Stellungnahme der CILIP-Redaktion

Der Versuch, die NPD durch das Verfassungsgericht verbieten zu lassen, hat in der deutschen Bürgerrechtsbewegung unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die CILIP-Redaktion vermutet, dass auch unsere LeserInnenschaft zwischen dem Abscheu vor der menschenverachtenden Politik der NPD und der Skepsis gegenüber dem Staatsapparat hin und her gerissen ist. Angesichts der Kontroverse, die durch die beiden nachfolgenden Artikel von Wolf-Dieter Narr und Annelie Buntenbach deutlich wird, möchten wir auf einige Gemeinsamkeiten und offene Fragen hinweisen.

Gemeinsam ist wohl allen Positionen in der Verbotsdebatte, dass ein Verbot der NPD weder den Rechtsextremismus noch rechte Gewalt in Deutschland beseitigen wird. Selbst die Antragserfinder aus Bayern und dessen staatsoffizielle Befürworter gestehen dies zu. Immer erscheint das NPD-Verbot als ein Element eines „Bekämpfungskonzepts“. Unterschiede zu explizit bürgerrechtlichen Positionen bestehen hingegen in der Rolle, die den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Rechtsextremismus, seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Ursachen zukommt. Narr und Buntenbach sind sich darin einig, dass nicht die staatlichen Repressionen die entscheidenden Instrumente im Kampf gegen rechts sind, sondern das Engagement der BürgerInnen gegen den alltäglichen Rassismus und gegen den „Extremismus der Mitte“. Der NPD-Verbotsantrag – Was bringt das Verbot Staat und BürgerInnen? weiterlesen

Reserve hat niemals Ruh – Die unendliche Geschichte der Freiwilligen Polizei-Reserve Berlin

von Wolfgang Wieland

Dass die Freiwillige Polizei-Reserve den Kalten Krieg und etliche Skandale überstand, ist ein Wunder. Nach jedem Läuten des Totenglöckleins kam ein Wiedererstarken und ein Kompetenzzuwachs. Heute hat die in Freiwilliger Polizeidienst (FPD) umbenannte Reserve die Rolle eines allgegenwärtigen Hilfssheriffs. Nach einem zweiwöchigen Grundlehrgang stellt der Staat Uniform und Schusswaffe. Attraktiv ist die Reserve deshalb auch für die Halbwelt, für Law-and-order-Typen, für die rechtsradikale Szene.

Die Freiwillige Polizei-Reserve Berlin (FPR) ist ein Kind des Kalten Krieges. Erste Pläne für ihren Aufbau schmiedete schon der legendäre Nachkriegsbürgermeister Ernst Reuter, der von den Pfingsttreffen der FDJ und den bis zum Schusswaffengebrauch gehenden Auseinandersetzungen beim Eisenbahnerstreik der vom Osten betriebenen Reichsbahn beunruhigt war. Mit der Einrichtung wurde 1960, also noch vor dem Bau der Mauer, unter dem SPD-Innensenator Joachim Lipschitz begonnen. Zwei Drittel der Rekrutierten, so stellte die Presse damals fest, hatten schon in der großdeutschen Wehrmacht Waffenerfahrungen an Karabinern und Maschinenpistolen gesammelt. Die Polizeireservisten kamen von Beginn an großenteils aus dem öffentlichen Dienst der Frontstadt, auf dessen Angehörige man „sanften Druck“ ausübte. Allgemein galt die FPR als notwendiges Gegengewicht zu den Betriebskampfgruppen im Ostteil der Stadt. Man erwartete buchstäblich, dass die „Insurgenten aus dem Osten“ durch die U- und S-Bahnschächte eindringen würden. Reserve hat niemals Ruh – Die unendliche Geschichte der Freiwilligen Polizei-Reserve Berlin weiterlesen