Schlagwort-Archive: Staatsschutz

Politische Polizei – Demokratie mit dynamischem Schutzzaun

Seit seinen Verwicklungen in den Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ wird in linken und linksliberalen Kreisen immer deutlicher die Forderung laut, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Der polizeiliche Staatsschutz gerät dabei fast in Vergessenheit.

Am 23. Mai 1949 erhielt die Bundesrepublik mit Hilfe der westlichen Besatzungsmächte ihre grundgesetzliche Taufurkunde. Aber die gewählten Herren und die wenigen Damen, die nun die westdeutsche Politik vertraten, haben sich selbst, den BürgerInnen und der unerprobten Verfassung nicht allzu sehr vertraut. Noch warf die nationalsozialistische Herrschaft ihren erheblichem Nachschatten. Vor allem aber war die Spannung der ersten Hochphase des Kalten Kriegs jederzeit präsent. Politische Polizei – Demokratie mit dynamischem Schutzzaun weiterlesen

Ach, der Verfassungsschutz! Der Inlandsgeheimdienst und die Antifa

von Ulli Jentsch (apabiz)

Für das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin (apabiz) ist klar: Es braucht ein Frühwarnsystem gegen Neonazis – aber kein geheimdienstliches, sondern eines, das aus der Gesellschaft selbst kommt.

Zu keiner Zeit seit 1990 gab es so vielfältige Einblicke in die Arbeitsweise und Denkweise der Verfassungsschutzbehörden wie in den letzten zwölf Monaten. Plötzlich liegt all das auf dem Tisch: die undemokratischen Einstellungen der MitarbeiterInnen, das systemische Versagen in der Analyse der Naziszene und die andauernde Fehlbewertung der tödlichen Gefahren, die sich daraus ergeben. Und auf einmal stellt sich die Frage, ob der Verfassungsschutz (VS) abgeschafft gehört. Eine politische Forderung, die noch vor Jahresfrist einem politischen Selbstmord immerhin ziemlich nahe kam. Ach, der Verfassungsschutz! Der Inlandsgeheimdienst und die Antifa weiterlesen

Weltpolizist Bundeskriminalamt – Von Interpol Wiesbaden zur Vorverlagerung nach Berlin

von Eric Töpfer

Seit 1951 ist das Bundeskriminalamt (BKA) Scharnier zwischen den (Kriminal-)Poli­zeien der Länder und jenen des Auslands. Mit der zunehmenden Internationalisierung seiner Arbeit hat sich das Amt zu einem wichtigen Akteur der bundesdeutschen Außen- und Sicher­heitspolitik entwickelt.

Als erster Bereich der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung startete die Kriminalpolizei am 1. Oktober 2009 einen Bachelor-Studiengang. Seither qualifiziert sich der Nachwuchs in Bologna-konform modularisierter und angeblich international vergleichbarer Weise für den gehobenen Dienst beim BKA. Das Studium, so eine Pressemitteilung, vereine „wissenschaftliche und kriminalpraktische Disziplinen mit den Anforderungen an eine enge Zusammenarbeit der Polizeidienststellen auf europäischer und internationaler Ebene“.[1] Zum Konzept gehören auch Sprachschulungen und Praktika im Ausland. Das Amt reagierte mit dem neu strukturierten Studium also nicht nur auf die Vorgaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums, sondern nutzte die Chance auch zur Anpassung der Ausbildung an die wachsende Internationalisierung seiner Arbeit. Weltpolizist Bundeskriminalamt – Von Interpol Wiesbaden zur Vorverlagerung nach Berlin weiterlesen

Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal

von Viktor Györffy

Im November 1989, kurz nach dem „Mauerfall“, flog in der Schweiz der Fichenskandal auf. Dieser zwang den Staatsschutz, sich von seiner alten Praxis zu verabschieden, und bildete gleichzeitig die Basis für dessen Erneuerung.

Am Anfang steht ein Anruf der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp bei ihrem Ehemann, einem bekannten Zürcher Wirtschaftsanwalt. Die Justiz- und Polizeiministerin hat Wind bekommen von Geldwäsche-Ermittlungen gegen eine Firma, in deren Verwaltungsrat auch ihr Gatte sitzt. Sie bittet ihn, umgehend aus dem Gremium auszutreten. Als das Telefongespräch durch eine Indiskretion öffentlich bekannt wird, muss die Bundesrätin den Hut nehmen. Am 31. Januar 1989 wird eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die die Amts­führung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) durchleuchten soll. Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal weiterlesen

Die Dienste der Bundesrepublik – Vom Kalten Krieg zur „neuen Sicherheitsarchitektur“

von Norbert Pütter

Mit dem Ende des Kalten Krieges verloren die (west-)deutschen Geheimdienste ihr zentrales Beobachtungsobjekt und damit ihre Legitimationsgrundlage. Die Krise währte nur kurz. Schnell fanden sich neue Aufgaben. Die Dienste wurden enger denn je mit anderen Sicherheitsbehörden „vernetzt“.

Jede Stufe auf dem Weg zu voller Souveränität, die der westdeutsche Teilstaat nach der Zerschlagung des Deutschen Reiches erreichte, markierte zugleich einen Schritt beim Auf- und Ausbau von Geheimdiensten: 1949 genehmigten die Alliierten „eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische … Tätigkeiten“ (= einen Inlandsnachrichtendienst, der den Namen „Verfassungsschutz“ erhielt); integriert in die Vorbereitungen zur „Wiederbewaffnung“ betrieb man seit 1951 den Aufbau eines militärischen Dienstes, der mit der Gründung der Bundeswehr 1956 zum „Militärischen Abschirmdienst“ (MAD) wurde; mit der durch den Deutschlandvertrag gestärkten Selbstständigkeit der Republik übernahm die Bundesregierung im selben Jahr von den USA die „Organisation Gehlen“, die seither als „Bundesnachrichtendienst“ (BND) die Auslandsspionage der BRD betreibt; 1968 erhielten die Dienste im Rahmen der Notstandsgesetzgebung Befugnisse zur Fernmeldeüberwachung, die die deutschen Behörden von alliierten Stellen unabhängig machen sollten; und nach 1990 ist das wiedervereinigte Deutschland bemüht, die letzten Folgen des verlorenen Krieges abzuschütteln und zu einem „normalen“ Staat zu werden, dessen geheimdienstliches Potenzial hinter dem anderer westlichen Demokratien nicht zurücksteht. Die Dienste der Bundesrepublik – Vom Kalten Krieg zur „neuen Sicherheitsarchitektur“ weiterlesen

Früchte vom verbotenen Baum – Geheimdienstliche Steuerung von Gerichtsverfahren

Interview mit Undine Weyers und Rainer Elfferding

Eigentlich ist es ihre Sache nicht. Gleichwohl mischen Geheimdienste zuweilen massiv in Ermittlungsverfahren mit. Welche fatalen Konsequenzen damit verbunden sind, darüber sprachen Martin Beck und Heiner Busch mit den Berliner Strafverteidigern Undine Weyers und Rainer Elfferding.

Was ist eigentlich so schlimm daran, dass ein Geheimdienst bei einem Ermittlungsverfahren der Polizei mitwirkt?

Rainer Elfferding: Problematisch ist es deshalb, weil die Methoden, mit denen Geheimdienste arbeiten, nicht mit den Methoden zusammenpassen, mit denen Polizei und Justiz eigentlich arbeiten sollten. Geheimdienste sind auf zwei verschiedenen Ebenen aktiv: Sie sammeln Information und werten sie aus; sie sind aber auch operativ tätig, d.h. sie steuern bestimmte Sachverhalte und Vorgänge – und manipulieren sie bei Bedarf. Früchte vom verbotenen Baum – Geheimdienstliche Steuerung von Gerichtsverfahren weiterlesen

Unkontrollierbare Anziehungskraft – Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Diensten

von Jan Wörlein

KGT, IGR, KGIntTE, BAO-USA, GTAZ, GASIM, GIZ … die inflationäre Zunahme „hybrider Organisationen“ aus Polizei und Geheimdiensten ist eine der wesentlichen Neuerungen der deutschen „Sicherheitsarchitektur“.

Vertreter von Polizei und Geheimdiensten haben sich zwar bereits seit 1982 vierteljährlich getroffen, um ihre Antiterrormaßnahmen zu koordinieren. Doch erst Anfang der 90er Jahre begann man mit völlig neuen Organisationsformen zu experimentieren. Seitdem ist abseits der Öffentlichkeit eine ganze Reihe neuer parallel zueinander existierender Strukturen entstanden, die die ungehinderte Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen erlauben. Von anlassbezogener Koordinierung über den in gemeinsamen Dateien institutionalisierten Informationsaustausch bis hin zur konkreten operativen Zusammenarbeit findet sich mittlerweile für alle Tätigkeitsbereiche, die man auch in einer regulären Sicherheitsbehörde vorfindet, die passende hybride Organisationsform. Mit dem grundlegenden Unterschied freilich, dass zu einer regulären Behörde ein rechtlicher Rahmen sowie ein öffentliches Auftreten gehört und Polizei und Geheimdienste gemäß dem Trennungsgebot in einer solchen nie zusammenkommen dürfen. Unkontrollierbare Anziehungskraft – Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Diensten weiterlesen

§ 129b und Kronzeugenregelung – Alte Instrumente in neuem Gewand

von Albrecht Maurer

Schon mit dem ersten Anti-Terror-Paket hat die Bundesregierung entschieden, das politische Strafrecht rund um den § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) auszubauen. Erneuern will sie auch die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung.

„Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland.“ Dies ist der ganze Text des geplanten § 129b StGB, mit dem die Bundesregierung das Instrumentarium, das seit den 70er Jahren gegen den inländischen Terrorismus aufgebaut wurde, nun auch gegen den internationalen nutzbar machen will.[1] Grund genug, dieses Instrumentarium noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

Der § 129a – terroristische Vereinigung – wurde 1976 eingeführt. Bis dahin hatte sich die „Terrorismusbekämpfung“ in der BRD auf § 129 – kriminelle Vereinigung – gestützt, der mit leichten Veränderungen und kurzen Unterbrechungen seit Kaisers Zeiten galt. Der Straftatbestand der „terroristischen“ Vereinigung ist ein schwererer und mit härteren Strafen bedrohter Fall der „kriminellen“. Die „Zwecke“ und „Tätigkeiten“ der terroristischen Vereinigung sollen nicht auf die Begehung von Straftaten allgemein, sondern auf bestimmte schwere Straftaten gerichtet sein, die in einem Katalog festgehalten sind. Dazu gehörten zunächst Mord, Totschlag, Völkermord, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub sowie Brandstiftung, seit einer Verschärfung 1986 auch weitere „gemeingefährliche Straftaten“ wie „gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr“ oder „Störung öffentlicher Betriebe“. Neben terroristischen Straftaten im engeren Sinne waren nun auch Formen des militanten sozialen Protests – etwa das Absägen von Strommasten – erfasst. § 129b und Kronzeugenregelung – Alte Instrumente in neuem Gewand weiterlesen