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Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern

Erst Mitte der 80er Jahre setzte sich in der Bundesrepublik eine offizielle Terminologie durch. Seither wird eindeutig unterschieden zwischen V(=Vertrauens)-Personen) und Verdeckten Ermittlern. Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während Gelegenheitsinformanten nur punktuell der Polizei ihr Wissen mitteilen, kommt es mit V-Personen zu einer regelrechten Zusammenarbeit. Sie ist auf Dauer angelegt, die V-Person ist MitarbeiterIn der Polizei, sie erhält von dieser bestimmte Aufträge und sie wird für ihre Arbeit entlohnt. Gleichwohl bleibt sie außerhalb des Polizeidienstes. Im Unterschied zur zweiten Gruppen, den Verdeckten Ermittlern. Laut offizieller Definition handelt es sich bei ihnen um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern weiterlesen