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Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Wie so oft in der bundesdeutschen Polizeiarbeit besaß man anfangs auch bei der Untergrundfahndung zwar praktische Erfahrungen, ohne jedoch auf einen entsprechenden rechtlichen Rahmen verweisen zu können. Mitte der 80er Jahre setzte sich dann eine offizielle Terminologie durch: Klar unterschieden wird nun zwischen „Vertrauens-Personen“ (VP) und „Verdeckten Ermittlern“ (VE). Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich seither um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während ein „Gelegenheitsinformant“ der Polizei sein Wissen nur punktuell und anlaßbezogen mitteilt, kommt es mit V-Personen zu einer direkten und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit. Die V-Person wird somit zur „freien“ MitarbeiterIn der Polizei, erhält bestimmte Aufträge und wird für ihre Arbeit entlohnt. Bei den „Verdeckten Ermittlern“ hingegen handelt es sich um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund weiterlesen