von Stefan Waterkamp
Der Kampf gegen den Terrorismus wird seit dem 11. September 2001 militärisch, polizeilich, politisch und juristisch geführt. Dabei bleiben Bürger- und Menschenrechte regelmäßig auf der Strecke. Die bisherigen Strafverfahren gegen mutmaßliche Terrorhelfer in Deutschland sind keine Ausnahme.
Wahrheit und Gerechtigkeit sind die Leitprinzipien des Strafverfahrens. Straf- und Strafverfahrensrecht tragen diesen Grundsätzen Rechnung, indem sie die Ermittlung des Sachverhalts der richterlichen Aufklärungspflicht, dem „Gebot bestmöglicher Sachaufklärung“, unterstellen (§ 244 Abs. 2 StPO).[1] Den Gerichten wird die „bestmögliche Sachaufklärung“ allerdings nicht immer leicht gemacht. Nur die halbe Wahrheit – In den Hamburger al-Qaida-Verfahren wurde die gerichtliche Aufklärung staatlicherseits behindert weiterlesen