Schlagwort-Archive: Verfassungsschutz

Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze

von Marion Knorr

Fast alle Bundesländer haben seit September Sicherheitspakete geschnürt oder sind gerade dabei. Hier ein Überblick.

Bayern will bis 2006 zusätzliche 391 Mio. DM in die Sicherheit investieren: Die Polizei erhält 650 neue Stellen, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 50, die Justiz – d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gefängnisaufsicht – 80, die Finanzprüfung der Steuerverwaltung 50, die Ausländerbehörden erhalten 40. Allein 147 Mio. DM will die bayerische Regierung für polizeiliche Technik ausgeben: Videoüberwachung, gepanzerte Fahrzeuge, operative Einsatztechnik, DNA-Analyse. Hessen spendiert – verteilt über drei Jahre – 400 Mio. DM. Die Polizei bekommt 350 neue Stellen (Wachpolizei 250, Verwaltungsangestellte 100), das LfV 20. In neue polizeiliche Informationstechnik fließen 250 Mio. DM. Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze weiterlesen

Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden

von Katina Schubert

Es vergingen nur Stunden nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September, bis der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily der bundesdeutschen Öffentlichkeit mitteilte, die bestehenden Gesetze reichten zur Bekämpfung von Terrorismus nicht aus. Ein ganzes Arsenal neuer gesetzlicher Maßnahmen sei notwendig. Eine Antwort auf die Frage, was diese zur Bekämpfung von derartigen Anschlägen beitragen können, blieb er bislang schuldig.

Flugs präsentierte er als Sofortmaßnahmen zwei gesetzliche Initiativen, die längst in den ministerialen Schubladen gelagert waren: 1. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen § 129b. Dieser soll die Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung in einer weltweit tätigen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen, auch wenn weder die verdächtigen Personen noch die entsprechenden Organisationen in der Bundesrepublik aktiv sind. 2. Ein Gesetz zur Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht. Damit sind religiöse Vereinigungen nicht mehr vor Verboten geschützt, wenn von ihnen Aufrufe zu Gewalt oder vermeintliche oder tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen. Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden weiterlesen

Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern

Martina Kant und Norbert Pütter

Die Polizei kann weder rechtsextremistische Einstellungen verändern noch die Ursachen rechtsextremistisch motivierter Handlungen beseitigen. Insofern ist sie im „Kampf gegen rechts“ überfordert. Aber welchen Beitrag kann sie gegen die Gewalt(drohungen) von rechts leisten? Wie reagieren die deutschen Polizeien auf die Gefahr von rechts?

Man könne „allenfalls Symptome mindern“.[1] Staatliche Repression tauge nicht dazu, demokratische Verhaltensmuster der BürgerInnen zu erzeugen; sie habe (lediglich) eine „Ordnungs- und Abschreckungsfunktion“, indem sie rechtsstaatliche Grenzen durch Sanktionen verdeutliche und auf die Sicherheitsbedürfnisse in der Gesellschaft reagiere.[2] Diese Vorstellung bestimmt das polizeiliche Selbstbild gegenüber rechtsextremer Gewalt. Gleichwohl sei „die Verwirklichung der grundgesetzlichen Wertordnung das eigentliche positive Ziel, die Vision“ der Polizeiarbeit. Deshalb dürfe sich die Polizei in „ihrem Vorgehen nicht nur gegen konkrete Gefahren und Straftaten richten, sondern (sie) muss im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Phänomene von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus insgesamt mit angehen.“[3] Mit dieser Argumentation eröffnet sich die Polizei – der eingestandenen geringen gesellschaftlichen Wirkungen ihres Handelns zum Trotz – ein weites Betätigungsfeld: Ihre Zielpersonen sind einerseits die gewalttätigen Rechtsextremisten, andererseits muss sie sich auch dem diffusen Umfeld rechtsextremistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Einstellungen widmen. Diese Ausweitung des polizeilichen Auftrags schlägt sich in den polizeilichen Bekämpfungskonzepten nieder. Polizei gegen Rechtsextreme – Verfolgen, Kontrollieren, Szenen verunsichern weiterlesen

Rechte Spitzel des Verfassungsschutzes – Nicht nur in Thüringen

von Christoph Ellinghaus

„Hinsichtlich der als V-Mann anzuwerbenden Personen gibt es kaum rechtlich verbindliche, die eine oder andere Personengruppe … ausschließende Kategorien.“ So heißt es in einem führenden Kommentar zum Recht der Nachrichtendienste.[1] Dessen Autor, Helmut Roewer, wurde im Juni vom Posten als Chef des Thüringer Verfassungsschutzes suspendiert. Das Amt – so ein Bericht des ZDF-Politmagazins Kennzeichen D vom 7. Juni – hatte über Jahre hinweg den Neo-Nazi Thomas Dienel als V-Mann geführt.

Wie Innenminister Christian Köckert (CDU) am Tage nach der Kennzeichen D-Sendung bestätigte, hat Dienel 1996-97 insgesamt 25.000 DM Honorar für die Informationen erhalten, die er dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bei rund 80 Kontakten lieferte. Dienel selbst ließ verlauten, das Geld, das er stets als Spende verstanden habe, u.a. für die Herstellung von Propagandamaterial der rechtsextremen Szene verwendet zu haben. Darüber hinaus habe er Informationen über Polizeieinsätze und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhalten. Man habe ihm auch Unterstützung bei laufenden Gerichtsverfahren zugesichert. Rechte Spitzel des Verfassungsschutzes – Nicht nur in Thüringen weiterlesen

Schmücker-Verfahren endgültig eingestellt – kein Schlußwort

von Harald Remé

In der Nacht vom vierten auf den fünften Juni 1974 wurde im Berliner Grunewald der Student Ulrich Schmücker erschossen. Im Februar 1976 begann dann das Verfahren um die Tötung Schmückers vor dem Moabiter Landgericht. Was zunächst wie ein ganz normaler Mordprozeß begann, entwickelte sich binnen kurzem zum längsten und skandalreichsten Strafverfahren in der deutschen Justizgeschichte. Vier Verfahrensdurchgänge 1 mit insgesamt 591 Verhandlungstagen waren nötig, bevor am 28. Januar 1991 eine Jugendstrafkammer beim Landgericht Berlin den Mut fand, den Prozeß durch Urteil einzustellen. Schmücker-Verfahren endgültig eingestellt – kein Schlußwort weiterlesen

Der Mordfall Schmücker – Ein Verfahren ohne Ende

In der Nacht des 04. Juni 1974 wurde im Berliner Grunewald der Student Ulrich Schmücker als mutmaßlicher Verfassungsschutzspitzel erschossen. Seit nunmehr 16 Jahren wird dieser Fall seither von der Berliner Justiz verhandelt – mittlerweile im vierten Durchgang. Damit ist der Schmücker-Prozeß der längste und teuerste Prozeß in der deutschen Justizgeschichte. Der Mordfall Schmücker – Ein Verfahren ohne Ende weiterlesen

Schmücker-Strafverfahren – Und kein Ende

Zum dritten Mal hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Berlin im Mordfall Schmücker (vgl. Kasten auf der folgenden Seite) wegen schwerwiegender Verfahrensmängel aufgehoben. Mit dem Beginn einer vierten Verhandlungsrunde vor der Jugendstrafkammer der Landgerichts Berlin ist im Frühjahr kommenden Jahres zu rechnen – nun unter veränderten politischen Rahmenbedingungen. Sie scheinen die Chance zu bieten, daß endlich mit der bisherigen Herrschaft der Verfassungsschutzämter über dieses Strafverfahren gebrochen wird.

Vorab hat bereits ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin mit dem Versuch begonnen, die Rolle des Berliner LfV im Mordfall Schmücker und in den bisherigen 3 Strafverfahren aufzuklären. Nach unserem ausführlichen Bericht zum Mordfall Schmücker in CILIP 27 mit Stand November 1987 hier die Fortschreibung der nicht zum Ende kommenden Chronique Scandaleuse mit Stand November 1989. Schmücker-Strafverfahren – Und kein Ende weiterlesen

Der Mordfall Schmücker

Zur Erinnerung:

In der Nacht zum 5.Juni 1974 wird der 22jährige Student Ulrich Schmücker an der Krummen Lanke in Berlin-Grunewald mit einem Kopfschuß von US-Soldaten sterbend aufgefunden. Schmücker, 2 Jahre zuvor im Verlaufe einer U-Haft vom Berliner VfS-Mitarbeiter Grünhagen als Informant angeworben, bewegte sich im Umfeld der „Bewegung 2. Juni“. Nach der Anwerbung geriet er in der Szene in Verdacht, Spitzel zu sein. Schmücker rechtfertigte sich gegenüber seinen politischen Freunden mit dem Argument, daß er sich formal darauf eingelassen hätte, um seinerseits den VfS auszuspähen. Es steht fest, daß er sich bedroht fühlte und noch an seinem Todestag zumindest telefonischen Kontakt mit dem LfV hatte.

In einem Bekennerschreiben an die Deutsche Presseagentur erklärt sich eine Gruppe „Schwarzer Juni“ für die Tat verantwortlich und begründet die Ermordung von Schmücker mit dessen Zuarbeit für Polizei und VfS. Der Mordfall Schmücker weiterlesen