Der Ausbau des Zollkriminalamtes (ZKA) Anfang der 90er Jahre rückte die Zollverwaltungen nur kurzfristig ins Rampenlicht der öffentlichen Diskussion. Der Zollfahndungsdienst wird allenfalls als kleiner Bruder der Polizei wahrgenommen, seine Befugnisse und Methoden – und die daraus resultierenden Gefahren für die Bürgerrechte – werden selbst von PolizeikritikerInnen kaum zur Kenntnis genommen. Kein Wunder also, daß auch die europäische Zusammenarbeit der Zollbehörden im Hintergrund bleibt.
Ebenso wie der britische gehört der deutsche Zoll zu den starken Zolldiensten in der EU. Er verfügt nicht nur über Befugnisse der Warenabfertigung und Kontrolle an der Grenze und im grenznahen Raum, sondern besitzt mit seinem Zollfahndungsdienst darüber hinaus alle strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse, die auch der Polizei zukommen – von der Durchsuchung bis zur Telefonüberwachung und verdeckten Ermittlung. Zuständig ist der Zoll für alle Ein- und Ausfuhrdelikte – vom „gewöhnlichen“ Bannbruch, d.h. der Hinterziehung von Zollabgaben, über den Handel mit kontrollierten oder verbotenen Waren (Drogen, Waffen, Nuklearmaterial, Sondermüll) bis hin zur Geldwäsche. Zollkooperation in Europa – Informationssysteme und verdeckte Ermittlungen weiterlesen