Corona-Epidemie: Tagebuch der Inneren Sicherheit

Die Bekämpfung des neuen Coronavirus geht mit bis vor Kurzem unvorstellbaren Grundrechtseinschränkungen einher. Als Bürgerrechtsorganisation wollen wir mit einer Chronik dazu beitragen, dass diese später zu hundertzehn Prozent zurückgefahren werden.
Einen migrationsbezogenen Coronaticker gibt es bei Pro Asyl. Die GFF führt ein „lebendes“ Dokument zu Covid-19 und Grundrechten, LexCorona sammelt Rechtsakte und Gerichtsentscheidungen, beim Verfassungsblog gibt es dazu ein Dossier. Arbeitskämpfe dokumentiert die Express-Redaktion auf der Seite corona@work, das Gen-ethische Netzwerk schreibt ein gesundheits- und medizinpolitisches Tagebuch, „datenbasierte“ EU-Maßnahmen erläutert das FPF.
April | März | Februar

Zum 15. Mai 2020 haben wir das CILIP-Corona-Tagebuch beendet, es erschien gedruckt und gerahmt von einem Redaktionsgespräch im Heft 122.

15. Mai

Umfrage von infratest dimap zur Zustimmung und Ablehnung von Corona-Maßnahmen.

56 Prozent der von infratest-dimap befragten Wahlberechtigten will an bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festhalten, 40 Prozent befürworten dagegen eine baldige Lockerung, zu letzteren gehören vor allem Anhänger*innen der FDP (63 Prozent) und der AfD (61 Prozent). Zu anderen Ergebnissen kommt das ZDF-Politbarometer, wonach sogar zwei Drittel der Befragten die Regelungen für richtig und 17 Prozent für übertrieben halten. 15 Prozent wünschten sich demnach härtere Maßnahmen.

Bund und Länder einigen sich auf die baldige Abschaffung der 14-tägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer*innen aus EU- und Schengen-assoziierten Staaten sowie aus Großbritannien. Das teilt die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit, wo diese Regelung wie in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht mehr gilt. Die Landesregierung in Düsseldorf will bald auch Rückkehrer*innen aus anderen Staaten von der Pflicht befreit, wenn das Robert Koch-Institut dies für unbedenklich erklärt.

Seit Einführung der Grenzkontrollen am 16. März hat die Bundespolizei an allen deutschen Land-, Luft- und Seegrenzen 2.917 Straftaten registriert, darunter Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, Straßenverkehrs- sowie Urkundendelikte. 2.694 Tatverdächtige wurden nach einer Personenfahndung festgenommen und 427 Sachfahndungstreffer erzielt.

In Bornheim (Nordrhein-Westfalen) legen mehr als 100 Erntehelfer*innen eines Erdbeer- und Spargelhofs die Arbeit nieder und streiken gegen Lohnausfall und die Zustände in einer Unterkunft. Statt vereinbarter 1.800 Euro seien etwa nur ein Bruchteil bezahlt worden. Sanitäranlagen seien verschmutzt, Wohnräume nicht beheizbar. Viele Betroffene kommen nach eigenen Angaben aus Rumänien.

Die Stadt Stuttgart erlässt die Auflage, dass höchstens 5.000 Personen an der Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen am Samstag auf dem Cannstatter Wasen teilnehmen dürfen. Etwa ebensoviele Menschen sollen es vergangenen Samstag gewesen sein. Die Versammlungsbehörde fordert zudem 500 Ordner*innen mit Mund-Nasen-Bedeckung, der Zugang und Abgang soll entzerrt werden. Werden Busse und Bahnen wieder ohne Masken genutzt, würden 300 Euro Bußgeld verhängt.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey haben rund 55 Prozent der Befragten „auf keinen Fall“ Verständnis für die Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, weitere 16 Prozent „eher nicht“. Ein Viertel der Befragten habe hingegen Verständnis, mehr als 17 Prozent könnten die Kundgebungen „auf jeden Fall“ nachvollziehen. Vor allem Anhänger*innen von AfD (77 Prozent) und FDP (53 Prozent) hielten die Proteste für in Ordnung. Das Verständnis sei auch unter den Sympathisant*innen der Linken überdurchschnittlich groß.

In einer Umfrage des ZDF-Politbarometers stimmen 55 Prozent für eine schnelle und vollständige Öffnung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union, 41 Prozent dagegen.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) will kommende Woche mit beliebten deutschen Urlaubsländern beraten, wie Reisebeschränkungen gelockert werden können. Zu einer Videokonferenz am Montag sind Außenminister*innen aus Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien, Portugal, Malta, Slowenien, Zypern und Bulgarien eingeladen.

Der deutsche Außenminister beklagt drastische Einschränkungen der Menschenrechte in der Handhabung der Corona-Pandemie. Als Beispiele nennt Maas zunehmende Repressalien gegen Journalist*innen in Russland, Venezuela, im Iran, in der Türkei und in China. Alle Staaten dürften zwar vorübergehend Menschenrechte einschränken, die Maßnahmen müssten aber „legitime Zwecke verfolgen“, verhältnismäßig und vorübergehend. Dies werde Deutschland während seiner am 1. Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft einfordern. Auch die EU-Kommission will die Notstandsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten systematisch beobachten.

14. Mai

Mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz werden vor allem gesundheits- und pflegerechtliche Änderungen vorgenommen, in geringem Umfang allerdings noch einmal das IfSG geändert. Dabei geht es vor allem um das infektionsschutzrechtliche Meldewesen. Das hat zwei Ebenen: auf kommunaler Ebene gibt es eine Liste von Krankheiten – zu denen aufgrund einer Verordnung auch Covid-19 zählt – die beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind. Die zweite Ebene sind Meldungen der Gesundheitsämter an das RKI. So soll das Institut rechtzeitig erkennen, wenn es zu einer Zunahme einer Infektionskrankheit kommt und dann Empfehlungen an alle Gesundheitsämter herausgeben. Außerdem betreibt das RKI mit diesen Daten Forschungsarbeiten.
Das Gesetz erweitert außerdem die Meldepflichten in diesem System. Auf kommunaler Ebene ist nun nicht nur die Erkrankung, sondern auch der „Verdacht“ meldepflichtig. Allerdings ist aus dem Gesetz nicht klar ersichtlich, ab wann ein Verdachtsfall vorliegt: das könnten erste Symptome sein, aber auch lediglich der Kontakt zu Infizierten. Das wäre die Personengruppe, für die das RKI heute die Testung empfiehlt. Diese endet in 90% der Fälle negativ. Auf nationaler Ebene sollen die Tests mit negativem Ergebnis gemeldet werden. Die Meldung erfolgt nicht-namentlich, aber mit personenbezogenen Daten (Geschlecht, Monat/Jahr der Geburt, Teil der Postleitzahl). Hier wird also eine Meldepflicht für Nicht-Infizierte eingeführt, von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht – wie bei den anderen Vorschriften des IfSG.

Der Bundestag beschliesst das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Gesetzliche Krankenversicherungen können verpflichtet werden, Tests grundsätzlich zu bezahlen, Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden und Daten von Proben pseudonymisiert an das RKI übermitteln. Das Gesetz beinhaltet auch einmalige steuerfreie Bonuszahlungen für Altenpfleger*innen und Geld für mehr Digitalisierung der Gesundheitsämter.

Der Bundesgesundheitsminister hält an dem Vorschlag eines „Immunitätsausweis“ fest. Andere Staaten planten laut Spahn, „die Einreise künftig von einem derartigen Immunitätsnachweis abhängig zu machen“. Dies existiere bereits bei anderen ansteckenden Krankheiten wie Gelbfieber. Die geplante Einführung des Ausweises im Rahmen des neuen IfSG wurde ausgesetzt und zunächst der Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten.

Die Gesundheitsministerin in Thüringen, Heike Werner (Linke), hält das Konzept des Landkreis Greiz zur Eindämmung des hohen Infektionsgeschehens für ungenügend und ordnet zusätzliche Maßnahmen an. So dürften Gaststätten, anders als im Rest des Landes, nur Außenbereiche öffnen. Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) akzeptiert die Weisung aber weist darauf hin, die hohen Zahlen Infizierter vor allem Pflegeeinrichtungen betreffen, deren Klientel sich kaum in Gaststätten bewegen. Die Regelung soll auch in Sonneberg gelten. In beiden Landkreisen lag die Infektionsrate zuletzt über der bundesweiten Marke für Brennpunkte.

13. Mai

Bundesinnenminister Seehofer zur teilweisen Verlängerung von Grenzkontrollen bis 15. Juni.
Die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für einen „gestaffelten und koordinierten Ansatz zur Aufhebung interner Grenzkontrollen und zur Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit“. Die EU-Mitgliedstaaten sollten Einreisebeschränkungen erst lockern, wenn auch im Land selbst wieder freies Reisen möglich ist. Wichtig sei ein gemeinsamer Ansatz, zeitliche Vorgaben enthält der Vorschlag nicht. Zunächst wird die Aufhebung zwischen Regionen mit ähnlicher epidemiologischer Lage empfohlen. Dabei müssten auch Testkapazitäten, Betten auf Intensivstationen und Fähigkeiten zum Nachverfolgen von Infektionsketten berücksichtigt werden. Bei schrittweise gelockerten Kontrollen dürfe nicht nach Nationalität der Reisenden diskriminiert werden, etwa in dem von bestimmten Durchreisenden gesundheitliche Atteste verlangt werden.
Ebenfalls heute gibt die Kommission Leitlinien zu „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ heraus. Touristische Reisen sollten wieder möglich werden, dabei müssten die Länder einheitliche Vorgaben zur Einhaltung von Sicherheitsabständen und zur Hygiene einhalten und Möglichkeiten zur Nachverfolgung einer Reisestrecke umsetzen, genannt werden die „Corona-Tracing-Apps“. Zudem sollte es Standards für das Tragen von Atemschutzmasken in Verkehrsmitteln geben.
Weitere Vorschläge machen ein heute vorgelegter EU-Leitfaden „für die schrittweise Wiederaufnahme von Tourismusdienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle in Gastgewerbeeinrichtungen“ und ein Leitfaden „zur schrittweisen Wiederherstellung der Verkehrsdienste und der Konnektivität“. Dort heißt es, dass die Nutzung von Apps zur Nachverfolgung von Infektionsketten nicht zur Bedingung gemacht werden dürften, grenzüberschreitende Verkehrsmittel zu benutzen.
Bei einer Zunahme von Infektionen könnten aber wieder Einschränkungen eingeführt werden. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird abermals aufgefordert, regionale Karten mit der Entwicklung der Corona-Ausbreitung in den Mitgliedstaaten zu erstellen. Die von einigen Mitgliedstaaten mehrfach verlängerte Wiedereinführung der Grenzkontrollen wird in der Mitteilung der Kommission nicht kommentiert, aber daran erinnert, dass diese nur als „letztes Mittel“ betrachtet und nur so lange anhalten dürften, wie es unbedingt notwendig sei. Die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten in die 26 Länder des Schengen-Raums sollen der EU-Kommission zufolge um einen Monat bis zum 15. Juni verlängert werden.

In der Bundespressekonferenz erläutert Bundesinnenminister Seehofer die stufenweise Lockerung der am 16. März eingeführten deutschen Grenzkontrollen. Ab 15. Mai würden Übertritte aus Luxemburg erleichtert, für eine ähnliche Regelung sei die Bundesregierung an der deutsch-dänischen Grenze bereit „sobald die dänische Regierung ihre laufenden Konsultationen mit ihren jeweiligen Nachbarstaaten vollzogen hat“. Zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sollen sie aber stichprobenartig bis zum 15. Juni fortgesetzt werden. Dort können – etwa von Berufspendler*innen – wieder alle Grenzübergänge genutzt werden, nicht nur die größeren. Weiterhin darf aber nur einreisen, wer einen „triftigen Grund“ vorweist, touristische Reisen gehören nicht dazu. Mit den Nachbarländern würde aber beraten, für welche Personengruppen weitere Ausnahmen gelten sollen. Ab dem 16. Juni sei „ein freier Reiseverkehr in Europa“ angestrebt. Die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen soll die „normale Überwachung der Grenzen im 30-Kilometer-Bereich“ beinhalten. Sollten in den Nachbarregionen Neuinfektionen stark steigen, würde wieder intensiver kontrolliert. Als Richtwert nennt Seehofer 50 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, wie es zuletzt für Deutschland zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde. Seehofer will die Einreisen aus Drittstaaten in die EU ohne triftigen Grund allerdings bis zum 15. Juni verlängern. Die in den Bundesländern geltende 14-tägige Quarantänepflicht für alle, die nach Deutschland einreisen, sollte dem Minister zufolge nur noch für Menschen gelten, die aus diesen Drittstaaten kommen, hierüber entscheiden aber die Länder. Das OVG Niedersachsen hatte dies bereits für das nördliche Bundesland außer Kraft gesetzt, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will die Quarantäne-Regeln auch ohne Bund-Länder-Konsens lockern.

Die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Interoperabilität von „Contact-Tracing-Apps“, die in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Prinzipien folgen sollen. Apps sollten sich auf Bluetooth-Technologie stützen und von nationalen Gesundheitsbehörden zugelassen sowie grenzüberschreitend und betriebssystemübergreifend interoperabel sein. Die Kontaktverfolgung müsse freiwillig, transparent und zeitlich begrenzt und die „Verwendung anonymisierter Daten“ garantiert sein.

Der Softwarekonzern SAP und die Deutsche Telekom veröffentlichen den Quellcode der deutschen „Corona-Tracing-App“ auf der Open-Source-Plattform Github. Demnach können Nutzer*innen damit auch das Ergebnis eines eigenen Corona-Tests erfahren. Die App soll Mitte Juni entwickelt sein, die Telekom stellt dann Netzwerk und Mobiltechnik zur Verfügung.

Die deutschen Flughäfen bereiten sich angeblich auf die Einführung flächendeckender Fiebertests für abfliegende und ankommende Passagiere vor, an Flughäfen wie Frankfurt oder München könnte die Maßnahme einem Medienbericht zufolge umgehend beginnen. Angeordnet sind diese Kontrollen noch nicht.

Bundesinnenminister Horst Seehofer spricht sich für weitere Einreisen von Erntehelfer*nnen aus Osteuropa aus. Einer Verlängerung der Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft stehe er „positiv“ gegenüber. Das aktuelle Einreisekontingent ist derzeit bis Ende Mai beschränkt. Von insgesamt 80.000 SaisonarbeiterInnen im April und Mai sind bisher 28.000 gekommen.

In einem Thesenpapier warnt der EU-Anti-Terror-Koordinator vor „Terrorismus in Zeiten von Corona“. Vor allem Rechtsextremist*innen verbreiteten den antisemitischen Mythos einer jüdischen Weltverschwörung, propagierten verstärkt Hass auf Ausländer*innen und sprächen von einem „Rassenkrieg“. In dieser Szene würden offene Grenzen und Migration für die Pandemie verantwortlich gemacht. In einigen Ländern sei es zu rassistischen Übergriffen gekommen. Islamist*innen sähen im Coronavirus eine Strafe Allahs für die „Ungläubigen“.

Erneut versammeln sich in Pirna rund 200 Menschen ohne Einhaltung von Mindestabstand zu einem unerlaubten „Spaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen. Die Polizei ist in ebensolcher Größe vor Ort und wird beim Versuch, den Aufzug zu stoppen, von 30 Personen angegriffen.

In Thüringen sind Demonstrationen wieder ohne Beschränkungen der Teilnehmer*innenzahl möglich. Bislang galt für Versammlungen unter freiem Himmel wie in anderen Bundesländern eine Begrenzung von 50 Personen. In geschlossenen Räumen bleibt die Zahl auf 30 begrenzt. Ab Freitag dürfen Restaurants und Kneipen wieder öffnen.

12. Mai

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron beraten über Lockerungen im deutsch-französischen Grenzverkehr. Angestrebt wird Berichten zufolge eine Lösung, die für Einwohner*innen beider Länder gleichermaßen gilt, „bestenfalls sogar darüber hinaus“. Hintergrund ist die gestrige Beendigung des Lockdowns in Frankreich.

Die neue Twitter-Routine zum Umgang mit Corona-Falschmeldungen.

Der Mikrobloggingdienst Twitter will Nachrichten, die als falsch identifizierte Informationen über COVID-19 enthalten, mit Hinweisen oder Warnungen versehen. Erst nach deren Lesen kann der eigentliche Tweet gelesen werden. Tweets können auch entfernt werden. Nutzer*innen sollen außerdem Erklärungen erhalten, die auf Fakten zum Thema verweisen.

Abweichend von den Bund-Länder-Vereinbarungen beschließt Berlin ein eigenes Corona-Frühwarnsystem, das die Reproduktionsrate, die Zahl der Neuinfektionen und die Belegung der Intensivbetten zusammen berechnet. Werden bei zwei Indikatoren über mehrere Tage kritische (rote) Marken erreicht, könnten bestehende Lockerungen auf den Prüfstand gestellt oder geplante weitere Lockerungen verschoben werden. Das Modell ist sensibler als jenes von Bund und Ländern. Die Berliner Amtsärzt*innen kritisieren die Entscheidung als „medizinisch nicht nachvollziehbar“, sie seien außerdem „fachlich-medizinisch in keiner Weise angehört oder eingebunden“ worden.

Auch das VG Berlin sieht in der Maskenpflicht keinen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte. Eilanträge mehrerer Antragsteller*innen werden zurückgewiesen. Die Regelung greife zwar in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, dies sei aber gerechtfertigt um Neuinfektionen vorzubeugen.

Das Justizministerium Niedersachsen muss der Plattform „Frag den Staat“ auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz seine Corona-Erlasse herausgeben, urteilt das VG Hannover im Eilverfahren. Mit den Erlassen regelt Niedersachsen den Umgang der Gerichte mit der Corona-Pandemie. „Frag den Staat“ sieht in dem Urteil eine Signalwirkung. So würden auch Gefängnisse und Betreiber*innen von Asylunterkünften Informationen zu Corona-Maßnahmen nicht herausgeben.

Nach Berlin will auch Bayern Auflagen für Versammlungen strikter durchsetzen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nennt das „auflagenwidrige Verhalten“ bei den jüngsten Versammlungen in München und Nürnberg, wo sich statt der genehmigten 50 und 80 Teilnehmer*innen bis zu 3.000 Menschen zusammengefunden hatten, „absolut inakzeptabel“. Ähnlich äußert sich Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Die bayrische Landesregierung beschließt daraufhin die Erarbeitung eines neuen Auflagen- und Polizeikonzepts für Versammlungen. Kritisch äußern sich auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) sowie Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Grüne).

Die Versammlungsbehörde und die Polizei in Cottbus (Brandenburg) untersagen dem islamfeindlichen Verein „Zukunft Heimat“ eine für heute geplante Corona-Kundgebung. Die Demonstrant*innen hätten in der Vorwoche Abstände nicht eingehalten, keine Schutzmasken getragen und sich in größerer Zahl als erlaubt versammelt. Das VG Cottbus kippt das Verbot, schlussendlich wird diese aber von der Polizei untersagt, da zu viele Teilnehmer zu der für 50 Teilnehmer*innen erlaubten Versammlung gekommen waren. Anschließend laufen mehrere Menschen in einem „Spaziergang“ durch die Stadt, 60 von ihnen müssen Personalien abgeben.

Die Thüringer Landesregierung fordert den Landkreis Greiz auf, bis morgen ein Schutzkonzept gegen die Verbreitung des Coronavirus vorzulegen. Greiz liegt über der kritischen Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen hatten. Bisher überschreiten fünf Landkreise die Grenze, darunter in Thüringen auch der Landkreis Sonneberg.

Die Polizei Berlin geht bei dem Angriff auf ein ZDF-Kamerateam der Satiresendung „heute-Show“ am 1. Mai nun von 25 statt wie bisher 15 Täter*innen aus und sucht Zeug*innen. Es gebe weitere Hinweise, dass die Tat geplant gewesen sein könnte.

In der Coronakrise erteilte Visa können wegen der EU-Einreisesperre oft nicht genutzt werden. Dies bestrifft auch Familienzusammenführungen von Migrant*innen und Geflüchteten. Zwar gehört die Einreise von Ehepartner*innen zur Ausnahme als „dringende Gründe“, die Bundespolizei entscheidet hierüber aber im Einzelfall. Das Auswärtige Amt kündigt nun ein vereinfachtes Verfahren an, sodass die Betroffenen wegen einer Verlängerung der Visa nicht monatelang auf einen neuen Termin bei der Botschaft warten müssen.

Die Verteidigungsminister*innen der EU-Staaten wollen als sicherheitspolitische Lehre aus der Corona-Pandemie ihre Zusammenarbeit stärken. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell sieht eine wachsende Nachfrage nach Unterstützung vonseiten des Militärs, diese könnten unter anderem durch die Kooperation in PESCO beantwortet werden.

11. Mai

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, schließt angeblich Abkommen über „Touristenkorridore“ aus. Deutschland habe entsprechende Vorschläge anderer europäischer Länder abgelehnt. Statt bilateraler Abkommen brauche es laut Bareiß eine gemeinsame europäische Lösung.

Die am 9. April gestartete Bundeswehr-Youtube-Serie „Einsatz gegen Corona“ kostet für 2020 rund 1,2 Millionen Euro. 338.000 Euro entfallen auf die Produktion der fünf bis siebenminütigen Clips, 835.000 Euro für die Bewerbung der Serie. In einem der Videos sagt ein Generalmajor „Wir haben 15 000 Mann, … 15.000 Mann stehen bereit … 15.000 Mann werden geführt von den vier Regionalkommandos …“.

Rund 300 Personen folgen in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) einem Aufruf im Internet zu einem „Abendspaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen. Laut dem Landkreis war keine Demonstration angemeldet. Die Polizei sieht laut dem „Nordkurier“ von einer Auflösung ab, „so lange die Teilnehmer friedlich blieben und sich an die Mindestabstände hielten“. Auf der Straße sind auch der Ratsherr Marco Messner (CDU), ein Greifswalder AfD-Landtagsabgeordneter sowie der Neubrandenburger AfD-Stadtfraktionschef. Auch nachdem eine Linken-Ratsfrau angespuckt wird, bleibt die Versammlung unbehelligt. Im Bundesland demonstrieren auch in Rostock 300 Menschen unangemeldet demonstriert, außerdem bei zwei Versammlungen insgesamt 200 in Schwerin. Weitere rechtslastige Proteste gibt es in Stralsund, Greifswald, Waren, Demmin, Malchow und Anklam. Etwa 100 Menschen, darunter Landes- und Kommunalpolitiker der AfD, Anhänger*innen der rechtsextremistischen Partei „Der dritte Weg“ und einer islamfeindlichen Gruppierung demonstrieren am Abend in Erfurt (Thüringen). Die Polizei lässt die Versammlung auf dem Domplatz zu, untersagt aber per Lautsprecherdurchsage einen Aufzug durch die Stadt. Trotzdem laufen die Anwesenden später in einem „Hygienespaziergang“ rund drei Kilometer durch die Innenstadt.

Die Polizei in Berlin denkt laut der Polizeipräsidentin Barbara Slowik über eine neue Taktik für illegale Demonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen nach. Alle angemeldeten Versammlungen am vergangenen Wochenende seien geregelt abgelaufen, bei den nicht angemeldeten sei die Polizei mit Gewalt und Aggression konfrontiert gewesen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) spricht von 35 Fußball-Hooligans des BFC Dynamo, die das Geschehen angeheizt hätten.

In Halle (Sachsen-Anhalt) tritt ein bekannter Neonazi mit einem „Judenstern“ auf dem T-Shirt auf einer Kundgebung ans Mikrofon. Darauf prangt die Aufschrift „ungeimpft“. Ähnliche Symbole oder Plakate werden seit Wochen auch bei rechtsoffenen Corona-Demonstrationen von „Nicht ohne uns“ oder „Widerstand2020“ getragen. Auch der Zentralrat der Juden hatte auf die zunehmende Verwendung antisemitischer Stereotype aufmerksam gemacht.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) schlägt vor, große Strafverfahren mit zahlreichen Angeklagten oder Zwangsversteigerungen in leerstehenden Theatern durchzuführen. Denkbar sei auch, Räume in leerstehenden Berufsschulen oder Hochschulen zu nutzen.

Das Niedersächsische OVG setzt die grundsätzliche Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, außer Vollzug. Die Richter*innen gaben dem Eilantrag des Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt. Laut dem Beschluss regelt das IfSG eine Quarantäne nur für bestimmte Personen – etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige.

10. Mai

Ein von der rechtskonservativen Seite „Tichys Einblick“ veröffentlichtes Papier zur Coronakrise aus dem Bundesinnenministerium wurde laut dem „Spiegel“ von einem Referenten ohne Auftrag verfasst. Das rund 80seitige Dokument stehe im völligen Widerspruch zur Haltung des Ministeriums, so wird von einem „globalen Fehlalarm“ gespochen und die Gefährlichkeit als „nicht größer als die vieler anderer Viren“ bezeichnet. Der Staat müsse sich womöglich den Vorwurf gefallen lassen, „einer der größten Fake-News-Produzenten“ gewesen zu sein. Der Mann soll das Papier intern und extern an einen großen Verteiler versandt haben.

Für den heutigen „Muttertag“ macht die Bundespolizei mit Zustimmung von Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Ausnahme von Einreisebeschränkungen an deutschen Grenzen. Wer im Ausland lebt und seine Mutter in Deutschland besuchen will, darf mit „triftigem Einreisegrund“ einreisen und erhält eine Schutzmaske. Bei der Einreisekontrolle müssten die dazu gemachten Angaben „glaubhaft und überprüfbar“ sein. Die Rückreise muss noch am selben Tag erfolgen. Auch der Besuch durch eine im Ausland lebende Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist möglich.

Bei den zur Unterbrechung von Infektionsketten eingeführten Kontrollen der deutschen Grenzen wurden seit dem 16. März 1.898 Personen aufgegriffen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Außerdem erzielte die Polizei 291 Sachfahndungstreffer, darunter gestohlene Fahrzeuge. Bis einschließlich 6. Mai hätten 2.160 Straftaten aufgeklärt werden können, mehr als 123.000 Personen seien an der Grenze abgewiesen worden. Auch seien wegen europaweiter Grenzkontrollen „illegale Migrationsbewegungen deutlich zurückgegangen“.

Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist vermutlich wegen den verschärften Grenzkontrollen deutlich gesunken. In den ersten vier Monaten dieses Jahres seien 29.132 Asyl-Erstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt worden. Das sind 29 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Im April habe es rund 4.100 Asylbewerber*innen gegeben. Auch die EU-Asylagentur EASO verzeichnet für den Monat März 43 Prozent weniger Anträge als im Februar.

9. Mai

In Gera demonstrieren die FDP und die AfD.

Mehrere Tausend Menschen demonstrieren in verschiedenen Städten gegen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie, rund 10.000 sollen es angemeldet in Stuttgart gewesen sein, mehr als Tausend unangemeldet in Berlin, 3.000 Teilnehmer*innen in Frankfurt, mehr als 500 in München, Hunderte in Städten wie Ravensburg, Bremen, Hannover oder Plauen. Wie in den vergangenen Wochen sind viele Versammlungen von Rechten dominiert. In Berlin kapituliert Hendrik Sodenkamp, einer der Initiatoren der „Hygiendemonstration“, vor Rechtsradikalen. Wegen einer befürchteten Unterwanderung durch Rechtsextremist*innen wurde eine Demonstration in Dortmund kurz vor Beginn untersagt. Trotzdem erschienen angeblich bis zu 150 Menschen, unter ihnen Rechtsextreme; von denen einer ein Presseteam angriff. In Gera demonstriert der ehemalige kurzzeitge FDP-Ministerpräsident von Thüringen, Thomas Kemmerich, gemeinsam mit Nazis. In Dresden überlässt die Polizei den Rechten ihren Lautsprecherwagen für Durchsagen.

In Langenwetzendorf im Landkreis Greiz (Thüringen) veranstalten mehrere Anwohner*innen ein Straßenfest mit Feuerwerk, halten sich dabei aber auf ihren Privatgrundstücken auf. Die Polizei fordert über Lautsprecher auf, das Fest zu beenden.

Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kritisiert die Grenzkontrollen in Europa. Wer sich „an den Grenzen vergreift“, so Juncker, „der bringt den Binnenmarkt in Gefahr“. In Deutschland erhöht Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) den Druck auf Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wir brauchen dringend eine Öffnung der Grenze zu Frankreich“. Dort endet der Lockdown am 11. Mai, Bewegungen innerhalb des Landes bleiben außer zu Arbeitszwecken allerdings im Regelfall auf einen Hundertkilomenteradius beschränkt.

In Mecklenburg-Vorpommern öffnen Restaurants mit Auflagen, darunter der Abstandsregelung von 1,50 Metern zwischen einander fremden Personen.

In einem Supermarkt in Troisdorf (Nordrhein-Westfalen) weigern sich zwei Männer, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und geraten mit Mitarbeiter*innen in Streit. Die hinzugerufene Polizei provozieren die Beiden mit Vokabular der „Reichsbürger“, in einem Handgemenge werden zwei Polizisten verletzt.

Wegen Nichteinhaltung der Corona-Auflagen hat Borgholzhausen (Nordrhein-Westfalen) bislang 63 Bussgelder verhängt, deutlich mehr als etwa Bielefeld. Bürgermeister Dirk Speckmann (SPD) nennt das einen „schärferen Kurs“. Die meisten Anzeigen kommen von einem privaten Sicherheitsdienst, den das Ordnungsamt mit Kontrollen beauftragt hat.

Mehrere katholische Bischöfe kritisieren die Corona-Maßnahmen in einem in mehreren Sprachen veröffentlichten Aufruf als „Auftakt einer Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht“. Es gebe Grund zur Annahme, „dass es Kräfte gibt, die daran interessiert sind, in der Bevölkerung Panik zu erzeugen“, heißt es in dem gut dreiseitigem Schreiben. Die auch deutschen Unterzeichner äußern „Zweifel an der tatsächlichen Ansteckungsgefahr“ des Coronavirus.

8. Mai

Auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe sollte die Bundeswehr Anfang April 424 Soldat*innen für „Wachpersonal für Sicherheitsaufgaben, Überwachung von Quarantänemaßnahmen und Kontrolle der Einhaltung der Ausgangssperre“ abordnen. Das schreibt das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Soldat*innen hätten dann polizeiliche Befugnisse ausgeübt. Weitere 374 sollten die unter Quarantäne stehende Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen bewachen, 45 waren für die „Bestreifung“ einer Isolierstation vorgesehen. Die Anträge wurden zurückgezogen, vermutlich weil ein ähnlicher Antrag aus Thüringen für 10 Soldat*innen zuvor abgelehnt wurde.

Bundesweit sind laut dem Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn rund 1.000 Eilanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei Gerichten eingegangen, täglich kämen neue hinzu. Die Verfahren betreffen etwa die Maskenpflicht, Versammlungsverbote, Reisebeschränkungen, Gottesdienst-Auflagen oder Regelungen für Geschäftsöffnungen. In den meisten Fällen werden die Auflagen für rechtmäßig erklärt.

Wenn Berliner Gaststätten und Restaurants ab 15. Mai wieder öffnen, müssen sie Maßnahmen zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionsketten befolgen. Hierzu gehört ein Reservierungssystem „oder Ähnliches“, mit dem Kontakte nachverfolgt werden können. Darüber gespeicherte Daten sollen für vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern muss eine „Tagesanwesenheitsliste“ mit Vor- und Familienname, vollständiger Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer sowie Uhrzeit des Besuches der Gaststätte geführt werden. Hier besteht eine Erhebungspflicht für mindestens „eine Person pro Gästegruppe“. In Rheinland-Pfalz gilt eine „Reservierungs- oder Anmeldepflicht“ für sämtliche Gäste. Auch die CoronaSchutzVO in Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass „Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes“ in der Innen- und Außengastronomie freiwillig erhoben werden können, hierzu sollen auf den Tischen Listen einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung ausliegen. Ähnliche Bestimmungen erlässt Sachsen-Anhalt.

Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, ist gegen eine gesetzliche Regelung für die geplanten Corona-Tracing-App. Die Vorgaben aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung genügten für eine freiwillig genutzte App. Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss schlägt vor, dass nur Nutzer*innen der App von Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens profitieren sollen. App-Nutzer*innen sollten zuerst wieder reisen und auch „zuerst wieder ins Restaurant, ins Kino, ins Theater und ins Freibad“ dürfen.

Das Dossier der in den „Five Eyes“ zusammengeschlossenen Geheimdienste aus Australien, Neuseeland, Kanada, Großbritannien und den USA zu „Desinformation“ aus China soll es womöglich gar nicht geben. Das berichtete der Bundesnachrichtendienst (BND) den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag. Die Informationen will der BND von den fünf „Partnern“ erhalten haben. Der Regierung in Peking war in dem Papier vorgeworfen worden, das wahre Ausmaß des Corona-Ausbruchs heruntergespielt zu haben.

Die EU-Kommission empfiehlt eine weitere Verlängerung des Einreisestopps in die Europäische Union um 30 Tage bis zum 15. Juni. Zuerst sollten Reisebeschränkungen an den Binnengrenzen „stufenweise und koordiniert“ aufgehoben werden, anschließend könnten diese an den Außengrenzen schrittweise gelockert werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nennt die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, die aus Gründen der Migrationskontrolle bis zum 11. November verlängert wurden, weiterhin notwendig und unerlässlich. „Kleine, völlig geschlossene Grenzübergänge“ könnten für Berufspendler*innen wieder geöffnet werden, eine Absschaffung der Grenzkontrollen „kommt für mich nicht in Frage“, so Herrmann.

7. Mai

Die deutschen Ärzt*innen Christian Drosten (Direktor des Instituts für Virologie, Charité Berlin), Melanie Brinkmann (Institut für Genetik TU Braunschweig), Jörg Ellinger (Oberarzt Universitätsklinikum Bonn) und Christopher Rommel (Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen) unterzeichnen einen offenen Brief in der US-Zeitung „New York Times“, in dem Facebook, Twitter und Google aufgefordert werden Lügen, Verdrehungen und Fantasien, die uns alle bedrohen“ nicht „weiter anzufachen“. Fehlinformation hätten dazu geführt, dass „viele Menschen lange nicht ins Krankenhaus gekommen sind“, Todesfälle hätten vermieden werden können. Die Firmen sollen Richtigstellungen zu Fehlinformationen veröffentlichen und „Algorithmen entgiften“: Wer Lügen verbreitet, soll im Ranking von Nachrichten herabgestuft werden.

Schleswig-Holstein hebt das Einreiseverbot für Tourist*innen ab 18. Mai wieder auf. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants dürfen dann mit Auflagen öffnen. Bereits seit Montag können Zweitwohnungsbesitzer*innen und Dauercamper*innen wieder anreisen.

Der Berliner Senat beschließt, dass ab dem 25. Mai „nicht ortsfeste“ Demonstrationen mit bis zu 100 Personen wieder zugelassen werden. Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Das VG Köln entscheidet, dass die Teilnahme an einer Versammlung nicht untersagt werden darf, wenn Teilnehmer*innen sich nicht in einer Liste bei den Versammlungsleiter*innen namentlich erfassen lassen. Dies hatte die Stadt als Auflage erlassen, damit das Gesundheitsamt bei Bedarf mit Name, Anschrift und Telefon-Nummer Infektionsketten nachvollziehen kann. Laut dem VG ist die Abgabe der Personalien als zwingende Voraussetzung der Versammlungsteilnahme aber unverhältnismäßig. Das Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung sei durch das Grundgesetz geschützt.

Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Kassel I im Stadtteil Wehlheiden stellen Plexiglas-Schutzwände her, die unter anderem für die Richterbank in hessischen Gerichtssälen verwendet werden. Das hessische Justizministerium habe bereits 700 Exemplare bestellt.

Die von Telekom und SAP entwickelte Corona-Tracing-App soll nun erst Mitte Juni zur Verfügung stehen. Bis dahin soll der Quellcode auch für die Backendserver, die anonymisierte Daten von Infizierten erhalten und verteilen, auf der Plattform Github öffentlich nachprüfbar sein.

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnen einen Vorschlag des Vizechefs der CDU-Fraktion, Thorsten Frei, der steuerliche Anreize für den Gebrauch einer „Corona-Tracing-App“ vorgeschlagen hatte, ab. Dies würde die App nur unnötig angreifbar machen, so Spahn. Seehofer erklärte, Steuervorteile hätten mit Freiwilligkeit nichts zu tun.

Die Münchener Abendzeitung zieht eine Bilanz der Polizeieinsätze in München seit Einführung der Ausgangsbeschränkungen am 21. März. Bis zu ihrem Ende am 6. Mai habe die Polizei um die 250.000 Kontrollen von Personen und Geschäften in München durchgeführt. Von den dabei erstatteten 7.850 Anzeigen ging es in 7.000 Fällen um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.

6. Mai

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder einigen sich auf eine Verlängerung der grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni, verabreden aber Lockerungen. Zukünftig sollen sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen, Sonderregelungen in Bayern und Sachsen-Anhalt bleiben. Auch sollen alle Geschäfte in Deutschland unter Auflagen wieder öffnen. Ein Rückfallmechanismus für ein „konsequentes Beschränkungskonzept“ soll greifen, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Entsprechende Auflagen würden dann durch die Länder selbst erlassen und nicht, wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant, durch sie selbst.

Einzelne Bundesländer kündigen weitgehende Lockerungen der Corona-Beschränkungen an, u.a. für Hotels, Kosmetikstudios, Sportvereine und ein begrenztes Musik- und Kulturangebot. Brandenburg will Gaststätten drinnen und draußen ab 15. Mai wieder öffnen, ebenso Berlin und Hessen. Baden-Württemberg und Niedersachsen planen dies bereits für den 11. Mai.

Die Bundesregierung verfügt offenbar über keine Evidenz, ob die wiedereingeführten und mehrmals verlängerten Grenzkontrollen tatsächlich wie angekündigt Infektionsgefahren eindämmen. Die Weltgesundheitsorganisation spricht sich ausdrücklich dagegen aus. Darauf angesprochen, antwortet RKI-Chef Lothar Wieler, es handele sich um politische Entscheidungen. Das BMI will auf Anfrage keine Bewertung dazu abgeben.

Nach Aufruf des Besitzers eines Vegan-Imbiss demonstrieren mehrere Hundert Menschen vor dem Reichstagsgebäude gegen Corona-Beschränkungen.Der Organisator nennt Bill Gates einen „Kinderficker“, Angela Merkel wirft er „Eugenik Pläne“ vor. Teilnehmer*innen rufen „Wir sind das Volk“. Berichten zufolge sind darunter Neonazis, Rechte, AfD-Politiker und „Reichsbürger“. Unter „Lügenpresse“-Rufen wird ein ARD-Tontechniker angegriffen. Nach Widerstandshandlungen und Körperverletzungen gegen Polizist*innen werden einzelne Personen festgenommen und Platzverweise erteilt.

Zum vierten Mal protestieren Hunderte aus dem rechten Spektrum nicht angemeldet in Pirna gegen Corona-Maßnahmen. 69 kamen Aufforderungen der Polizei nicht nach. Ihre Personalien wurden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenverfahren festgestellt. Zu dem ersten dieser „Spaziergänge“ rief ein AfD-Kreisrat und Polizist auf.

Das Verteidigungsministerium gibt bekannt, dass es bislang sechs Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gab, die eine Übernahme polizeilicher, hoheitlicher Aufgaben beinhalteten. Alle wurden abgelehnt. Unter anderem wollte das Land Thüringen Flüchtlingsunterkünfte militärisch bewachen lassen. Im Saarpfalz-Kreis um Homburg (Saarland) sollten Sol­da­ten*­in­nen den Zutritt zu einem Krankenhaus kontrollieren, ähnlich in Koblenz (Rheinland-Pfalz), wo die Bundeswehr im März vor einem medizinischen Stützpunkt stehen sollte. In Starnberg (Bayern) waren Zugangskontrollen an einer Drive-in-Teststation geplant. Die Landkreise Miesbach und Weilheim-Schongau (Bayern) wollten Lagerhallen bewachen lassen, diese Anträge wurden aus formalen Gründen abgelehnt, weil Kommunen nicht antragsberechtigt sind.

Der Quellcode der deutschen „Corona-Tracing-App“ soll als Open Source-Anwendung für eine unabhängige Überprüfung zugänglich gemacht werden, beschließen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsdent*innen. Ein Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ soll auch die mögliche Datenweitergabe an das RKI den Nutzer*innen überlassen.

5. Mai

Luxemburg dringt auf eine Abschaffung der deutschen Grenzkontrollen. Für diese gebe es „keinen ersichtlichen Grund“, schreibt Außenminister Jean Asselborn an Bundesinnenminister Horst Seehofer. Luxemburgs Corona-Lage bedrohe Nachbarregionen „in keinster Weise“.

Bayern hebt die Ausgangsbeschränkungen ab morgen auf, es bleiben aber Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bestehen. Erlaubt ist es, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands oder enge Familienangehörige zu treffen. Ab Montag dürfen außerdem Kaufhäuser unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen, ab 18. Mai auch Biergärten, ab 25. Mai Gaststätten unter Einhaltung von Hygiene-Vorschriften auch ihre Innenräume. Eine Woche später sollen Hotels und Ferienwohnungen wieder betrieben werden.

Mecklenburg-Vorpommern will ab 25. Mai Tourist*innen aus anderen Bundesländern die Einreise erlauben. Eine „Task Force Tourismus“ hat hierzu einen Stufenplan ausgearbeitet.

Das OVG Lüneburg hält die Maskenpflicht in Niedersachsen für hinzunehmen. Zwar sei nicht geklärt, ob Masken das Infektionsrisiko mindern, die Beeinträchtigung für Beschaffung und Tragen seien aber gering. Ob die Anordnung rechtmäßig ist, könne in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

4. Mai

Erstmal kein Immunitätsausweis – Spahn rudert zurück.

Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Corona-Immunitätsausweis soll doch nicht diese Woche beeschlossen werden. Angeblich habe die SPD die Pläne gestoppt. Vorgestern hatte Spahn den Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten. „Dieser laufenden Debatte wollen wir nicht vorgreifen und regeln dazu vorerst gesetzlich nichts“, schreibt der Minister jetzt auf Twitter. Deshalb wird der Ausweis aus dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gestrichen. Der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, ruft dazu auf, dass sich möglichst viele an der Debatte beteiligen sollen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte sich zu einem solchen Dokument kritisch geäußert.

Bundesinnenminister Horst Seehofer verlängert die an den Binnengrenzen vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark bis einschließlich 15. Mai. Dies erfolge „angesichts der weiterhin bestehenden fragilen Lage der Ausbreitung des Coronavirus“. In einem Notifizierungsschreiben an die EU-Kommission und die Innenminister*innen der EU-Staaten wird auf Art. 28 des Schengener Grenzkodexes Bezug genommen. Auch bei Flügen aus Italien und Spanien finden weiterhin Kontrollen statt. Für den 15. Mai soll sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit Seehofer auf eine schrittweise Öffnung der Grenze zu Dänemark verständigt haben.

Die Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag haben „rechtliche und tatsächliche Bedenken“, dass die vom BMI erlassene allgemeine Ausreiseuntersagung für Reisen „ohne triftigen Grund“ eine Rechtsgrundlage hat. Das Ministerium stützt die Regelung auf das Passgesetz.

Ab morgen darf die Polizei in Baden-Württemberg offiziell auf Daten von mit dem Coronavirus infizierten Personen bei Gesundheitsämtern zugreifen. Das regelt eine entsprechende Verordnung des Innen- und Sozialministeriums. Die Gesundheitsämter stellen dabei eine Liste mit den bekannten Infizierten bereit. Die Polizei darf anlassbezogen in einem automatisierten Verfahren überprüfen, ob Personen auf dieser Liste stehen (hit/no hit-Verfahren). Die tägliche Weitergabe von Listen mit den Klarnamen Corona-infizierter Personen an die Polizei war zuvor vom Landesdatenschutzbeauftragten gestoppt worden.

Die Beta-Version von Apple für eine Schnittstelle für Corona-Apps (@_inside).

Apple und Google veröffentlichen eine Beta-Version des kommenden Betriebssystems mit einem Schalter, der ein Tracing von in der Nähe befindlichen Mobiltelefonen erlaubt. Es handelt sich dabei um eine Schnittstelle, auf die „Corona-Tracing-Apps“ zugreifen können. Die Konzerne veröffentlichen auch Richtlinien für die Apps, die von einer Gesundheitsbehörde entwickelt werden müssen. Die Nutzer*innen müssen die Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten erteilen. Eine Zustimmung ist auch erforderlich, wenn ein positives Testergebnis an Kontakte übermittelt werden soll.

Laut einem heute veröffentlichten Beschluss hat das das VG Köln am Donnerstag entschieden, dass ein „Bollerwagenverbot“ der Stadt Leverkusen für das erste Mai-Wochenende teilweise rechtswidrig ist. Infektionsschutzrechtlich sei zwar geboten, „das alkoholisierte Umherziehen von Gruppen zu unterbinden“. Das „Musizieren oder der Alkoholkonsum Einzelner oder durch zwei Personen“ unter Wahrung des Abstandsgebots müsse jedoch erlaubt sein.

3. Mai

Der australischen Zeitung „Saturday Telegraph“ wird ein Dossier des Geheimdienstverbunds „Five Eyes“ (USA, Großbritannien, Australien, Kanada und Neuseeland) mit Vorwürfen und Verdächtigungen gegenüber China zugespielt. Die Regierung in Peking soll Informationen über das neuartige Coronavirus unterdrückt und vertuscht haben. Differenzen zwischen den Geheimdienste bestehen bezüglich des Verdachts, dass das Virus aus dem Institut für Virologie in Wuhan stammen könnte.

Die Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, bei dem Angriff auf ein Team der ZDF-„heute-show“ am 1. Mai spreche „einiges dafür, dass die Motivlage eher dem linkem Spektrum zugeordnet werden kann“. Belege liefert der Sprecher auch auf Nachfrage anderer Medien nicht.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) werden Wanderer in der Teufelsschlucht mit einem Polizeihubschrauber beobachtet. Damit soll die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen gemäß der Corona-Verordnung kontrolliert werden. Die Besatzung habe bei frühlingshaftem Sonntagswetter viele Menschen gesehen und Kolleg*innen am Boden darüber informiert.

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bittet den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zur Austellung von Corona-Immunitätsausweisen. Dieser soll eine Einschätzung abgeben, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis genutzt werden könnte. Das Kabinett hat jedoch am Mittwoch bereits einen Formulierungsvorschlag zu einer entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt.

In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ kritisiert der Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) Gerichte, die einzelne Maßnahmen zur COVID-19-Bekämpfung aufgehoben oder Ausnahmen erlassen haben. In einer Pandemie könne man dem Gleichheitsgrundsatz nicht immer entsprechen. Braun bezieht sich unter anderem auf den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, der die Begrenzung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter beanstandet hat. Der Kanzleramtschef akzeptiere aber „jedes einzelne Urteil“.

In der „Bild am Sonntag“ stellt sich der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegen eine vom österreichischen Kanzler Sebastian Kurz vorgeschlagene schrittweise Grenzöffnung zwischen Deutschland und Österreich. „Solange das Virus keinen Urlaub macht, müssen auch wir uns mit unseren Reiseplänen beschränken“.

2. Mai

Hauptinitiator der bundesweiten Bewegung „Nicht ohne uns“ ist der Journalist und Dramaturg Anselm Lenz, der unter anderem am Schauspielhaus Hamburg gearbeitet und für die „taz“ geschrieben hat, dort allerdings gekündigt wurde. In ihrer in hoher Auflage gedruckten Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ nennen sich Lenz und sein Mitstreiter Hendrik Sodenkamp „Liberale“. Sie bezeichnen die Corona-Verordnungen als „Notstandsregime“ und die Bundesregierung als „Horror-Regime“. Mit dem Grundgesetz unterm Arm soll deshalb jeden Samstag für die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG protestiert werden. Ausdrücklich nehmen Lenz und Sodenkamp auch auf das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG Bezug. Damit werden der Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzlerin bei der Bekämpfung von COVID-19 die Zerstörung der verfassungsmäßigen Ordnung unterstellt.
Nach der ersten Kundgebung am 28. März in Berlin schließen sich bundesweit vermehrt Rechte, AfD-Politiker*innen, Nazi-Kader, Impfgegner*innen, Verschwörungsgläubige und in manchen Städten offenbar auch „Reichsbürger“ an. Angegriffen wird unter anderem der Microsoftgründer Bill Gates, der angeblich die WHO instrumentalisiere und eine weltweite Impfpflicht durchsetzen wolle. Teilnehmer*innen setzen die Corona-Grundrechtseinschränkungen mit dem Holocaust gleich, andere outen sich als Anhänger*innen von „QAnon“, einer Gruppe rechter, US-amerikanischer Verschwörungstheoretiker*innen.
Maßgeblich beeinflusst werden die Versammlungen von Ken Jebsen, der Organisatoren (ausschließlich Männer), darunter auch den Parteigründer Bodo Schiffmann von „Widerstand2020“, in seinem Magazin „KenFM“ ausführlich zu Wort kommen lässt und die Kundgebungen mit einer Vor-Ort-Berichterstattung dokumentiert. Jebsen hatte bereits bei den „Montagsmahnwachen“, die anlässlich der Ukraine-Krise 2014 ebenfalls linke und rechte Demonstrat*innen anzogen, eine zentrale Rolle eingenommen.
Auf „KenFM“ beklagt Anselm Lenz nach sechs Wochen „Nicht ohne uns“, die parlamentarische Opposition und alle großen Medienhäuser seien „gleichgeschaltet“. Oppositionelle erlebten eine „beispiellose Terror- und Hetzkampagne“ und „Stasi-artige Hausbesuche“, bei Kundgebungen würden sie „von gezielt angesetzten Spezialbeamten aus der Menge gezogen, stundenlang in Wagen festgehalten und bedroht“. Das zeige, „dass das Regime in den letzten Zügen liegt“. Lenz sagt auch: „Nazis gehören nicht zu uns“.

Bundesweit finden Versammlungen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung statt, die meisten im Rahmen des rechtsoffenen Netzwerks „Nicht ohne uns“. Auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart demonstrieren bis zu 5.000 Menschen, die angemeldete Kundgebung „Querdenken“ erfolgt zum vierten Mal. Unter den Teilnehmenden sind Coronaleugner*innen und Impfgegner*innen. Zu den Redner*innen gehört ein Mitgründer neuen Partei „Widerstand 2020“. In Berlin versammeln sich wieder mehrere Hundert zur „Hygienedemonstration“, wieder sind Rechte und Nazis dabei. Mehrere Hundert demonstrieren auch in Halle und in Hannover, Redner*innen können Verschwörungserzählungen ausbreiten. Aus ähnlichen Milieus versammeln sich 200 Menschen in Bielefeld und in Leipzig sowie mehrere Dutzend in Freiburg und in Düsseldorf. Mit AfD-Abgeordneten demonstrieren einige Hundert in München gegen eine „Corona-Diktatur“, angemeldet und genehmigt waren mehrere Einzelkundgebungen mit je 50 Personen. Veranstaltungen ähnlicher Größe und Ausrichtung finden im bayerischen und baden-württembergischen Allgäu (Kempten, Wangen, Ravensburg etc.) statt. In Erfurt nehmen über 100 Personen, darunter extrem Rechte, an einem „zufälligen“ Stadtspaziergang teil, der unangemeldet mehrere Stunden von der Polizei unbehelligt bleibt. Rund 250 Personen ziehen unangemeldet durch Gera, in Weimar und Jena versammeln sich angemeldet jeweils etwa 50. Mit 200 Personen nahmen deutlich mehr als die angemeldeten 50 an einer Kundgebung auf dem Erfurter Domplatz teil.

Bremer Autokorso auf dem Weg zur ZAST an der Lindenstraße in Vegesack.

Mit einem „Autokorso der Solidarität“ protestieren linke Gruppen und Organisationen in Bremen gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge (ZAST) in Vegesack. Angemeldet waren bis zu 40 Fahrzeuge, diese Zahl wird laut der Polizei deutlich überschritten.

Laut der Landesregierung in Baden-Württemberg werden zwei der elf geschlossenen Grenzübergänge nach Frankreich geöffnet. Die Fahrt ins Elsass ist seit heute über auch über Nonnenweier-Gerstheim möglich, morgen über Wintersdorf – Beinheim. Von und nach Luxemburg öffnen die Übergänge Ralingen, Gemünd, Übereisenbach und Tintesmühle in Rheinland-Pfalz.

Wie in Berlinin Baden-Württemberg, in Hessen, in Sachsen und im Saarland dürfen in Sachsen-Anhalt ab Montag auch Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken öffnen, außerdem Friseur*innen, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen, unter Bedingungen auch Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche (ebenso in Schleswig-Holstein und in Rheinland-Pfalz). In Mecklenburg-Vorpommern gilt diese Regelung schon heute, dort können seit gestern auch Spielplätze wieder genutzt werden, weitere Lockerungen hat die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) für die kommende Woche angekündigt. Andere Bundesländer sind bei umfangreichen Lockerungen zaghafter, so sind in Brandenburg Spielplätze noch geschlossen. In Sachsen-Anhalt dürfen ab Montag außerdem fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Die Landesregierung setzt sich damit über die Bund-Länder-Vereinbarung hinweg, wonach die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 10. Mai verlängert werden sollten.

Wirtschaftsverbände fordern wegen Belastungen durch die Corona-Pandemie Lockerungen bei den Vorgaben zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Handelsblatt zitiert hierzu den Generalsekretär des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH), Holger Schwannecke.

Ein Strafverteidiger beklagt, dass er vergangene Woche in einem Wirtschaftsprozess erscheinen musste, obwohl er in freiwilliger Quarantäne ist und erfolglos um Verlegung bat.

Wegen eines fehlenden Mund-Nase-Schutzes schlägt ein 57 Jahre alter Mann einem Supermarktmitarbeiter ins Gesicht, weil ihn dieser nicht einlassen wollte.

1. Mai

Trotz einem Verbot für große Versammlungen demonstrieren in Berlin und Hamburg Tausende Menschen zum 1. Mai, zudem sind Dutzende kleinere Demonstrationen und Kundgebungen angemeldet und vom Gesundheitsamt erlaubt. Eine Demonstration im Hamburger Schanzenviertel löst die Polizei mit einem Wasserwerfer auf, vorher demonstrierten mehrere Hundert auf der Reeperbahn. In Berlin-Kreuzberg waren bis zu 3.000 Menschen unterwegs, Hunderte demonstrieren an verschiedenen Orten, die Koordination erfolgt über Twitter. Weniger Teilnehmer*innen zieht die sechste, rechtsoffene „Hygiene-Demo“ an, nach deren Auflösung durch die Polizei greift eine größere Gruppe Vermummter ein Kamerateam der ZDF-Satiresendung „Heute-Show“ an und verletzt fünf Mitarbeiter*innen teils schwer. Sechs Verdächtige werden festgenommen.

Im Eilverfahren entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) Berlin dass ein Autokorso von Neukölln nach Grunewald bestehend aus acht Autos mit maximal 20 Teilnehmenden stattfinden darf. Angemeldet hatte die Initiative „MyGruni“. Das gleiche Gericht untersagt eine Kundgebung und Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden durch Neukölln.

Während Kinos in allen Bundesländern geschlossen bleiben, erleben Autokinos eine Renaissance. Neben Konzerten werden diese auch für Poetry-Slams, Tagungen, Vorlesungen, Gottesdienste angefragt. Im Vergleich zum Vorjahr sollen sich die Umsätze einiger Autokinos vervierfacht haben.

Die Polizei Baden-Württemberg hat zu ihren Maßnahmen im Zeitraum vom 23. März bis 29. April Bilanz gezogen. Demnach kontrollierte sie 222.000 Personen und untersuchte 37.500 Autos. Dabei stellte sie 20.802 Ordnungswidrigkeiten und 715 Straftaten fest.

April | März | Februar

Beitragsbild: Vincent Ghilione auf Unsplash.

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.