Polizeiproblem 12/2023

Tod bei Polizeieinsatz:

2. Dezember: Ein Mann ist in Berlin gestorben, nachdem er am Vortag bei einem Polizeieinsatz einen Herzinfarkt erlitten hatte. Der 30-Jährige soll zuvor bei seiner Festnahme am Freitagabend in Charlottenburg zusammengebrochen sein. Nachdem er aufgehört hatte zu atmen, reanimierten ihn die Beamten zusammen mit Rettungskräften. Anlass der Festnahme sei gewesen, dass der Mann im Innenhof eines Mehrfamilienhauses geschrien und Fahrräder demoliert habe. Bei der Festnahme habe er sich zu Boden fallen lassen, um sich geschlagen und gespuckt und sei dann kollabiert. Im Nachgang wird bekannt, dass es sich bei dem Verstorbenen sich um eine migrantische Person ohne aufenthaltsrechtlichen Status handelt. Ob sichergestellt wurde, dass die Person vor der Anwendung von Maßnahmen unmittelbaren Zwangs seitens der Polizei gefragt wurde, ob sie Hilfe benötigte, antwortet die Senatsverwaltung nicht. Ebensowenig wird klar, ob eine Übersetzung sichergestellt wurde.

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

4. Dezember: Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hat ihre letzten Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen G20-Polizisten eingestellt. Diese bezogen sich auf einen Vorfall vom 8. Juli 2017, bei dem eine Hundertschaft aus Baden-Württemberg ohne Vorwarnung auf eine friedlich zusammenstehende Gruppe einprügelte und der Erzieherin Lola D. mit dem Schlagstock das Wadenbein brach. Zwar konnten Forensiker auf dem Mobiltelefon eines beschuldigten Polizeiobermeisters ein Gipfelbild mit dem Schriftzug „Jagen und keine Gnade“ wiederherstellen. In Chats soll der damals 28-Jährige außerdem geprahlt haben, er habe in Hamburg „ordentlich ausgeteilt“. Weitere Chats hätten „den Verdacht erhärtet“, dass es sich bei dem Mann um den G20-Täter handelt. In anderen Chatverläufen bezeichnete sich der Beschuldigte selbst als „Rassist“. Für eine Anklage vor Gericht reichten der Justizbehörde diese Beweise aber nicht. In 169 Fällen hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Polizist*innen ermittelt, davon 133 wegen Körperverletzung im Amt. Keines dieser Verfahren führte jedoch zu einer Anklage – außer in einem Fall, in dem ein Polizist einen Kollegen in einer Gefangenensammelstelle beim Entreißen einer Pfefferspraykartusche „leicht am Finger“ verletzt hatte und deshalb verwarnt wurde.

5. Dezember: Gegen die beiden Polizisten, die am 20. November einen Axtangreifer mit Schüssen tödlich verletzt hatten (siehe Chronologie vom 26. November 2023), ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Totschlag eröffnet worden. Nach den Ergebnissen der Obduktion ist das Opfer der Verletzung durch einen Schuss auf seinen Oberkörper erlegen, weswegen nun gegen einen der beiden Polizeibeamten, einen 27-jährigen, ermittelt wird. Bislang ist noch nicht vollständig geklärt, warum der Getötete die Polizeibeamten angegriffen hatte.

15. Dezember: Die Oberstaatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten eingestellt, die am 14. November einen Mann mit Schüssen schwer verletzt hatten (siehe Chronologie vom 14. November). Zwei weitere Passanten sind dabei ebenfalls getroffen worden. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt, da der Getötete sie mit einem Messer angegriffen habe. Es habe keine andere Handlungsmöglichkeit mehr gegeben. Der Landrat des Kreises Oberberg, in dem die Stadt Gummersnach liegt, äußerte sich zustimmend zur Einstellung des Verfahrens. Bei dem Getöteten habe es sich um einen „Systemsprenger“ gehandelt, dem mit sicherheits- und ordnungsbehördlichen Maßnahmen nicht beizukommen sei.

Anklage gegen Polizist*innen

5. Dezember: Das Landgericht Dortmund hat die Anklage im Fall der tödlichen Polizeischüsse auf Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in Dortmund zugelassen. Dem Todesschützen wird als Hauptbeschuldigten Totschlag vorgeworfen, zwei weitere der beteiligten Beamten sind wegen Körperverletzung angeklagt.

12. Dezember: In einem der 157 durch die Staatsanwaltschaft Hamburg nochmals überprüften Verfahren gegen Polizisten im Zusammenhang mit dem G 20-Gipfel im Jahr 2017 ist in einem Fall doch Anklage wegen eines möglichen Körperverletzungsdelikts bei einem Schlagstockeinsatz erhoben worden. Die Klage muss noch vom zuständigen Oberlandesgericht Hamburg zugelassen werden. Ein anderes Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt, eines sollte wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, der Beschuldigte war aber mittlerweile verstorben. Zwei Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

14. Dezember: Im Klageverfahren gegen die Reichbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß wird auch ein Polizist angeklagt. Dem Angeklagten Michael F. aus Niedersachsen wird vorgeworfen, innerhalb des „militärischen Arms“ der Patriotischen Union für das Ressort „Inneres“ zuständig gewesen zu sein. Nach dem Sturz der Regierung oder dem erwarteten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung sollte er seine eigenen Vorstellungen einer neuen Sicherheitsstruktur verwirklichen können. Er war auch bei Treffen des „Rates“ der Gruppierung anwesend, der eine Art Regierung im Wartestand darstellte. Auf insgesamt 4.000 Seiten an Vernehmungsprotokollen ist die Weltsicht von Michael F. dokumentiert, der von der Existenz einer unsichtbaren Allianz von mächtigen Akteuren in den USA und Russland überzeugt war, wie sie in der QAnon-Ideologie propagiert wird. Von diesem Mythos versuchte Michael F. bei zwei Treffen in Niedersachsen weitere Kollegen zu überzeugen – gegen zwei weitere Polizisten wird in diesem Zusammenhang noch ermittelt. Michael F. soll gemeinsam mit den Mitgliedern des „Rats“ in Frankfurt angeklagt werden, zwei weitere Gerichtsverfahren werden in Stuttgart und München stattfinden. Für einen Prozessort ist die angeklagte Gruppe mit 27 Mitgliedern zu groß.

19. Dezember: In Dortmund beginnt der Prozess wegen der tödlichen Schüsse auf den 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Dramé vom 22. August 2022. Am 10. Januar 2024 wird der Prozess fortgesetzt. Bis Mitte April sind insgesamt zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Urteile gegen Polizist*innen

4. Dezember: das Amtsgericht Tiergarten verurteilt den 32-jährigen Polizisten Hussein J. zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Polizist dem 22-jährigen Prince O. gegen den Kopf getreten hatte, nachdem dieser von der Polizei bereits zu Boden gebracht und fixiert worden war. An das Strafverfahren wird sich nun ein Disziplinarverfahren anschließen.

6. Dezember: Einen Freispruch gab es in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen fünf Beamte in Köln. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung, dass es sich um einen rechtmäßigen Einsatz gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Beschuldigten hingegen vorgeworfen, ohne jede Rechtfertigung den 59-jährigen Obdachlosen geschlagen und getreten zu haben. Auch konnte kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Gewaltvorfall und dem Tod zwei Monate später nachgewiesen werden.

Verletzung nach Polizeieinsatz:

18. Dezember: Auf der Flucht vor der verfolgenden Polizei fuhr ein 21-Jähriger in Eiche (Landkreis Barnim) gegen einen Baum. Er und ein 19-jähriger Beifahrer blieben laut der Polizei unverletzt, zwei Männer auf der Rückbank erlitten leichte Verletzungen. Der Fahrer soll keine Fahrerlaubnis gehabt und und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Gegen ihn wird wegen illegalem Straßenrennen mit Verkehrsunfall und Fahren unter Drogeneinfluss ermittelt.

Polizeischüsse:

19. Dezember: Nachdem eine Streifenwagenbesatzung einen Mann in einem Fahrzeug kontrollieren will, gibt dieser angeblich zwei Schüsse auf die Scheiben zweier Polizeiautos ab, diese seien laut einem Zeitungsbericht zersplittert. Daraufhin hätten zwei Beamte ihre Dienstwaffen gezogen und zurückgeschossen. Der 23-jährige Täter habe die Flucht ergriffen, sei aber kurz darauf gestellt worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt hatte.

Polizeiliche Todesschüsse:

Der 49-Jährige soll den Notruf der Polizei in Mannheim gewählt und angegeben haben, eine Straftat begangen zu haben, offenbar hatte er sich mit einem Messer selbst verletzt. Eine daraufhin eingetroffene Streife mit drei Beamten sei von dem Mann auf der Straße mit dem Messer bedroht worden. „Im Verlauf des Einsatzgeschehens machten die Einsatzkräfte von ihrer Schusswaffe Gebrauch“, schreiben Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Mann wurde von vier Schüssen getroffen, Berichten zufolge hat die Polizei den Sterbenden anschließend umgedreht und ihm Handschellen angelegt. Erst danach hätten die Beamten Reanimationsmaßnahmen durchgeführt, der Verletzte starb schließlich im Krankenhaus. Ein in Sozialen Medien kursierendes Video zeigt den Mann mit nacktem Oberkörper vor drei Polizeibeamten. Diese fordern ihn auf, sein Messer wegzulegen. Als er daraufhin auf die Beamten zugeht, fallen vier Schüsse. Die 18-jährige Tochter des verstorbenen Mannes erklärte dem SWR, ihr Vater habe schon immer psychische Probleme gehabt, dies sei auch der Polizei bekannt gewesen. Ihr zufolge hätte er „niemandem etwas angetan“. Die Angehörigen sollen die Polizei bei dem Einsatz angefleht haben, dass die Mutter und auch die Schwester den Mann während seiner Ausnahmesituation beruhigen wollten, auch ein Onkel wurde dazu herbeigerufen. Die Polizei habe dies verhindert.

Beitragsbild: Mean Streets Antifa Dortmund.

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.