Redaktionsmitteilung

„Polizei: Vertrauen oder Legitimität?“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe. Was sich dahinter verbirgt, ist der polizeiliche Wunsch, die polizeiliche Forderung, dass die Bevölkerung ihr vertrauen möge. Hierfür symbolisch steht polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, die, wie in unserem Titelbild, das freundliche, vertrauenserweckende Gesicht der Polizei präsentiert. Was mit dem Fokus auf den affektiven Aspekt „Vertrauen“ aus dem Blick zu geraten droht, ist die Frage nach der Legitimität von Polizei. Doch die Polizei setzt das staatliche Gewaltmonopol durch, sie ist die Exekutive staatlicher Herrschaft, sie darf unmittelbar in die Rechte von Bürger*innen eingreifen. Dass dies als legitim betrachtet wird, ist daran gebunden, dass die Polizei rechtmäßig, kontrollierbar und gerecht handelt.

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Summaries

Thematic Focus: Police: Trust or Legitimacy?

Trust in the police? A question of legitimacy
by Volker Eick, Jenny Künkel, and Marie-Theres Piening

In public discourse about the police, the ‚trust‘ that they deserve plays a central role. Trust is supposed to replace legitimacy in a mixture of incantation and appeal. Various strategies employed by the police and politicians nurture the belief that the police are acting in accordance with the law and pursuing goals that are recognized as just and right. This ‚legitimization work‘ is an ongoing and precarious task. The negative effects of this work can only be limited by expanding external controls and reducing police powers and responsibilities.

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Vertrauen in die Polizei? Eine Frage der Legitimität

von Volker Eick, Jenny Künkel und Marie-Theres Piening

In der öffentlichen Thematisierung von Polizei nimmt das „Vertrauen“, das die Polizei verdiene, eine zentrale Rolle ein. In einer Mischung aus Beschwörung und Appell soll das Vertrauen Legitimität ersetzen. Der Glaube daran, dass die Polizei rechtstreu handelt und als gerecht und richtig anerkannte Zwecke verfolgt, wird durch unterschiedliche Strategien von Polizei und Politik genährt. Diese „Legitimierungsarbeit“ bleibt eine prekäre Daueraufgabe. Ihre negativen Effekte können nur durch den Ausbau externer Kontrollen und den Rückbau polizeilicher Aufgaben und Befugnisse eingeschränkt werden.

Das erste Frankfurter Polizeirevier, das bereits wegen unberechtigten Datenabfragen für die Drohbriefe „NSU 2.0.“ und für die rechtsradikale Chatgruppe „Itiotentreff“ bekannt wurde, machte im Oktober 2025 erneut Schlagzeilen: Vorgeworfen wird den Beamt*innen u. a. Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt sowie Verfolgung Unschuldiger. Trotz der schweren Vorwürfe betonte der hessische Innenminister sein gleichwohl ungebrochenes Vertrauen in die hessische Polizei. Der Frankfurter Polizeipräsident sorgte sich zwar auch um das Ansehen der Polizei, sprach aber seinerseits davon, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre Polizei Grundvoraussetzung für ihr tägliches Handeln und ihren Erfolg sei.[1]

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Literatur

Zum Schwerpunkt

Legitimität (Berechtigung) und Vertrauen (Glaube) sind tunlichst zu unterscheiden. Nicht alles, was Legalität (Kodifizierung) für sich beanspruchen kann, ist auch legitim oder wirkt vertrauensfördernd. Nicht alles, was legitim ist, ist auch legal oder ist vertrauensfördernd. Was vertrauensfördernd wirkt, kann illegitim und illegal sein. Wie dieses Heft zeigt, sind das Komplikationen, mit denen sich (auch) die Polizei auseinandersetzen muss. So auch hier in diesem sporadischen Überblick.

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139 (Dezember 2025) Polizei: Vertrauen oder Legitimität?

Redaktionsmitteilung

Vertrauen? Eine Frage der Legitimität
Volker Eick, Jenny Künkel und Marie-Theres Piening
Rioting als legitimer Protest gegen Rassismus?
Julia Mücke
Legitimation der Polizei im europäischen Vergleich
Jacques de Maillard
Vertrauen in und durch die Staatsgewalt
Martin Herrnkind
Forschung zu Polizei, Vertrauen und Legitimität
Thomas Feltes
Sollten Feminist*innen der Polizei trauen?
Leah Cowan
Polizei in Zeiten der AfD
Interview mit Tobias Singelnstein
Raum und Affekt im Polizeialltag
Ben Hundertmark

Abschiebung von „Kriminellen“?!
Svenja Schurade
Behördenignoranz nach Brandanschlag in Solingen
Initiative Adalet Solingen
Forschung zu Polizei, Vertrauen und Legitimität
Thomas Feltes

Inland aktuell
Literatur
Autor*innen dieser Ausgabe

Aufklärung zum Tod von Medard Mutombo: Wo stehen wir jetzt?

Veranstaltung des „nd“ zum Bericht der LADG-Ombudstelle

In den vergangenen Jahren ist nicht nur die Zahl der Todesfälle in Polizeigewahrsam deutlich gestiegen – zugleich haben sich die Auseinandersetzungen darüber zugespitzt. Angehörige, Aktivist*innen und Jurist*innen treiben eigenständig Untersuchungen voran, liefern damit Beweise für Gerichtsverfahren und bilden einen Gegenpol zu offiziellen Narrativen. In diesem Zusammenhang werden immer wieder Untersuchungsstellen gefordert, die solche Fälle unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiten.

Dienstag, 16. Dezember 2025 , 19:00 Uhr
Regenbogenfabrik, Lausitzer Straße 21a, Berlin
U-Bhf Görlitzer Bahnhof

Einer dieser Fälle ist der von Kupa Ilunga Medard Mutombo. Am 6. Oktober 2022 wurde er von Polizeibeamten mit dem Ziel der Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung gewaltsam in Bauchlage fixiert. Der damals 64-Jährige verlor das Bewusstsein und verstarb drei Wochen später. Der Bruder des Verstorbenen, Mutombo Mansamba, suchte Hilfe zur Aufklärung der Todesumstände bei der Opferberatungsstelle ReachOut, beim Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten und der Berliner Ombudstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Dabei ging es auch um eine grundlegende Veränderung der polizeilichen Praxis bei Maßnahmen gegenüber Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Am Ende dieses Verfahrens sprach die Ombudsstelle eine formelle Beanstandung gegen die Berliner Polizei aus – das schärfste Instrument der Stelle. Sie sieht das Land Berlin in der Verantwortung für den Tod von Medard Mutombo. Die Art und Weise der Durchführung des Polizeieinsatzes verstößt nach der Rechtsauffassung der Stelle gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Landesantidiskriminierungsgesetz.

Das Engagement von Mutombo Mansamba und seiner Anwältinnen führte parallel dazu, dass ein Zivilprozess eingeleitet und ein Strafprozess in der Sache wieder aufgenommen wurde. Was können die Beteiligten zur Aufklärung des Todesfalls berichten? Welche Rolle spielen Polizei, Justiz und Verwaltung? Wo liegen Chancen, wo die Grenzen für unabhängige staatliche Untersuchungsstellen?

Unsere Gäste:
Mutombo Mansamba, Bruder von Medard Mutombo und Kläger im Zivil- und Strafverfahren
Felix Haßelmann, LADG-Ombudstelle
Beate Böhler, Anwältin im Zivilverfahren
Parto Tavangar, Opferberatungsstelle ReachOut

Moderation: Jule Meier, Redakteurin für Innenpolitik im Hauptstadtressort des „nd“.

Die Veranstaltung der Zeitung „nd“ wird durch das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. unterstützt.

Beitragsbild: Kundgebung in Gedenken an Kupa Ilunga Medard Mutombo am 13. Oktober 2022 auf dem Oranienplatz in Berlin (Umbruch Bildarchiv).

Neue Behörde der EU zur Geldwäschebekämpfung

Am 16. Oktober 2025 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA). Das Abkommen vom 30. Januar 2025 regelt die Details für die Unterbringung der AMLA und ihres Personals in Frankfurt/Main.[1] Die Bankenmetropole hatte im Februar 2024 den Zuschlag für den Sitz der AMLA bekommen und sich gegen Konkurrenz unter anderem aus Paris, Rom, Madrid und Brüssel durchgesetzt. Die Entscheidung zur Einrichtung der AMLA erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Pakets zur Novellierung der europäischen Geldwäschebekämpfungsvorschriften, das im Sommer 2025 in Kraft trat.[2] Neue Behörde der EU zur Geldwäschebekämpfung weiterlesen

Schnelle Eingreiftruppe für Frontex

Die EU-Grenzagentur Frontex bereitet den Aufbau einer neuen Eingreiftruppe vor. Diese „Quick Reaction Force“ (QRF) soll „bei sich rasch verändernden Situationen an den Außengrenzen“ flexibel einsatzfähig sein. Weitere Einsatzgebiete seien „vorgesehene Ereignisse internationalen Maßstabs“, etwa Sportveranstaltungen, Gipfeltreffen oder UN-Konferenzen, erklärt Frontex. Diese hätten „erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr und die operativen Anforderungen an den Außengrenzen“. Die QRF gehört zur „Ständigen Reserve“ unter direktem Kommando von Frontex und soll dort in zwei Teilen organisiert werden – als europäische Eingreifreserve (E-QRF) mit fest stationierten Kräften und Ausrüstung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten. Hinzu kommt eine kontingentgebundene Reserve (C-QRF), die aus bis zu 15 Prozent der in den verschiedenen Einsatzgebieten stationierten Beamt*innen besteht und kurzfristig verlegt werden kann. Genauere Zahlen teilt Frontex nicht mit.[1] Schnelle Eingreiftruppe für Frontex weiterlesen

Änderungen der Europol-Verordnung beschlossen

Lorenz Krämer

Am 25. November 2025 wurde vom Plenum des EU-Parlaments der endgültigen Text für die „Verordnung zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794“ angenommen.[1] Damit ist der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum des Parlaments Ende November. Der Beschluss ist das Ergebnis einer Einigung nach Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat und konnte den ursprünglichen Plan einer eigenständigen Verordnung zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität abwenden. Fraglich ist deshalb, wozu diese Verordnung überhaupt notwendig ist: Schließlich sind Schleuserkriminalität und Menschenhandel Straftaten, die bereits unter die polizeiliche Zusammenarbeit in den Schengen-Staaten fallen und für die Europol auch zuständig ist. Änderungen der Europol-Verordnung beschlossen weiterlesen

BVerfG: Staatstrojaner teilweise verfassungswidrig

Mit zwei im August veröffentlichten Beschlüssen vom 24. Juni 2025 (Az. 1 BvR 180/23 und 1 BvR 2466/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen den Einsatz von Trojanern richteten. Bei Trojanern handelt es sich um heimlich auf dem Endgerät installierte Software, die die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (QTKÜ) von Telefonaten oder per Messenger verschickten Nachrichten ermöglichen soll, bevor diese verschlüsselt werden. Wird der Trojaner auch eingesetzt, um auf dem Endgerät gespeicherte Daten heimlich zu durchforsten, handelt es sich um eine Online-Durchsuchung. In den Verfahren ging es um die Befugnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz (PolG NRW) und für die Strafverfolgung in der Strafprozessordnung (StPO). BVerfG: Staatstrojaner teilweise verfassungswidrig weiterlesen

Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.