Ermittlungen gegen Polizist*innen:
4. Februar: Das Verfahren gegen die verdächtigten Polizistinn*innen im Komplex „NSU 2.0“ wurden bereits im Dezember eingestellt, berichtet die taz. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht begründet, schreibt die Zeitung zu der Entscheidung. Bei dem Frankfurter Polizisten Johannes S., dessen rechtsradikale Gesinnung unbestritten sei, sowie seiner Kollegin Miriam D., sei nichts Belastendes gefunden worden. Seit Sommer 2018 war die Opferanwältin Seda Başay-Yıldız sowie dutzende weitere Betroffene bedroht worden. Die betroffene hat deshalb gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt und kritisiert den Ablauf des gesamten Verfahrens. „Es ist symptomatisch für die Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft, die Geschädigte nicht oder zu spät zu informieren“, zitiert die taz.
9. Februar: Ein Polizeibeamter aus Mölln soll sich mehrfach ausländerfeindlich geäußert und mit nationalsozialistischem Gedankengut aufgefallen sein. Auch gebe es Zweifel an der Verfassungstreue, heißt es in einem Pressebericht. Ein Beamter, der mit dem Beschuldigten im Streifenwagen saß, habe dies später der Rassismusbeauftragten der Polizei gemeldet. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung wurde demnach eingestellt, da die Äußerung nicht öffentlich gemacht wurde. Laut disziplinarrechtlichen Ermittlungen habe sich der Polizist zwischen 2015 und 2022 im Dienst immer wieder rassistisch, herabwürdigend und diskriminierend gegenüber Ausländer*innen geäußert. Dies sei von Führungskräften der Polizeistation mindestens geduldet worden, in einem Fall hätten diese auch mitgemacht oder Zeug*innen beeinflusst. Wegen im Laufe der internen Ermittlungen aufgetauchten weiteren Vorwürfen sollen weitere Strafverfahren laufen. Die drei Vorgesetzten wurden versetzt. Insgesamt laufen derzeit gegen zehn von insgesamt 29 Polizeibeamten der Station Mölln Disziplinar- und Strafverfahren.
10. Februar: In einem Ermittlungsverfahren gegen einen 26 Jahre alten Polizeikommissaranwärter hat ein Kommissariat einer politischen Staatsschutzabteilung einen zuvor von der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Durchsuchungsbeschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht vollstreckt. Sichergestellt wurde laut einer Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon des Beschuldigten, der zuvor einem Kommilitonen antisemitische Inhalte mit einem Bezug zum Holocaust auf seinem Instagram-Account gezeigt und sich entsprechend geäußert haben soll. Nach einem Strafverfahren sollen dienstrechtliche Maßnahmen geprüft werden.
Urteile gegen Polizist*innen:
9. Februar: Ein Polizist, der im Dienst 180 Kilogramm Käse von einer Unfallstelle gestohlen hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Trier aus dem Dienst entfernt, da dieser schwerwiegend gegen seine beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. Weil der Beamte bei der Tat seine Dienstwaffe bei sich führte, hatte das Landgericht wegen minderschwerem Fall des Diebstahls mit Waffen bereits eine Verwarnung ausgesprochen und behält sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen vor.
28. Februar: Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz hat zu Recht seine Stelle verloren, weil er in WhatsApp-Chats diskriminierende, antisemitische, rassistische, menschenverachtende, frauen- und behinderten-feindliche sowie gewaltverherrlichende Inhalte gepostet hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Mann war als Beamter auf Probe, ihm fehle aber „erkennbar die erforderliche charakterliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten“, so die Begründung des Gerichts.
Tod bei Polizeieinsatz:
10. Februar: Ein laut Polizei „psychisch auffälliger Mann“ flüchtete bevor er nach einer ärztlichen Untersuchung in eine Spezialklinik eingeliefert werden sollte auf ein Hausdach. Beamt*innen einer hinzukommenden Polizeistreife hätten ihn „verbal und durch Ergreifen“ versucht, wieder zur Rückkehr ins Gebäude zu bewegen. Der 29-jährige Mann habe sich jedoch „vehement“ gewehrt. Anschließend sei er durch einen „Sturz in Tiefe“ lebensgefährlich verletzt und in einem Klinikum seinen schweren Verletzungen erlegen.
Anklage gegen Polizist*innen:
14. Februar: Ein 35-jähriger Ex-Polizist soll im Juli 2021 einen Mann auf der Berliner Alexanderplatz-Wache misshandelt und bewusstlos geschlagen haben. Drei andere haben zugesehen, so der Vorwurf. Um ihre Taten zu vertuschen, sollen sie wahrheitswidrig behauptet haben, das Opfer habe ein Feuerzeug und ein Mobiltelefon nach ihnen geworfen. Für ein deshalb eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sollen sie ihn festgehalten und gefesselt haben. Jetzt wurden sie von der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung angeklagt. Der 35 Jahre alte Beschuldigte ist in einem anderen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizeischüsse:
21. Februar: Nach einem angeblichen Angriff auf Rettungskräfte hat die Polizei im niedersächsischen Twistringen auf einen Mann geschossen. Laut Polizei sei der 30-Jährige mit einem spitzen Gegenstand bewaffnet gewesen und habe die Sanitäter*innen damit leicht verletzt. Ein zunächst abgegebener Warnschuss habe den Mann nicht gestoppt. Mit lebensgefährlichen Verletzungen sei er in ein Krankenhaus geflogen worden.