Polizeiproblem 3/2024

Urteile gegen Polizist*innen:

1. März: Wegen des Todes des 47-jährigen Mannheimers Ante P. hat das Landgericht den hauptangeklagten Polizisten L.J. wegen Körperverletzung im Amt für vier Faustschläge gegen den am Boden Liegenden zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er J. nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen. Laut Gericht habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können, dass die als rechtswidrig erkannten Faustschläge auch einen Anteil am Tod von Ante P. gehabt hätten. Vielmehr sei auch ein plötzlicher Herzstillstand möglich gewesen, was den beiden Polizisten nicht zugerechnet werden könne. Demnach hätte auch ein Drehen in die stabile Seitenlage Ante P. nicht zweifelsfrei gerettet, daher könne man keine fahrlässige Tötung durch Unterlassen annehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Monate Haft für J. wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung gefordert. In der Verhandlung haben sowohl die Verteidigung und das Gericht mehrfach ableistische Stereotype bemüht, um das milde Urteil zu begründen.

1. März: Das Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilte den Polizeihauptmeister Uwe H. (60) nach einem Geständnis zu 11 Monaten Haft auf Bewährung, da er neben Fotos mit sexualisierte Videos und Bilder von Kindern oder Jugendlichen, die auch Vergewaltigungen zeigten, sowie sowie Nacktbilder von ihm selbst und Unfallfotos in das interne Polizeisystem eingespeist hatte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere 1.616 ähnliche Dateien gefunden. Außerdem hat H. später selbst anonyme Briefe an die Polizei geschrieben. Der Verurteilte ist mit Gehaltsabzügen vom Dienst suspendiert, nach der Rechtskraft des Urteils soll ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet werden.

1. März: Das Strafverfahren gegen den früheren Cheflogistiker beim Berliner Landeskriminalamt (LKA) für verdeckte Operationen ist beendet. Dies erfolgte ohne einen öffentlichen Prozess und Zeugenaussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl beantragt, das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann nach einem Geständnis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig, der Verurteilte verliert damit seinen Beamtenstatus und Pensionsansprüche. Unter anderem hatte er einen beschlagnahmten Porsche als Dienstwagen auch privat genutzt und war deshalb der Untreue verdächtigt worden. Zudem soll er 74.489,32 Euro abgezweigt haben. Diese will das Land Berlin nun bei dem Verurteilten eintreiben.

24. März: Das Amtsgericht Mannheim hat zwei Polizisten der Reiterstaffel Mannheim wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Einer der beiden Beamten 14.000 Euro Geldstrafe zahlen, der zweite, ein 57 Jahre alter Mann, 9200 Euro. Sie sollen in mehreren Fällen Dienstpferde in einem erheblichen Ausmaß unter anderem mit einer Reitgerte geschlagen, mit einem „Klappersack“ voller Konserven gequält sowie eine Pfefferpaste am Futtertrog angebracht zu haben. Die Polizisten hatten Schmerzen der Tiere laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Anklage gegen Polizist*innen:

4. März: Am Landgericht Dresden soll ab dem 25. März der Prozess gegen drei ehemalige Mitglieder des mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Dresdner Polizei wegen verschwundener Munition beginnen. Die Beschuldigten müssen sich die Männer wegen „Bestechlichkeit in Tateinheit mit Diebstahl sowie unerlaubtem Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtiger Munition“ verantworten. Im März 2021 war bekannt geworden, dass 2018 mindestens 7.000 Schuss Munition aus LKA-Beständen gestohlen und damit ein nicht genehmigtes privates Schießtraining in Güstrow bezahlt wurde.

19. März: Das Landgericht Leipzig verhandelt wegen des illegalen Weiterverkaufs von Fahrrädern, die Polizeibeamte sichergestellt hatten. Angeklagt ist die frühere Verantwortliche in der Asservatenkammer wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung. Die suspendierte Polizeihauptmeisterin soll von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben haben – überwiegend an Polizisten, auch von der Bereitschaftspolizei und dem Landeskriminalamt. Dafür erhielt die Angeklagte Geld.

19. März: Weil ein Nachbar sich über den Lärm beschwerte, waren Polizei und Ordnungsamt im Sommer 2021 ausgerückt. Bei dem Einsatz kam es zu Handgreiflichkeiten, die Polizei sprühte Pfefferspray, zwei Männer wurden verhaftet und wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Gerichtsverhandlung belegte jedoch einen „übermäßig gewalttätigen Einsatz“ der Polizei. Von den Angeklagten ging demnach keine Gewalt aus. Die Staatsanwaltschaft leitete anschließend daraufhin die vier Polizisten, den Mitarbeiter des Ordnungsamts und gegen seine Kollegin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ein. Einer der Polizisten soll nun wegen „Körperverletzung im Amt“ angeklagt werden. Der Verdacht wegen uneidlicher Falschaussage gegen die anderen Beamten habe sich nicht bestätigt, berichtet der „Volksfreund“.

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

4. März: Vier Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ sind von der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dabei geriet auch ein Polizist aus Eisenach ins Visier. Dieser soll interne Informationen, etwa über bevorstehende Hausdurchsuchungen oder Festnahmen, an die Gruppe weitergegeben haben. Das Thüringer Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet.

21. März: Wegen anlasslosen Kontrollen sind im Jahr 2022 bei Bundespolizeibehörden 42 und im Jahr 2023 46 Beschwerden eingegangen. 2022 waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums 37 Beschwerden unbegründet, eine begründet, eine teilweise begründet, drei nicht aufklärbar. 2023 waren 32 Beschwerden unbegründet, drei begründet, eine teilweise begründet, drei nicht aufklärbar und vier befinden sich in Bearbeitung. Derzeit sind sechs Verfahren bei Verwaltungsgerichten anhängig.

Verletzung nach Polizeieinsatz:

4. März: Bei der Festnahme im Aachener Luisenhospital hat die Polizei eine 65-Jährige durch Schüsse schwer verletzt. Die Frau soll Suizidabsichten gehabt, einen Brand gelegt und einen auffallend großen Gürtel getragen haben. Ein Mitarbeiter habe ihr eine Schreckschusswaffe abnehmen können. Als sie jedoch in Richtung der im Gang postierten Einsatzkräfte lief, hätten diese geschossen um eine „Gefahrenlage zu beenden“.

11. März: Ein Mann, der in Ulm mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und dabei einen Mann getötet haben soll, wurde von der Polizei angeschossen und verletzt. Der 54-Jährige soll beim Eintreffen der Beamt*innen nach einem Notruf auch diese angegriffen haben.

25. März: Im Berliner Stadtteil Haselhorst beißt ein Polizeihund einen Mann, der angeblich im Besitz einer Waffe war und deshalb von einem SEK überwältigt werden sollte, ins Gesicht.

Tödliche Polizeischüsse:

30. März: In Nienburg erschießt die Polizei einen 46-Jährigen aus Gambia, nachdem dieser nach Angaben einer Sprecherin seine Freundin mit einem Messer bedroht hatte. Diese habe fliehen können und die Polizei alarmiert. Jedoch widersprechen die Frau und ein Freund dieser Darstellung Tage später. Die Freundin sagt aus, einen Rettungswagen wegen der psychischen Probleme des Mannes gerufen zu haben. Den stattdessen eingetroffenen Beamt*innen habe sie angeboten, das spätere Opfer zu beruhigen. Der Mann habe nicht auf Aufforderungen der Beamt*innen reagiert, heißt es von der Polizei, und den von der Leine gelassenen Polizeidiensthund mit einem Messer schwer verletzt. Schließlich habe er auch die Polizist*innen mit dem Messer angegriffen. Ein im Internet veröffentlichtes Video zeigt, dass die Polizei zunächst zwei Schüsse, anschließend eine Salve aus weiteren fünf und dann einen achten Schuss abgaben. Alle Projektile trafen den Mann, bestätigte die Staatsanwaltschaft Verden nach der Obduktion, davon seien zwei sogenannte „Wirkungstreffer“ gewesen. Unter anderem seien die Leber und das Herz verletzt worden, der Mann sei deshalb sofort gestorben. Eine Polizistin soll außerdem durch einen Schuss am Bein verletzt worden sein. In einem üblichen Todesermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 14 beteiligte Polizeikräfte wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Auch ein Nachbar sagte später über den getöteten Mann, dieser habe auf ihn „einen verwirrten Eindruck“ gemacht. Im Nachgang wurde bekannt, dass der 46-Jährige zwei Tage zuvor wegen Fahrens ohne Fahrschein von Bundespolizisten auf die Wache am Bahnhof Harburg gebracht worden war. Dort soll der Mann die Beamten mit einem versteckt getragenen Messer attackiert und „Allahu Akbar“ gerufen haben. Drei Bundespolizisten sollen dabei verletzt worden sein.

Beitragsbild: Ein auseinandergenommes Regal der verhafteten RAF-Verdächtigen Daniele Klette soll Tage später in den LKW der Spurensicherung.

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.