Ein Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit

Dieser historische Text ist teilweise nicht mehr aktuell. So ist das Institut heute beim RefRat der Humboldt Universität angesiedelt.

Der beispiellose Aus- und Umbau von Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik seit Beginn der 70er Jahre löst nur dann größere öffentliche Debatten aus, wenn Skandale ruchbar werden. Gegenüber dem Normalfall, daß Bürgerrechte bedroht und ausgehöhlt werden, zeigt sich die Öffentlichkeit meist wenig beeindruckt: Die Welle der Sicherheitsgesetze, die seit Mitte der 80er Jahre über die BRD hinwegschwappte, löste nur anfangs Widerstand aus. Angeblich um dem Volkszählungsurteil Genüge zu tun, haben die Regierungen des Bundes und der Länder beharrlich neue Gesetzentwürfe nahezu gleichen Inhalts vorgelegt und die Wachsamkeit der Öffentlichkeit damit regelrecht erschöpft.

Während der Debatte um die Volkszählung lösten die informationstechnischen Möglichkeiten von Polizei und Geheimdiensten noch Ängste vor einem Orwellschen Überwachungsstaat aus. Mittlerweile haben sich jedoch sowohl die Bevölkerung unseres Landes als auch die PolizeibeamtInnen derart an dieses Instrumentarium gewöhnt, daß es zur Normalität geworden ist. In den 70er Jahren galten die Überwachung von Telefonen und der Einsatz von V-Leuten der Polizei noch als besonders scharfe polizeiliche Ermittlungsmethoden. Mittlerweile ist das Abhören von Wohnungen erlaubt, sind verdachtsunabhängige Kontrollen eingeführt, und die dauerhafte Videoüberwachung öffentlicher Räume wird allenthalben gefordert und eingerichtet. 1977 war die Kontrolle auf den Zufahrtswegen zur Demonstration vor dem „Schnellen Brüter“ in Kalkar noch ein Skandal. Heute gehört es – zumindest in Berlin und einer Reihe anderer Großstädte der Bundesrepublik – zum Alltag, daß Menschen, die das Recht auf Demonstration wahrnehmen wollen, ihren Personalausweis vorzeigen oder sich gar einer Durchsuchung unterziehen müssen.

Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Gemeinsam ist ihnen der kurze Atem der demokratischen KritikerInnen und die Beharrlichkeit, mit der Polizei und Exekutive anfängliche Proteste aussitzen. Selbst da, wo sich durch äußere Entwicklungen Alternativen auftun, verschwinden diese schnell aus den öffentlichen Diskussionen. Die Reaktion auf das Ende des „Kalten Kriegs“ war nicht etwa die Auflösung der Geheimdienste. Vielmehr wurden die Polizei- und Geheimdienststrukturen der BRD umstandslos auf das Gebiet der ehemaligen DDR erstreckt. Nachdem der Feind aus dem Osten verschwunden war, suchten sich die Dienste neue Tätigkeitsbereiche, vor allem im Bereich der „Bekämpfung organisierter Kriminalität“.

Die Wiedervereinigung war eine Stunde der Exekutive. Die Parlamente zeigten keine eigene politische Initiative und waren einmal mehr zur Kontrolle unfähig. Nicht viel anders verhält es sich mit dem neuen polizeilichen Europa. Weder am Schengener Abkommen noch an den Verträgen auf EU-Ebene waren die Parlamente beteiligt. Sie wurden erst nachträglich informiert und haben die Ergebnisse des Verhandlungsprozesses nahezu widerspruchslos akzeptiert. Die vertragliche Fixierung der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU zeigt aber nicht nur die Lustlosigkeit der parlamentarischen Kontrolleure, sondern entzieht ihnen darüber hinaus an vielen Punkten selbst die formale Zuständigkeit – all das mit dem lapidaren und nicht überprüften Hinweis auf angeblich drohende Sicherheitsverluste.

Auch wenn die BRD nie das Niveau der Überwachung erreicht hat, das die DDR kennzeichnete, auch wenn durchaus weiterhin politische Spielräume existieren und – wie die hohe Zahl von Demonstrationen und Protesten in den letzten Jahrzehnten zeigt – genutzt werden, so ist doch der Machtzuwachs der Exekutive und insbesondere der Polizei selbst kaum abzustreiten. Die Begründungen für den Ausbau polizeilicher Potenz haben sich dabei im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte gewandelt: war es einstmals der Terrorismus, der als Legitimationsformel genutzt wurde, so sind es heute die sogenannte Organisierte Kriminalität und die Migration, die zu neuen Gefahren stilisiert werden.

Der Enthusiasmus der Polizeireformer, wie er sich noch in den Entwürfen des ehemaligen BKA-Präsidenten Horst Herold ausdrückte, hat zwar erheblich nachgelassen. Geblieben ist jedoch ein Apparat, der je nach neuen Gefahrenbeschreibungen weiter aufgestockt wird. So real diese Gefahren im einzelnen auch sein mögen, so austauschbar sind allerdings die Antworten: vom Terrorismus der 70er Jahre über die Gefahren der Atomtechnologie und der Umweltzerstörung bis hin zum Drogenhandel, Rechtsextremismus oder Jugendkriminalität – statt nach Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Strukturen wird lediglich nach mehr Polizei gerufen.

Grund genug also für systematische Untersuchungen

  • über die Bedrohungen der bürgerlichen und politischen Freiheiten,
  • über die Leistungen und vor allem die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Polizeien und Geheimdiensten,
  • über einen anderen Sicherheitsbegriff, der die Sicherheit und Garantie der Rechte und Freiheiten der BürgerInnen zum Kern hat,
  • über die Möglichkeiten einer Politik Innerer Sicherheit, bei der die BürgerInnen nicht zum Objekt polizeilicher Maßnahmen und offiziöser Bedrohungsszenarien gemacht werden.

Die sozialwissenschaftliche Forschung in der Bundesrepublik hat vor dieser Aufgabe bisher weitgehend versagt. Themen wie Polizei und Geheimdienste werden gemieden. Der geheimhalterische Wahn, der selbst die lächerlichsten offiziellen Papiere mit Vertraulichkeitsstempeln verziert, hat das seine dazu beigetragen und Forschungen auf diesem Gebiet immer wieder entmutigt. So ist die „Politik Innerer Sicherheit“ in der Bundesrepublik ein Refugium der Exekutive und eines kleinen Kreises von Innenpolitikern geblieben.

Zu den Aufgaben

Das Institut soll sowohl die beschriebene Lücke in der sozialwissenschaftlichen Forschung füllen wie sich an den öffentlichen Diskussionen beteiligen. Seine Aufgabe besteht darin, kontinuierlich die Situation der Menschen- und Bürgerrechte zu untersuchen, alte und neue Gefährdungen und Verletzungen dieser Rechte zu analysieren und Wege zur Sicherung und Durchsetzung aufzuzeigen.

Der Begriff der Bürgerrechte, den sich das Institut zu eigen macht, ist dabei nicht auf die limitierten Formulierungen in Verfassungs- und Rechtstexten beschränkt. Nur wenn der jeweilige soziale, politische und historische Kontext mitberücksichtigt wird, können die Wahrnehmung der Bürgerrechte und zugleich die Gefahren, die ihnen drohen, zureichend erfaßt werden. Bürger- und Menschenrechte sind nicht erst dann in Gefahr, wenn massiv physische Gewalt gegen Menschen angewandt wird.

Neue Technologien haben darüber hinaus alte Schutznormen obsolet werden lassen. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bietet dort keinen zureichenden Schutz mehr, wo die Mauern einer Wohnung für den überwachenden Eingriff des Staates durchlöchert sind. Selbst das Bundesverfassungsgericht kam deshalb nicht umhin festzustellen, daß zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört. Soll der Kern der Bürger- und Menschenrechte erhalten bleiben, bedarf es angesichts neuer Gefährdungen der ständigen Reformulierung und Stärkung bürgerrechtlichen Schutzes.

Auch wenn die Gefahren für die Bürger- und Menschenrechte vielgestaltig sind und häufig von formell privaten Instanzen ausgehen, muß sich das Institut in seiner Aufmerksamkeit und Tätigkeit begrenzen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht daher das staatliche Gewaltmonopol. So sehr die Monopolisierung physischer Gewaltsamkeit in einer gewaltdurchdrungenen Gesellschaft notwendig ist und zur Befriedung dieser Gesellschaft beiträgt, so sehr beinhaltet es eine ständige Gefahr für die ihm Unterworfenen. Dabei kann es nicht nur um die Kritik und Kontrolle einzelner Übergriffe und Mißbräuche gehen. Das Institut muß hier die Institutionalisierung des staatlichen Gewaltmonopols selbst – seine Organisation, seine Instrumente und Methoden, seine rechtliche Verankerung – ins Auge fassen. Nicht erst nachträgliche Kontrolle, sondern vorausschauende Kontrollierbarkeit ist gefragt.

Die Frage der Kontrolle öffentlich wirksamer Gewalt stellt sich auch angesichts des Wachstums privater Sicherheitsdienste. Finanzstarke Auftraggeber definieren, was in ihrem Einflußbereich Sicherheit (und Ordnung) bedeuten. Sicherheit wird damit zu einem öffentlichen Gut, das bewußt sozial ungleich verteilt wird. Zugleich entstehen neue, undurchschaubare Kooperationsformen zwischen den Privaten und der staatlichen Polizei.

Auch wenn das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit sich vordringlich um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland kümmern muß, reicht angesichts des staatlichen Zusammenrückens in der Europäischen Gemeinschaft und der zunehmenden internationalen Kooperation von Polizeien und Geheimdiensten eine nationalstaatlich verengte Betrachtung der Bedingungen im eigenen Land nicht aus. Die vielfach undurchsichtige Zusammenarbeit über die staatlichen Grenzen hinweg, die Beeinflussung durch Modelle und Methoden aus anderen Ländern und der Export polizeilicher Konzepte via Polizeihilfe auch in Länder der sogenannten Dritten Welt dürfen nicht außer acht gelassen werden. Soll das Institut diesen Aufgaben gerecht werden, bedarf es einer spezifischen Gestaltung seiner Arbeit:

  • Notwendig ist vor allem die ständige Sammlung und Auswertung einschlägiger Materialien – von der polizeilichen und juristischen Fachpresse über Tageszeitungen und Parlamentaria, Bücher und Zeitschriftenaufsätze bis hin zu Broschüren und Flugblättern. Hierzu gehört auch die kontinuierliche Anstrengung, das Dunkelfeld der staatlichen Geheimhaltung durch eigene Recherchen aufzuhellen. Die Informations- und Dokumentationsstelle des Instituts, deren Grundlagen in der Mitte der 70er Jahre gelegt wurden, soll aber nicht nur für die Arbeiten der MitarbeiterInnen offenstehen. Eine Dokumentationsstelle, die dem Namen des Instituts gerecht werden will, muß öffentlich zugänglich sein und allen Interessierten – WissenschaftlerInnen, JournalistInnen, Mitgliedern von Initiativen und Bürgerrechtsorganisationen – offenstehen.
  • Die Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts werden nach politischen Kriterien gesetzt. Sie korrespondieren mit den sicherheits- und polizeipolitischen Diskussionen in der Bundesrepublik. In den 90er Jahren beschäftigten sich die Forschungsprojekte mit der Internationalisierung polizeilicher Arbeit, der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels sowie „der Organisierten Kriminalität“. Gegenwärtig untersucht ein Projekt kommunale Sicherheits- und Präventionsstrategien.
  • Neben Dokumentationsstelle und Forschungsarbeiten bildet der Informationsdienst Bürgerrechte & Polizei/CILIP das dritte Standbein des Instituts (siehe Seite 17ff.). Was anfangs ein Nebenprodukt der Forschungsarbeit war, ist über die Jahre zu einem Periodikum geworden. Ziel ist es, Fakten und Argumente für die politische Diskussion über Geheimdienste und Polizei zu liefern, um insbesondere die Arbeit von Bürgerrechtsorganisationen und politischen Initiativen fachlich zu unterstützen.
  • Der Zuschnitt der Arbeitsschwerpunkte macht es deutlich: Das Wissenschaftsverständnis des Instituts für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit ist ein politisches. Nicht nur in dem Sinne, daß seine wissenschaftliche Arbeit von politischen Zielen inspiriert ist, sondern auch, daß seine MitarbeiterInnen selbst aktiv in die politische Diskussion um Polizei und Geheimdienste eingreifen, an Veranstaltungen und Anhörungen teilnehmen, Servicefunktionen für die – wenn auch nur rudimentäre – Bürgerrechtsbewegung leisten etc.

Zur Organisation

Das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit nimmt damit einen Platz zwischen Wissenschaft und Politik ein, der sich auch in seiner Organisation niederschlagen muß. Durch die Geschichte des Instituts bedingt und durch personelle Verflechtungen gestützt, existiert seit Jahren eine Kooperation mit der Freien Universität Berlin. Die Anbindung an eine Universität soll sicherstellen, daß es an aktuellen wissenschaftlichen Diskussionen partizipieren und entsprechend Einfluß nehmen kann. Die Gelder für die Forschungsarbeit des Instituts werden auch zukünftig zu einem großen Teil bei öffentlichen und privaten Stiftungen beantragt werden.

Um die notwendige Unabhängigkeit des Instituts dauerhaft zu gewährleisten, wird ein Teil der Grundfinanzierung über Beiträge und Spenden von Mitgliedern des Vereins aufgebracht. Die Mitgliedschaft ermöglicht damit auch der an Bürgerrechten interessierten und engagierten Öffentlichkeit einen Einfluß auf die wissenschaftliche Tätigkeit des Instituts.

Ein an die Universität angebundenes, aber eigenständiges Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit bedarf zudem eines wissenschaftlichen Beirates, der in der Lage ist, die Perspektiven der Institutsarbeit zu diskutieren und bei einzelnen Projekten beratend und betreuend tätig zu werden. Darüber hinaus soll er verhindern, daß die Alltagsarbeiten das Institut auf Dauer dominieren. Dieser Beirat ist interdisziplinär und international zusammengesetzt.

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.