Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Ignoranz der Behörde: Der Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen

von Initiative Adalet Solingen

Im März 2024 wurde in Solingen ein Haus in Brand gesetzt, in dem überwiegend migrantisierte Familien lebten. Vier Menschen kammen dabei ums Leben, viele weitere wurden schwer verletzt. Trotz zahlreicher Hinweise auf eine rechte Gesinnung – darunter Waffen, Hetz­gedichte, NS-Devotionalien und rassistische Chats – erkennen Polizei und Justiz bis heute kein rassistisches Motiv an. Die Ermittlungen blieben unvollständig, wichtige Beweise wurden übersehen oder ignoriert. Für die Betroffenen bedeutet das Urteil nicht nur den Verlust ihrer Angehörigen, sondern auch das Schweigen über den Hass, der hinter der Tat steht.

In den frühen Morgenstunden des 25. März 2024 verteilte der 39-jährige Deutsche Daniel S. mehrere Brandsätze im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Solinger Grünewalder Straße. Innerhalb weniger Minuten breitete sich das Feuer über das gesamte Treppenhaus aus. Jegliche Fluchtwege waren blockiert. Das Haus wurde – bis auf eine Person – von türkisch-bulgarischen Familien bewohnt. Ignoranz der Behörde: Der Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen weiterlesen

Vertrauen in die Polizei? Eine Frage der Legitimität

von Volker Eick, Jenny Künkel und Marie-Theres Piening

In der öffentlichen Thematisierung von Polizei nimmt das „Vertrauen“, das die Polizei verdiene, eine zentrale Rolle ein. In einer Mischung aus Beschwörung und Appell soll das Vertrauen Legitimität ersetzen. Der Glaube daran, dass die Polizei rechtstreu handelt und als gerecht und richtig anerkannte Zwecke verfolgt, wird durch unterschiedliche Strategien von Polizei und Politik genährt. Diese „Legitimierungsarbeit“ bleibt eine prekäre Daueraufgabe. Ihre negativen Effekte können nur durch den Ausbau externer Kontrollen und den Rückbau polizeilicher Aufgaben und Befugnisse eingeschränkt werden.

Das erste Frankfurter Polizeirevier, das bereits wegen unberechtigten Datenabfragen für die Drohbriefe „NSU 2.0.“ und für die rechtsradikale Chatgruppe „Itiotentreff“ bekannt wurde, machte im Oktober 2025 erneut Schlagzeilen: Vorgeworfen wird den Beamt*innen u. a. Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt sowie Verfolgung Unschuldiger. Trotz der schweren Vorwürfe betonte der hessische Innenminister sein gleichwohl ungebrochenes Vertrauen in die hessische Polizei. Der Frankfurter Polizeipräsident sorgte sich zwar auch um das Ansehen der Polizei, sprach aber seinerseits davon, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre Polizei Grundvoraussetzung für ihr tägliches Handeln und ihren Erfolg sei.[1]

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Wer möchte eine europäische Polizei? Die entfesselte Expansion von Europol

von Chloé Berthélémy

Sicherheits- und Verteidigungsfragen gehören zu den Prioritäten der Europäischen Union für 2024-2029. Zu den Profiteuren des verstärkten Sicherheitsfokus gehören die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere Europol, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Ihr Mandat soll umfassend überarbeitet werden, damit sie eine „wirklich einsatzfähige Polizeiagentur“ wird.

In ihrem Missionsschreiben an Magnus Brunner, den Kommissar für das Ressort Inneres, kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, sie wolle Europol zu einer „wirklich einsatzfähigen Polizeiagentur“ machen und deren Personal mehr als verdoppeln.[1] Dies erfordere eine umfassende Überarbeitung der existierenden Rechtsgrundlage für die Tätigkeit Europols aus dem Jahr 2016. Laut der kürzlich verabschiedeten EU-Strategie für die innere Sicherheit, „ProtectEU“, soll der Legislativvorschlag für eine Mandatsreform 2026 veröffentlicht werden.[2] Wer möchte eine europäische Polizei? Die entfesselte Expansion von Europol weiterlesen

Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland

von Sonja Peteranderl

Polizeien in Deutschland erforschen zunehmend Algorithmen zur „Prognose“ und „Prävention“ von Straftaten. Viele Systeme werden ohne ausreichende Rechtsgrundlage, Transparenz und Risikoabschätzung entwickelt, getestet oder genutzt – obwohl sie die Diskriminierung marginalisierter Menschen verstärken können. Der Trend verlagert sich dabei von orts- zu personenbezogenen sowie von theoriebasierten zu komplexeren algorithmischen Auswertungen.

Polizeien weltweit haben in den vergangenen Jahren Anwendungen eingeführt, die Verbrechen und andere Gefahren prognostizieren sollen: das sogenannte „Predictive Policing“. Auch in Deutschland wurde der Einsatz „vorausschauender“ orts- sowie personenbezogener Datenanalysen und Algorithmen ausgeweitet. Sie sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie Risiken frühzeitig erkennen und es ermöglichen sollen, vorhandene Ressourcen auf Orte oder Personen zu konzentrieren, von denen vermeintlich ein besonders hohes Risiko ausgeht. Dies soll dabei helfen, Straftaten und andere Gefahren rechtzeitig durch präventive Maßnahmen zu verhindern.

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EU-Innenpolitik in der „Zeitenwende“: Eine Einleitung

Die Politik der „Inneren Sicherheit“ in der EU ist seit Jahrzehnten von wechselnden Feindbildern geprägt. Die höchste Kontinuität hat dabei die „irreguläre“ Migration. Sie ist zugleich zentrales Politikfeld der extremen und konservativen Rechten, die national und europäisch von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilen. Der aktuelle Rechtsruck in allen Gremien der EU – Kommission, Rat und Parlament – trifft dabei mit dem neuen zentralen Feindbild „hybride Bedrohung“ und der inneren Mobilmachung für einen EU/NATO-Krieg mit Russland zusammen.

Die vergangenen Jahre haben einen klaren parteipolitischen Rechtsruck im Wahlverhalten in den Staaten der Europäischen Union gezeigt. In Italien, Finnland, der Slowakei, Ungarn, Kroatien und Tschechien stellen sie die Regierung oder sind Teil einer Koalition, in Schweden tolerieren sie die Regierungskoalition (Schwedendemokraten). In sieben weiteren Mitgliedsstaaten – Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland, Belgien, Österreich und Polen – sind Parteien vom rechten Rand stärkste oder zweitstärkste politische Kraft. In Österreich wäre die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) nach den Wahlen im vergangenen Jahr fast wieder Regierungspartner geworden, in Polen hat die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) lange mitregiert und stellt nun zumindest wieder den mit weitreichenden Vetorechten ausgestatteten Präsidenten, in den Niederlanden hat die Partij voor de Vrijheid (PvV) die Koalition im Mai dieses Jahres verlassen. Somit ist fast in der Hälfte der Mitgliedstaaten eine Regierung unter Einschluss rechtsautoritärer Kräfte entweder bereits Realität oder jedenfalls für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Fast besorgniserregender als das Erstarken rechtsautoritärer Kräfte ist der Rechtsruck der konservativen Parteien und jedenfalls vereinzelt die Übernahme offen flüchtlingsfeindlicher Positionen durch die Sozialdemokratie.

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Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung

von Ulrich Lewe

Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Der Artikel beschreibt problematische Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen mit psychosozialen Behinderungen[1] allgemein und besonders im MRV ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam.

Psychiatrie und MRV sind in Deutschland vor allem über vier Gesetze mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Erstens über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in § 1831 eine zwangsweise Unterbringung wegen akuter Selbstgefährdung ermöglicht. Zweitens über die Psychisch-Kranken-Hilfe-und-Schutz-Gesetze (meist PsychKHG) der Länder, die eine zwangsweise Unterbringung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln. Drittens über das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das in § 7 für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren eine Unterbringung im psychiatrischen MRV ermöglicht. Und viertens über das Strafgesetzbuch (StGB), das für rechtsbrüchige Bürger*innen zwei unterschiedliche Sanktionssysteme bereithält: den Strafvollzug und die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61ff. StGB. Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung weiterlesen

Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“

von Volker Eick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2025 seine eigene „Zeitenwende“ eingeleitet: Wer als profitorientierter Veranstalter einem Bundesland den Eindruck vermittelt, es bestehe durch ein geplantes Event ein erhöhtes Risiko, muss die zusätzlich anfallenden Polizeikosten bezahlen.

Mit dieser Entscheidung des BVerfG weht ein weiterer Hauch von Trumps „revolution of the common sense[1] durch den deutschen Rechtsstaat. Denn mit dem Dekret des Hohen Gerichts wird Volkes Vorstellung bedient, der ‚reiche Fußball‘ sei für Polizeieinsätze bei Fußballspielen gefälligst stärker zur Kasse zu bitten.[2]

Doch worum geht es? Ende 2014 hatte das Land Bremen sein Gebühren- und Beitragsgesetz reformiert – man darf sagen, aus Haushaltsgründen ‚angepasst‘–, um mehr Einnahmen generieren zu können. Das Land Bremen formulierte in seinem Gesetz, dass eine Gebühr für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden erhoben werden kann, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Der Höhe nach sei die Gebühr „nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.“[3] Nach dieser verwaltungsrechtlichen ‚Aufwärmphase‘ begann 2015 das Spiel mit einem ersten juristischen Anstoß. Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“ weiterlesen

An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co.

Seit Beginn der EU-Sicherheitsforschung wird diese von Bürger*innen- und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Besserung bringen sollten die Öffnung der Forschung und verbindliche Ethik-Standards. Zugleich aber wird sie – vermittelt über eine wachsende Rolle der EU-Agenturen für Inneres – immer mehr von sicherheitsbehördlichen Interessen gesteuert und kontrolliert. Grund- und Menschenrechte werden dabei marginalisiert.

Mehr als drei Milliarden Euro hat die Europäische Kommission in die Sicherheitsforschung investiert, seit die Förderlinie in den Jahren 2006/ 2007 aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem im 7. Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) 1,3 Milliarden Euro und im Folgeprogramm „Horizon 2020“ (2014-2020) 1,6 Milliarden Euro geflossen waren, stehen in „Horizon Europe“ (2021-2027) weitere 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.[1] Nach Angaben der Kommission sind dies etwa 50 Prozent aller (auch nationalstaatlichen) öffentlichen Fördermittel, die EU-weit in diesen Bereich investiert werden.[2] Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung dieser Finanzierung für die Forschungslandschaft erheblich ist. 744 Projekte wurden in den Programmen bis 2020 gefördert, zumeist zur Entwicklung von Technologien für die Grenzüberwachung und -kontrolle, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Krisenmanagement, darunter Megaprojekte wie CORE, PERSEUS und DRIVER+, in denen Konsortien aus Dutzenden von Firmen, anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen und Behörden für jeweils mehr als 40 Mio. Euro Systeme zum Monitoring globaler Lieferketten, der Überwachung der EU-Außengrenzen und der europaweiten Vernetzung von Krisenlagezentren entwickelt haben. An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co. weiterlesen

Menschen in psychosozialen Krisen: Verpolizeilichung statt Versorgung

von Norbert Pütter und Sonja John

Der polizeiliche Umgang mit Menschen, die sich in psychosozialen Krisen befinden, die psychische Probleme haben oder denen solche zugeschrieben werden, erfährt gegenwärtig eine hohe Aufmerksamkeit. Offenkundige Defizite im Einsatz sollen durch verbesserte Aus- und Fortbildungen beseitigt werden, ohne institutionelle Reformen. In der Kriminalitätsbekämpfung werden psychisch Auffällige zu einer neuen Gefährdergruppe erklärt, gegen die präventiv interveniert werden soll. Mit ihrer kriminalistischen Durchleuchtung nehmen die Stigmatisierung der Betroffenen und ihre Distanz zum Unterstützungssystem zu.

Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben die Beziehungen zwischen Menschen mit psychischen Problemen und Innerer Sicherheit in den Fokus öffentlicher Diskussionen, politischer und polizeilicher Aktivitäten gerückt. Mit „Ereignissen“ sind zum einen jene spektakulären Anschläge im öffentlichen Raum gemeint – Trier, Münster, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg –, die von Männern begangen wurden, die teils offenkundig, teils ärztlich diagnostiziert erhebliche psychische Probleme hatten. Zum anderen ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass es sich bei den Opfern polizeilichen Schusswaffengebrauchs im Rahmen alltäglicher (schutz-)polizeilicher Einsätze vermehrt um Menschen mit und in psychosozialen Krisen handelt. Menschen in psychosozialen Krisen: Verpolizeilichung statt Versorgung weiterlesen

Polizeigewalt in Deutsch-Südwestafrika: Die berittene Landespolizei

von Marie Muschalek

Der Aufbau der Polizei in Deutsch-Südwestafrika (DSWA) erfolgte nach dem Genozid an den Herero und Nama 1905. Sie war geprägt von ihrer Aufgabe, die koloniale Ordnung durchzusetzen und den weißen Siedler*innen ausreichend Arbeitskräfte zuzuführen. Der Einsatz von Gewalt war dabei allgegenwärtig und selbstverständlich, ihre Anwendung folgte scheinbar pragmatischen Erwägungen und polizeilichem Erfahrungswissen mehr als rechtlichen Vorgaben. 

Koloniale Polizeieinheiten waren Zwangsinstrumente von erheblichem Wert für den Staat, deren Hauptzweck darin bestand, Einnahmen für den Kolonialstaat zu generieren, billige Arbeitskräfte zu organisieren und zu überwachen sowie europäisches Eigentum zu schützen. In diesen Funktionen unterschied sich die Kolonialpolizei im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert nur wenig von der Polizei im Mutterland.[1] Spezifisch für die koloniale Situation war hingegen die gewaltvolle Eroberung und Unterwerfung indigener Bevölkerungen, ihre Entmenschlichung und Entwürdigung durch rassistische Ideologien und die Enteignung ihres Landes, das daraufhin in einigen Territorien durch weiße Siedler*innen okkupiert wurde. Basierend auf meinem Buch möchte ich im Folgenden einen kleinen Einblick in die Geschichte der Polizei im kolonialen Namibia, ihren Aufbau und ihre gewaltvollen Arbeitsweisen geben.[2] Zwischen 1884 und 1915 war Namibia unter dem Namen Deutsch-Südwestafrika die Siedlerkolonie des deutschen Kaiserreichs. Dort kontrollierte eine recht kleine Polizeitruppe von sowohl weißen als auch schwarzen Männern ein immenses, dünn bevölkertes und besiedeltes Gebiet. Polizeigewalt in Deutsch-Südwestafrika: Die berittene Landespolizei weiterlesen