Kategoriearchiv: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie in der zweiten Hälfte weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Tech-Faschismus in den Vereinigten Staaten: „Palantir wartete auf diesen Moment“

Interview mit Jeff Ordower

Der US-Aktivist Jeff Ordower analysiert den Aufstieg eines autoritären Tech-Komplexes aus Big Tech, Überwachung und rechter Ideologie. Im Interview geht es um den Palantir-Konzern, Elon Musk, KI, Polizeistaat und Widerstand dagegen: von Tech-Arbeiter*innen bis zu lokalen Bewegungen gegen Rechenzentren. Im Kern steht die Frage, wie der Kampf gegen „Technofaschismus“ gemeinsam mit Klima- und Mieter*innenbewegungen gewonnen werden kann. Jeff Ordower ist US-amerikanischer Organizer und Klimaaktivist und seit Jahrzehnten in der Arbeiter-, Klima- und Community-Organisierung aktiv. Er war Nordamerika-Direktor von 350.org und arbeitet nun für das „Other Side Project“, das autoritären Unternehmen entgegentritt. 

Ist die USA bereits ein faschistischer Staat, oder befinden wir uns eher in einem Prozess der Faschisierung?

Faschismus bedeutet die vollständige Zerstörung der Zivilgesellschaft wie Deutschland unter dem Dritten Reich, wo der Staat alles kontrollierte. Autoritarismus, wie wir ihn in Ungarn oder der Türkei sehen, ist etwas anderes. Gewerkschaften, eine freie Presse, die Grundzüge gesellschaftlicher Organisation existieren noch, aber sie sind stark eingeschränkt, und die Menschen zensieren sich zunehmend selbst. Die USA befinden sich nach Ansicht der meisten Wissenschaftler*innen heute irgendwo dazwischen: in einem Zustand des kompetitiven Autoritarismus. Es gibt noch politischen Wettbewerb, aber das Spielfeld ist schief. Trumps Gegner*innen werden strafrechtlich verfolgt. Tech-Faschismus in den Vereinigten Staaten: „Palantir wartete auf diesen Moment“ weiterlesen →

(Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung

von Louisa Zech und Eric Töpfer

Auch im Jahr 2026 überrollt die Bundesregierung das Land mit Gesetzentwürfen zur Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten und setzt damit den Trend hin zur anlasslosen und automatisierten Massenüberwachung fort. Versuche einer Bestandsaufnahme, geschweige denn einer Begrenzung sind vorerst gescheitert, obwohl sie nötiger wären denn je.

Ende April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett das sogenannte Sicherheitspaket 2.0 mit drei Gesetzentwürfen zur Einführung neuer „digitaler Befugnisse“ für Strafverfolgungsbehörden, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei. Es geht um den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten und die automatisierte Datenanalyse. Gleichzeitig wird ein erneuter Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung unternommen, diesmal „nur“ für IP-Adressen und Portnummern. Und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sorgte die schwarz-rote Koalition für eine Überraschung, als in letzter Minute Änderungsanträge zur Schaffung von Befugnissen zur Muster- und Echtzeitgesichtserkennung für das bereits länger geplante Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes eingereicht wurden, um der Automatisierung der polizeilichen Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen den Weg zu ebnen. Vergleichbare Entwicklungen vollziehen sich derweil in zahlreichen Bundesländern, wo ebenfalls automatisierte Datenanalysen, Mustererkennung und der Einsatz von Gesichtserkennung vorangetrieben werden.[1] (Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung weiterlesen →

Literatur

Zum Schwerpunkt

Die Überwachung von Bürger*innen durch die Polizei resultiert unmittelbar aus ihrem Auftrag: Der Schutzmann, dessen wachsames Auge Gefahren für Sicherheit oder Ordnung entdeckt, die Kriminalpolizei, die Verdächtige so lange beobachtet, bis der Verdacht bestätigt oder entkräftet wird. Freilich war diese Überwachung im bürgerlich-liberalen Polizeimodell begrenzt, in der Gefahrenabwehr durch das Vorhandensein einer konkreten Gefahr, in der Strafverfolgung durch die „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“. Nun sind diese Schwellen seit langem durchlöchert und abgesenkt, d. h. die rechtlichen Grenzen erweiterter Überwachung sind deutlich aufgeweicht. Und zugleich wachsen in atemberaubender Geschwindigkeit die technischen Potenziale zur Überwachung von Kommunikation, von Mobilität und von verschiedenen weiteren Aktivitäten – insbesondere dann, wenn sie digital vermittelt sind – sowie deren Verknüpfung.

Angesichts dieser Lage verwundert, wie wenig über die Überwachungspraktiken der deutschen Polizeien bekannt ist. Weil diese durchweg heimlich vonstattengehen, verwundert fast noch mehr, wie wenig Anstrengungen unternommen werden, mehr Licht in das Dunkel der Überwachung zu bringen. Die vorhandene Literatur lässt sich in drei Gruppen gliedern. Erstens: empirische Bestandsaufnahmen, zweitens: juristische Würdigungen und drittens: die Problematisierung einzelner Aspekte. Insgesamt, so der Eindruck, hinkt Deutschland nicht nur in der technologischen Entwicklung hinterher, sondern auch (noch) in deren Nutzung im Polizeialltag und in der Problematisierung der Gefahren die mit dem Formwandel und der Ausweitung polizeilicher (und anderer staatlicher) Überwachung einher gehen. Literatur weiterlesen →

Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune

Überwachung und Repression waren im Bereich der Bürger*innenrechte und in politischen Bewegungen schon immer zentral. Derzeit sind viele Menschen verunsichert, weil in der aktuellen Welle politischer Prozesse – insbesondere den sog. Antifa-Ost-Verfahren – besonders viele Erkenntnisse aus verdeckten Maßnahmen, Kommunikationsüberwachung und ausgewerteten Geräten eine Rolle zu spielen scheinen. Obwohl das Thema eigentlich seit jeher aufmerksam verfolgt wurde, fragen sich nun einige, ob sie diesbezüglich noch auf dem aktuellen Stand sind: Während manche gängigen Schutzvorkehrungen, die schon fast paranoid anmuteten, womöglich überhaupt nicht die erhoffte Wirkung haben, sind andere Bereiche, die bislang nicht so im Fokus standen, eventuell deutlich praxisrelevanter. Wie sieht staatliche Überwachung im Kontext politischer Repression heute tatsächlich aus, was kann/sollte getan werden, und wie sieht der Ausblick in die Zukunft aus? 

Wenn wir über Überwachung sprechen wollen, sollten wir das wahrscheinlich vorher kurz auffächern: Da gibt es einmal die verschiedenen Behörden, von denen sie durchgeführt wird – das sind vor allem Polizei und Verfassungsschutz. Dann gibt es die verschiedenen Zwecke – das sind einerseits die Strafverfolgung, also die Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten in konkreten Strafverfahren, und andererseits die Gefahrenabwehr, also die vorbeugende Prävention künftiger Taten. Während die Polizei auf beiden Gebieten tätig ist, arbeitet der Verfassungsschutz nur zur Gefahrenabwehr. Bei unserem Thema der politischen Strafverfahren geht es in erster Linie um Überwachung zur Strafverfolgung, also durch die Polizei – aber nicht ausschließlich, und wir werden sicherlich auch auf die Rolle der Verfassungsschutzämter kommen. Aber lasst uns doch beginnen mit dem Versuch eines kleinen Überblicks über die Überwachungsmaßnahmen, denen Eurer Erfahrung nach derzeit in Strafverfahren die größte Bedeutung zukommt.

Antonia von der Behrens (AvdB): Fangen wir mal mit der Überwachung des in Räumen gesprochenen Wortes an. Dass es tatsächlich einmal eine Wohnraumüberwachung gegeben hat, habe ich erst einmal – in einem großen Verfahren gegen Mitglieder einer bewaffneten kommunistischen Organisation aus der Türkei – erlebt. Für diesen sogenannten großen Lauschangriff sind die rechtlichen und technischen Hürden schon hoch. Was ich tatsächlich noch nie in Akten gefunden habe, ist, dass über ein Handy ein Raum überwacht wurde. Was es hingegen häufiger mal gibt, ist, dass wenn Handys, die überwacht werden, nach dem Gesprächsende nicht richtig abgeschaltet werden weiter aufnehmen, also Raumgespräche mitgeschnitten werden. Außerdem findet bei einer Überwachung des Telefons die Aufnahme schon während der Anwahl – und bevor das Gespräch angenommen wurde – statt. Alles, was in dieser Zwischenzeit gesprochen wird, wird also auch aufgezeichnet. Was aber praktisch sehr wichtig ist, vielleicht jedoch nicht so bekannt ist, ist die Pkw-Innenraumüberwachung. Also, das Abhören dessen, was in einem Auto gesprochen wird. Es gibt dort nicht so hohe Hürden wie für eine Wohnraumüberwachung, und sie wird in verschiedenen Phänomenbereichen wie etwa in PKK-Verfahren oder Antifa-Kontexten sehr effektiv eingesetzt. Ich habe nicht das Gefühl, dass sich das Bewusstsein schon durchgesetzt hat, dass Gespräche im Auto nicht sicher sind. Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune weiterlesen →

KI für alle: Dystopische neue Sicherheitsgesetze

von Tom Jennissen

Sowohl im Bund als auch in zahlreichen Ländern werden derzeit die Polizeibefugnisse massiv ausgebaut. Prägend für diese Welle neuer Polizeigesetze ist der umfassende Einsatz von KI-Anwendungen. Automatisierte Anwendungen sollen nicht nur die Ermittlungsarbeit der Polizei grundlegend ändern, sondern auch den öffentlichen Raum überwachen und das Internet zur polizeilichen Datenbank machen.

Es ist ein so wohlbekanntes wie zynisches Ritual: Nach einem tödlichen Anschlag, insbesondere wenn er von islamistischen Terroristen ausgeführt wurde, überbieten sich Innenpolitiker*innen fast jeder Couleur mit Forderungen nach neuen, immer eingriffsintensiveren Befugnissen. Ob die jeweiligen Maßnahmen irgendetwas gebracht hätten, ist dabei in der Regel vollkommen unerheblich. Auch nach dem queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25. Juli 2026 wurden bereits am Tag nach der Tat erste Stimmen laut, die neue Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden forderten. KI für alle: Dystopische neue Sicherheitsgesetze weiterlesen →

Netzwerke der „Ausländerpolizei“: Asyl- und Ausländerbehörden als Vorfeldorganisationen

In der voranschreitenden Integration von Asyl- und Ausländerbehörden in die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik zeigen sich lange Traditionslinien des Kampfs gegen „gefährliche Ausländer“. Sicherheitsbehörden profitieren dabei besonders von einem umfassenden Zugriff auf die Daten und Informationen. Ausländerbehörden werden zudem über gemeinsame Arbeitsstrukturen auf Ebene von Bund und Ländern in die präventiv-polizeiliche Logik von Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung eingebunden.

Dass die Polizei sich in besonderem Maße „Ausländern“ widmet, ist an sich nichts Neues. Bis 1965 war dies Teil polizeilicher Aufgaben. Die „Fremdenpolizei“ in der Weimarer Republik exekutierte dabei Landesrecht; Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit konnten der Gemeinde oder des Landes verwiesen werden. 1938 wurde mit der „Ausländerpolizeiverordnung“ eine reichsweite gesetzliche Grundlage für den Umgang mit „Ausländern“ – die damals wie heute teils schon seit Jahrzehnten in Deutschland lebten – geschaffen.[1] Ein Aufenthaltsrecht konnte nur erhalten, wer sich des Aufenthalts im Reich „würdig“ erwies, „lästige“ und „gefährliche“ Ausländer*innen konnten ohne Rechtsschutz ausgewiesen werden. Als „lästig“ galt insbesondere, wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte, als „gefährlich“, wer Straftaten beging oder sich politisch-umstürzlerisch betätigte.

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Ein Format mit Potenzial: Über Stadionallianzen im Profifußball

Interview mit Jonas Gabler

Stadionallianzen stellen ein Konzept dar, das die Sicherheit von Fußballspielen durch eine verbesserte Kommunikation auf der regional-örtlichen Ebene verbessern will. Unterstützt durch extern moderierte Treffen sollen die Verständigung zwischen Vereinen, Polizei, Behörden, Fanprojekten intensiviert und gegenseitige Akzeptanz erhöht werden. In den Allianzen sollen Übereinfünfte gefunden werden, die mit den lokal verfügbaren Mitteln Sicherheit und Erlebnisqualität von Fußballspielen erhöhen. Zugleich weisen sie einen Weg, wie mit manifesten Konflikten produktiv umgegangen werden kann. Ein Format mit Potenzial: Über Stadionallianzen im Profifußball weiterlesen →

Frontex übernimmt das Kommando: EU-Grenzagentur mit neuen Fähigkeiten und Kompetenzen

Die EU-Kommission plant eine neue große Reform der EU-Grenzagentur, deren „Ständige Reserve“ dabei auf 30.000 Einsatzkräfte verdreifacht werden könnte. Kommandostrukturen dieser Truppe werden schon jetzt auf sieben geografische Einsatzbereiche dezentralisiert. Frontex entsendet sein Personal außerdem in sechs Drittstaaten, dazu bewirbt sich nun auch die Ukraine. In diesen Ländern will Frontex auch mit seinem „Rückkehrzentrum“ tätig werden, das die Zahl von Abschiebungen als Rundum-Dienstleistung für die EU-Staaten jährlich deutlich steigert. Noch vor Beschluss einer neuen Verordnung startet die Agentur den Bau ihres neuen Hauptquartiers in Warschau.

2004 hatten die damaligen EU-Staaten Frontex als gemeinsame Agentur für die Grenz- und Küstenwache gegründet.[1] Seitdem koordiniert sie die Umsetzung des sogenannten Schengen-Aquis und die damit verbundenen Vorgaben zur Kontrolle aller Außengrenzen des Schengen-Raums. Zu diesem gehören Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island. Auch diese Länder tragen zum Gesamthaushalt für Frontex bei. 2025 lag das Jahresbudget der Grenzagentur erstmals deutlich über einer Milliarde Euro.[2] Frontex übernimmt das Kommando: EU-Grenzagentur mit neuen Fähigkeiten und Kompetenzen weiterlesen →

Die Polizei in Netzwerken – Architekturen der Intransparenz und des Wirrwarrs

In den letzten Jahrzehnten hat die Arbeit der Polizei in und mit Netzwerken deutlich zugenommen. Sowohl bundesweit wie auch in den Kommunen sind vielfältige Formen der Koordination und Kooperation entstanden, die in unterschiedlichen Formen sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen (sollen). In dem unregulierten und zugleich intransparenten Gewirr der Netzwerke entstehen neue Gefahren für die Bürger*innenrechte, die sich der politischen, rechtlichen und öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen.

Seit den 1990er Jahren ist die Bildung von Netzwerken im Bereich der „Inneren Sicherheit“ unübersehbar. Spätestens als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2004 „Netzwerke gegen den Terror“ als Antwort auf die „Netzwerke des Terrors“ proklamierte, erhielt die Vernetzungsstrategie bundespolitischen Rückenwind.[1] Dabei war die Vorstellung, verschiedenste Akteure müssten zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit (effektiver, enger etc.) zusammenarbeiten, keineswegs auf den Terrorismus beschränkt; sie reichte von Antworten auf gesamtgesellschaftliche Gefährdungen bis zu Bemühungen auf kommunaler Ebene. Angesichts dieser Entwicklung sprachen Stegmaier und Feltes von „transinstitutionalem Polizieren“, um den „Trend zur institutionenübergreifenden, Prävention wie Repression, Exekutive wie Legislative, Staat wie Wirtschaft bis hin zur Zivilgesellschaft umfassenden, relativ koordinierten Kooperation“ zu beschreiben.[2]

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Ignoranz der Behörde: Der Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen

von Initiative Adalet Solingen

Im März 2024 wurde in Solingen ein Haus in Brand gesetzt, in dem überwiegend migrantisierte Familien lebten. Vier Menschen kammen dabei ums Leben, viele weitere wurden schwer verletzt. Trotz zahlreicher Hinweise auf eine rechte Gesinnung – darunter Waffen, Hetz­gedichte, NS-Devotionalien und rassistische Chats – erkennen Polizei und Justiz bis heute kein rassistisches Motiv an. Die Ermittlungen blieben unvollständig, wichtige Beweise wurden übersehen oder ignoriert. Für die Betroffenen bedeutet das Urteil nicht nur den Verlust ihrer Angehörigen, sondern auch das Schweigen über den Hass, der hinter der Tat steht.

In den frühen Morgenstunden des 25. März 2024 verteilte der 39-jährige Deutsche Daniel S. mehrere Brandsätze im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Solinger Grünewalder Straße. Innerhalb weniger Minuten breitete sich das Feuer über das gesamte Treppenhaus aus. Jegliche Fluchtwege waren blockiert. Das Haus wurde – bis auf eine Person – von türkisch-bulgarischen Familien bewohnt. Ignoranz der Behörde: Der Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen weiterlesen →