Literatur

Zum Schwerpunkt

Seit mit 9/11 der Anti-Terrorismus zum zentralen Bezugspunkt jeder Sicherheitspolitik avancierte, sind nicht nur die Verschränkungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit zahlreicher geworden. Zugleich ha­ben die Aktivitäten auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene zugenommen, die teilweise ineinandergreifen, teilweise als nationale Besonderheiten entstanden sind, insgesamt aber als beschleunigte und „modernisierte“ Fortsetzung schon lange vor 2001 bestehende Entwicklungen hin zu mehr staatlicher Kontrolle und weniger Bürgerrechten erscheinen. Eine kleine Auswahl zum Stand der Dinge:

European Parliament, Directorate-General for Internal Policies: The European Union’s Policies on Counter-Terrorism. Relevance, Coherence and Effectiveness, Brussels 2017 (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ STUD/2017/583124/IPOL_STU(2017)583124_EN.pdf)

Dieser im Auftrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments von AutorInnen der Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers und des niederländischen International Centre for Counter-Terrorism erstellte Bericht liefert auf 220 Seiten eine Zusammenstellung einschlägiger EU-Initiativen und deren Umsetzung in sieben Mitgliedstaaten. Eindrucksvoll ist die 25 Seiten umfassende Aufzählung der EU-Beschlüsse seit 2001 – wobei die AutorInnen betonen, dass es sich nur um die mit „hard law“ charakterisierte Spitze der EU-Aktivitäten handelt. Unter den 23 Empfehlungen zum Ausbau des europäischen Anti-Terrorismus findet sich genau eine, um dessen „Legitimation“ zu erhöhen: Ausweitung des Mandats der Grundrechte-Agen­tur, Stärkung des Parlaments oder die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle.

European Parliament, Directorate-General for External Policies: Counter-terrorism cooperation with the Southern Neighbourhood, Brussels 2017 (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2017/578013/EXPO_IDA(2017)578013_EN.pdf)

In diesem – für den Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung des EU-Parlaments erstellten – Bericht werden die Kooperations- und Unter­stützungsprojekte der Union mit den „südlichen Nachbarn“ (von Marokko bis Libanon) dargestellt. Symptomatisch: Während sieben der 25 Seiten den Projekten zur Stärkung der Staatsapparate gelten, reicht für jene zum „Schutz der Menschenrechte“ eine knappe Seite aus.

Europol: European Union Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT) 2016, The Hague 2016 (www.europol.europa.eu/activities-services/main-reports/european-union-terrorism-situation-and-trend-report-te-sat-2016)

Das Ausmaß der staatlich registrierten terroristischen Bedrohung in Europa kann man dem jüngsten Europol-Jahresbericht entnehmen. Demnach wurden 2015 EU-weit 211 versuchte oder ausgeführte Anschläge gezählt; 1.077 Personen wurden wegen Terrorismusverdacht in Haft genommen – davon 687 aus dem dschihadistischen Spektrum. Im Anhang (S. 49-51) werden Anti-Terror-Aktivitäten des Amtes kurz vorgestellt.

Bossong, Raphael: Die EU-Zusammenarbeit beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus, Berlin 2017 (SWP-Aktuell 8) (www.swp-berlin. org/publikation/die-eu-zusammenarbeit-beim-kampf-gegen-den-internationalen-terrorismus)

Diese Kurzbilanz des europäischen Anti-Terrorismus sieht zwar „erste Früchte“ aus der Verschärfung der Personenkontrollen und der Verbesserung des polizeilichen Datenaustauschs, dämpft jedoch gleichzeitig die Hoffnung, durch verbesserten Schutz der Außengrenzen könnten nennenswerte Erfolge erzielt werden – denn zu viele potenzielle TerroristInnen seien bereits in Europa. R. Bossong empfiehlt deshalb Abschiebungen („Rückführungen“) von Drittstaatangehörigen, die „Intensivierung der europäischen geheimdienstlichen Zusammenarbeit“ und die Stärkung einer gemeinsamen Außenpolitik, u.a. durch wirtschaftliche Hilfen für oder legale Migrationsmöglichkeiten aus Drittstaaten.

United Nations, Human Rights Council: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism, New York 2017 (A/HCR/34/61) (www.ohchr.org/EN/Issues/Terrorism/Pages/SRTerrorismIndex.aspx)

Der 6. und vorerst letzte Bericht des Sonderberichterstatters erinnert die Staatengemeinschaft an ihr eigenes Bekenntnis, nach dem Terrorbekämpfung und Schutz der Menschenrechte keine gegensätzlichen, sondern komplementäre Ziele sind. Dass die Staatenpraxis dem widerspricht, zeigen die Ausführungen zu einzelnen Maßnahmen: Es mangele an einem internationalen Schutz terroristischer Opfer, Schutzmechanismen gegen die Aufnahme in die Anti-Terror-Listen der UN fehlten weiterhin, für Folter und Verschleppungen unter der Präsidentschaft George Bushs sei bislang niemand verantwortlich gemacht worden, die Informationen über den tödlichen Drohnen-Einsatz seien unzureichend, die ausgeweiteten Formen der digitalen Massenüberwachungen müssten kontrollierbar gemacht werden etc. Auf UN-Ebene wird für Anti-Terror-Politik die konsequente Beachtung der Menschenrechte gefordert sowie eine dauerhafte Einrichtung, die deren Einhaltung kontrolliert.

Amnesty International: Dangerously Disproportionate. The Ever-Standing National Security State in Europe, London 2017 (www.amnesty.org/en/documents/eur01/5342/2017/en)

Amnesty International: Upturned Lives. The Disproportionate Impact of France’s State of Emergency, London 2016 (www.amnesty.org/en/docu­ments/eur21/3364/2016/en)

Human Rights Watch: Grounds for Concern. Belgium’s Conterterror Responses to the Paris and Brussels Attacks, Washington D.C. 2016 (www.hrw.org/report/2016/11/03/grounds-concern/belgiums-counterterror-responses-paris-and-brussels-attacks)

Im Januar 2017 hat Amnesty International einen (erneuten) Bericht über die Lage der Bürger- und Menschenrechte in der Europäischen Union vorgelegt. Einbezogen in die Untersuchung wurden 14 Mitgliedstaaten; im Zentrum standen acht Themenbereiche: vom Ausnahmezustand und -recht bis zur völkerrechtlich verbotenen Abschiebung in Länder, in denen Leib und Leben in Gefahr sind. Der Anti-Terrorismus, so Amnesty, setzt den etablieren rechtlichen und institutionellen Schutz gegen den Staatsapparat außer Kraft, schränkt Bürgerrechte – insbes. Meinungs-, Demonstrations- und Vereinigungsfreiheit – ein und richte sich gegen willkürlich ausgewählte Gruppen: MigrantInnen, politische AktivistInnen, JournalistInnen, soziale Randgruppen. Wer einen genaueren Blick auf einzelne Ländern werfen will, dem seien die beiden Dokumentationen aus dem letzten Jahr empfohlen: Amnestys Bericht über den Ausnahmezustand in Frankreich zeigt nicht nur die Willkür, mit der die Behörden ihre Befugnisse wahrnehmen. Er zeigt auch, dass die Eingriffe unverhältnismäßig sind, zu anderen Zwecken als zur Terrorbekämpfung genutzt werden und die Diskriminierung insbesondere von Moslems verschärfen. Human Rights Watch hat die Anti-Terror-Maßnahmen der belgischen Regierung untersucht. Der Bericht kritisiert nicht allein die neue Gesetzgebung (Entzug der Staatsbürgerschaft, Strafbarkeit der Ausreise mit vager Tatbestandsbeschreibung, Vorratsdatenspeicherung, erleichterte Untersuchungshaft und Einzelhaft für Terrorismus-Ver­dächtige). Vor dem dauerhaften Einsatz des Militärs in Innern wird gewarnt. Im Hinblick auf die Polizei wird eine Reihe von Übergriffen im Rahmen von Anti-Terror-Einsätzen vorgestellt. Diese reichen von diskriminierendem Verhalten (z.B. ethnischen oder religiösen Beleidigungen) bis zum unverhältnismäßigen Einsatz physischer Gewalt.

Chalkiadaki, Vasiliki: Gefährderkonzepte in der Kriminalpolitik. Rechtsvergleichende Analyse der deutschen, französischen und englischen Ansätze, Wiesbaden 2017

Die Freiburger juristische Dissertation untersucht vergleichend die Rechtsform des „Gefährders“ in den Bereichen Fußballhooliganismus, Terrorismus und rückfälligen entlassenen Sexualstraftätern. Als Gemeinsamkeiten in den drei Ländern identifiziert Chalkiadaki: die Vorverlagerung der Strafbarkeit, die Nutzung gefahrenabwehrender Maßnahmen, den Ausbau von Datenerhebungen zur Gewinnung von „intelligence“ sowie die Zusammenarbeit verschiedener Behörden, die je nach Phänomenbereich unterschiedlich ausfalle. Trotz Unterschieden im Detail sieht der Autor auch ein übereinstimmendes Verständnis von „Gefähr­der“: Es handele sich um Personen, „bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ihre Aktivitäten zukünftig eine Bedrohungslage für die öffentliche Sicherheit bzw. den Frieden der Gemeinschaft schaffen können“ (S. 445). In den drei Ländern lasse sich eine „Präferenz des Gesetzgebers“ feststellen, „Sicherheit gegen zukünftige Gefahren durch Strafrecht“ zu schaffen (S. 448). Eine solche „Prävention durch Strafrecht“ sei nur dann akzeptabel, wenn die „traditionellen Kernelemente des Strafrechts, nämlich der Bezug auf die Person, die Angemessenheit der Antwort auf das Unrecht und die Schuld, das Schutzziel, … intakt bleiben“ (S. 451f.) – eine Bedingung, die der Natur des vorverlagerten, präventiv intendierten Zugriffs deutlich widerspricht.

Gössner, Rolf: Angst- statt Sicherheitspolitik, in: isw-Spezial 29, Dezember 2016, S. 3-15

Schuhler, Conrad: Der Terror und die Verantwortung des Westens, in: isw-Spezial 29, Dezember 2016, S. 16-25

Rolf Gössners überarbeiteter Vortrag ist weniger eine Analyse als ein Plädoyer. Er verbindet den akutellen (deutschen) Anti-Terrorismus mit den längerfristigen Verschiebungen zwischen Staatsapparat und (ziviler) Gesellschaft: die Entgrenzung der Geheimdienste, deren Vermischung mit der Polizei, die Beteiligung des Militärs an der inneren Aufstandsbekämpfung auf der einen, Waffenexporte, postkoloniale Interventionen, wirtschaftliche Ausbeutung auf der anderen Seite. Was jedoch seine Mahnung bedeutet, auch die bürgerrechtlichen KritikerInnen dürften nicht „den staatlichen Schutz von Gesellschaft und Bevölkerung (…) vernachlässigen“, bleibt allerdings unklar. Conrad Schuhler betont die ökonomischen und strategischen Kontexte, in denen Terror und Anti-Terror stehen: von der Absicherung der Ausbeutung des Südens durch den Norden bis zur Randständigkeit von Zugewanderten in westlichen Gesellschaften: Wer den Terrorismus nachhaltig bekämpfen will, so Schuhler, muss die ökonomischen und sozialen Bedingungen ändern, statt diese durch immer mehr Staat stabilisieren zu wollen.

Dalby, Jakob: Sicherheitsgesetzgebung unter dem Eindruck von Terror, in: Gusy, Christoph; Kugelmann, Dieter; Würtenberger, Thomas (Hg.): Rechtshandbuch Zivile Sicherheit, Heidelberg 2017, S. 87-99

Die neue Melange aus öffentlicher, innerer, äußerer, technischer etc. Sicherheit hat ihren rechtlichen Ausdruck in „zivile Sicherheit“ gefunden. Im Beitrag von Jakob Dalby wird die „terrorinduzierte Sicherheitsgesetzgebung“ in Deutschland seit 2001 nachgezeichnet. Seine Frage, ob die größere Gefahr im Terror oder in der Terrorbekämpfung liege, wird mit „irgendwo dazwischen“ nicht besonders präzise beantwortet. Der von ihm kritisierten „Affekt-Politik“ stellt er eine auf strengen Evaluationen beruhende Politik entgegen – eine technokratische Unterschätzung von „Politik“: als ob es in ihr nach rationalen Maßstäben gehe.

Schneckener, Ulrich: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“: Zum staatlichen Umgang mit dem Terrorrisiko, in: Abels, Gabriele (Hg.): Vorsicht Sicherheit! Legitimationsprobleme der Ordnung von Freiheit, Baden-Baden 2016, S. 99-115

Dieser Versuch, sozialwissenschaftlich zu verstehen, was gegenwärtig in der Anti-Terror-Politik geschieht, arbeitet mit der Unterscheidung von „Risiken erster Ordnung“ und „Risiken zweiter Ordnung“. Während die erste die Gefahr terroristischer Anschläge bezeichnet, deren Verhinderung im Interesse der Sicherheitsapparate liege, bezeichnen die Risiken der zweiten Ordnung jene Probleme, die aus der Reaktion auf die Terrorgefahr resultieren. Diesem Risiko sei vor allem die Politik ausgeliefert: Da Schadenswahrscheinlichkeit und -eintritt unkalkulierbar seien, müsse sie zwischen Aktivismus und Beschwichtigung schwanken. Während die Exekutiven immer mehr Befugnisse, Ressourcen etc. wollten, müsse die Politik auch auf ihre Legitimation, auf den Rückhalt in der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Sicher ein zutreffender Hinweis, wenngleich er die Definitionsmacht des sicherheitsbehördlichen Komplexes – zu dem PolitikerInnen auch gehören – unterschätzt.

Hegemann, Hendrik; Kahl, Martin: Konstruktionen und Vorstellungen von Wirksamkeit in der Antiterror-Politik: Eine kritische Betrachtung, in: Fischer, Susanne; Masala, Carlo (Hg.): Innere Sicherheit nach 9/11. Sicherheitsbedrohungen und (immer) neue Sicherheitsmaßnahmen, Wiesbaden 2016, S. 189-207

Im ersten Teil ihres lesenswerten Aufsatzes räumen die Autoren mit der Vorstellung auf, Anti-Terror-Maßnahmen ließen sich auf ihre Wirksamkeit überprüfen: Zu diffus ist der Terror-Begriff, zu unklar sind die Wirkungszusammenhänge, zu beliebig die Kriterien der Evaluationen, zu angreifbar deren Ergebnisse, wenn sie nicht ins eigene Bild passen. Sofern aber nicht nachgewiesene Wirksamkeit die Politik bestimmt, was bestimmt sie dann? Hegemann und Kahl stellen in Rechnung, dass diese Art von Politik zur Inszenierung taugt und dass sie den Versuch darstellt, „Risiken zweiter Ordnung“ zu vermeiden. Bedeutsamer sei hingegen der gewandelte normative Kontext, in dem präventive Sicherheitsbewahrung um jeden Preis Vorrang erhalte. Dieser Kontext speist sich, so muss man das Argument fortsetzen, aus einer quasi hegemonialen Weltanschauung, die alle Akteure im Feld Innerer Sicherheit teilen und durch gebetsmühlenartiges Wiederholen zu bestätigen suchen: Dass Sicherheit durch den Ausbau der Kontrollapparate, durch deren Vernetzung und Eindringen in den gesellschaftlichen Alltag zu mehr „Sicherheit“ führe. Hier entstehen die „Risiken dritter Ordnung“: Es sind nicht die Legitimationsprobleme der Anti-Terror-Politik, sondern die bürgerrechtlichen Kosten, die liberale Gesellschaften nachhaltig verändern. (alle: Norbert Pütter)

Sonstige Neuerscheinungen

Bachmann, Jan; Bell, Colleen; Holmqvist, Caroline (Hg.): War, Police and Assemblages of Intervention, New York (Routledge) 2015, 231 S., £ 123,20

Mit zehn Papieren und einem Nachwort (Didier Bigo) wird in drei Kapiteln (Ordering, Othering, Spatialising) mit der Formel „war:police assemblage” der Frage nachgegangen, wie die sich (vermeintlich) auflösenden Grenzen zwischen Krieg und Frieden, Militär und Polizei, aber auch zwischen ihnen und Geheimdiensten, NGOs sowie kommerziellen Interventionsakteuren analytisch gefasst werden können. Denn gegenwärtig und anhaltend werden sie, so Ann Orfort im Vorwort, lediglich in „der nichts sagenden Sprache von peacekeeping, counterinsurgency, se­curity sector reform, reconstruction and stabilisation” beschrieben (S. xvii). Ausgangspunkt dieser zunächst explizit ergebnisoffenen Untersuchungen ist dabei, es sei „no longer clear (if it ever was) where peace ends and war begins” (S. xvi). Inspiriert von Foucault und beeindruckt von den Parallelen kolonialer Militär- und Polizeiarbeit zum gegenwärtigen „liberal interventionism“ (Holmqvist et al. in ihrer Einleitung, S. 11) gehen im Kapitel „Ordering“ Colleen Bell (S. 17-35) in historischer Perspektive vom Begriff „counterinsurgency“, Jan Bachmann (S. 36-55) vom deutschen Begriff „Polizeiwissenschaft“ und sog. „Stabilisierungseinsätzen“ durch das Militär aus, während de Larriniga und Doucet (S. 56-71) das von den UN entwickelte Polizeikonzept für Trikontstaaten, die „security sector reform“, in den Mittelpunkt ihrer Analyse stellen. „Ordering“ umfasst dabei sowohl die vollständige biometrische Erfassung der Bevölkerung in Afghanistan und im Irak (S. 25), wie das „Experimentieren“ (S. 46) des US-Militärs mit dem Renovieren von Schulen und Veterinärprogrammen in Ostafrika, das so zum größten Entwicklungshelfer der Region geworden ist.

Das Buch vermittelt zu viele Einsichten – aber auch Agamben-Allge­meinplätze (McFalls/Pandolfi) –, als dass alle drei Kapitel hier angemessen referiert werden könnten. Drei bemerkenswerte Beobachtungen seien daher an Kindes statt referiert: Der Beitrag von Ruth Streicher zu Kontrollen von Muslimen im südthailändischen Grenzraum stellt aus postkolonial-feministischer Perspektive etwa die Bedeutung von „gentlemanliness“ als Verhaltensform der Soldaten bei Kontrollen gegenüber jungen muslimischen Frauen als zentralen Bestandteil einer erfolgreichen Legitimation von Aufstandsbekämpfung heraus. Barry Ryan betont in seinem Beitrag, wie die NATO im Mittelmeerraum begonnen hat, auch klassische polizeiliche Aufgaben in ihr Repertoire zu integrieren und dabei aus urbanen Forschungen militärisches Kapital saugt; auf Hoher See bedeute das etwa das Aufkommen von „lawships rather than warships“ (S. 153), so dass allein im Mittelmeer zwischen April 2003 und September 2005 über 69.000 Schiffe von der NATO kontrolliert wurden. Koddenbrock und Schouten schließlich untersuchen im östlichen Kongo, basierend auf jährlich 1,4 Mrd. US-Dollar sogenannter Interventionshilfe, wie in Goma rund 1.100 Expats, also nicht-kongolesische Entwicklungshelfer, von neun kommerziellen Sicherheitsdiensten mit 1.800 Wachschützern beschützt werden, „80 per cent of the total of the city“ (S. 191) mit ihren rund 1 Millionen Einwohnern. Statt sich mit den Herausforderungen ernsthaft auseinanderzusetzen, „they perform a Congo for their own use that is both failed state and an insecure environment.“ Auch diese „war:police assemblage”, sie lässt sich gegenwärtig auf allen TV-Kanälen wieder besichtigen, mit Ursula von der Leyen und Thomas de Maizière als KriegstreiberInnen in der ersten Reihe. Feuer frei! (Volker Eick)

Ul Haq, Shams: Die Brutstätte des Terrors – Ein Journalist undercover im Flüchtlingsheim, Waiblingen (Südwestbuch) 2017, 211 S., 14,90 EUR

Vor rund einem Vierteljahrhundert kam der Autor selbst zuerst auf illegalen Wegen von Afghanistan nach Deutschland. Mit entsprechendem Aussehen und Sprachkenntnissen ist der heutige Journalist somit bestens geeignet etwas zu tun, was ein Mitteleuropäer niemals schaffen könnte: Nämlich sich unter einer Flüchtlingslegende in bestehende Erstaufnahmelager in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufnehmen zu lassen und die dortigen Abläufe, Zustände und Lebensbedingungen live zu beobachten. Dass diese mehrheitlich katastrophal bis menschenunwürdig sind, ist auch von anderen Seiten berichtet worden. Ul Haq hat sie nun zeitweise mitgelebt und gewährt somit weitere, neue Einblicke. Etwa, dass die ausgeteilten Essen nicht „halal“ zubereitet und damit für die Mehrheit der Flüchtlinge ungenießbar sind. Oder dass nahezu überall – soweit überhaupt vorhanden – geeignete, ruhige Gebetsräume fehlen. Ebenso macht er in seinen Selbstversuchen klar, wie einfach es ist, sich gänzlich ohne oder mit falschen (Mehrfach-) Identitäten an verschiedenen Orten registrieren zu lassen, da eine Vernetzung praktisch nicht existiert und mangels technischer Voraussetzung eine Überprüfung ohnehin nahezu unmöglich ist.

Aus dem Ganzen dann jedoch zu schließen, Flüchtlingsheime seien eine Brutstätte für den islamistischen Terrorismus – wie es der Buchtitel suggeriert – ist mehr als fahrlässig. Zumal Ul Haq für seine These keinerlei Belege liefert. Was er bieten kann, sind Beobachtungen von fundamentalistischer Agitation durch einzelne Heimbewohner und einzelne Gespräche mit solchen Personen. Es ist sicherlich schlimm genug, wenn die bestehenden Lagerbedingungen so etwas begünstigen, ein Beweis für eine „Brutstätte“ sind sie nicht.

Zum Schluss erst führt der Autor auch seine berechtigten Forderungen nach Verbesserungen der Lebensbedingungen in Flüchtlingsunterkünften und verstärkten Integrationshilfen selbst ad absurdum, wenn er fordert, Erstaufnahmelager aus den Städten und Dörfern heraus zu nehmen und im „Niemandsland“ zwischen den Staatengrenzen einzurichten und dort strengen Überprüfungsregularien zu unterwerfen.

Was ein richtiges und wichtiges Buch über politische Konzeptionslosigkeit und Überforderung selbst motivierter SozialarbeiterInnen und Wachleute hätte sein können, ist so eine oberflächliche Beschreibung unhaltbarer Zustände mit kruden Veränderungsvorschlägen geworden. (Otto Diederichs)

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