Deutsche Polizeibehörden haben in den letzten 120 Jahren über fünf staatliche Systeme hinweg eine zentrale Rolle bei der Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik gegenüber Sinti*zze und Rom*nja gespielt. Im Nationalsozialismus waren deutsche Polizisten direkt für die Organisation der Deportationen in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verantwortlich. In der frühen Bundesrepublik hatten diese NS-Täter weiterhin die Deutungshoheit inne und konnten die antiziganistische polizeiliche Praxis über Jahrzehnte prägen. Sondererfassung und eine Haltung des prinzipiellen Verdachts waren also über die längste Zeit der jüngeren deutschen Geschichte und bis in die Gegenwart vorherrschende polizeiliche Praktiken, die die Erfahrungen von Communities der Sinti*zze und Rom*nja bestimmt haben.
Mittwoch, 1. Juli, 19 Uhr
Aquarium, Skalitzer Straße 6, Berlin
U8 Kottbusser Tor
In der Veranstaltung beleuchten wir auf Basis von Vorfallsberichten aus Monitoringstellen die Auswirkungen des kriminologischen Konzepts der „Clankriminalität“ als aktuellster Form antiziganistischer Polizeipraxis.
Markus End, wissenschaftlicher Mitarbeitet am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin
Valerie Laukat, Dosta/MIA Berlin, Amaro Foro e.V.
Alexander Cramer, MIA Bund
Moderation: Stephanie Schmidt, Universität Hamburg
Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V./ Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP