Versicherheitlichte Städte: Wer gehört zur Stadt?

von Bernd Belina

Städte gelten in der Moderne als Orte von Unsicherheit und Kriminalität. Hier legitimiert die Angst vor den „gefährlichen Klassen“ und den „Fremden“ polizeiliche und andere Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßig BürgerInnenrechte und Lebensqualität zahlloser Menschen im Dienste der Vorurteile und Privilegien einer vermeintlichen „normalen Mehrheit“ einschränken.

Werden im Namen der „Sicherheit“ Grundrechte beschnitten und soziale Gerechtigkeit abgebaut, spricht die kritische Wissenschaft von „Versicherheitlichung“. Neben den Staatsgrenzen sind die (Groß-)Städte diejenigen Orte, an denen Versicherheitlichungen ausprobiert und ins Werk gesetzt, aber auch kritisiert werden.

Im diesem Beitrag werden drei der zentralen Versicherheitlichungstendenzen städtischer Kriminal- und Sicherheitspolitik des letzten Jahrzehnts dargestellt. Debatten, Maßnahmen und Politiken der Versicherheitlichung werden stets in Reaktion auf gesellschaftliche Prozesse angeschoben. Im Folgenden stehen drei städtische Prozesse im Zentrum: Kapitalverwertung durch Urbanisierung, Migration und städtische Proteste. Zur Illustration werden insbesondere Beispiele aus Frankfurt am Main herangezogen.

Kapitalverwertung durch Urbanisierung

Große Polizeiaktionen finden in öffentlichen urbanen Räumen noch im­mer und immer wieder regelmäßig dann statt, wenn die Aufwertung eines Straßenzuges oder eines Viertels ansteht. David Harvey bezeichnet Städte treffend als das Resultat der Urbanisierung des Kapitals: Der Bau und Betrieb von Gebäuden und Infrastrukturen ist so teuer und wird mit so großen Mengen an Kredit finanziert, dass aus Sicht der InvestorInnen alles verhindert muss, was die Zirkulation des Kapitals durch die gebaute Umwelt stört.[1] Dazu gehören in Aufwertungsgebieten regelmäßig Woh­nungslose und BettlerInnen, oft herumhängende (migrantische) Ju­gend­liche und Teile der AnbieterInnen sexueller Dienstleistungen,[2] aber auch alteingesessene Wohnbevölkerung, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten kann und verdrängt wird. Um diese Gruppen aus Auf­wer­tungsgebieten zu verdrängen, kommen Maßnahmen wie Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Gefahrengebiete, Videoüberwachung, Ordnungsamt-Streifen etc. zum Einsatz.

Ein Paradebeispiel stellt das Bahnhofsviertel in Frankfurt dar: 3.914 EinwohnerInnen zum Jahresende 2015, „Ausländeranteil“ von 60,2 Prozent (Stadt Frankfurt: 28,6 Prozent), Konzentration der offenen Drogenszene und des Rotlichtgewerbes, seit der Jahrtausendwende zunehmende Aufwertung bei Gewerbe und Wohnen, vorangetrieben durch finanzielle Förderung der Stadt und des Bundes, und seitdem verstärkte Konflikte um den „Frankfurter Weg“ der Drogenpolitik, der neben Repression insbesondere auf niedrigschwellige Hilfsangebote setzt.[3]

Nachdem neu Hinzugezogene und Gewerbetreibende sich seit Jahren über die Situation bezüglich illegalisierter Substanzen beschwert hatten, wurde im November 2016 eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) der Polizei eingesetzt, um gegen den Drogenhandel vorzugehen. Diese wurde im September 2017 als „Regionale Einsatz- und Ermittlungseinheit“ mit 124 PolizistInnen, die zusätzlich von Bereitschafts- und Bundespolizei unterstützt werden, in den Regeldienst überführt. Die rund 100 zusätzlichen Polizeikräfte der BAO haben im Zeitraum von zehn Monaten 53.000 Personen kontrolliert, 27.000 durchsucht und 3.700 festgenommen.[4] Der Anteil der Festgenommenen liegt mit fast sieben Prozent der Kontrollierten im Vergleich zu ähnlichen Aktionen relativ hoch. Dies lässt sich damit erklären, dass die Aktion politisch und medial sehr hoch aufgehängt war und die Polizei „liefern“ musste, weshalb vom Mittel der Festnahme tendenziell schneller Gebrauch gemacht wurde. Trotzdem wurden fast 50.000 Personen kontrolliert, ohne festgenommen zu werden – vor allem junge und/oder „ausländisch“ aussehende. MitarbeiterInnen von Drogeneinrichtungen beklagen in einem anonymen Brief die „Bereinigung“ des Bahnhofsgebiets und insbesondere die Kontrollen vor den Konsumräumen; diese „behindern eine niedrigschwellige Drogenarbeit“.[5]

Die polizeilichen Aktivitäten im Bahnhofsviertel sind, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vor allem Teil der Aufwertung des Gebietes. Ähnliches gilt für die Shopping-Bereiche der Frankfurter Innenstadt. Auf der wichtigsten Einkaufsstraße der Stadt, der Zeil, wurden im vergangenen Jahr speziell Wohnungslose und BettlerInnen ins Visier genommen. Es wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt sowie auch Bar-Verwarnungen ausgesprochen, also an Ort und Stelle zu entrichtende Geldstrafen.[6] Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte 2016 der Fall von „Eisenbahn-Rainer“, einem Wohnungslosen, der in einer vielfrequentierten Seitenstraße der Zeil zum Zweck des Bettelns regelmäßig eine kleine Modelleisenbahn und weiteres Spielzeug aufbaute. Nachdem ihm die Stadtpolizei – sprich: polizeilich uniformierte MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes – seine Spielsachen abgenommen hatte, wurde das vom Ordnungsdezernenten (CDU) mit einer fehlenden Sondernutzungserlaubnis begründet. Diese wurde ihm nach bundesweiten Solidaritätsbekundungen später durch den Verkehrsdezernenten (SPD) ausgestellt.[7] Hier wie im Bahnhofsviertel und anderswo bleibt die Versicherheitlichung städtischer Aufwertung also nicht unwidersprochen.

Migration

„Ausländerkriminalität“, ein zentrales Thema rechter Law-and-Order-Phantasien der letzten Jahrzehnte, heißt jetzt „Flüchtlingskriminalität“. Seit dem „langen Sommer der Migration“ im Jahr 2015 und potenziert seit der Debatte um die „Silvesternacht von Köln“ Anfang 2016,[8] scheint dieses Thema alle anderen zu überschatten. „Flüchtlingskriminalität“ wird in unterschiedlichen Siedlungsformen in verschiedener Weise thematisiert. Während in Kleinstädten und ländlichen Räumen üblicherweise das „zu viele“ im Vordergrund steht (und die Anzahl der EinwohnerInnen mit jener der untergebrachten Geflüchteten kontrastiert wird), steht in (Groß-)Städten ein „die falschen“ im Zentrum. Insbesondere männliche Geflüchtete, und gemeint sind damit meist alle „Ausländer“, die mit Afrika oder dem Nahen und Mittleren Osten in Verbindung gebracht werden, gelten im Diskurs als impulsiv, gefährlich, antisemitisch, testosterongesteuert und frauenfeindlich. Dabei werden Vorurteile und Rassismen meist in kulturalistischer Form geäußert, d.h. den Fremden wird eine mit der hier geltenden nicht vereinbare „Kultur“ unterstellt.

PolizeiforscherInnen und PolizistInnen, die sich in rationaler Weise mit „Flüchtlingskriminalität“ befassen, kommen regelmäßig zu dem Schluss, dass mit der Ankunft von gut einer Million Schutzbedürftiger im Jahr 2015 natürlich auch zusätzliche Straftaten zu verzeichnen sind, die seitens der Polizei in ganz normaler Polizeiarbeit aufzuklären sind. Zudem stellen sie fest, dass die Unsicherheit der ansässigen Bevölkerung kaum bis gar nicht durch diese Straftaten ausgelöst wird, sondern durch die Wahrnehmung von Fremdem sowie die Verzerrungen infolge von Gerüchten und aufgebauschten Einzelfällen.[9]

Für letztere sind in den letzten Jahren interessanterweise kaum mehr die „klassischen“ Law-and-Order-Politiker vergangener Jahrzehnte à la Kanther, Beckstein oder Schily zuständig, die aus Amt und/oder Wahlkampf heraus Stimmung machten, sondern ein Chor von Stimmen aus AfD, Pegida und rechtsradikalen Medien, die unterstützt werden durch die Trolle, die die Foren unter jeder einzelnen Medienäußerung zum Thema „Flüchtlinge“ fluten. Für die Verbindung dieser Stimmen zur etablierten Öffentlichkeit sorgen einzelne PolitikerInnen anderer Parteien, etwa aus CSU und sächsischer CDU oder den Grünen aus Baden-Württemberg, Medienschaffende bei FAZ, Welt und Bild und – medial besonders prominent – der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. Dessen Buch „Deutschland in Gefahr“ sowie seine zahlreichen öffentlichen Äußerungen stehen für einen „raunenden Populismus“, der eigene Dramatisierungen und Polemiken im Stile einer Freund-Feind-Rhetorik (z.B.: „Parallelgesellschaften, Abschottung, eigene Justiz, eigene Sprachen, Regeln, Gesetze, Spott und Verachtung für unseren Staat, für unsere Regeln, unsere Art zu leben“) mit der Drohung mit dem Volkswillen verbindet: „Die Menschen werden es sich nicht gefallen lassen, im Stich gelassen zu werden und sich selbst wehren.“[10]

Im konkreten Fall kann die Polizei eine sehr unterschiedliche Rolle spielen. Nach der rassistischen Hetzjagd auf Geflüchtete im sächsischen Bautzen im September 2016 war sie zentral dafür, eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben, und den angegriffenen Geflüchteten die Schuld zu geben.[11] Anders im Fall sexueller Belästigungen im räumlichen Umfeld der Universität Frankfurt. Hier hat sie, nach dem, was wir aus der Medienberichterstattung wissen, professionell gehandelt, d.h. zugleich beruhigt und versachlicht und einen dringend Tatverdächtigen durch Einsatz einer verdeckten Ermittlerin festgenommen, dessen „Herkunft“ in den bisherigen Meldungen keine Rolle spielt. Dabei hat sie sich auch nicht von den Twitter-Kommentaren des o.g. Polizeigewerkschafters irritieren lassen, der den Fall für seine Zwecke nutzen wollte.[12]

Die Moralpanik um „Flüchtlingskriminalität“ hat die zuvor erstmals in Deutschland aufkeimende öffentliche Debatte um Racial Profiling[13] weitgehend zum Erliegen gebracht. Beginnend mit einem Gerichtsverfahren 2012,[14] in dem die Rechtswidrigkeit der „Kontrolle nach Hautfarbe“ durch die Bundespolizei in einem Regionalzug thematisiert und anschließend bundesweit diskutiert wurde, gelang es Gruppen Betroffener und UnterstützerInnen zeitweise das Thema im öffentlichen Diskurs zu skandalisieren.[15]

Kämpfe um das „alte“ Thema „Ausländerkriminalität“ bleiben in leicht neuem Gewand präsent. Doch auch die neue Runde rassistischer Kriminalisierungen bleibt nicht unwidersprochen. Insbesondere in (Groß-)Städten sind Willkommenskultur, Kritik an Racial Profiling und Kampagnen für „Sanctuary Cities“ prominent. So hieß es auf dem Plakat einer DemonstrantIn gegen den Versuch, einen Pegida-Ableger in Frankfurt zu etablieren: „Haut ab nach Deutschland. Das ist Frankfurt.“

Städtische Proteste

Städte sind und waren weltweit Zentren und Orte sozialen Protestes, die regelmäßig kriminalisiert werden. Nachdem seit 2011 in Kairo, Athen, Madrid, Tel Aviv, New York und anderswo Plätze besetzt und Versammlungen in öffentlichen Räumen abgehalten wurden, wobei oft das normale kapitalistische Funktionieren der Stadt gestört wurde, geschah ähnliches in den letzten Jahren auch bei Protesten hierzulande. Die Kriminalisierung dieser Form der Kritik an Globalisierung, Austerität und Kapitalismus, die neben Demonstrationen auch mehrtägige Aktionen mit Protestcamps beinhaltete, funktionierte mal besser, mal schlechter.

In und nach Frankfurt mobilisierte das Blockupy-Bündnis zwischen 2012 und 2015 zu verschiedenen „Aktionstagen“. Diese wurden 2012 fast komplett verboten. Zu einer Störung des Normalablaufes kam es trotzdem, weil tausende von PolizistInnen die Innenstadt lahmlegten.[16] Im Jahr darauf wurde der vordere Teil der Abschlussdemonstration mit rund 1.000 Personen nach wenigen Metern stundenlang gekesselt. Dies traf auf großen öffentlichen Widerspruch auch seitens Medien, die sich sonst an der Kriminalisierung von Protesten beteiligen. Beigetragen ha­ben dürfte, dass sich JournalistInnen dieser Medien an jenem Tag im Kessel wiederfanden. Vor allem sind die positive Berichterstattung und die Polizei-kritische Debatte nach dem Kessel auf den Aktionskonsens von Blockupy (ziviler Ungehorsam ja, Gewalt nein) sowie dessen professionelle Medienarbeit zurückzuführen.[17] Die Proteste zur Eröffnung des neuen Gebäudes der Europäischen Zentralbank 2015 hingegen waren von Berichten über Sachbeschädigung, einen brennenden Polizeiwagen und insgesamt „Gewalt“ gekennzeichnet. Kleine Gruppen hatten den Aktionskonsens „offen torpediert … Diese Minderheit hat die Medienberichterstattung dominiert.“[18] Im Anschluss wurde der gesamte Protesttag in weiten Teilen der Berichterstattung sehr negativ dargestellt. Der Anmelder der komplett friedlichen Abschlusskundgebung, Vize-Prä­si­dent des Hessischen Landtages für die Partei Die Linke, wurde öffentlich hart angegangen und zum Rücktritt aufgefordert. Aus den Reihen der Polizei kamen einmal mehr Forderungen nach Verschärfungen im Versammlungs- und Strafrecht. Die Kriminalisierung der Blockupy-Proteste gelang also je nach Disziplin der Protestierenden, Polizeistrategie sowie Zufällen in unterschiedlicher Weise.

Die Kriminalisierung der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 hingegen muss als Erfolg bezeichnet werden. Einschlägige Analysen[19] zeigen, wie hier der „Störerbegriff“ sehr weit ausgelegt und eine „niedrigen Einsatzschwelle“ ausgegeben wurden, was zu polizeilichen Übergriffen und Rechtsbrüchen führte. Insbesondere wurde der Versuch, ein Protestcamp einzurichten, trotz anderslautender gerichtlicher Entscheidungslage mit Gewalt verhindert. Dies wurde in der öffentlichen Bewertung des Einsatzes aber wettgemacht durch die Bilder vom Einsatz von SEK-Einheiten im Schanzenviertel (die zum Einsatz kamen, weil Hamburger Polizeieinheiten zuvor fälschlicherweise behauptet hatten, eine Falle mit Gehwegplatten und Molotowcocktails wäre vorbereitet) und einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, die gestützt wurde durch einen Ersten Bürgermeister, der nach den Protesten kategorisch verkündete, Polizeigewalt habe es „nicht gegeben“.

Die Versammlungsfreiheit ist bei Protesten in Großstädten immer besonders gefährdet, da die Polizei – nicht ganz zu Unrecht – befürchtet, dass durch die schiere Masse (potentieller) Beteiligter schwer kontrollierbare Eigendynamiken in Gang geraten. Die Bemühungen sozialer Bewegungen und einer kritischen Öffentlichkeit, dieses Grundrecht auch und gerade in solchen Situationen zu verteidigen, gestalten sich schwierig.

Es bleibt umkämpft

In den vergangenen zehn Jahren wurden typisch städtische Prozesse der Kapitalverwertung, der Migration und des Protestes zu zentralen Terrains der Auseinandersetzung um neue Schübe der Versicherheitlichung. Im Namen der Sicherheit werden Aufwertungsgebiete von störenden Gestalten „gesäubert“, Geflüchtete und andere People of Colour einem Generalverdacht unterstellt und kapitalismuskritische Proteste delegitimiert. Auch wenn in allen genannten Bereichen auch tatsächlich Aspekte von Kriminalität und Sicherheit verhandelt werden, zeigen die Beispiele, dass es meist um weit mehr geht: darum, wer zur Stadt dazugehört, und darum, ob Kapitalverwertungsinteressen immer über allem anderen stehen. Immer wieder trifft die Vertreibung von BettlerInnen und die Kriminalisierung von Geflüchteten und Protesten auf Gegenwehr – nicht nur seitens der politischen Linken, sondern auch durch Kirchen, Sozialverbände, JournalistInnen sowie mitunter auch aus den Reihen der Polizei. Viel zu selten wird dabei das Gemeinsame vieler Kriminalisierungstendenzen thematisiert: dass es dabei um „Sicherheit“ und „Gewalt“ bestenfalls in einem oberflächlichen, meist aber in einem instrumentellen Sinne geht. Vielmehr wird „Sicherheit“ meist angeführt, um Diskriminierungen und kapitalistische Verwertung zu legitimieren, von denen wenige profitieren und unter denen viele zu leiden haben.

[1]   Harvey, D.: Marx, Capital and the Madness of Economic Reason, London 2017
[2]   vgl. den Beitrag von Jenny Künkel in diesem Heft
[3]   Künkel, J.: Wahrnehmungen, Strategien und Praktiken der Polizei in Gentrifizierungsprozessen – am Beispiel der Prostitution in Frankfurt a.M, in: Kriminologisches Journal 2013, H.3, S. 180-195; Grube, N.: Was für wen? Und wie überhaupt? Partizipation von marginalisierten Bewohnergruppen im Stadtumbau Bahnhofsviertel, Frankfurt am Main, in: Altrock, U.; Kunze, R. (Hg.): Stadterneuerung und Armut. Jahrbuch Stadterneuerung 2016, Wiesbaden 2017, S. 83-103
[4]   FAZ.net v. 13.9.2017, Frankfurter Rundschau online (fr.de) v. 13.9.2017
[5]   Frankfurter Rundschau online v. 31.1.2018
[6]   Frankfurter Rundschau online v. 20.12.2017
[7]   Hessenschau v. 16.9.2017
[8]   Frankfurter Rundschau online v. 1.8.2017
[9]   Küch, U.: Soko Asyl, München 2016
[10] Wendt, R.: Deutschland in Gefahr, München 2016, S. 39f. und S. 55
[11] Perthus, S; Belina, B.: Policing the Crisis in Bautzen. Die Polizei in der Ethnisierung eines städtischen Konfliktes, in: Soziale Probleme 2017, H. 2, S. 241–259
[12] Frankfurter Rundschau online v. 9.2. und 12.2.18, Frankfurter Neue Presse v. 3.2.2018
[13] vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 104, Dezember 2013: Themenheft Racial Profiling
[14] Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 30/2012
[15] vgl. Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (Hg.): Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden, Münster 2016
[16] Petzold, T; Pichl, M: Räume des Ausnahmerechts: Staatliche Raumproduktionen in der Krise am Beispiel der Blockupy-Aktionstage 2012, in: Kriminologisches Journal 2013, H. 3, S. 211-227
[17] Mullis, D. u.a.: Social Protest and its Policing in the „Heart of the European Crisis Regime“: the case of Blockupy in Frankfurt, Germany, in: Political Geography 2016, vol. 55, S. 50-59
[18] Komitee für Grundrechte und Demokratie: Blockupy: Demonstrationsbeobachtung am 18.3.2015; www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/BerichtBlockupy 2015.pdf
[19] vgl. Assall, M.: Die Hamburger Linie. Der G20-Gipfel in Hamburg aus rechtsstaatlicher Perspektive – ein Kommentar, in: Kriminologisches Journal 2018, H. 1, S. 48-53; Stolle, P.: Zielkonflikte, „Kontrollverluste“, Verselbständigung. Einige Anmerkungen zum Polizeieinsatz beim G 20-Gipfel in Hamburg, ebd., S. 54-65

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