Redaktionsmitteilung

„Drohende Gefahr“ – das ist das Schlüsselwort der Welle neuer Polizeigesetze, die derzeit durch die Bundesrepublik schwappt. Die „drohende Gefahr“ verheißt vor allem eines: dass nämlich bisherige rechtsstaatliche Begrenzungen eingerissen werden sollen. Der konkrete Verdacht und die konkrete Gefahr – das waren traditionell die Begrifflichkeiten aus dem Strafverfahrens- und dem Polizeirecht, die gewährleisten sollten, dass die Polizei nicht immer und überall und auch nicht gegen
x-beliebige Personen vorgeht. Sie bildeten zugleich die Maßstäbe, an denen sich die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Handelns mes-sen ließ. Im Vorfeld des konkreten Verdachts und der konkreten Gefahr gehen die Messkriterien verloren. Bei der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ oder neuerdings bei der Abwehr „drohender Gefahren“ soll ein Eingriff in die Grundrechte nicht mehr vom wahrnehmbaren Verhalten von Personen in der Vergangenheit oder der Gegenwart abhängen, sondern von der polizeilichen Prognose über ihr Verhalten in der Zukunft.
Die Verlagerung ins Vorfeld ist nicht nur ein rechtliches Phänomen: Sie wird ermöglicht durch neue technische Verfahren und verdeckte polizeiliche Strategien. Sie ist Ausdruck einer Präventionsrhetorik, die uns seit den 1970er Jahren in den verschiedensten Ausprägungen dargeboten wird. Und die uns definitiv weiterbeschäftigen wird.
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Bürgerrechte & Polizei/CILIP ist nun vierzig Jahre alt. Im März 1978 erschien die Nullnummer, im September die Nr. 1. Dass sich die Zeit-schrift über die vier Jahrzehnte und die diversen finanziellen Krisen hinweg gehalten hat, ist ein kleines Wunder. Am 7./8. Dezember 2018 gibt es deshalb als Geburtstagsgeschenk für die LeserInnen und die Redaktion eine Jubiläumskonferenz (mehr Infos auf www.cilip.de). Die dort geführten Diskussionen werden auch die nächste Ausgabe dieser Zeitschrift füllen.

Beitragsbild: Smartphone, Christian Hornick, CC-BY-SA 2.0

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