Tod eines Fußballfans – Anmerkungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens

von Andreas Klose

Fast zu überlesen war die kleine Pressemeldung im April 1992. Unter der Überschrift „Verfahren eingestellt“ wurde in fünf dürren Zeilen mitgeteilt, daß die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Er-mittlungsverfahren gegen zehn dortige Polizeibeamte abgeschlossen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und der Leipziger Polizei am Rande des Spieles ‚FC Sachsen Leipzig‘ gegen ‚FC Berlin‘ am 3.11.90 gewesen. Insgesamt 58 Schüsse waren dabei abgegeben worden.

Durch den Schußwaffeneinsatz wurde der Berliner Fußballfan Mike Polley getötet, fünf weitere z.T. schwer verletzt.1

„Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen ist in nicht zu widerlegender Weise davon auszugehen, daß die Polizei zum Tatzeitpunkt von einer relativ geschlossenen und zur massiven Gewaltanwendung bereiten Gruppierung von sogenannten ‚Hooligans‘ mit gefährlichen Mitteln rechtswidrig angegangen wurde. Erst als ein Zurückweichen der mangelhaft ausgerüsteten Polizeibe-diensteten nicht mehr möglich und eine akut Leib und Leben des einzelnen Polizisten bedrohende Situation entstanden war, erfolgte der nach dem Poli-zeigesetz zulässige und strafrechtlich nicht zu verfolgende Einsatz von Schußwaffen“2, befand die Leipziger Staatsanwaltschaft.

Dem gegenüber stehen Augenzeugenberichte, wie etwa der des Jugenddiakons der (Ost)Berliner Erlöserkirche. Er lag während der Schüsse nur wenige Meter neben dem Getöteten auf dem Boden. Den Abstand zu den Schützen schätzt er auf mindestens 30 Meter, eine Notwehrsituation für die Beamten habe damit aus seiner Sicht nicht bestanden.3
In ähnlicher Weise meldeten sich die Berliner Fans zu Wort: „Wie der Presse zu entnehmen war, handelte die Polizei aus Notwehr. Dieses wollen wir richtigstellen, denn es war ein Zaun zwischen uns und der Polizei und die Polizei hatte genügend Ausweichmöglichkeiten. (…) Plötzlich schoß die Po-lizei ohne Vorwarnung mit gezielten Schüssen in Kopfhöhe auf uns. Sie schossen auch, als wir wegliefen und trafen mehrere von uns dabei. (…) Wir fordern Aufklärung in diesem Mordfall!!! Wir wissen auch, daß wir nicht unschuldige Engel sind, deshalb wollen wir kein Mitleid, sondern eine wahrheitsgemäße Berichtserstattung.“4

Selbst der Berliner Polizeibeauftragte für Fußballfragen, Polizeioberrat Jörg Kramer, äußerte: „Aus der Ferne gesehen und mit allem Vorbehalt meine ich, daß der Schußwaffengebrauch überflüssig war, wenn ich mir die Gesamtentwicklung der Ereignisse und die Vorbereitungen der polizeilichen Maßnahmen vor Augen führe.“5
Mit der fragwürdigen Entscheidung, das Ermittlungsverfahren einzustellen, wurden, so scheint es zumindest, die Hoffnungen der zumeist Ostberliner Ju-gendlichen auf rechtsstaatliche Verfahren schwer getrübt. In den Gesprächen mit Mitarbeitern des Berliner FAN-Projektes wurden ständig Analogien zwischen Unrechtserfahrungen und staatlich verordneten Benachteiligungen zu Zeiten der DDR und dem jetzigen Ermittlungsverfahren hergestellt. „Es waren die gleichen Volkspolizisten, mit denen wir uns früher schon geprügelt haben, die jetzt auf uns geschossen haben“, so lauteten viele Ausführungen, verbunden mit der Hoffnung, der neue, demokratische Rechtsstaat werde sie nicht mehr benachteiligen.

Wie lächerlich muß für diese Jugendlichen der laute öffentliche Ruf nach härteren Strafen und Gesetzen im Anschluß an die Leipziger Ereignisse geklungen haben. „Das, was da gefordert wird, das kennen wir doch alles. Und zwar noch um einiges doller,“ so oder ähnlich lauteten die Kommentare.

Dennoch gelang es den Jugendlichen in enger Zusammenarbeit mit dem FAN-Projekt, ihre Wut und Trauer durch einen Trauermarsch öffentlich zu machen. Dieser verlief am Tag nach den Schüssen mit über 1.000 Teilnehmern ohne jegliche Auseinandersetzungen. Zudem schlugen die Jugendlichen den Rechtsweg ein und beauftragten einen Rechtsanwalt, Klage gegen die Leipziger Polizei zu führen. Das FAN-Projekt begleitete dies mit kritischer Parteilichkeit. Als es auch nach einem Jahr noch keine Ergebnisse gab, trat ‚Leipzig‘ im Alltag der Jugendlichen scheinbar wieder in den Hintergrund.

Doch auch heute sind bei ihnen die Vorfälle noch nicht vergessen. Aber es hat sich etwas verändert. Sie haben als direkt Betroffene erlebt, wie ein solcher Vorfall verarbeitet werden kann: nach anfänglicher öffentlicher Aufmerksamkeit geriet das Thema in den Medien schon bald in Vergessenheit. Anderthalb Jahre später gibt es lediglich noch eine kurze Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens und eine daraus gekürzte Mitteilung in der Tagespresse.

Eine Verständigung oder gar eine gemeinsame Aufarbeitung des Geschehens zwischen den betroffenen Fußballfans und der Leipziger Polizei gab es nicht.
Daraus eine unmittelbare Kausalität zu folgenden Auseinandersetzungen ab-zuleiten, scheint verfehlt. Allerdings wird die „Abwicklung“ dieses Falles zum Mosaikstein in einer Kette von Lebenserfahrungen der Jugendlichen werden, und es bleibt die berechtigte Sorge, daß es ein „großer Brocken“ ist, der da zurückbleibt.

Andreas Klose ist Soziologe und Mit-arbeiter des ‚Fußball-FAN-Projekt Berlin‘
1 vgl. Presse v. 4.11.90 ff.
2 Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig v. 28.4.92
3 vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 7.11.90
4 vgl. die tageszeitung v. 6.11.90
5 ebd.