Seit Oktober 1981 residiert eine vielnamige Hauptabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) in einem eigens errichteten Bau in Meckenheim-Merl bei Bonn. Die changierenden Bezeichnungen verweisen auf die Entwicklung: Aus der 1951 formierten Bonner Abteilung „Sicherungsgruppe“ entstand 1974 die „Hauptabteilung (HA) Bonn/Bad Godesberg“, die jetzt als „HA Meckenheim“ den Standort III des BKA bildet, in Bonn aber nach wie vor HA „Sicherungsgruppe“ heißt. (siehe auch S. 15) „Sicherungsgruppe Bonn“ – die ‚Schutzpolizei‘ des Bundeskriminalamtes weiterlesen →
1928 plädierte der Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß für eine enge Verbindung zwischen politischem Nachrichtendienst und der Polizei, da ein getrennt existierender Nachrichtendienst ansonsten leicht falschen Informationen seiner „Spitzel“ (heute nennen wir sie V-Leute) aufsitzen könne. Auf welche Erfahrungen er diese Auffassung auch stützen mochte, dieser Grundsatz gilt, mutatis mutandis, auch heute noch für die Organisationsstrukturen des polizeilichen Staatsschutzes in nahezu allen demokratisch verfaßten Staaten. Sowohl aus Zweckmäßigkeitserwägungen wie auch aus Effektivitätsgründen ist diese Lösung generell gewählt worden, ohne auf rechtsstaatliche Bedenken zu stoßen.
Für totalitäre Systeme, die jede Gewaltenteilung, -trennung und -hemmung verachten, ist eine Zusammenfassung von Geheimdienst und Polizei ohnehin obligatorisch. Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten weiterlesen →
Nach dem 3. Oktober 1990 und dem ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ vom 12.9.90 stellt sich die Frage nach der Fortgeltung Alliierten Rechts, insbesondere des sog. Polizeibriefes der Militärgouverneure vom 14. April 1949. Welche Bedeutung hat dieser heute noch für die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ?
Kurz vor Abschluß der Arbeiten am Grundgesetz lehnten die alliierten Mili-tärgouverneure in ihrem ‚Polizeibrief‘ an den Präsidenten des Parlamentari-schen Rates das Drängen der deutschen Innenminister auf eine Genehmigung zum Neuaufbau einer geheimen politischen Polizei endgültig ab und bestimmten hierzu: „Der Bundesregierung wird (…) gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“1 Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen weiterlesen →
01.03.: Nach einem Notruf helfen Polizeibeamte einem übergewichtigen Mitglied der Kölner Prinzengarde aus seinem Kostüm.
03.03.: Es wird bekannt, daß die Staatsschutzabteilung der Hamburger Polizei über Jahrzehnte Akten über Greenpeace und amnesty international angelegt hat und ihre „Erkenntnisse und Lageberichte“ auch ausländischen Geheimdiensten übermittelte.
06.03.: In einem Schreiben der Zeitschrift „Konkret“ erklärt sich eine „Revolutionäre Zelle“ für aufgelöst, weil sie keine ausreichende Unterstützung für gewaltsame Aktionen mehr sieht.
In Berlin wird ein ehemaliger Volkspolizist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 DM verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er bei den Demonstrationen zum 40. Jahrestag der DDR am 7.10.89 zwei Demonstranten mißhandelt.
Die saarländische Polizei gibt die Abschaffung ihrer Wasserwerfer bekannt, weil diese seit 1969 nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Chronologie weiterlesen →
Das besiegte Deutschland zur Demokratie zurückzuführen, das faschistische Herrschaftssystem zu zerschlagen und durch einen konsequenten Elitenaustausch die Voraussetzungen für einen demokratischen Neuanfang zu schaffen – dies waren die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition, als ihre Truppen in Deutschland einmarschierten. Dementsprechend wurden mit dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 1 vom 20. September ’45 zentrale Straftatbestimmungen des faschistischen Strafrechts aufgehoben, mit Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober ’45 über die „Auflösung von Naziorganisationen“ u.a. die Gestapo als aufgelöst erklärt, mit Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar ’46 das Strafrecht von allen politischen Straftatbeständen (vom Hoch- bis Landesverrat) bereinigt und schließlich mit dem Gesetz Nr. 31 vom 1. Juli ’46 alle „Polizeibüros und Agenturen politischen Charakters“ verboten. Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes weiterlesen →
Editorial Comment by Otto Diederichs
As a department of the police, the state protection division (which constitutes our point of focus in this issue of CILIP) is responsible for counter-espionage, the protection of politicians and business leaders as well as for both investigating and pursuing all crimes classified as being „politically motivated“. Yet public awareness of this division of the police is nearly non-existent. The role of „political police“ has long since been assumed by the country’s domestic intelligence service, the Constitutional Guard. ‚Reason enough, to take a closer look at this special division of the police. Summaries weiterlesen →
Anläßlich der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 03. Mai 1991 in Bonn wurden unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der AG Kripo, der Leiter der Behörden für Verfassungsschutz sowie der Arbeitskreise II und IV der IMK folgende Grundsätze für die Terrorismusbekämpfung beschlossen:
1. Die andauernde terroristische Bedrohung, insbesondere durch die „RAF“, erfordert eine weitere Koordinierung, Konzentration und Bündelung der Bekämpfungsmaßnahmen in Gemeinsamkeit von Bund und Ländern sowie die konsequente bundesweite Durchführung aller Maßnahmen.
Fast zu überlesen war die kleine Pressemeldung im April 1992. Unter der Überschrift „Verfahren eingestellt“ wurde in fünf dürren Zeilen mitgeteilt, daß die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Er-mittlungsverfahren gegen zehn dortige Polizeibeamte abgeschlossen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und der Leipziger Polizei am Rande des Spieles ‚FC Sachsen Leipzig‘ gegen ‚FC Berlin‘ am 3.11.90 gewesen. Insgesamt 58 Schüsse waren dabei abgegeben worden.
Im März 1992 sperrte die Bundesregierung die weitere Lieferung von NVA-Panzern an die Türkei im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe. Grund: das Wüten türkischer Spezialeinheiten unter der kurdischen Bevölkerung. Daß die Entscheidung der Bundesregierung beim türkischen Partner Erstaunen hervorrief, ist nicht verwunderlich. Hat doch die Bundesregierung jahrelang türkische Spezialeinheiten bei der Sondereinheit des Bundesgrenzschutzes, GSG 9 ausbilden lassen. „Schwarze Käfer“ bei der GSG 9 Türkische Anti-Terror-Einheiten und die Lügen des Herrn Spranger weiterlesen →
Ihrer Einsetzung vorausgegangen waren Beratungen der Arbeitsgruppe „Terrorismus“ der Verfassungsschutzämter und der „AG Kripo“ der „Gemeinsamen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder“, kurz Innenministerkonferenz (IMK) genannt. In Abstimmung mit ihren Arbeitskreisen AK II (Öffentliche Sicherheit) und AK IV (Verfassungsschutz) wurde von der IMK dann in einem einstimmigen Beschluß am 3. Mai 1991 die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) ins Leben gerufen. Die Federführung wurde dem Bundeskriminalamt übertragen, wo auch die Geschäftsstelle eingerichtet wurde. Die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.