Archiv der Kategorie: CILIP 042

(2/1992) Polizeilicher Staatsschutz

„Sicherungsgruppe Bonn“ – die ‚Schutzpolizei‘ des Bundeskriminalamtes

von Hans Peter Bordien

Seit Oktober 1981 residiert eine vielnamige Hauptabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) in einem eigens errichteten Bau in Meckenheim-Merl bei Bonn. Die changierenden Bezeichnungen verweisen auf die Entwicklung: Aus der 1951 formierten Bonner Abteilung „Sicherungsgruppe“ entstand 1974 die „Hauptabteilung (HA) Bonn/Bad Godesberg“, die jetzt als „HA Meckenheim“ den Standort III des BKA bildet, in Bonn aber nach wie vor HA „Sicherungsgruppe“ heißt. (siehe auch S. 15) „Sicherungsgruppe Bonn“ – die ‚Schutzpolizei‘ des Bundeskriminalamtes weiterlesen

Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten

von Lothar Jachmann

1928 plädierte der Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß für eine enge Verbindung zwischen politischem Nachrichtendienst und der Polizei, da ein getrennt existierender Nachrichtendienst ansonsten leicht falschen Informationen seiner „Spitzel“ (heute nennen wir sie V-Leute) aufsitzen könne. Auf welche Erfahrungen er diese Auffassung auch stützen mochte, dieser Grundsatz gilt, mutatis mutandis, auch heute noch für die Organisationsstrukturen des polizeilichen Staatsschutzes in nahezu allen demokratisch verfaßten Staaten. Sowohl aus Zweckmäßigkeitserwägungen wie auch aus Effektivitätsgründen ist diese Lösung generell gewählt worden, ohne auf rechtsstaatliche Bedenken zu stoßen.
Für totalitäre Systeme, die jede Gewaltenteilung, -trennung und -hemmung verachten, ist eine Zusammenfassung von Geheimdienst und Polizei ohnehin obligatorisch. Polizeilicher Staatsschutz in Konkurrenz zum Verfassungsschutz – Gedanken zur Aufweichung von Zuständigkeiten weiterlesen

Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen

von Renate Künast

Nach dem 3. Oktober 1990 und dem ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ vom 12.9.90 stellt sich die Frage nach der Fortgeltung Alliierten Rechts, insbesondere des sog. Polizeibriefes der Militärgouverneure vom 14. April 1949. Welche Bedeutung hat dieser heute noch für die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ?

Kurz vor Abschluß der Arbeiten am Grundgesetz lehnten die alliierten Mili-tärgouverneure in ihrem ‚Polizeibrief‘ an den Präsidenten des Parlamentari-schen Rates das Drängen der deutschen Innenminister auf eine Genehmigung zum Neuaufbau einer geheimen politischen Polizei endgültig ab und bestimmten hierzu: „Der Bundesregierung wird (…) gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“1 Profitiert der polizeiliche Staatsschutz von einer Reduzierung der Geheimdienste? Der ‚Polizeibrief‘ und die Folgen weiterlesen

Chronologie

von Norbert Pütter

März 1992

01.03.: Nach einem Notruf helfen Polizeibeamte einem übergewichtigen Mitglied der Kölner Prinzengarde aus seinem Kostüm.
03.03.: Es wird bekannt, daß die Staatsschutzabteilung der Hamburger Polizei über Jahrzehnte Akten über Greenpeace und amnesty international angelegt hat und ihre „Erkenntnisse und Lageberichte“ auch ausländischen Geheimdiensten übermittelte.
06.03.: In einem Schreiben der Zeitschrift „Konkret“ erklärt sich eine „Revolutionäre Zelle“ für aufgelöst, weil sie keine ausreichende Unterstützung für gewaltsame Aktionen mehr sieht.
In Berlin wird ein ehemaliger Volkspolizist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 DM verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er bei den Demonstrationen zum 40. Jahrestag der DDR am 7.10.89 zwei Demonstranten mißhandelt.
Die saarländische Polizei gibt die Abschaffung ihrer Wasserwerfer bekannt, weil diese seit 1969 nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Chronologie weiterlesen

Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes

von Falco Werkentin

Das besiegte Deutschland zur Demokratie zurückzuführen, das faschistische Herrschaftssystem zu zerschlagen und durch einen konsequenten Elitenaustausch die Voraussetzungen für einen demokratischen Neuanfang zu schaffen – dies waren die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition, als ihre Truppen in Deutschland einmarschierten. Dementsprechend wurden mit dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 1 vom 20. September ’45 zentrale Straftatbestimmungen des faschistischen Strafrechts aufgehoben, mit Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober ’45 über die „Auflösung von Naziorganisationen“ u.a. die Gestapo als aufgelöst erklärt, mit Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar ’46 das Strafrecht von allen politischen Straftatbeständen (vom Hoch- bis Landesverrat) bereinigt und schließlich mit dem Gesetz Nr. 31 vom 1. Juli ’46 alle „Polizeibüros und Agenturen politischen Charakters“ verboten. Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes weiterlesen

Summaries

Editorial Comment
by Otto Diederichs
As a department of the police, the state protection division (which constitutes our point of focus in this issue of CILIP) is responsible for counter-espionage, the protection of politicians and business leaders as well as for both investigating and pursuing all crimes classified as being „politically motivated“. Yet public awareness of this division of the police is nearly non-existent. The role of „political police“ has long since been assumed by the country’s domestic intelligence service, the Constitutional Guard. ‚Reason enough, to take a closer look at this special division of the police. Summaries weiterlesen

Bericht des Bundesministers des Innern über die Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) beim Bundeskriminalamt

VS – Nur für den Dienstgebrauch

Ausgangslage/Entstehung der KGT

Anläßlich der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 03. Mai 1991 in Bonn wurden unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der AG Kripo, der Leiter der Behörden für Verfassungsschutz sowie der Arbeitskreise II und IV der IMK folgende Grundsätze für die Terrorismusbekämpfung beschlossen:

1. Die andauernde terroristische Bedrohung, insbesondere durch die „RAF“, erfordert eine weitere Koordinierung, Konzentration und Bündelung der Bekämpfungsmaßnahmen in Gemeinsamkeit von Bund und Ländern sowie die konsequente bundesweite Durchführung aller Maßnahmen.

2. Unter Berücksichtigung insbesondere des IMK-Beschlusses vom 15.12.1990 zur Terrorismusbekämpfung und aktueller Notwendigkeiten zu dessen Fortentwicklung sind die Bekämpfungsmaßnahmen an folgenden tragenden Grundsätzen auszurichten: Bericht des Bundesministers des Innern über die Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) beim Bundeskriminalamt weiterlesen

Tod eines Fußballfans – Anmerkungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens

von Andreas Klose

Fast zu überlesen war die kleine Pressemeldung im April 1992. Unter der Überschrift „Verfahren eingestellt“ wurde in fünf dürren Zeilen mitgeteilt, daß die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Er-mittlungsverfahren gegen zehn dortige Polizeibeamte abgeschlossen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und der Leipziger Polizei am Rande des Spieles ‚FC Sachsen Leipzig‘ gegen ‚FC Berlin‘ am 3.11.90 gewesen. Insgesamt 58 Schüsse waren dabei abgegeben worden.

Durch den Schußwaffeneinsatz wurde der Berliner Fußballfan Mike Polley getötet, fünf weitere z.T. schwer verletzt.1 Tod eines Fußballfans – Anmerkungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens weiterlesen