Telekommunikationsüberwachung 2008

Offensichtlich ist die Tendenz ungebrochen, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Standardmittel in Strafverfahren einzusetzen. Das belegen die nun erstmals vom Bundesamt für Justiz präsentierten Zahlen zu den Überwachungen nach § 100a und – neu – nach 100g Strafprozessordnung (StPO).[1]

Maßnahmen nach § 100a StPO wurden danach im vergangenen Jahr in 5.348 Strafverfahren angeordnet (2007: 4.806 Verfahren). Rund ein Fünftel dieser Verfahren (1.032 gegenüber 782 im Vorjahr) fanden in Bayern statt. Insgesamt gab es 13.949 Erstanordnungen, zu denen noch einmal 2.514 Verlängerungsanordnungen zu rechnen sind. 3.821 Anordnungen betrafen Festnetzanschlüsse, 13.949 Mobilfunk- und 661 Internet-Telekommunikation. In der Rangliste der Länder liegen Hessen (2.299), Bayern (2.234), Baden-Württemberg (2.223), Nordrhein-West­falen (1.900) und Niedersachsen (1.639) auf den vordersten Plätzen.

Die Statistiken des Bundesamtes verschweigen die Zahl der Betroffenen – und zwar sowohl die der Beschuldigten als auch der nicht-beschul­digten InhaberInnen der überwachten Anschlüsse und erst recht der Drittpersonen. Diese Kritik gilt auch für die erstmals veröffentlichte Statistik der Abfragen von Verkehrs- und Standortdaten bei den Providern nach § 100g StPO. 13.426 Erst- und 478 Verlängerungsanordnungen wurden im Jahr 2008 verfügt. Den größten Anteil haben dabei Abfragen nach Daten, die bis zu einem Monat alt sind (4.598). Bei 664 Anordnungen ging es um Verkehrsdaten, die älter als sieben Monate waren.

(Albrecht Maurer)

[1]      www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_1629916/DE/Themen/Justizstatistik/Telekommu
nikations_C3_BCberwachung/Telekommunikatiosn_C3_BCberwachung__node.html