Redaktionsmitteilung

Der private Sicherheitssektor strebt nach Anerkennung. Er will Teil jener „neuen Sicherheitsarchitektur“ sein, über die seit 2001 in den verschiedensten Variationen diskutiert wird. Mögliche Felder einer engeren Zusammenarbeit zwischen Staat und Privaten reichten vom Personen- und Objektschutz über die Sicherung von Großveranstaltungen bis hin zur Überwachung von Abschiebegefängnissen und öffentlichen Verkehrsmitteln, hieß es im Jahre 2008 in einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

Diese Liste lässt sich verlängern und sie bezieht sich längst nicht nur auf jene Wachschutz-, Streifen- und Kontrolltätigkeiten, bei denen die privaten Sicherheitsdienste öffentlich in Erscheinung treten. Als Partner „auf gleicher Augenhöhe“ mit der Polizei anerkannt werden wollen auch die Vereinigungen für die Sicherheit der Wirtschaft und erst recht die Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen, jene „Global Players“, mit denen das Bundeskriminalamt 2006 eine Initiative startete. Sie sind international präsent, sie verfügen über eigene Informationen und haben dem BKA scheinbar einiges zu bieten – auch wenn der Maßstab ihrer Tätigkeit nicht das Recht, sondern das Firmeninteresse ist.

Ob es um solche „Firmenkripos“ geht, die interne Ermittlungen nach eigenen Regeln und mit eigener Zielsetzung führen, um firmenexterne Detekteien und Sicherheitsberater, um kommerzielle Anbieter von „Intelligence“ – die private Strafverfolgung ist immer ein „Fall für zwei“. Sie kann ohne ihre Beziehung zu den staatlichen Sicherheitsapparaten nicht diskutiert werden.

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Spätestens seit den Umbrüchen in Nordafrika gilt das Internet als Treibriemen der Befreiung. Das weltweite Netz ist aber auch der Rahmen für neue Formen polizeilicher und geheimdienstlicher Kontrolle. Mit diesem Thema wird sich die kommende Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/ CILIP befassen.

(Heiner Busch)