von Katharina Müller und Christian Schröder
Angesichts des rasanten Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den vergangenen Jahren ging es vielen Ländern und Kommunen nur noch darum, ein schnelles Dach über dem Kopf bereitzustellen. Heimbetreiber, SozialarbeiterInnen und Sicherheitskräfte wurden dafür händeringend gesucht. Die Anforderungen an Firmen und Personal waren dabei wie die Unterbringungsstandards im freien Fall.
Die Flüchtlingszuwanderung bescherte dem privaten Sicherheitsgewerbe einen rasanten Boom. Es gab zahlreiche Firmenneugründungen. Die Zahl der MitarbeiterInnen schnellte in den letzten fünf Jahren von 171.000 auf 247.000 Ende 2015 hoch. Die Bundesagentur für Arbeit führt aktuell 12.000 unbesetzte Stellen für den Wirtschaftszweig.[1] Laut Statistischem Bundesamt erzielte das private Sicherheitsgewerbe in Deutschland 2015 einen Umsatz von 6,3 Milliarden Euro.
Sicherheitsfirmen werden in der Flüchtlingshilfe vielfältig eingesetzt und nehmen zahlreiche Aufgaben wahr: Sie organisieren Warteschlangen vor Registrierungsstellen und Asyl- und Sozialbehörden. Sie bewachen Flüchtlingsheime und kontrollieren dort etwa den Zutritt, beaufsichtigen die Essenausgabe oder sind als Brandwachen aktiv, weil die hastig eingerichteten Notunterkünfte nicht den technischen Anforderungen an den Brandschutz genügen.
Der rasante Boom und das schnelle Geld eröffnen Geschäftemachern Tür und Tor: Überforderung, mangelnde Qualifikation, kaum Kontrollen durch Behörden, Dumpinglöhne und undurchsichtige Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen sind bundesweit die Probleme mit den privaten Sicherheitsdiensten in der Flüchtlingshilfe.
Geringe Anforderungen
Die gesetzlichen Voraussetzungen an Sicherheitsunternehmen und ihr Personal sind in Deutschland denkbar gering. Für die Anmeldung eines Bewachungsunternehmens ist eine Erlaubnis gemäß § 34a Abs. 1 der Gewerbeverordnung erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung der Bewachungserlaubnis ist lediglich die Teilnahme an einer Schulung von 80 Stunden (à 45 Minuten) oder der Nachweis einer Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe notwendig. Für die Aufnahme einer Tätigkeit in dem Bereich reichen bereits 40 Unterrichtsstunden aus. In diesen Kurzschulungen sollen die TeilnehmerInnen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch das Verhalten in Gefahrensituationen und Techniken der Deeskalation erlernen. Am Ende erhalten die zukünftigen Wachleute eine Teilnahmebescheinigung, eine Prüfung müssen sie nicht ablegen. Damit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa, was die Zugangsvoraussetzungen von privaten Sicherheitsfirmen angeht. Doch selbst diese geringen Anforderungen werden vielfach nicht erfüllt; zahlreiche gefälschte Sachkunde- und Unterrichtungsnachweise der IHK sind im Umlauf.[2] Für den Einsatz im hochsensiblen und konfliktträchtigen Bereich der Flüchtlingsaufnahme mit vielen traumatisierten Menschen, der eine hohe interkulturelle Kompetenz und Erfahrung erfordert, sind die MitarbeiterInnen zumeist nicht ausgebildet. Zudem vergeben Länder und Kommunen die Sicherheitsdienstleistungsaufträge oftmals an die preisgünstigsten Anbieter ohne auf Qualität zu setzen. Vielerorts sind die Sicherheitsunternehmen nicht durch die Länder oder Kommunen selbst beauftragt, sondern übertragen es den BetreiberInnen der Flüchtlingsunterkünfte, Sicherheitsunternehmen zu beauftragen und deren Aufgabenerfüllung zu überwachen. Enge Preisvorgaben gibt es auch hier. Bewachungskosten gelten als ansehnlicher Kostenfaktor bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Da Geflüchtete lange Zeit in Massenunterkünften wohnen müssen, werden aufgrund äußerer Bedrohungen durch rechte GewalttäterInnen und hausinterner Konflikte („Lagerkoller“) fast überall private Sicherheitsfirmen eingesetzt.
Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch
Den Berliner Flüchtlingsrat erreichen regelmäßig Berichte von UnterstützerInnen, Geflüchteten und MitarbeiterInnen von Beratungsstellen über die Probleme beim Einsatz von Sicherheitspersonal in den Heimen. Dabei stehen die Arbeitsweise zweifelhafter Sicherheitsfirmen und das Fehlverhalten ihrer Angestellten in der Kritik: Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch durch Sicherheitspersonal sind danach in den Heimen keine Seltenheit. Die Wachschutzleute sind häufig aggressiv, beleidigend und üben im Konfliktfall nicht selten Gewalt gegen Geflüchtete aus. Es gibt vereinzelt Berichte von körperlicher Misshandlung und sexueller Nötigung an BewohnerInnen durch Sicherheitspersonal. Die Sicherheitsleute diskriminieren im Heimalltag – etwa bei der Ausgabe von Essen oder Wäschemarken – ethnische, religiöse Minderheiten. Zimmer der BewohnerInnen werden ohne deren Erlaubnis betreten und persönliche Gegenstände aus den Zimmern entfernt. Aufgrund der Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit der Sicherheitskräfte geben sie sich als die „wahren Chefs“ in den Heimen aus. Sie stellen eigene Regeln auf und drohen eigenmächtig Sanktionen an. Oftmals übernehmen Wachleute auch Aufgaben der Sozialbetreuung, wie etwa Gemeinschaftsräume aufschließen oder Sprachmittlung leisten. So kommt es immer wieder zu einer problematischen Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Sicherheitsdiensten und Sozialarbeit. Vielerorts sind Sicherheitsfirmen sogar selbst mit dem Heimbetrieb beauftragt.
Bei Konflikten mit dem Sicherheitspersonal stellt sich für die BewohnerInnen stets die Frage der Beweisbarkeit. Besonders schwierig ist es, die beteiligten Wachleute zu identifizieren. Das Personal ist meist nicht durch Namensschilder gekennzeichnet und im Konfliktfall nicht identifizierbar. Auch haben die BewohnerInnen oftmals große Angst, sich überhaupt bei UnterstützerInnen oder Beratungsstellen zu melden, da vom Wachpersonal Druck ausgeübt wird, keine Beschwerden nach außen zu tragen. Auch Angst vor negativen Auswirkungen auf ihr Asylverfahren, mangelnde Kenntnis des Beschwerdewegs und fehlendes Vertrauen in das Rechtssystem führen dazu, dass Geflüchtete Fehlverhalten und gewalttätige Vorfälle vielfach gar nicht erst melden, zur Anzeige bringen oder gar als ZeugInnen aussagen.
Hinzu kommen auch negative Erfahrungen mit der Polizei. So befragen die PolizistInnen zum Geschehen mangels DolmetscherInnen oft zunächst nur die Wachleute vor Ort. Die Polizei übernimmt so deren Version des Konflikts und gibt diese „ersten Erkenntnisse“ an die Presse weiter. Vorurteile und flüchtlingsfeindliche Stimmungen in der Bevölkerung werden durch diese einseitige Darstellung bestärkt.[3]
Die Spitze des Eisbergs
Es ist davon auszugehen, dass lediglich ein kleiner Teil der Vorfälle öffentlich wird und sie lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen. So wurde im Herbst 2014 bekannt, dass in einer von der privaten Betreiberfirma European Homecare betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung im siegerländischen Burbach mehrere Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes SKI, ein Subunternehmen des Heimbetreibers, einen 20-Jährigen Bewohner misshandelt haben.[4] An der Berliner Erstaufnahmestelle für Asylsuchende, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) schlugen im Oktober 2015 Mitarbeiter des beauftragten Sub-Sicherheitsunternehmens spysec auf Asylsuchende ein.[5] Im Frühjahr 2016 erlitt in Berlin der Leiter einer Berliner Notunterkunft durch Mitarbeiter eines Subunternehmens der ASK Sicherheitsdienste GmbH einen Schädelbruch, als dieser versuchte einen zuvor durch Sicherheitsmitarbeiter gezielt provozierten Streit zu schlichten.[6] In der Ankunftsstelle für Asylsuchende im Münchner Euroindustriepark sollen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma über Monate hinweg Geflüchtete erpresst haben.[7] In Baden-Württemberg geht der Handgranatenwurf auf eine Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen auf den eskalierten Konkurrenzkampf zwischen zwei Sicherheitsfirmen zurück.[8] In Bochum demonstrierten Anfang September 2016 zahlreiche Wachleute vor dem Rathaus. Sie sollen teilweise seit knapp einem Jahr ohne Arbeitsverträge in verschiedenen Flüchtlingsunterunterkünften für einen Subunternehmen gearbeitet und monatelang keinen Lohn erhalten haben. Auch die Sozialabgaben seien nicht gezahlt worden.[9] In Berlin sollen Verantwortliche der Sicherheitsfirma DeDiG über zwei Jahre einen Referatsleiter des LAGeSo geschmiert haben, damit er dem Unternehmen half, an gut bezahlte Bewachungsaufträge von Flüchtlingsheimen der AWO zu kommen. Dabei bestand das Geschäftsmodell der DeDiG darin, weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und sich dadurch Marktvorteile zu verschaffen.[10]
Vorbestrafte und Rechtsradikale als Wachschutz
In diversen Ländern und vielen Kommunen wurde und wird die rechtlich geforderte Überprüfung der „Zuverlässigkeit“ der eingesetzten Sicherheitskräfte nicht hinreichend kontrolliert. So müssen in Berlin zwar die Sicherheitsfirmen von BewerberInnen vor dem erstmaligen Einsatz ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis anfordern und ihren AuftraggeberInnen, den Heimbetreibern, vorlegen. Das Land Berlin wollte einmal jährlich die erforderlichen Nachweise bei einer Vor-Ort-Kontrolle überprüfen.[11] Doch dazu fehlt dem zuständigen LAGeSo schlicht das Personal. Die behördliche Kontrolle wird zudem erschwert, wenn beauftragte Sicherheitsfirmen den Auftrag ganz oder teilweise an NachauftragnehmerInnen auslagern oder HeimbetreiberInnen den Wachschutz an ein hauseigenes Subunternehmen vergeben.
So musste der Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes ABRA – tätig in einer von dem umstrittenen privaten Betreiber Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) betriebenen Einrichtung – vor Einstellung sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis offenbar nicht vorlegen. Anders ist es nicht zu erklären, dass ein verurteilter Sexualstraftäter Wachmann in einer Sammelunterkunft werden konnte.[12] Im November 2015 hat das Land Schleswig-Holstein der Sicherheitsfirma secura protect Nord GmbH fristlos gekündigt, weil bekanntgeworden war, dass das private Unternehmen straffällig gewordene Mitarbeiter in Erstaufnahmen für Asylsuchende eingesetzt hatte. Das Landeskriminalamt hatte zuvor 300 Beschäftigte des Unternehmens überprüft und 65 Personen die Beschäftigung in Flüchtlingsunterkünften untersagt.[13] Seit Oktober 2014 haben Polizei und Verfassungsschutz NRW rund 5.500 Wachleute in Flüchtlingsheimen überprüft und 160 von ihnen ausgesiebt, die aufgrund von Gewalttaten oder Missbrauchsdelikten als nicht geeignet für die Arbeit erschienen. Weitere 660 MitarbeiterInnen wurden vorläufig gesperrt.[14]
Immer wieder werden auch Fälle bekannt, in denen Rassisten und Rechtsradikale als Wachschutzleute in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden. In Brandenburg soll nach Schätzungen des Landesverfassungsschutzes jeder zehnte Neonazi im Security-Bereich tätig sein.[15] Aus dem Berliner LAGeSo tauchte Ende November 2015 ein Video auf, in dem ein Mitarbeiter der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH mit rechtsextremen Parolen gegen Geflüchtete hetzt.[16] In Heidelberg hat ein Mitglied der rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 18“ ein Flüchtlingsheim bewacht. Im sächsischen Heidenau nahm ein Wachschützer an einer NPD-Demonstration gegen Geflüchtete teil.[17] In Köln hat der Chef einer Sicherheitsfirma, die eine Flüchtlingsunterkunft bewacht, auf Facebook fremdenfeindliche Posts geteilt.[18]
Zögerliche Reaktionen
Nach dem Bekanntwerden der gewalttätigen Vorfälle in Burbach wurden die Anforderungen an Sicherheitsdienste verschärft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach den Misshandlungen an Geflüchteten noch 2014 einen „Acht-Punkte-Plan“ vorgelegt, in dem Anforderungen an die Auswahl und den Einsatz von Sicherheitsfirmen in Flüchtlingsunterkünften festgelegt wurden. So dürfen Sicherheitsfirmen keine Subunternehmen mehr beauftragen, alle MitarbeiterInnen müssen sich von Polizei und Verfassungsschutz überprüfen lassen. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes und eine Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen. Sie müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, „dass keine für die Tätigkeit … relevanten Vorstrafen vorliegen“. Zudem müssen die Unternehmen Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), in dem nach eigenen Angaben rund 85 Prozent aller Sicherheitsfirmen organisiert sind, oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband sein.[19] Die Landesregierung entwickelte und implementierte ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der Sicherheitsfirmen mit einer mobilen Kontrollgruppe, Checklisten etc.. Allerdings hat sie angesichts der starken Flüchtlingszuwanderung ihre Vorgaben im September 2015 wieder aufgeweicht.[20]
Der BDSW präsentierte im Oktober 2014 ein „12-Punkte-Programm“, in dem er sich für Standards, Fortbildungen und Zertifikate für Sicherheitsunternehmen beim Einsatz in Flüchtlingsunterkünften aussprach und vorschlug Wachleute analog zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz durch Polizei und Verfassungsschutz regelmäßig zu überprüfen.[21]
Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ legte im November 2015 ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Bewachungsrechts vor. Er forderte, den einheitlichen Vollzug des Bewachungsrechts in den Bundesländern, eine bessere Information der Gewerbebehörden durch Staatsanwaltschaften und Gerichte über Erkenntnisse in Strafsachen, die die Zuverlässigkeit von Wachleuten in Frage stellen. Deren Zuverlässigkeit sollte künftig alle drei Jahre überprüft werden – durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis und der Abfrage bei der Polizeibehörde im Regelfall und bei den Verfassungsschutzbehörden im Einzelfall. Die Erteilung der Bewachererlaubnis sollte von „geordneten Vermögensverhältnissen“ abhängig gemacht werden. Ein bundesweites Bewacherregister soll den Missbrauch mit Zertifikaten eindämmen.[22]
Der von der Bundesregierung im Frühsommer 2016 vorgelegte Gesetzentwurf blieb jedoch hinter dem Eckpunktepapier zurück. Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften soll künftig eine Sachkundeprüfung ablegen statt eine Unterrichtung zu besuchen und regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit durch eine Abfrage bei den Polizeien überprüft werden. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen. Ein bundesweites Bewacherregister ist nicht mehr vorgesehen.[23]
Nach zahlreichen Vorfällen hat auch der Berliner Senat reagiert: Er will die Sicherheitsdienstleistungen in den Berliner Flüchtlingsunterkünften bei Neuvergaben zukünftig direkt beauftragen und hat Qualitätsstandards festgelegt.[24] Allerdings bleibt abzuwarten, ob dieses Vorgehen bei der äußerst dünnen Personaldecke im Land Berlin im Bereich der Kontrolle von Flüchtlingsunterkünften funktioniert, wenn die überforderte Behörde gleichzeitig Auftraggeberin ist und bei Konflikten in den Heimen schnell selbst tätig werden muss.
Ohne Kontrolle keine Verbesserungen
Die geringe Entlohnung, die niedrigen Anforderungen an die Arbeit und Qualität der Sicherheitsfirmen und deren MitarbeiterInnen sowie die geringe Kontrolldichte begünstigen Vorfälle wie in Burbach und andernorts. Eine Sammelunterkunft ist eben kein gewöhnliches Bewachungsobjekt und so können Wachleute in einer 40-stündigen Unterrichtung nicht für eine solche verantwortungsvolle Aufgabe geschult werden oder sogar sozialarbeiterische Aufgaben übernehmen.
Die Erfassung der Qualifikationsnachweise vor Tätigkeitsbeginn und verbindliche Verhaltensanweisungen für das Sicherheitspersonal müssen ebenso umgesetzt werden, wie verpflichtende Schulungen zu Konfliktmanagement, Deeskalation, interkultureller Kompetenz und Krisenintervention für das Sicherheitspersonal. Die Identität der Wachleute muss nachvollziehbar sein. Geflüchtete müssen wissen, an wen sie sich im Fall von Problemen wenden können. Dafür müssen verbindliche Vorgaben zum Beschwerdeweg entwickelt werden. Dazu gehören FlüchtlingsfürsprecherInnen, unabhängige Beschwerdestellen und die Gewährleistung der Anonymität der Geflüchteten bei Beschwerden. Nur wer seitens der Betreiber und des Sicherheitspersonals keine Nachteile befürchten muss, wird sich frei äußern. Solange die zuständigen Behörden die eigenen Vorgaben und Standards nicht ausreichend kontrollieren und Verstöße sanktionieren, solange bei der Auftragsvergabe nach Dumpingpreisen entschieden wird, werden Vorfälle wie in Burbach und andernorts nicht abreißen.