Die private Rettungsorganisation Sea Watch e.V. hat beim Landgericht Hamburg Strafanzeige wegen des Überfalls der libyschen Küstenwache auf einen Einsatz im Mittelmeer gestellt. Nach Schilderungen der Organisation kamen am 21. Oktober 2016 bis zu 30 Geflüchtete bei der Beschädigung ihres Schlauchbootes durch ein Patrouillenschiff ums Leben. Die RetterInnen sehen darin einen Angriff auf den Seeverkehr.
Das Küstenwachschiff mit einem Hoheitszeichen und der Kennung „267“ behinderte zunächst die Rettungsaktion des Schiffes „Sea-Watch 2“, mit dem die Organisation von der Seenotrettungsleitstelle in Rom beauftragt worden war. Wie auf den Bildern des mitfahrenden Fotografen Christian Ditsch zu erkennen schob sich die Küstenwache zwischen ein Schnellboot der „Sea Watch 2“ und das zu rettende Schlauchboot. Die Crew wurde dadurch gehindert, die Geflüchteten mit Rettungswesten zu versorgen. Ein Uniformierter enterte schließlich das Schlauchboot und schlug auf die Geflüchteten ein, laut dem Seawatch-Verein um den Außenbordmotor zu stehlen.
Insgesamt bereits fünf Übergriffe auf Rettungsmissionen
Bei dem Manöver beschädigte die libysche Einheit mit dem Heck ihres Schiffes eine Kammer des Schlauchbootes, fast alle der etwa 150 Insassen rutschten ins Wasser. Wenige Wochen zuvor war mutmaßlich dasselbe libysche Schiff in einen Übergriff auf eine andere Rettungsmission verwickelt. Damals wurde die „Iuventa“ von der Organisation Jugend Rettet e.V. geentert, die Besatzung zielte dabei mit Kalaschnikow-Gewehren auf die AktivistInnen. Einem Medienbericht zufolge sei die „Iuventa“ vor dem Entern nicht wie allgemein üblich auf dem Notfallkanal angesprochen worden. Das in beiden Vorfällen mutmaßlich eingesetzte Schiff mit der Kennung „267“ ist auch auf einem Video des Senders Al Jazeera zu sehen.
Mindestens drei weitere Male war die zur Marine gehörende Küstenwache bereits gegen belgische und deutsche Rettungsmissionen vorgegangen. Bereits am 24. April 2016 wurde die „Sea-Watch 2“ durch eine „uniformierte Besatzung eines Festrumpfschlauchbootes“ mit Warnschüssen eingeschüchtert und schließlich geentert. Am 17. August 2016 wurde das Rettungsschiff „Bourbon Argos“ der Organisation Ärzte ohne Grenzen beschossen und geentert. 13 Geschosse beschädigten die Brücke des Rettungsschiffes, die Besatzung flüchtete in einen Sicherheitsraum. Laut der Bundesregierung habe die libysche Küstenwache eine „interne Untersuchung“ des Vorfalls zugesichert, allerdings liegen dem Auswärtigen Amt seitdem „keine weiteren Informationen vor“.
Am 7. September 2016 wurden zwei Helfer der bayerischen Rettungsmission Sea-Eye auf See festgenommen, angeblich weil sie mit ihrem Schnellboot in libysches Hoheitsgebiet eingedrungen waren. Nach drei Tagen wurden die Crew-Mitglieder an ein deutsches Marineschiff übergeben, mit dem sich die Bundeswehr an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED beteiligte. Das Speed-Boat der beiden Seenotretter bleibt beschlagnahmt.
Täter werden womöglich auf EU-Kriegsschiff ausgebildet
Soweit bekannt, wird zu dem Überfall vom 21. Oktober nicht strafrechtlich ermittelt, auch die EU-Militärmission bleibt hierzu offensichtlich untätig. Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Tripolis haben laut einer Auskunft der Bundesregierung nach Bekanntwerden des Vorfalls Kontakt „mit verschiedenen beteiligten Akteuren aufgenommen“. Daraus ergebe sich „kein eindeutiges Lagebild“ zum Ort des Geschehens oder den beteiligten Schiffen. Vermutlich stützt sich die Bundesregierung auf einen libyschen Marinesprecher, der zunächst die Beteiligung der Küstenwache abstritt, diese aber einige Tage später zugab. Die Sea-Watch-Crew erklärt dazu, die Positionsdaten des Schiffes und der Satellitenanlage, sowie Foto-, Log- und Videobeweise bewiesen eindeutig, dass sich das Rettungsschiff außerhalb libyscher Hoheitsgewässern befunden hat.
Mit der Anzeige will der Seawatch-Verein die Verantwortlichen für den Tod der Geflüchteten ermitteln und zur Rechenschaft ziehen. Nach § 6 Nr. 3 StGB gilt das Weltrechtsprinzip, wonach die in internationalen Gewässern erfolgte Tat auch von der deutschen Justiz verfolgt werden kann. Möglich wären Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen § 316 c StGB, der Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr unter Strafe stellt. Die libysche Küstenwache wollte zwar nicht die „Herrschaft“ über das Mutterschiff „Sea-Watch 2“ erlangen, unterband jedoch den Rettungseinsatz ihres Beibootes. Das von der Seenotrettungsleitstelle erteilte Mandat zur Rettung erhob die Crew der „Sea-Watch 2“ in den Rang eines „On Scene Coordinators“, was gemäß Seerecht das zuerst eingetroffene, das am besten ausgerüstete Schiff oder das von der Rettungsleitstelle angewiesene Schiff bezeichnet. „On Scene Coordinators“ können hinzu kommenden Schiffen Weisungen erteilen. Dies hätte auch von der libyschen Küstenwache befolgt werden müssen.
Mittlerweile hat die Europäische Union im Rahmen von EUNAVFOR MED mit der Ausbildung von 78 Angehörigen der libyschen Küstenwache auf einem italienischen Kriegsschiff begonnen, nach Medienberichten plant Libyen die Anschaffung von Drohnen für die Überwachung des Seegebietes. Der Verein Sea Watch vermutet, dass sich unter den Teilnehmenden der Ausbildungsmaßnahmen auch die Täter des jüngsten Überfalls befinden könnten. Angesichts der geringen Zahl libyscher Schiffe (die Bundesregierung spricht von acht Patrouillenbooten) sei dies sogar erwartbar.