Archiv der Kategorie: CILIP 111

Die neue Fremdenpolizei (Oktober 2016)

Überwachung, Verdatung und Sanktionen: Die neuen Maßnahmen gegen Geflüchtete

Veranstaltung zur Disziplinierung von MigrantInnen durch Gesetze, Datenbanken und Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten

Am 1. Januar 2016 trat die Neuregelung des Ausweisungsrechts in Kraft. Seitdem jagt eine Gesetzesverschärfung die nächste. Jenseits der grundsätzlich allen Nichtdeutschen drohenden Ausweisung bieten Aufenthalts-, Asyl- und Asylbewerberleistungsrecht neben dem Strafrecht eine breite Palette von Instrumentarien zur Disziplinierung und Aussonderung von unerwünschten MigrantInnen.

Der Ausbau dieses Instrumentenkastens bedeutet auch die Sammlung von immer mehr Daten. Im Ausländerzentralregister werden neben Personaldaten auch Angaben zu Schulbildung, Impfstatus gespeichert. Das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz macht Geflüchtete zur Datenmasse. Nach der neuen Rechtslage werden ihre Informationen nunmehr alltäglich an die Geheimdienste übermittelt.

Dienstag, 6. Dezember 2016, 19.30 Uhr im Café Größenwahn, Kinzigstrasse 9, Berlin-Friedrichshain

Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP widmet ihre aktuelle Ausgabe diesem Thema. In der Veranstaltung referieren Anja Lederer und Dirk Burczyk. Anja ist Rechtsanwältin und Kriminologin, Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Dirk ist Referent für Innenpolitik der Linksfraktion im Bundestag und Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP

Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.

Boom des privaten Sicherheitsgewerbes: Kaum Kontrolle über Wachleute in Flüchtlingsheimen

von Katharina Müller und Christian Schröder

Angesichts des rasanten Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den vergangenen Jahren ging es vielen Ländern und Kommunen nur noch darum, ein schnelles Dach über dem Kopf bereitzustellen. Heimbetreiber, SozialarbeiterInnen und Sicherheitskräfte wurden dafür händeringend gesucht. Die Anforderungen an Firmen und Personal waren dabei wie die Unterbringungsstandards im freien Fall.

Die Flüchtlingszuwanderung bescherte dem privaten Sicherheitsgewerbe einen rasanten Boom. Es gab zahlreiche Firmenneugründungen. Die Zahl der MitarbeiterInnen schnellte in den letzten fünf Jahren von 171.000 auf 247.000 Ende 2015 hoch. Die Bundesagentur für Arbeit führt aktuell 12.000 unbesetzte Stellen für den Wirtschaftszweig.[1] Laut Statistischem Bundesamt erzielte das private Sicherheitsgewerbe in Deutschland 2015 einen Umsatz von 6,3 Milliarden Euro. Boom des privaten Sicherheitsgewerbes: Kaum Kontrolle über Wachleute in Flüchtlingsheimen weiterlesen

Geflüchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool für viele Behörden

Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Behörden wüssten nicht mehr, wer sich in Deutschland aufhalte, die Innere Sicherheit sei gefährdet. So lauteten die Klagen von OrdnungspolitikerInnen angesichts der ab Mitte 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden. Das „Datenaustauschverbes­serungsgesetz“ sollte deshalb die Verwaltung der Geflüchteten optimieren und zugleich den datenmäßigen Zugriff von Polizei und Geheimdiensten sichern.

Zur effizienteren Verwaltung von Geflüchteten führte das Anfang Februar 2016 in Kraft getretene Gesetz[1] zwei neue Instrumente ein: einen „Kerndatensystem“ und den „Ankunftsnachweis“, der mit einem aufgedruckten QR-Code den personenbezogenen Zugriff auf das Kerndatensystem ermöglicht. Damit ist eine neue Qualität in der „Verdatung“ von MigrantInnen erreicht, die vor wenigen Jahren noch un­denkbar schien. Die amtlich bestallten DatenschützerInnen hielten sich angesichts der Flüchtlingslage mit Kritik zurück, obwohl die Verletzung datenschutzrechtlicher Prinzipien wie der Datensparsamkeit offensichtlich ist. Von der aktuellen Adresse bis zur Bildungskarriere wird alles zentral gespeichert und ist für zahlreiche Behörden abrufbar. Geflüchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool für viele Behörden weiterlesen

Gefahrenabwehr im Wahlkampf: Berlin-Friedrichshain im Ausnahmezustand

von Louisa Zech und Tom Jennissen

Als in den Morgenstunden des 22. Juni 2016 ein Großaufgebot der Polizei das Haus Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain stürmte und die Treppenhäuser und den Dachboden besetzte, kam dies für die BewohnerInnen des Hauses nicht gerade überraschend. Das Haus selbst und der Friedrichshainer Nordkiez insgesamt sind seit geraumer Zeit Objekte zweifelhafter polizeilicher Maßnahmen.

In diesem Jahr hatte es bereits zwei größere Einsätze gegeben, bei denen die Polizei mit fragwürdigen Begründungen in das Haus eingedrungen war. Überraschender als die neuerliche Maßnahme selbst waren ihr vor­rangiges Ziel und ihre Begründung: Während die Polizei das Haus weit­räumig absperrte und Treppenhäuser und Innenhöfe mit zahlreichen BeamtInnen besetzte, drangen Handwerker unter diesem Schutz in die von einem Verein genutzten Räumlichkeiten der „Kadterschmiede“ ein und begannen mit umfassenden Renovierungsarbeiten. Gegenüber den BewohnerInnen des Hauses und den VertreterInnen des Vereins begrün­dete die Einsatzleitung ihr Vorgehen damit, dass sie zur Gefahrenabwehr tätig werde und lediglich anwesend sei, um die Handwerker vor Angriffen zu schützen. Im Übrigen wurde auf die Pressemitteilung der privaten Hausverwaltung verwiesen, wonach die Räume, in denen bislang vor allem Kneipenabende und politische Veranstaltungen stattfinden, in Wohnungen umgebaut und an Flüchtlinge vermietet werden sollten. Gefahrenabwehr im Wahlkampf: Berlin-Friedrichshain im Ausnahmezustand weiterlesen

Ausweisung reloaded: Gesetzgebung unter dem Vorwand von Köln

von Anja Lederer

Innerhalb des Sondersanktionssystems des Aufenthaltsrechts erfreut sich die Ausweisung seit jeher besonderer Beliebtheit in der Sicherheitspolitik. Kaum ein anderes Instrument eignet sich besser für symbolische Gesetzgebung. Seit dem 1. Januar 2016 hat der Bundestag zwei weitere Verschärfungen des Ausweisungsrechts beschlossen.

Als am 1. Januar 2016 eine gravierende Neuregelung des Ausweisungsrechts[1] in Kraft trat, schien das Gesetz durch die Ereignisse der Silvesternacht bereits überholt. Kaum war publik geworden, dass es vor dem Kölner Hauptbahnhof angeblich zu massenhaften sexuellen Übergriffen gegen Frauen hauptsächlich durch Geflüchtete gekommen sei, stimmten PolitikerInnen reflexhaft den Ruf nach weiteren Verschärfungen des Ausweisungsrechts an. Es folgte unmittelbarer legislativer Aktionismus: Am 16. Februar 2016 legten die Koalitionsfraktionen den „Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ vor, der fast unverändert am 11. März 2016 beschlossen wurde.[2]

Damit nicht genug: Lange war über den Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ beraten worden. Am 4. Juli 2016, drei Tage vor der abschließenden Lesung im Bundestag, brachten die Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss einen Änderungsantrag ein, mit dem erneut das Ausweisungsrecht verschärft werden sollte. Am 7. Juli wurde das Gesetz verabschiedet.[3] Ausweisung reloaded: Gesetzgebung unter dem Vorwand von Köln weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Der Staat ist in Gefahr, warnte im Januar 2016 der Staatsrechtler Udo Di Fabio. In seinen Grundfesten könne ein Staat nicht nur durch die kriegerische Konkurrenz mit staatlichen Nachbarn (sein Beispiel: Annexion der Krim durch Russland) oder durch Bürgerkriege (sein Beispiel: Syrien) erschüttert werden, meint der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht. „Kann ein Staat die massenhafte Einreise von Menschen in sein Territorium nicht mehr kontrollieren, ist ebenfalls seine Staatlichkeit in Gefahr, schon weil das Staatsvolk und seine für es handelnden Organe … Gefahr laufen, ihre personelle und territoriale Schutzverantwortung zu überspannen und die Funktionsfähigkeit als sozialer Rechtsstaat zu verlieren.“ Nachzulesen ist das in einem Gutachten Di Fabios für die bayerische Landesregierung (immer noch auf bayern.de). Redaktionsmitteilung weiterlesen

Spitzeln gegen unerwünschte Migration: Neue Befugnisse der Bundespolizei

Auch die Bundespolizei darf künftig Verdeckte ErmittlerInnen führen. Die Regelung ist Teil des neuen ,,Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“, das der Bundestag am 24. Juni 2016 mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen hat.

In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses heißt es, der Einsatz von Verdeckten ErmittlerInnen (VE) sei für die von der Bundespolizei (BPol) nunmehr seit 20 Jahren übernommenen zentralen polizeilichen Aufgaben „unerlässlich und längst überfällig“.[1] In der Diskussion um den Gesetzentwurf meldete sich auch BPol-Präsident Dieter Romann zu Wort. In einer verspätet eingereichten Stellungnahme[2] begründete er den Bedarf nach Befugnissen zur verdeckten Ermittlung zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten mit dem Phänomen der „illegalen Migration“. Die BPol könne der Vorgehensweise von „Schleusungsorganisationen“ nicht mehr in ausreichendem Maße „mit den traditionellen herkömmlichen Methoden“ begegnen. Spitzeln gegen unerwünschte Migration: Neue Befugnisse der Bundespolizei weiterlesen

Neu-alte Fremdenpolizei: Mit staatlicher Gewalt gegen Geflüchtete und MigrantInnen

von Heiner Busch

Das Ausländer- und Asylrecht war immer auch Sicherheitsrecht. Befeuert von abstrusen Bedrohungsszenarien hat die Regierungskoalition jedoch seit dem Herbst 2015 massive Verschärfungen durchgesetzt.

Es klingt wie die ethnisierte Version der „gefährlichen Klassen“, vor denen sich das Bürgertum im 19. Jahrhundert fürchtete. Am 19. August 2016, kurz vor den Wahlen in Mecklenburg-Vor­pom­mern und Berlin verabschiedeten die Innenminister aus den Reihen der CDU/CSU ihre Berliner Erklärung: „Gefahr terroristischer Anschläge“, „fundamentalistische Islamisten“, die „Silvesternacht in Köln“, „Wohnungseinbrüche“, „Parallelgesellschaften“, „Vollverschleierung“ – das waren nur einige der Horrorszenarien, die sie zu einem kruden Mix an Forderungen verwursteten, die vom Einsatz der Bundeswehr im Innern über den Ausbau der Videoüberwachung bis hin zum Burka-Verbot reichten.[1] Ein „Teil der nach Deutschland zugewanderten Menschen“ sei „nicht in unserer Gesellschaft angekommen“, heißt es in dem Pamphlet. „Er identifiziert sich nicht mit unserem Land, akzeptiert unsere Lebensweise nicht und lässt jeglichen Respekt für staatliche Institutionen vermissen“. Neu-alte Fremdenpolizei: Mit staatlicher Gewalt gegen Geflüchtete und MigrantInnen weiterlesen