EU für Neuregelung bei „elektronischen Beweismitteln“

Die EU will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern. Dabei geht es vor allem um die Betreiber von Cloud-Diensten in den USA. Bisher wird die Herausgabe „elek­tronischer Beweismittel“ über ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen zwischen der EU und den USA abgewickelt. Allerdings bewerten ErmittlerInnen den Rechtsweg häufig als zu umständlich und langwierig. Dies geht aus einem Fragebogen der Kommission hervor, der von 24 Mitgliedstaaten beantwortet wurde.[1] Einige Behörden stellen ihre Anfragen demnach lieber per Direktanfrage bei den Providern. Bei den Firmen herrscht wiederum Konfusion zur Frage, in welchem Fall Daten überhaupt herausgegeben werden müssen. In manchen Fällen reicht es ihnen aus, wenn die Behörden nachweisen, dass die IP-Adresse der Betroffenen aus dem ermittelnden Staat stammt.

Laut dem Fragebogen dürften manche ErmittlerInnen sogar per „Fern­zugriff“ in der Cloud ermitteln, auch wenn der physische Ort der Server unbekannt ist und womöglich nicht im eigenen Hoheitsgebiet steht. Das Papier führt die entsprechenden Techniken nicht aus, vermutlich sind aber Trojaner-Programme gemeint. In acht der antwortenden Staaten sind derartige Ermittlungen nicht gestattet.

Befinden sich die Dienste in der EU, könnte bald die von den Mitgliedstaaten umzusetzende Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) genutzt werden. Die Kommission soll hierzu prüfen, ob deren Geltungsbereich dahingehend erweitert werden könnte, dass auch Betreiber darunter fallen, die zwar in einem Drittstaat ansässig sind, ihre Dienste jedoch in der EU anbieten. Gleichzeitig diskutiert der Europarat die Erweiterung der Cybercrime-Konvention, die in Art. 18 Abs. 1 b) die Herausgabe digitaler Beweismittel unter den Teilnahmestaaten bestimmt. Im Ausschuss zur Cybercrime-Konvention besteht nach Auskunft des Bundesinnenministeriums „grundsätzlich Einigkeit“, die Konvention durch ein Zusatzprotokoll mit Regelungen zur Erleichterung der Rechtshilfe zu ergänzen.[2]

[1] Ratsdok. 15072/16 v. 2.12.2016

[2] BT-Drs 18/10948 v. 19.1.2017

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