(Keine) Parlamentarische Kontrolle von Europol

Mit der geänderten Europol-Verordnung (EU 2016/794) wurde im Mai 2016 ein neuer gemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss für Europol geschaffen (Joint Parliamentary Scrutiny Committee, JPSC). Zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des JPSC sagt die Verordnung jedoch nichts, sie musste zwischen den nationalen und dem Europäischen Parlament(EP) festgelegt werden. Das JPSC soll nun bis zu vier VertreterInnen je nationalem Parlament und bis zu 16 Mitglieder des EP umfassen. Zur Arbeitsweise des JPSC hatte der Bundestag eine Reihe von Vorschlägen wie die Einrichtung ständiger Ausschüsse u.a. zur Haushaltskontrolle und zur Aufsicht über die operative Tätigkeit von Europol gemacht. Da jedoch schon die Aushandlung der Zusammensetzung viel diplomatisches Hin und Her ausgelöst hatte, wurde auf solche Festlegungen zunächst verzichtet. Klar ist somit nur, dass der Ausschuss sich zweimal im Jahr – in Brüssel und im Land der Ratspräsidentschaft – treffen wird.

Derzeit ist jedoch noch unklar, wer an der konstituierenden Sitzung des JPSC am 9./10. Oktober dieses Jahres von deutscher Seite teilnehmen wird. In einem grundlegenden Missverständnis über die politische Verfassung der Bundesrepublik fand nämlich der Bundesrat, dass er ebenfalls an der parlamentarischen Kontrolle Europols teilnehmen solle – vertreten durch je einen Landesinnenminister der CDU und der SPD. Der Bundestag hatte darauf verzichtet, schon zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses klarzustellen, dass der Bundesrat einerseits kein Parlament ist, und andererseits bereits in zahlreichen Aufsichtsgremien von Europol vertreten ist, u.a. im viel gewichtigeren Verwaltungsrat. Und dann kündigte auch noch innerhalb des Bundestages die CDU/CSU-Fraktion die Verabredung auf, allen derzeit vier Fraktionen einen Sitz im JPSC zuzugestehen. Mit Redaktionsschluss dieser Ausgabe war damit noch nicht absehbar, wie die deutsche Delegation im JPSC endgültig zusammengesetzt sein wird.

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